Spezialfragen zur französischen Umsatzsteuer. 28. September 2012

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Spezialfragen zur französischen Umsatzsteuer 28. September 2012

Inhaltübersicht Allgemeine Hinweise Anwendungsberecih v Keine Organschaft in Frankreich ausser bei Zahlung der Umsatzsteuer v Befreiungsschwelle für kleine Unternehmen v Umkehr der Steuerschuldnerschaft : wenige Fälle Steuerbefreiung v Immobiliengeschäfte : Neue französische Übertragungsbesteuerungen und Kumulierung mit Eintragungsgebühren Vorsteuerabzug v Französische Regeln : Anwendung des Abzugskoeffizienten (teilweise bei Verwendung) v Vergleich mit Deutschland Steuersätze v Änderungen in Frankreich seit dem 1. Januar 2012 v Spezielle ermässigte Steuersätze» bezüglich der Art der Waren: Arzneien, Presse» bezüglich der Territorialität: Korsika und Überseedepartemente 2

Inhaltübersicht Territorialität Besonderheiten Korsika und Überseedepartemente Umsatzsteuerliche Behandlung von Waren- und Konsignationslagern Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Bezug auf Gebäude Pflichten des Steuerpflichtigen Registrierung Formerfordernissen an die Rechnungsstellung Erklärungenspflichten Buchhaltungsregeln 3

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich Keine Organschaft in Frankreich ausser bei Zahlung der Umsatzsteuer Seit dem 1. Januar 2012 können die Konzerngesellschaften für eine Zentralisierung der Umsatzsteuerzahlung auf die Muttergesellschaft optieren Folgende Bedingungen müssen vorliegen v Das Kapital der Tochtergesellschaften muss direkt oder indirekt mit mehr als 50 % von der Muttergesellschaft gehalten werden v Die Gesellschaften müssen ihre Geschäftshre zeitgleich beginnen und abschließen v Sie müssen dem normalen Umsatzsteuerverfahren unterliegen v Sie müssen ihre Ergebnismeldungen auf elektronischem Weg der Direction des Grandes Entreprises übermitteln» Umsatz oder gesamt Bruttoaktiva von mehr als 400 Mio» von einer Gesellschaft mit mehr als 50 % gehalten werden, die dieses Kriterium erfüllt 5

Anwendungsbereich Modalitäten und Optionsdauer v Die Option muss von der Muttergesellschaft abgeben werden und die Konzernmitglieder müssen sich damit einverstanden erklären 09/12 01/13 01/14 01/15 Abgebung Abgabe der der Option In Beginn Krafttrettung der Option der Option Januar-- Anfangszeitraum Angansdatum des von Zeitraumes zwei Jahren von 2 Aufhebung der Jahren Option v Jedes Konzernmitglied ist verpflichtet, sich mit der Muttergesellschaft gemeinschaftlich an die Rechte zu halten und gesamtschuldnerisch Strafzahlungen zu übernehmen, zu deren Entrichtung es mangels Option verpflichtet ist 6

Anwendungsbereich Befreiungsschwelle für kleine Unternehmen Wenn der Umsatz im Jahr N-1 nachfolgend aufgeführten Schwellen nicht überschreitet v 81 500 bei Veräußerung von Waren, Gegenständen, Artikeln und Lebensmitteln zur Mitnahme oder Verzehr an Ort und Stelle oder die Bereitstellung von Wohnraum v 32 600 bei den sonstigen Dienstleistungen Bei Überschreitung die Mindestwerte sind die Steuerpflichtigen zur Zahlung der Umsatzsteuer für die Transaktionen verpflichtet, ab Beginn des Monats, in dem die Schwelle überschritten wird Diese Umsatzsteuerbefreiung v gilt für alle Unternehmensform v steht den neugegründeten Unternehmen im ersten Geschäftshr zu, sofern die Umsatzschwelle nicht erreicht wird Die Option zur Zahlung der Umsatzsteuer ist möglich è Rückerstattung der Vorsteuer und insbesondere die Vorsteuer auf die Investitionen 7

