Planung in der Hochschullandschaft Schweiz Stand der Diskussion



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Transkript:

Planung in der Hochschullandschaft Schweiz Planung in der Hochschullandschaft Schweiz Stand der Diskussion Hochschullandschaft Schweiz Hochschulplanung heute 3. Dezember 2010, Bauhaus-Universität Weimar Dr. R. Werlen, Secrétaire général adjoint de la CRUS Hochschulplanung (über)morgen Hochschullandschaft Schweiz Hochschulen Finanzierung Entscheid- und Steuerungsstrukturen Hochschulen : 3 Hochschultypen Universitäre Hochschulen Pädagogische Hochschulen Status 10 Universitäten 1 2 ETH 2 7 öffentliche 3 2 private 4 17 kantonale 5 2 eidgenössische 6 Fachhochschulen Studierende 104 000 + 60 000 13 000 22 000 Promotionsrecht ja nein nein 1 kantonale Universitäten 2 Eidgenössische technische Hochschulen 3 Verbünde von Teilschulen, meist aus verschiedenen Kantonen 4 vom Bund anerkannt, aber nicht finanziert 5 meist von einem einzigen Kanton getragen 6 Sport und Berufsbildung Finanzierungsquellen Bund direkt + indirekt (ca. 45% für UH) Kantone (ca. 40% für UH) Beiträge von Privaten inklusiv Studiengebühren (ca. 15% für UH) Finanzierungsquellen : Bund direkt Globalbudget für den ETH-Bereich Grundbeiträge (Subventionen) an die kantonalen Universitäten (Verteilung eines Kreditrahmens nach Indikatoren) Mitfinanzierung der öffentlichen Fachhochschulen (30% der Kosten) 1

Finanzierungsquellen : Bund indirekt Forschungsförderung Schweizerischer Nationalfonds (SNF) Kommission für Technologie und Innovation (KTI) Forschungsfinanzierung via EU-Programme Projektgebundene Beiträge Investitionsbeiträge Beiträge der Kantone Grundfinanzierung durch Trägerkantone Die Trägerkantone decken 19% bis 56% des Budgets ihrer Hochschulen. Beiträge der Herkunftskantone Aufgrund der interkantonalen Vereinbarungen (IUV und FHV) zahlen die Herkunftskantone (Wohnort bei Studienbeginn) jährliche Beiträge für alle Studierenden, die in Hochschulen anderer Kantone studieren. Finanzierung durch private Mittel Finanzierung der Schweizer Universitäten Die Hochschulen akquirieren private Mittel durch Zusammenarbeit mit Firmen sowie durch Forschungsaufträge (auch öffentliche) Studiengebühren sind als Finanzierungsquelle normalerweise marginal (ca. 2%) Finanzierungsanteile 2009 Kantonale Universitäten 100% = 4.4 G CHF ETHs 100% = 2.1 G CHF Mit Steuerungskompetenz Bund (direkt) 12% (Anteil 10% 26%) 78% Trägerkantone 45% (Anteil 19% 56%) - Ohne direkte Steuerung Andere Kantone (IUV) 10% (Anteil 3% 25%) - Drittmittel inkl. Forschungsförderung des Bundes (SNF+KTI) 23% (Anteil 11% 41%) 20% Politische Entscheid- und Steuerungsstrukturen Beziehung zwischen Universität und Träger Beziehung zwischen Universität und Träger Koordination auf politischer und akademischer Ebene Kantonale Universitäten werden je von einem Kanton getragen (1:1) Ausnahme: Universität Basel gemeinsam von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (1:2) Universitätsräte (Ausnahme: Universität Bern) unterschiedlich am Budgetierungsprozess beteiligt Eidgenössische technische Hochschulen: werden vom Bund getragen (2:1) ETH-Rat legt Budgets der Institutionen fest 2

