Eine Information für Privatkunden

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Transkript:

1 Einführung 1.1 Was ist SEPA? SEPA ist die Abkürzung für Single Euro-Payments A rea, den neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden seit Anfang 2008 sukzessive auch innerhalb Deutschlands einheitliche europäische Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt, mit dem Ziel den Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die Bürger, Unternehmen und sonstige Wirtschaftsakteure innerhalb Europas können unabhängig von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort die SEPA-Zahlverfahren nutzen. Bei diesen Eu ro -Transaktionen wird nicht zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden, und es gelten dieselben grundlegenden Bedingungen, Rechte und Pflichten: Es werden alle Zahlungen so einfach, effizient und sicher abgewickelt, wie bisher von den inländischen gewohnt. 1.2 Welche Länder nehmen an SEPA teil? Der SEPA -Raum besteht aus den 28 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. 1.3 Wen betrifft SEPA? SEPA betrifft jeden! Alle Teilnehmer sind von der Umstellung auf SEPA betroffen: Banken, Unternehmen und Verbraucher sowohl in Deutschland als auch in den übrigen teilnehmenden Staaten. 1.4 Was ändert sich mit SEPA? Auf Grund von gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union werden die heutigen nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl zum 1. Februar 2014 durch die SEPA- Zahlverfahren abgelöstund neue technische Standards implementiert. Auch für Sie als Privatkunde bringt SEPA Veränderungen mit sich. So z.b., wenn Sie Rechnungen mittels der SEPA -Überweisung bezahlen oder mittels der SEPA-Lastschrift einziehen lassen. Der Umstieg auf die neuen SEPA- Verfahren ist für Sie als Privatkunde denkbar einfach, da die SEPA-Verfahren - stark den Ihnen bereits heute bekannten Verfahren ähneln. Seite 2 von 6

2 Kontoidentifikation mit IBAN und BIC Die wichtigste Änderung im Zuge des Umstiegs auf die SEPA-Zahlverfahren ist die Vereinheitlichung der nationalen Kontodaten. Statt der Ihnen derzeit für das Inland bekannten Kontonummer und Bankleitzahl kommen zukünftig IBAN und BIC zur Anwendung. ì Hinweis Die IBAN und den BIC können Sie zum Beispiel Ihrem Kontoauszug oder Ihrer VR-BankCard entnehmen. 2.1 IBAN ersetzt Kontonummer IBAN steht für International Bank Account Number. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer für Zahlungskonten. Die IBAN besteht aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen), vom Prinzip her aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer. Beispiel für eine deutsche IBAN: Ländercode Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer DE 99 506 921 00 0123456789 Die Kontonummer als Bestandteil der IBAN muss immer 10-stellig angegeben werden. Ist die Kontonummer nicht 10-stellig müssen die fehlenden Stellen von vorne mit Nullen aufgefüllt werden. ì Hinweis In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Sie als Privatkunden (Verbraucher) Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. 2.2 BIC ersetzt Bankleitzahl BIC steht für Business Identifier Code und ist international standardisiert, vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die jeweils kontoführende Bank zur Weiterleitung von Zahlungen benötigt. Mit dem BIC können Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden. Beispiel für den BIC der Volksbank Seligenstadt eg: Bankkürzel Ländercode Ortscode Filialkürzel GENO DE 51 SEL Fehlt die Angabe des Filialkürzels kann dieses mit XXX belegt werden. Der BIC ist somit immer 8 bzw. 11 Stellen lang. ì Hinweis Die Angabe des BIC kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive bis zum Jahr 2016 entfallen. Ab Februar 2014 innerhalb Deutschlands (also wenn die IBAN mit DE beginnt) und ab Februar 2016 innerhalb der EU-/EWR -Mitgliedsstaaten. Seite 3 von 6