Anwendungsbereich Umkehr der Steuerschuldnerschaft : wenige Fälle Innergemeinschaftlicher Erwerb Dreiecksgeschäft mit Vereinfachungsregelung Güterlieferungen und Dienstleistungen durch einen im Ausland ansässigen Lieferanten oder Dienstleister Erdgas- und Stromlieferungen durch einen im Ausland ansässigen Lieferanten oder Dienstleister Übertragung der Treibhausgasemissionszertifikate Lieferungen und Dienstleistungen, die unaufbereitete Industrieabfälle und wiederverwertbare Materialien erfassen 8

Anwendungsbereich Steuerbefreiung : Immobiliengeschäfte Neue französische Übertragungsbesteuerungen und Kumulierung mit Eintragungsgebühren v Die Reform ist am 11. März 2010 in Kraft getreten v Transaktionen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit sind umsatzsteuerpflichtig v Transaktionen außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit sind normalerweise nicht umsatzsteuerpflichtig: wenige Fälle v Eigenlieferungen: Besteuerung wenn ein Umsatzsteuerpflichtiger errichtet oder errichten lässt» ein neues Gebäude auf einem Baugrundstück» oder auf einem bereits ihm gehörenden Gebäude v Seit der Reform sind die entgeltlichen Vermögensübertragungen von der Umsatzsteuer auf Veräußerung abgesondert worden. So kann eine Transaktion sowohl der Umsatzsteuer als auch der Übertragungsgebühr unterliegen» 5,09 % als normaler Steuersatz» 0,715 % als ermäßigter Steuersatz 9

Anwendungsbereich Vorsteuerabzug Französische Regeln : Anwendung des Abzugskoeffizienten (teilweise bei Verwendung) Der Umsatzschlüssel entspricht dem Ergebnis von drei Verteilungsschlüsseln Steuerpflichtigkeitsschlüssel x Vorsteuerabzugsschlüssel x Berichtigungsschlüssel Jeder Schlüssel wird zuerst provisorisch beim Erwerb des Gegenstandes oder der Dienstleistung festgelegt v Sie müssen vor dem 25. April des darauffolgenden Jahres endgültig festgelegt werden 10

Anwendungsbereich Vorsteuerabzug Steuerpflichtigkeitsschlüssel Verwendungsprinzip v v entspricht dem Verhältnis der Verwendung des Gegenstandes oder der Dienstleistung bei der Durchführung von umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen und wird ab dem Erwerb, dem Import oder der ersten Verwendung eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung bestimmt Sie muss die reelle Verwendung jedes Gegenstandes oder jeder Dienstleistung richtig wiedergeben 11

Anwendungsbereich Vorsteuerabzug Vorsteuerabzugsschlüssel v bringt das Prinzip zum Ausdruck, wonach bei versteuerbaren Transaktionen die Vorsteuer nur bei den Gütern oder Dienstleistungen abgezogen werden kann, die für eine abzugsberechtige Transaktion verwendet werden v Für Gegenstände und Dienstleistungen der gemischten Verwendbarkeit entspricht der Schlüssel dem Quotienten aus» Zähler = jährlicher Gesamtbetrag des Umsatzes, der sich aus Transaktionen ergibt, die ein Abzugsrecht eröffnen» Nenner = jährlicher Gesamtbetrag des Umsatzes, der sich aus versteuerbaren Transaktionen ergibt; das bedeutet, der Umsatz entspricht den Transaktionen, bei denen ein Abzugsrecht besteht (= Zähler) und der Umsatz entspricht den Transaktionen, die kein Abzugsrecht eröffnen > z.b. meisten Transaktionen, die im Inlandumsatz von der Umsatzsteuer befreit sind 12

Anwendungsbereich Vorsteuerabzug Berichtigungsschlüssel v gibt der maximale Anteil der Steuer an, deren Abzug von einer Aufwendung durch die Vorschrift erlaubt wird v Dies entspricht» eins, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung nicht von einem Ausschluss oder einer Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts betroffen ist» null, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung vom Ausschluss des Abzugsrechts betroffen ist» zwischen null und eins, wenn der Gegenstand oder die Dienstleistung von einer Einschränkung des Abzugsrechts betroffen ist v Beispiele» Für ein Privatwagen: 0» Für Diesel > = 1 für Nuztfahrzeuge > = 0.8 für Personenkraftwagen 13

