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1 SEPA (SEPA einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) Zur vollständigen Schaffung des europäischen Binnenmarktes werden seit Anfang 2008 sukzessive auch innerhalb Deutschlands einheitliche europäische Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einheitlich und einfach. Die heutigen nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl werden auf Grund von gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren unter Nutzung von IBAN und BIC abgelöst. In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden (Verbraucher) Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Firmenkunden (Nicht-Verbraucher) müssen jedoch bereits ab 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren verwenden. Zudem soll die Angabe des BIC in mehreren Schritten bis 2016 entfallen (voraussichtlich ab 2014 innerhalb Deutschlands und ab 2016 innerhalb der EU-/EWR-Mitgliedstaaten. 1. SEPA (Ziel und Weg) Einheitliche Verfahren für Europa ab 2014 Die Schaffung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein Schritt war die Euro-Bargeldeinführung Nun werden die nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl auf Grund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren unter Nutzung von IBAN und BIC abgelöst. Europa wird bis 2016 zum Binnenmarkt In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden (Verbraucher) Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Firmenkunden (Nicht-Verbraucher) müssen jedoch bereits ab 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren verwenden. Als Kunden der Raiffeisenbank Heiligenstadt i.ofr.eg profitieren Sie von Anfang an vom Binnenmarkt und von SEPA. Seit dem Start der SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Jahren 2008 und 2009 können Sie diese bereits parallel nutzen. Technische Infrastruktur seit 2008 Die Volksbanken Raiffeisenbanken unterstützen sei 2008 mit Ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Zahlverfahren und sind bereit. 1

2 2. Die SEPA-Produkte uro-überweisung Die uro-überweisung (SEPA) als Produkt für Überweisungen im gesamten Binnenmarkt (einschließlich Deutschland) baut auf der 2003 eingeführten EU-Standardüberweisung auf. Als Identifizierung der Bankverbindung des Kontoinhabers / Zahlers und des Zahlungsempfängers dienen IBAN und BIC. Das SEPA-Überweisungsverfahren wurde von der europäischen Kreditwirtschaft am 28. Januar 2008 gestartet. Seit diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunden der Raiffeisenbank Heiligenstadt i.ofr.eg dieses neue europäische Zahlungsinstrument auch für Inlandszahlungen zusätzlich zur Verfügung. (siehe 2.1) uro-lastschriften Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA- Firmen-Lastschrift)können seit November 2009 Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Die neuen Verfahren ähneln den heute innerhalb Deutschlands eingesetzten Verfahren (Einzugsermächtigungsverfahren bzw. Abbuchungsauftragsverfahren). Grundlage sind Lastschriftmandate des Zahlungspflichtigen, welche den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug berechtigen. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger- Identifikationsnummer (CI Creditor Identifier). Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften gelten im Binnenmarkt einheitliche Regeln. Kartenzahlungen im Binnenmarkt Bank-Karten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Dies gilt insbesondere für die VR-BankCard, Ihrem Schlüssel zum Konto. Das "SEPA Cards Framework" (Rahmenvorgaben) definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die deutschen girocard-systeme ( electronic cash sowie Deutsches Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen. Die Akzeptanz im Binnenmarkt wird durch neue Allianzen mit weiteren europäischen Kartenzahlungssystemen sukzessive ausgebaut. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten von Master- Card und VISA entsprechen den SEPA-Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis von Chip-Technologie europaweit einheitliche Standards. 2

