Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu?

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Transkript:

Dipl. Ing. Architekt Peter-M. Friemert ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH, Hamburg Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu?

Quelle: Die Welt, 04.06.2009

Quelle: Photon, 02/2009, Deutscher Wetterdienst

Quelle: Die Welt, 26.08.2008

DBT/Melde Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 06.04.2008: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den fortlaufenden Verhandlungen über die Energieeinsparverordnung (EnEV) sicherzustellen, dass die Nutzungspflicht und die Ersatzmaßnahmen nach dem EEWärmeG eine eigenständige über die EnEV hinausgehende CO 2 -Vermeidungswirkung entfalten. Bei der Verschärfung der energetischen Anforderungen der EnEV um 30 Prozent ist dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 50 Prozent dieser Verschärfung über erhöhte Wärmedämmmaßnahmen erfolgt.

EnEV-Entwurf am 18.04.2008:

EnEV-Entwurf am 18.04.2008:!

EnEV-Entwurf am 18.04.2008:

Bisher regelte die EnEV 2007: Energieausweise für Gebäude Energetische Mindestanforderungen für Neubauten Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbauten, Ausbauten, Erweiterungen Mindestanforderungen für Heizung- Kühl- und Raumlufttechnik Anforderungen für Warmwasserversorgung Energetische Inspektion für Klimaanlagen Ordnungswidrigkeiten und Kontrollverfahren

Gegenüber der EnEV 2007 regelt die EnEV 2009 nun also: Die Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung um 30 % Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile bei wesentlichen Änderungen im Bestand Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens für Wohngebäude (DIN V 18 599) statt der DIN V 4108-6 und DIN 4701-10 Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Überprüfung der Nachrüstverpflichtungen durch den Bezirksschornsteinfegermeister Anpassung der Qualifikationsanforderungen an Aussteller von Energieausweisen Stärkung der Vollzugs: private Nachweispflichten, Fachunternehmererklärungen Berechnungsdetails

Gegenüber dem Kabinettsentwurf vom 18.04.2008 regelt die verabschiedete EnEV 2009 nicht mehr: Die Stichprobenregelung entfällt (Landesbehörden müssen Unternehmererklärungen nicht mehr prüfen) Die Eigentümererklärung entfällt (Eigenleistungen müssen nicht dokumentiert werden. Eigentümern fehlt in der Regel die Fachkenntnis, eingebaute Anlagenteile mit der EnEV 2009 fest zu stellen) Die Möglichkeit, einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Ausbildungsganges zu stellen, entfällt.

Zusätzlich aufgenommen sind in der EnEV 2009 u. a. Verschiedene Rechenkenngrößen und Rechenverfahrensschritte wie geänderte U-Werte, Transmissionswärmeverlust H T u. a. Wasserkraft und Windenergie werden im Begriff Erneuerbare Energien aufgenommen Der Strombezug aus Erneuerbaren Energien (z. B. KWK, PV) darf in den Endenergiebedarf von Neubauten einbezogen werden

Gebäudebestand

Höchstzulässige U-Werte bei Bestandsgebäuden (Bauteilnachweis) 0,24 0,20 0,30 0,25 0,24 1,30 0,35 1,70 0,24 0,30 0,30 0,35 0,40 0,40 0,50 0,50 EnEV 2009 U 0.10 0.15 0.20 0.25 0.30 0.40 0.50 W /(m²k)d 34 22 16 13 10 7 6 cm EnEV 2007 Quelle: Prof. Rabenstein, HCU

Höchstzulässige U-Werte bei Bestandsgebäuden (Bauteilnachweis) 0,24 0,20 0,25 0,25 0,24 1,30 0,25 1,40 0,24 0,30 0,30 0,25 0,40 0,25 0,50 0,40 EnEV 2009 U 0.10 0.15 0.20 0.25 0.30 0.40 0.50 W /(m²k)d 34 22 16 13 10 7 6 cm H b li ch Quelle: Prof. Rabenstein, HCU

Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen Elektrische Speicherheizsysteme bis 1.1.2020 außer Betrieb zu nehmen a) In Wohngebäuden ab 6 Wohneinheiten, wenn einziges Heizsystem, und b) in normal beheizten Nichtwohngebäuden, sofern > 500 m² Nutzfläche so beheizt. Mindestens 30 Jahre Betrieb bei Geräten, die ab 1990 aufgestellt oder bei denen wesentliche Bauteile erneuert wurden. Werden mindestens drei solcher Heizgeräte in einem Gebäude betrieben, ist das Alter des zweitältesten Heizaggregats für den Austauschzeitpunkt maßgeblich. Ausnahmen sind für den Austausch vorgesehen, wenn a) der Austausch auch bei öffentlicher Förderung unwirtschaftlich wäre oder b) das Gebäude mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 entspricht. Eine Ausnahme ermöglicht die elektrische Beheizung mit sehr niedrigen Leistungen von weniger als 20 W/m², wie z. B. bei Passivhäusern.