Anwendungsbereich Vergleich mit Deutschland Geleistete Aufwendungen Frankreich Deutschland Personenbeförderung (Taxi, Fahrkarten SNCF, Flugtickets ) nein Fahrzeuge und Personenkraftwagen nein Nebenleistungen (Mieten, Wartung) Nutzfahrzeuge nein Autobahngebühren Parken Personenkraftwagen (Kunden oder Personal) (am Arbeitsort) Nutzfahrzeuge Treibstoffe Normalbenzin, verbleites und unverbleites Superbenzin nein Diesel Nutzfahrzeuge Personenkraftwagen (in Höhe von 80 %) Flüssig- und Erdgas Elektrizität Nutzfahrzeuge Personenkraftwagen (wenn ausschließlich mit Elektrizität betrieben ) Bewirtungskosten zugunsten der Kunden zugunsten der Führungskräfte und der Beschäftigten (geschäftliches Interesse) Hotelkosten zugunsten der Kunden zugunsten der Führungskräfte und der Beschäftigten nein Geschenke Wert unter 65 Wert über 65 nein Werbegeschenke (unter Bedingungen) 14

Anwendungsbereich Vergleich mit Deutschland Geleistete Aufwendungen Frankreich Deutschland Messe Standmiete Nebenkosten Nutzfahrzeuge Verbindungsbüro Mobiliarmiete Telekommunikation (unter Bedingung) Betriebskosten "Ja unter Bedingung" = steuerbefreit, Umsatzsteuerforderung bei Inrechnungstellungunbekannter Begriff in Frankreich 15

Anwendungsbereich Vergleich mit Deutschland Geleistete Aufwendungen Frankreich Deutschland Beziehunge zwischen den Gesellschaften Subunternehmen Konzerninterne Rechnung EDV Fortbildung Konferenzen/Seminare Honorare/Rechtsanwälte (unter Bedingung) Consulting (unter Bedingung) Werbung Marketing (unter Bedingung) Warentransport Forschung und Versuche Montage/Wartung "Ja unter Bedingung" = steuerbefreit, Umsatzsteuerforderung bei Inrechnungstellungunbekannter Begriff in Frankreich 16

Anwendungsbereich Steuersätze Änderungen in Frankreich seit dem 1. Januar 2012 v Neuer Steuersatz : 7 %» Güter und Dienstleistungen die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 5,5 % unterlagen v Unter den ermäßigten Steuersatz von 5,5 % fallen nur noch» Grundnahrungsmittel» Abonnements zur Energieversorgung» Material für Behinderte» Dienstleistungen, Unterkunfts- und Nahrungsmittelversorgung für Altenheime und soziale Einrichtungen für Behinderte und ältere Menschen» Essensversorgung durch Dienstleister in den Schulkantinen v Zum Steuersatz von 7 % werden versteuert» Personentransporte» Bücher» Medikamente, die nicht von der Sozialversicherung rückerstattet werden» Sammlung und Trennung von Hausmüll» Unterkunfts- und Nahrungsmittelversorgung für soziale Aufnahmestätten» Verkäufe zum Verzehr vor Ort, einschließlich Kantinen (ausgenommen Schulkantinen) 17

Anwendungsbereich Steuersätze Spezielle ermässigte Steuersätze v bezüglich der Art der Waren» Presse > 2.1 % : franz. Mutterland > 1.05 % : Überseedepartmente» Arzneien > 2.1% > 7 % v bezüglich der Territorialität» Korsika > Steuersätze : 0,9 %, 2,10 %, 8 % et 13 %» Überseedepartemente 18

