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Transkript:

Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt aktualisiert: Dezember 2017

Impressum Herausgeber: GKV-Spitzenverband Stabsbereich Kommunikation Reinhardtstraße 28 10117 Berlin Tel.: 030 206288-0 Fax: 030 206288-88 E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de Internet: www.gkv-spitzenverband.de Gestaltung: BBGK Berliner Botschaft Fotonachweis: Medizinfotografie Hamburg, Sebastian Schupfner www.schupfner.com Rynio Productions Fotolia.com Dezember 2017 Die Amtliche Statistik KJ 1 umfasst die Rechnungsergebnisse eines Jahres und liegt im Folgejahr bis etwa Mitte Juni vor. Die KV 45 ist eine Quartalsstatistik, die das Finanzgeschehen der GKV unterjährig abbildet und in der Regel ca. zwei Monate nach Ende des jeweiligen Quartals vorliegt (Ausnahme: 1. Quartal, Vorliegen der Statistik Mitte Juni). Die KM 1 ist eine Amtliche Statistik über die Mitglieder und Versicherten der GKV und wird monatlich erstellt sie liegt in der Regel zu Beginn des Folgemonats vor. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach 217a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Er ist zugleich der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach 53 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Name, Logo und Reflexstreifen sind geschützte Markenzeichen des GKV-Spitzenverbandes.

Inhalt Ausgaben für einzelne Leistungsbereiche der GKV 2016 4 Ausgaben für Krankenhausbehandlung (insgesamt) 5 Ausgaben für Ärztliche Behandlung 6 Ausgaben für Arzneimittel (Apotheken, Versandhandel und Sonstige) 7 Ausgaben für Krankengeld 8 Ausgaben für Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 9 Ausgaben für Hilfsmittel 10 Ausgaben für Heilmittel 11 Ausgaben für Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege 12 Ausgaben für Fahrkosten 13 Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 14 Ausgaben für Zahnersatz 15 Ausgaben für Früherkennungsmaßnahmen 16 Ausgaben für Dialyse 17 Ausgaben für Schutzimpfungen 18 Ausgaben für Schwangerschaft/Mutterschaft (ohne stationäre Entbindung) 19 Veränderungsraten der Leistungsausgaben pro Kopf 20 Ausgaben für Krankenhausbehandlung, Arzneimittel und Ärztliche Behandlung 21 Leistungsausgaben insgesamt 22 Mitglieder und Versicherte GKV PKV 23 Versicherte je System 24 Anzahl der Krankenkassen 25 Entwicklung des GKV-Beitragssatzes und der Bundesbeteiligung 26 3

Ausgaben für einzelne Leistungsbereiche der GKV 2016 in Prozent Ärztliche Behandlung* 17,36 % Sonstiges 1,67 % Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege 2,71 % Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 1,60 % Schwangerschaft / Mutterschaft** 0,64 % Fahrkosten 2,46 % Krankengeld 5,55 % Krankenhausbehandlung 34,68 % * Nicht berücksichtigt wurden die gezahlten Beträge für Früherkennung, Impfungen, ehemals Sonstige Hilfen und Dialyse-Sachkosten. ** ohne stationäre Entbindung Summen können rundungsbedingt abweichen. Arzneimittel 17,24 % Hilfsmittel 3,72 % Heilmittel 3,08 % Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 5,01 % Zahnersatz 1,55 % Früherkennungsmaßnahmen 1,07 % Dialyse 1,01 % Schutzimpfungen 0,64 % Ausgaben für einzelne Leistungsbereiche der GKV 2016 in Mrd. Euro Ärztliche Behandlung* 36,53 Mrd. Sonstiges 3,51 Mrd. Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege 5,70 Mrd. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 3,36 Mrd. Schwangerschaft / Mutterschaft** 1,35 Mrd. Fahrkosten 5,18 Mrd. Krankengeld 11,68 Mrd. Krankenhausbehandlung 72,95 Mrd. Arzneimittel 36,27 Mrd. Hilfsmittel 7,82 Mrd. Heilmittel 6,48 Mrd. Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 10,53 Mrd. Zahnersatz 3,26 Mrd. Früherkennungsmaßnahmen 2,25 Mrd. Dialyse 2,13 Mrd. Schutzimpfungen 1,34 Mrd. * Nicht berücksichtigt wurden die gezahlten Beträge für Früherkennung, Impfungen, ehemals Sonstige Hilfen und Dialyse-Sachkosten. ** ohne stationäre Entbindung 4