3 SEPA-Überweisung Außer der Verwendung von IBAN und BIC auch für inländische Zahlungen wird sich im Vergleich zum heutigen Verfahren nicht viel ändern. Das europäische SEPA-Überweisungsverfahren wurde bereits zum 28. Januar 2008 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt können Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA- Teilnehmerländer per SEPA-Überweisung durchgeführt werden. Zum 1. Februar 2014 wird dann die nationale Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl endgültig durch die SEPA-Überweisung abgelöst. Die Verwendung von IBAN und BIC sowie der entsprechenden SEPA- Überweisungsvordrucke werden damit auch für inländische Überweisungen verpflichtend. Bei einer SEPA -Überweisung macht es keinen Unterschied, ob eine Überweisung in ein anderes SEPA- Teilnehmerland oder im Inland getätigt wird. Es gilt jedoch zu beachten, dass SEPA-Zahlungen nur in Euro abgewickelt werden können. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen (z.b. Britische Pfund oder dänische Kronen) bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung. Die Ausführungsfrist für elektronische Einreichungen beträgt einen Bankarbeitstag, für beleghafte Überweisungen zwei Bankarbeitstage. Der Überweisungsbetrag muss dem Konto des Kreditors ungekürzt gutgeschrieben werden. Bei der SEPA- Überweisung handelt es sich um eine sogenannte SHARE -Zahlung, d. h. jede Seite trägt ihre Gebühren. ì Hinweis Bestehende Daueraufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl werden durch uns rechtzeitig in SEPA- Daueraufträge mit IBAN und BIC umgestellt. Verwenden Sie bitte nur noch Vordrucke gemäß den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke, die SEPA-fähig sind. SEPA-Überweisungsvordrucke können Sie bei Ihrer Geschäftsstelle bestellen. 4 SEPA -Lastschriften Die Lastschrift ermöglicht es dem Zahlungsempfänger fällige Geldbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Als Zahlungspflichtiger kennen Sie dies z.b. vom Ihrem Energieversorgung oder Ihrer Versicherung. Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können künftig Gelder auch grenzüberschreitend eingezogen werden. Die Verfahren ähneln den heute in Deutschland eingesetzten Verfahren (Einzugsermächtigungsverfahren und Abbuchungsauftragsverfahren). Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindung dienen - wie bei der SEPA -Überweisung auch - IBAN und BIC. Als rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften, benötigt der Zahlungsempfänger von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. ì Hinweis Der Zahlungsempfänger kann bereits bestehende Einzugsermächtigungen weiter nutzen (sog. Umdeutung ). In diesen Fällen müssen Sie dem Zahlungsempfänger kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die bereits erteilten Einzugsermächtigungen geltendannauch zukünftig, sofern der Zahlungsempfänger Sie darüber informiert hat und Sie der Umdeutung nicht widersprochen haben. Seite 4 von 6

5 Weitere Informationen Wir stehen Ihnen zu allen Fragen des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie ausführlich und begleiten Sie aktiv bei Ihrem Umstellungsprozess, um einen reibungslosen Übergang auf die SEPA-Zahlverfahren zu nutzen. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Kundenberater. Ausführliche Informationen finden Sie auch auf unserer Interseite unter www.voba-seligenstadt.de. Volksbank Seligenstadt eg Bahnhofstrasse 27 63500 Seligenstadt Telefon: + 49 (0) 61 82 / 89 05-0 Telefax: + 49 (0) 61 82 / 89 05-23 info@voba-seligenstadt.de www.voba-seligenstadt.de ì Hinweis Wir haben die aufgeführten Informationen nach bestem Wissen mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Alle Informationen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Dennoch können wir keine Haftung bzw. Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen übernehmen. Die Broschüre dient zur Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Volksbank Seligenstadt eg nicht gestattet. Seite 5 von 6

6 Glossar BIC BIC steht für Business Identifier Code (ehemals auch "Bank Identifier Code"). Er ist international standardisiert und vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oft auch als SWIFT-Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die jeweils Konto führende Bank zur Weiterleitung von Zahlungen benötigt. Weltweit können Kreditinstitute mit dem BIC eindeutig identifiziert werden. Der BIC ist entweder 8 oder 11 Stellen lang. An der fünften und sechsten Stelle ist ein Länderkennzeichen zu finden (zum Beispiel DE für Deutschland). EPC Die europäischen Banken haben zur Schaffung der neuen SEPA-Zahlungsverkehrs-Standards und den Regelungen europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council) geschaffen. Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit der Deutschen Kreditwirtschaft in Deutschland. EU Die Europäische Union besteht derze it aus 28 Mitgliedsstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern. Euroraum Die Staaten der Euro-Zone sind derzeit: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. EWR Der Europäische Wirtschaftsraum besteht derzeit aus 31Ländern. Dies sind die 28EU-Mitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR -Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. IBAN IBAN steht für International Bank Account Number. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einer national festgelegten Komponente. Diese ist für Deutschland die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die IBAN besteht insgesamt aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Länge der IBAN ist je Land unterschiedlich. Die Anzahl der alphanumerischen Zeichen ist jedoch innerhalb eines Landes einheitlich. In Deutschland besteht sie aus insgesamt 22 Buchstaben und Ziffern. SEPA SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen seit 2008 sukzessive und derzeit parallel zu den nationalen Verfahren zur Verfügung. Seite 6 von 6