Territorialität

Territorialität Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente Korsika v Steuererleichterungen» für Verkäufe kontinentalfranzösischer Unternehmen an korsische Käufer mit der Lieferbedingung frei Haus gewährt» für Verkäufe mit der Lieferbedingung frei längsseits Schiff» für Verkäufe mit der Lieferbedingung Verkauf ab Werk, unter bestimmten Bedingungen Überseedepartmente v Lieferungen» s. Karte 20

Territorialität Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente Überseedepartmente Guadeloupe Französisches Mutterland Martinique Guyane Mayotte Réunion Export 21

Territorialität Besonderheiten Korsika und Überseedepartmente Dienstleistungen v Zwischen den Überseedeparmenten und dem Mutterland» B to B > zum Steuersatz der Überseedepartements, wenn der Empfänger in Martinique, Guadeloupe oder la Réunion niedergelassen ist > zum Steuersatz des Mutterlands, wenn der Empfänger im französischen Mutterland niedergelassen ist > keine Steuerpflicht besteht, wenn der Empfänger in Guyane oder Mayotte niedergelassen ist» B to C > zum Steuersatz der französischen Überseedepartements, wenn der Erbringer in Martinique, Guadeloupe oder la Réunion niedergelassen ist > zum Steuersatz der französischen Mutterlandes, wenn der Erbringer im französischen Mutterland niedergelassen ist > keine Steuerpflicht besteht, wenn der Erbringer in Guyana oder Mayotte niedergelassen ist, v Zwischen den Überseedepartmenten und den Mitgliedstaaten oder Drittländern = Regeln wie zwischen den Mutterland und den anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern 22

Territorialität Umsatzsteuerliche Behandlung von Waren- und Konsignationslagern Begriffserklärung v Lagervertrag : der Lieferant legt bei seinem Kunden Lagervorräte an. Der Kunde entnimmt dem Lager nach und nach Waren je nach Bedarf, um sie in seinen Herstellungsprozess zu integrieren. Der Übergang des Eigentums vom Lieferanten auf den Kunden findet erst dann statt, wenn dieser dem Lager Waren entnimmt. v Konsignationsgeschäfte : der Lieferant lagert bei seinem Kunden Waren, die zu dem Zeitpunkt in das Eigentum des Lieferanten übergehen, wenn dieser sie in unverändertem Zustand an einen Sekundärerwerber weiterverkauft. Verreinsfachungsregeln für innergemeinschaftliche Geschäfte: v Von Frankreich nach Mitgliedstaaten» Keine Übertragung in Frankreich» Innergemeinschaftliche Lieferung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs» Meldung über den Warenaustausch des Lieferanten für den Monat des Versands v Von Mitgliedstaaten nach Frankreich» Kein Erwerb in Frankreich beim Empfang» innergemeinschaftlicher Erwerb zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs» Die Waren müssen binnen drei Monaten ab dem Verbringen des Gegenstands nach Frankreich an einen Kunden, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich besitzt, geliefert worden sein 23

Territorialität Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen in Bezug auf Gebäude Die Dienstleistungen in Bezug auf Gebäude sind in Frankreich steuerpflichtig v wenn das Gebäude in Frankreich gelegen ist Folgende Leistungen sind als Dienstleistungen an Gebäuden beobachtet v die Dienstleistungen von Sachverständigen und Grundstücksmaklern (insbesondere Immobilien-Bewertungsleistungen, Vermittlungsleistungen beim Kauf, Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien, Vermessungsleistungen), v die Bereitstellung von Unterkünften im Hotelgewerbe oder ähnlichen Branchen v die Einräumung von Nutzungsrechten an Immobilien v die Einräumung von Rechten zur Nutzung von Grundstücken sowie von Dienstleistungen zur Vorbereitung und Koordinierung von Bauleistungen v die Dienstleistungen, die eine hinreichend enge Verbindung zu einer Immobilie aufweisen, d. h. solche Dienstleistungen, bei denen das Gebäude ein zentrales und unabdingbares Element darstellt (Dienstleistungen, die zum Ziel haben, die Immobilie rechtlich oder physikalisch zu verändern) Im Gegensatz v die Rechtsberatungsdienstleistungen vor Errichtung eines Immobilienkaufvertrags sind nicht Dienstleistungen an Gebäuden 24