3 2.1 uro-überweisung (SEPA) Die uro-überweisung (SEPA) hat im Jahr 2008 die EU-Standardüberweisung ersetzt. Am 28. Januar 2008 startete die europäische Kreditwirtschaft das neue europäische Überweisungsverfahren für S PA (S PA Credit Transfer SCT). Somit können Sie Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU- / EWR-Staaten [und in die Schweiz] von Ihrem Konto bei uns mit der uro-überweisung einfach und einheitlich durchführen. Das deutsche Kreditgewerbe hat diese einfache Überweisung gemeinsam im Zuge der Umsetzung von S PA entwickelt. Die uro-überweisung ist vom Aufbau her einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich und orientiert sich an der Ihnen seit Mitte 2003 bekannten EU-Standardüberweisung. Die uro-überweisung hat im Jahr 2008 die EU-Standardüberweisung ersetzt. Sie kann von Ihnen parallel zu den heutigen Inlandsüberweisungen auch innerhalb Deutschlands verwendet werden. Die uro-überweisung können Sie nur nutzen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: die Überweisung erfolgt innerhalb Deutschlands, in einen anderen Mitgliedstaat der EU-/EWR-Staaten [oder in die Schweiz], der Überweisungsbetrag lautet auf Euro, als Kontoadressierungsdaten werden IBAN und BIC verwendet, der Kontoinhaber trägt seine Entgelte und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte, wie heute innerhalb Deutschlands. Notwendige Angaben Bitte machen Sie immer folgende Angaben: Name und Vorname bzw. Firma des Zahlungsempfängers, IBAN des Zahlungsempfängers, BIC des Kreditinstituts / Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, Betragsangabe in Euro (als Währung), optional: Angabe eines Verwendungszweckes, Ihren Namen und Vornamen bzw. Ihre Firma, Ihre IBAN (steht auf Ihrem Kontoauszug). Sie tragen als Kontoinhaber die Entgelte bei Ihrem Kreditinstitut und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte bei seinem Kreditinstitut. 3

4 Natürlich steht Ihnen auch über unsere elektronischen Bankdienstleistungen wie Internet oder Software diese Zahlungsmethode zur Verfügung. Für alle Zahlungen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, die in Länder außerhalb der EU-/EWR-Staaten [oder der Schweiz] gehen, für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen (z. B. keine Nutzung von IBAN / BIC) verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1). Meldepflicht gemäß AWV ab Euro Bitte beachten Sie jedoch weiterhin die bestehende Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ab Euro. Entsprechende Meldungen sind von Ihnen der Deutschen Bundesbank mitzuteilen. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV". Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen. 2.2 uro-lastschriften Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Die neuen Verfahren ähneln den heute innerhalb Deutschlands eingesetzten Verfahren (Einzugsermächtigungsverfahren bzw. Abbuchungsauftragsverfahren). Auf europäischer Ebene wurden zwei Lastschriftverfahren vergleichbar der heutigen Situation in Deutschland neu entwickelt. Diese sind das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren (SDD Core) und das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SDD B2B Business-to-Business). Beide können seit November 2009 genutzt werden. Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen. 4

5 SEPA-Basis-Lastschriften Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis- Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Fragen Sie hierzu mit Ihrem Zahlungspartner die jeweilige Bank, ob diese an diesem Verfahren teilnimmt. Übrigens: Alle Volksbanken Raiffeisenbanken nehmen seit November 2009 teil. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird wie bereits heute (sogenannte Vorabinformation) vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger- Identifikationsnummer (CI Creditor Identifier). Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes SEPA- Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Basis-Lastschriften vorlegt. Sollte einmal ein Kunde (Zahlungspflichtiger) mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers nicht einverstanden sein, kann er von uns binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin D ) auf dem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen (Widerspruchsfrist). 5

6 SEPA-Firmen-Lastschriften Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SDD B2B) ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten, um insbesondere eine frühe Finalität von Zahlungen zu erzielen. Das Verfahren können Sie daher nur nutzen, wenn Sie kein Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren können Sie über uns an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmenlastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Fragen Sie hierzu mit Ihrem Zahlungspartner die jeweilige Bank, ob diese an diesem Verfahren teilnimmt. Übrigens: Alle Volksbanken Raiffeisenbanken nehmen seit November 2009 teil. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird wie heute (sogenannte Vorabinformation) vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger- Identifikationsnummer (CI Creditor Identifier). Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes SEPA- Firmenlastschrift-Mandat erteilen und Ihre kontoführende Bank als Zahlungspflichtiger vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats unterrichten. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Firmen-Lastschriften vorlegt. Bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie als Zahlungspflichtiger von uns keine Erstattung des Ihrem Konto belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Deshalb haben wir dem ersten Lastschrifteinzug ein besonderes Bestätigungsverfahren vorgeschaltet. 6