Koordination auf politischer Ebene Aufgrund der Zusammenarbeitsvereinbarung delegieren Bund und Kantone Kompetenzen an die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK): Studienrichtzeiten, Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen (Bologna-Richtlinien) Gewährung von projektgebundenen Beiträgen Anerkennung von Institutionen oder Studiengängen (Akkreditierung) Richtlinien für die Bewertung von Lehre und Forschung (Qualitätssicherung) Koordination auf akademischer Ebene (I) Die Universitäten betreiben eine autonome Selbstkoordination gesamtschweizerisch (CRUS) Bologna-Umsetzung Doktoratsprogramme Chancengleichheit... Koordination auf akademische Ebene (II) - bi- und multilateral: themenbezogen: o Vetsuisse, Erdwissenschaften, Fundamentale Physik mit gemeinsamen Strukturen / Organen: o Triangle AZUR, Arc Lémanique... gemeinsame Infrastrukturen am Standort: o Zürich (UZH und ETH) o Lausanne (UniL und EPFL) Hochschulplanung Heute Gesetzliche Grundlage Vorgehen und Verantwortlichkeiten Instrumente Probleme beim Ist-Zustand Gesetzliche Grundlage Nationale Ebene - Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Universitätsförderungsgesetz, UFG), 1999 - Interkantonales Konkordat über universitäre Koordination, 1999 - Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung), 2000 - ETH-Gesetz Kantonale Ebene - Universitätsgesetze (unterschiedliche Mechanismen und Rhythmen) Vorgehen und Verantwortlichkeiten (I) Die CRUS erarbeitet zuhanden der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) und nach deren Weisungen die Universitätsplanung (Konsens auf Ebene der Rektoren und Präsidenten - beide ETHs sind einbezogen) Die SUK gibt zuhanden des Bundes und der Universitätskantone Empfehlungen ab... zur Mehrjahresplanung im universitären Hochschulbereich Der ETH-Rat bestimmt die Strategie des ETH- Bereichs im Rahmen des Leistungsauftrages 3

Vorgehen und Verantwortlichkeit (II) Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Schwerpunkt- und Finanzierungsplanung ( Botschaft ) für Hochschulen, Forschung und Innovation Das Parlament legt Finanzrahmen und Verteilung für 4 Jahre fest Das Parlament bewilligt jährlich das Budget Nachträgliche Kürzungsprogramme (go and stop) Strategische Mehrjahresplanung Die von der CRUS erarbeitete strategische Mehrjahresplanung : legt die Prioritäten der Universitäten (inkl. ETH) für die nächste vierjährige i Beitragsperiode i fest beantragt den Finanzbedarf für die Grundbeiträge, die projektgebundenen Beiträge und die Investitionsbeiträge NB : Das Budget der ETHs wird über die strategische Planung des ETH-Bereiches beantragt Instrumente zur Schwerpunktbildung Projektgebundene Beiträge (finanziert durch den Bund, Bewilligung durch die SUK) Politische Projekte (des Bundes oder der SUK): SystemsX, Public Management, Chancengleichheit,... Projekte, die alle Universitäten involvieren (Anträge CRUS): Bologna-Umsetzung, Doktoratsprogramme, Messung der Forschungsleistungen, E-lib...) Portfolio-Bereinigung und -Entwicklung Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) Institutionsübergreifende größere Forschungsvorhaben, die über den Nationalfonds finanziert werden Probleme im Planungsverfahren Asymmetrie ETHs - kantonale Universitäten: Prioritäten der ETHs werden dem Bund über zwei verschiedenen Verfahren unterbreitet Finanzielle i Bedeutung: für die ETHs ca. 80% des Gesamtbudgets, für die kantonalen Universitäten nur ca. 12% der Budgets insgesamt Nicht synchron mit den Planungen der einzelnen kantonalen Universitäten, aber von deren Planungsverantwortlichen erarbeitet Probleme im Planungsverfahren Finanzierungsproblem: go and stop! Politische und parlamentarische Diskussion nicht über Planungsprioritäten, sondern über Wachstumsprozente für den Gesamtbereich Bildung - Forschung - Innovation Basis für die Berechnung des Wachstums je nach politischen Absichten unterschiedlich angesetzt Keine Planungssicherheit für langfristige strategische Prozesse (go and stop) 750 700 650 600 550 500 450 400 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Periode 2004-2007 Periode 2008-2011 Planung Botschaft Bundesbeschluss Zahlung 4