Ausgaben für Krankenhausbehandlung (insgesamt) 57 56 56,39 55 55,04 54 Ausgaben für Krankenhausbehandlung (insgesamt) 75 72,95 70,25 70 67,86 65 62,31 64,84 60 5

Ausgaben für Ärztliche Behandlung 29 28,74 28 27 27,34 26 Nicht berücksichtigt wurden die gezahlten Beträge für Früherkennung, Impfungen, ehemals Sonstige Hilfen und Dialyse-Sachkosten. Ausgaben für Ärztliche Behandlung 37 36,53 35 33,43 34,89 33 31,95 31 29 28,74 Nicht berücksichtigt wurden die gezahlten Beträge für Früherkennung, Impfungen, ehemals Sonstige Hilfen und Dialyse-Sachkosten. 6

Ausgaben für Arzneimittel (Apotheken, Versandhandel und Sonstige) 29 28 28,01 27 27,02 26 Ausgaben für Arzneimittel (Apotheken, Versandhandel und Sonstige) 37 36,27 35 33,36 34,84 33 31 29 29,36 30,30 7

Ausgaben für Krankengeld 10 9 8 8,76 9,20 7 Ausgaben für Krankengeld 12 11,23 11,68 11 10,62 10 9,17 9,76 9 8

Ausgaben für Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 9 8 7,92 8,10 7 6 Ausgaben für Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 11 10 9,51 9,83 10,22 10,53 9 8,67 8 9

Ausgaben für Hilfsmittel 6 5 5,83 5,98 4 3 Ausgaben für Hilfsmittel 8,0 7,5 7,44 7,63 7,82 7,0 6,83 6,49 6,5 10

Ausgaben für Heilmittel 6 5 4 4,74 5,01 3 Ausgaben für Heilmittel 6,5 6,10 6,48 6,0 5,69 5,5 5,30 5,04 5,0 11

Ausgaben für Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege 5 4 4,24 4,50 3 2 Ausgaben für Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege 6,0 5,70 5,5 5,26 5,0 4,80 4,5 4,33 4,0 3,91 12

Ausgaben für Fahrkosten 5 4 3,86 4,10 3 2 Ausgaben für Fahrkosten 5,5 5,18 5,0 4,96 4,5 4,34 4,51 4,01 4,0 13

Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 3 2,53 2,59 2 1 Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 3,4 3,36 3,3 3,25 3,2 3,16 3,1 3,05 3,0 2,94 14

Ausgaben für Zahnersatz 3 2 2,43 2,45 1 Ausgaben für Zahnersatz 3,4 3,3 3,20 3,28 3,26 3,2 3,1 3,08 3,11 3,0 15

Ausgaben für Früherkennungsmaßnahmen 2,0 1,5 1,70 1,79 1,0 0,5 Ausgaben für Früherkennungsmaßnahmen 2,3 2,25 2,2 2,14 2,18 2,1 2,01 2,0 1,96 16

Ausgaben für Dialyse 2,0 1,5 1,59 1,63 1,0 0,5 Ausgaben für Dialyse 2,3 2,2 2,1 2,11 2,09 2,08 2,10 2,13 2,0 17

Ausgaben für Schutzimpfung 1,5 1,0 1,04 1,06 0,5 Ausgaben für Schutzimpfung 1,4 1,37 1,34 1,3 1,25 1,27 1,2 1,15 18

Ausgaben für Schwangerschaft/Mutterschaft* 1,5 1,0 0,99 1,03 0,5 * ohne stationäre Entbindung Ausgaben für Schwangerschaft/Mutterschaft* 1,4 1,35 1,3 1,27 1,22 1,2 1,16 1,1 1,08 * ohne stationäre Entbindung 19