Pflichten des Steuerpflichtigen

Pflichten des Steuerpflichtigen Registrierung Jeder Umsatzsteuerpflichtige (natürliche oder juristische Person) muss v innerhalb von 15 Tagen nach Beginn seiner Tätigkeiten eine Existenzerklärung abgeben» Service des impôts des résidents étrangers, 10 rue du Centre, 93 465 Noisy le Grand» Ort des Gebäudes > wenn der Umsatzsteuerpflichtige ein Gebäude besizt, dessen vermietet ist. Das Formulär enthaltet v Die Adresse des Firmensitzes, v Die Adresse des Vertreters (eventuel) v Für die Gesellschaften, Kopie des Gesellschaftsvertrags mit Übersetzung v Bescheinigung des Deutschen Finanzamts mit Umsatzsteuer- Identifitationsnummer 26

Pflichten des Steuerpflichtigen Formerfordernissen an die Rechnungsstellung Allgemeine Pflichtangabe (Artikel 242 nonies A des Anhangs II Steuergesetzbuch) vnamen und Adressen des Veräusserers / Dienstleistungserbringers und des Kunden vumsatzsteuer-identifikationsnummer des Veräusserers / Dienstleistungserbringers vrechnungsdatum und Rechnungsnummer vlieferdatum, Menge der gelieferten Gegenstände / Umfang der erbrachten Dienstleistung, Bezeichnung, Preis ohne Steuer, Steuersatz oder Steuerbefreiung vzu zahlender Steuerbetrag, nach Steuersatz getrennt, Gesamtbetrag ohne und mit Mehrwertsteuer vbei Steuerbefreiung, Verweisung auf» Artikel 196 der Mehrwertsteuerrichtlinie» Artikel 283, 2 des französischen Steuergesetzbuches» Jede andere Angabe, die darauf hinweist, dass die Transaktion der Umkehr der Steuerschuldnerschaft unterliegt 27

Pflichten des Steuerpflichtigen Erklärungenspflichten Der Umsatzsteuerpflichtige muss jeden Monat eine Erklärung (mit der Zahlung) abgeben v Wenn der Umsatzsteuerbetrag < 4 000 / hr, ist die Erklärung vierteljährlich Online-Erklärung und Online-Zahlung v Ab dem 1. Oktober 2012 sind alle Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, deren Umsatz über 230 000 liegt und die nicht dem Direction des Grandes Entreprises (Abteilung für Großunternehmen innerhalb der Steuerbehörde) unterliegen, zur Online-Erklärung verpflichtet v ab dem 1. Oktober 2013 wird die Schwelle auf 80 000 herabgesenkt v ab dem 1. Oktober 2014 werden alle Unternehmen zur Abgabe der Online-Erklärung verpflichtet sein 28

Pflichten des Steuerpflichtigen Buchhaltungsregeln Die umsatzsteuerpflichtigen Personen müssen eine Buchhaltung führen, die es ermöglicht, die Umsätze, die sie verwirklichen, genau zu belegen Neben den zu versteuernden Umsätzen muss die Buchführung deutlich aufführen v Die steuerbefreiten Einnahmen v die nichtumsatzsteuerpflichtigen Umsätze v Umsätze, die unter Aussetzung der besagten Steuer erfolgt sind, v für jeden Erwerb von Gegenständen, Dienstleistungen und Arbeiten die Angabe seines Betrages, der entsprechenden Umsatzsteuer, sowie der Name und die Adresse des Lieferanten v für jede Transaktion, die die Ausstellung einer Rechnung mit Angaben zur Umsatzsteuer zur Folge hat, den umsatzsteuerfreien Rechnungsbetrag, den in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag mit dem entsprechenden Steuersatz, sowie Name und Adresse des Kunden 29

MAZARS Le Premium 131, boulevard Stalingrad F - 69624 Villeurbanne Cedex Tél. : + 33 4 26 84 52 52 Fax : + 33 4 26 84 52 59 www.mazars.fr