7 Lastschriftmandate Für die beiden SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate. Diese sind das SEPA-Lastschriftmandat für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Als Zahlungspflichtiger erhalten Sie von Ihrem Zahlungsempfänger ein entsprechendes Lastschriftmandatsformular, welches Sie unterschreiben und an den Zahlungsempfänger zurücksenden müssen. Vielfach sind die Lastschriftmandate Bestandteil von Verträgen, wie heute, z. B. für die Bezahlung von Telefonrechnungen. Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von jeweiligen SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit einer Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In den Lastschriftmandaten müssen die folgenden Erklärungen von Ihnen als Kunden (Zahlungspflichtiger) enthalten sein: o Lastschriftmandatstext mit o der Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden (Zahlungspflichtiger) mittels SEPA-Basis-Lastschrift bzw. SEPA-Firmen- Lastschrift einzuziehen, und o der Weisung an die Bank des Zahlungspflichtiger, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften bzw. SEPA-Firmen- Lastschriften einzulösen. Die jeweiligen Lastschriftmandate müssen zudem folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten: o Bezeichnung des Zahlungsempfängers, o eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), o Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlung, o Name des Kunden (Zahlungspflichtigen), o Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahlungspflichtigen) und o seine Kundenkennung (IBAN und BIC). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann ein Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten, zum Beispiel eine Mandatsreferenznummer. Das SEPA-Lastschriftmandat für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren gestattet Zahlungspflichtigen autorisierte Lastschriften innerhalb von 8 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren gestattet Ihnen als Zahlungspflichtigen, nicht autorisierten Lastschriftbelastungen zu widersprechen. Deshalb haben Sie bei der Nutzung des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens als Zahlungspflichtiger Ihrer Bank vor der ersten Belastung eine Kopie des SEPA-Firmenlastschrift- Mandat vorzulegen. Solange diese vorliegt und dieser nicht widersprochen wird, werden Lastschrifteinzüge durchgeführt und belastet. Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen. 7

8 Nutzung alter Lastschriftmandate Die Mandatsmigration von bestehenden Lastschriftmandaten ist für Einzugsermächtigungen ab dem 9. Juli 2012 möglich. Einzugsermächtigungsverfahren Bei der heutigen Nutzung des Einzugsermächtigungsverfahrens können Zahlungsempfänger auf der Grundlage von vorliegenden Einzugsermächtigungen diese auch nach dem 9. Juli 2012 für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierzu erfolgt eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber allen Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli Damit wird die Umstellung auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren wesentlich erleichtert, weil Zahlungsempfänger von Ihren Kunden den Zahlungspflichtigen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen müssen. Zahlungspflichtige brauchen daher auch kein neues Lastschriftmandat, zum Beispiel für das Abo der Zeitung bzw. den Einzug der Telefonrechnung, zu unterschreiben. Über den Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren entscheiden die Lastschrifteinreicher, sofern entsprechende Einzugsermächtigungen rechtswirksam vorhanden sind. Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA- Basis-Lastschriftverfahren müssen die Lastschrifteinreicher die Zahlungspflichtigen auf deren Konten weiterhin wie gewohnt die Rechnungen abgebucht werden über diesen Lastschriftverfahrenswechsel informieren und ihnen folgende weitere Daten mitteilen. ð Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) ð Angabe der jeweiligen Mandatsreferenznummer. Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig. Abbuchungsauftragsverfahren Bei der Nutzung des heutigen Abbuchungsauftragsverfahrens müssen Sie sich je nach Zielgruppe mit Ihrem Zahlungspflichtigen auf die Nutzung des SEPA-Basis- bzw. SEPA-Firmen- Lastschriftverfahrens verständigen. Das Abbuchungsauftragsverfahren wird voraussichtlich ab Februar 2014 auf Grund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union eingestellt. Abbuchungsaufträge können, im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen, nicht in Lastschriftmandate eines anderen SEPA-Lastschriftverfahrens überführt werden. 8