eubau

n - achweis it de Referenzgebäude erfahren usf hrung des Referenzgebäudes f r Wohngebäude Geo etrie, utzfläche und usrichtung des orgesehenen Wohngebäudes usf hrung des orgesehenen Wohngebäudes fehlerfrei orre t Berechnungsalgorith us Berechnungsalgorith us ahres-pri ärenergiebedarf Q P, a f r das orgesehene Gebäude in Referenz- usf hrung ahres-pri ärenergiebedarf Q P f r das orgesehene Gebäude in der gew nschten usf hrung. orderung: Q P Q P, a Quelle: Prof. Rabenstein, HCU

Höchstwerte des ahres-pri ärenergiebedarfs on neuen Wohngebäuden 160 Hauptanforderung: max. Jahres-Primärenergiebedarf Q'' P,max Q'' P,max CO 2 kwh / (m² a) kg / (m² a) 140 41 120 35 100 23 80 18 60 14 40 9 20 5 Nachhaltig: 5 bis10 (für Heizöl fast 30 % höher!) Q''P,max in kwh/(m². a) 140 120 100 80 60 40 40 27 27 23 EnEV 2007 38 12 24 EnEV 2009 Quelle: Prof. Rabenstein, HCU 20 0 nachhaltig 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 Hüllfläche-zu-Volumen-Verhältnis A/V e in m -1

Höchstwerte des ahres-pri ärenergiebedarfs on neuen Wohngebäuden Q'' P,max CO 2 kwh / (m² a) kg / (m² a) 140 41 120 35 100 23 80 18 60 14 40 9 20 5 Nachhaltig: 5 bis10 (für Heizöl fast 30 % höher!) Q''P,max in kwh/(m². a) 160 140 120 100 80 60 Hauptanforderung: max. Jahres-Primärenergiebedarf Q'' P,max EnEV 2007 HmbKliSchVO 40 it 1 5 und olaranlage in der Referenzgebäudeausf hrung 20 Quelle: Prof. Rabenstein, HCU 0 0 0.1 0.2 0.3 0.4 0.5 0.6 0.7 0.8 0.9 1 1.1 Hüllfläche-zu-Volumen-Verhältnis A/V e in m -1

Höchstwerte des ahres-pri ärenergiebedarfs on neuen Wohngebäuden Q'' P,max CO 2 kwh / (m² a) kg / (m² a) 140 41 120 35 100 23 80 18 60 14 40 9 20 5 Nachhaltig: 5 bis10 (für Heizöl fast 30 % höher!) Q''P,max in kwh/(m². a) 160 140 120 100 80 60 40 it 1 5 und olaranlage in der Referenzgebäudeausf hrung 20 Hauptanforderung: max. Jahres-Primärenergiebedarf Q'' P,max 40 27 27 23 EnEV 2007 abinettsbeschluss a 1..0 12 24 EnEV 2009 38 Quelle: Prof. Rabenstein, HCU 0 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 Hüllfläche-zu-Volumen-Verhältnis A/V e in m -1

Höchstwerte des s ez. rans issionswär e erlusts on neuen Gebäuden 1,2 Nebenanforderung: spezifischer Transmissionswärmeverlust H' T,max 1,0 H'T,max in W/(m². K) 0,8 0,6 0,4 EnEV 2007 EnEV 2009 EnEV 2007, Nichtwohngebäude mit Fensterflächenanteil > 30 % Quelle: Prof. Rabenstein, HCU 0,2 0,0 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 Hüllflächen-zu-Volumen-Verhältnis A/V e in m -1

n 200 und n 2007 Höchstwerte des s ez. rans issionswär e erlusts on neuen Gebäuden 1,2 Nebenanforderung: spezifischer Transmissionswärmeverlust H' T,max 1,0 EnEV 2007 EnEV 2007, Nichtwohngebäude mit Fensterflächenanteil > 30 % H'T,max in W/(m². K) 0,8 0,6 0,4 EnEV 2009 Kah, et al. HmbKliSchVO Quelle: Prof. Rabenstein, HCU 0,2 0,0 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1,1 Hüllflächen-zu-Volumen-Verhältnis A/V e in m -1

m²k Höchstzulässige U-Werte bei neuen ichtwohngebäuden 0,30 0,30 0,20 0,20 0,35 1, 0 0,25 1,40 0,35 2, 0 0,40 0,40 0,25 0,25 0,30 0,40 0,30 EnEV 2009 U 0.10 0.15 0.20 0.25 0.30 0.40 0.50 W d 34 22 16 13 10 7 6 cm / H b li ch Quelle: Prof. Rabenstein, HCU

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