Hochschulplanung (über)morgen Am 21. Mai 2006 hat das Volk einen neuen Verfassungsartikel über Hochschulen gutgeheissen aufgrund dessen ein Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) entworfen wurde Stand der parlamentarischen Beratung: im Ständerat abgeschlossen; Nationalratsdebatte 2011 Neuer Artikel der Bundesverfassung Der Bund... betreibt die Eidgenössischen Technischen Hochschulen [und] unterstützt die kantonalen Hochschulen. Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination [und] übertragen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe. Zudem kann der Bund die Unterstützung... von der Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig machen. Geltungsbereiche des HFKG Das im Parlament beratene Rahmengesetz soll für alle Hochschultypen gelten. Betreffend Planung sieht es vor: gesamtschweizerische politische Planung Koordination = Festlegung von Prioritäten und hochschulübergreifenden Maßnahmen Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen Finanzmitteln Vorgehen auf drei Ebene Ebene Hochschulen Die Hochschulen erarbeiten eine mehrjährige Entwicklungsund Finanzplanung. Diese enthält die mehrjährigen Ziele und Schwerpunkte sowie den Finanzbedarf Ebene Rektorenkonferenz Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen stellt der Hochschulkonferenz Antrag zur gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung Ebene Hochschulrat bestimmt die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen HFKG: besonders kostenintensive Bereiche (I) Der Hochschulrat bestimmt auf Antrag der Rektorenkonferenz die kostenintensiven Bereiche und beschließt die Aufgabenteilung in diesen Bereichen HFKG: bes. kostenintensive Bereiche (II) Zur Bestimmung der besonders kostenintensiven Bereiche sind die Aufwendungen in einem Fachbereich oder einer Disziplin i in Beziehung zu setzen zu den Aufwendungen im gesamten Hochschulbereich. Die Aufwendungen für einen besonders kostenintensiven Bereich müssen einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben im schweizerischen Hochschulbereich ausmachen. 5

HFKG: bes. kostenintensive Bereiche (III) HFKG: Bedarf an öffentlichen Mitteln Zu bedenken: Wie die Rektorenkonferenz besonders kostenintensive Bereiche dem Hochschulrat beantragen wird, steht noch offen Für die CRUS : Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen = Koordination der teueren Infrastrukturen (Investition, Betrieb, Personal) Der Hochschulrat ermittelt den Bedarf an öffentlichen Finanzmitteln für jede Finanzierungsperiode Er stützt sich dabei unter anderem auf : die Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen die Referenzkosten die zu erwartenden Studierendenzahlen Die Plenarversammlung legt die finanziellen Planungsvorgaben fest, die in einer Planungsperiode zu beachten sind. Dazu hört sie vorgängig die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen an. HFKG: Referenzkosten HFKG: Einige offene Fragen notwendige Aufwendungen pro Studierende für eine Lehre von hoher Qualität Ausgangswerte: durchschnittliche Kosten der Lehre gemäß den Kostenrechnungen Anpassung für eine Lehre von hoher Qualität inklusive erforderliche Forschung (Berücksichtigung der Hochschultypen sowie Disziplinen und Fachbereichen) werden von der Plenarversammlung festgelegt und periodisch überprüft Gesetzesentwurf wurde vom Ständerat liberalisiert, aber die Botschaft ist immer noch von der früheren Planungssystematik geprägt Asymmetrie ETH-Bereich Kantonale Hochschulen nicht gelöst Einbezug der kantonalen Finanzierung bei Ermittlung des Finanzbedarfes noch unklar Grundfinanzierung der Forschung auf den Studierendenzahlen bezogen Politische Diskussion weiterhin nicht über Prioritäten, sondern über Wachstumsprozente Konsequenzen für besonders kostenintensive Bereiche unabsehbar Hochschulplanung (vor)gestern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! raymond.werlen@crus.ch +41 31 306 50 51 Hochschulförderungsgesetz 1968 Finanzbedarfsplanung aufgrund von dezentral erhobenen Informationen i O B d Tä k t gemeinsames Organ Bund - Trägerkantone Hochschulförderungsgesetz 1991 strategische, Mehrjahres- und rollende Planung aggregiert, nicht synchronisiert, nicht konsolidiert 6

Rolle des Bundes Träger der ETHs subsidiäre Unterstützung der kantonalen Universitäten Forschungsförderung (SNF, KTI) Finanzierung via EU-Programme 7