9 Gläubiger-ID Bei den neuen europäischen SEPA-Lastschriftverfahren müssen Zahlungsempfänger genau zu identifizieren sein, deshalb erhalten diese in Ergänzung zu den deutschen Verfahren eine Kennnummer. Diese Kennnummer heisst Gläubiger-Identifikationsnummer (CI Creditor Identifier). In Deutschland kann diese seit März 2008 bei der Deutschen Bundesbank über die Internetseite beantragt werden. Zahler können auch anhand dieser Angabe und der Referenznummer des zugrunde liegenden Lastschriftmandats auf einfachem Weg eine Zuordnung der entsprechenden Lastschrifteinzüge vornehmen. Ihr Berater gibt Ihnen gerne weitere Informationen. 9

10 3. Ihre Vorteile Firmenkunden Arbeiten im Binnenmarkt Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile.: Viele Möglichkeiten Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei uns. Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie Einsparpotenziale. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf unsere kompetente Unterstützung. Privatkunden Mobilität im Binnenmarkt Sie können die neuen SEPA-Produkte für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit dem Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) wird die Mobilität der Kunden im Binnenmarkt vereinfacht und erhöht. Nur noch ein Konto für Zahlungen im Binnenmarkt notwendig Zahlungen werden EU-weit einfach, einheitlich und schnell Einheitliche Standards Einheitliche Kontoadressierung mit IBAN und BIC Privatkunden / Firmenkunden Fragen Sie uns Für weitere Information sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter werden Sie gerne genauer informieren und zu den aktuellen Entwicklungen beraten. 10

11 4. Anwendungsbereich Der SEPA-Raum Die neuen SEPA-Produkte gelten innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und der Schweiz. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls sukzessive teilnehmen. Die 32 Länder im Überblick Die Länder sind derzeit die 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern), die drei weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Monaco und die Schweiz. Fokus liegt auf der Euro-Zone Der Fokus von SEPA liegt zunächst auf den Ländern, die den Euro eingeführt haben. Die Euro-Zone besteht seit Januar 2011 aus Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Griechenland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Weiterhin werden in Monaco, San Marino und dem Vatikan spezielle Euro-Münzen herausgegeben, wobei diese Kleinstaaten nicht zur EU gehören. 11

12 5. Begriffe Hier finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Begriffen. BIC BIC steht für Business Identifier Code (ehemals auch Bank Identifier Code) und ist international standardisiert und vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland. Der BIC, oftmals auch noch als SWIFT-Code bezeichnet, wird neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal für die jeweils Konto führende Bank zur Weiterleitung von Zahlungen benötigt. Mit dem BIC können weltweit Kreditinstitute eindeutig identifiziert werden. Der BIC ist entweder 8 oder 11 Stellen lang. An der fünften und sechsten Stelle ist ein Länderkennzeichen zu finden (z. B. DE für Deutschland). EPC Die europäischen Banken haben zur Schaffung der neuen SEPA- Zahlungsverkehrsstandards und Regelungen den europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council) geschaffen. Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit der Deutschen Kreditwirtschaft in Deutschland. EU Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Mitgliedstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern. Euro-Staaten Zum Januar 2011 haben 17 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung eingeführt. Die Staaten der Euro-Zone sind derzeit: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. EWR Der Europäische Wirtschaftsraum besteht derzeit aus 30 Ländern. Dies sind die 27 EU- Mitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 12

13 IBAN IBAN steht für International Bank Account Number. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer. Die IBAN besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen, einer Prüfzahl und einer national festgelegten Komponente zusammensetzt. Diese ist für Deutschland die Bankleitzahl und die Kontonummer. Die IBAN besteht insgesamt aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen. Die Länge der IBAN ist je Land unterschiedlich. Die Anzahl der alphanumerischen Zeichen ist jedoch innerhalb eines Landes einheitlich. In Deutschland besteht die IBAN aus insgesamt 22 Buchstaben und Ziffern. SEPA SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. Diese umfasst derzeit 32 Länder umfassen. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco und die Schweiz wollen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente einführen. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards wurden seit 2008 sukzessive eingeführt und stehen derzeit parallel zu den nationalen Verfahren zur Verfügung. 13

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