Veränderungsraten der Leistungsausgaben pro Kopf Angaben in Prozent Ärztliche Behandlung +3,90 Arzneimittel +2,48 Krankenhausbehandlung insgesamt +1,24 Zahnärztliche Behandlung (o. Zahnersatz) +1,10 1 2 3 4 20

Ausgaben für Krankenhausbehandlung, Arzneimittel und Ärztliche Behandlung 80 62,31 64,84 67,86 70,25 72,95 Krankenhausbehandlung 60 40 29,36 28,74 31,95 30,30 33,43 33,36 34,89 34,84 36,53 36,27 Ärztliche Behandlung Arzneimittel 21

Leistungsausgaben insgesamt 170 150 157,55 163,20 130 110 Leistungsausgaben insgesamt 220 210,36 210 202,05 200 193,63 190 182,75 180 173,15 22

Mitglieder und Versicherte GKV PKV Versicherte in Mio. GKV-Mitglieder GKV-Versicherte GKV-Versicherte 72,56 56,46 beitragsfrei 16,10 PKV-Vollversicherte 4,46 Beihilfeempfänger* 4,32 * Der Beihilfesatz variiert zwischen 50 % und 80 %, meist mit ergänzender privater Krankenversicherung. Summen können rundungsbedingt abweichen. Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Amtliche Statistik KM 1 November 2017 und vorläufige Zahlen 2016 PKV Verband e. V. Entwicklung PKV-Versicherte* Angaben in Mio. 8,9 8,8 8,7 8,79 8,77 8,6 2015 2016 * PKV-Versicherte = PKV-Vollversicherte + Beihilfeempfänger mit ergänzender privater Krankenversicherung Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Zahlenbericht der PKV 2015 sowie vorläufige Zahlen 2016 23

Versicherte je System in Prozent GKV 87,25 % PKV-Vollversicherte 5,40 % Beihilfeempfänger* 5,23 % Sonstige** 2,11 % * Der Beihilfesatz variiert zwischen 50 % und 80 %, meist mit ergänzender privater Krankenversicherung. ** Gefangene, Grenzgänger, Zeit- und Berufssoldaten etc. Summen können rundungsbedingt abweichen. Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Amtliche Statistik KM 1 zum 1. Dezember 2016, Statistisches Bundesamt, PKV Verband e. V., vorläufige Zahlen 2016 Versicherte je System in Mio. GKV 71,95 Mio. PKV-Vollversicherte 4,46 Mio. Beihilfeempfänger* 4,32 Mio. Sonstige** 1,74 Mio. * Der Beihilfesatz variiert zwischen 50 % und 80 %, meist mit ergänzender privater Krankenversicherung. ** Gefangene, Grenzgänger, Zeit- und Berufssoldaten etc. Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Amtliche Statistik KM 1 zum 1. Dezember 2016, Statistisches Bundesamt, PKV Verband e. V., vorläufige Zahlen 2016 24

Anzahl der Krankenkassen 1.200 1.000 1.221 1.152 960 800 642 600 400 554 482 455 420 396 355 324 280 267 257 242 221 202 200 169 156 146 134 132 123 118 113 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2017 Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: GKV-Spitzenverband; Stichtag: 1. Januar 25

Entwicklung des GKV-Beitragssatzes und der Bundesbeteiligung allgemeiner Beitragssatz/durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Prozent Bundesbeteiligung in Mrd. Euro 15 15,5 14,9 14,9 15,5 15,5 15,5 15,5 + 0,9 14,6 + 1,1 14,6 + 1,1 14,6 + 1,0 14,6 14,6 20 13 15,7 15,3 14,0 11,5 15,3 10,5 11,5 14,0 14,5 14,5 14,5 15 10 11 7,2 5 9 2009 2010 2011 2017 2018 2019 Seit 2009 gilt mit Einführung des Gesundheitsfonds ein einheitlicher, vom Gesetzgeber festgelegter Beitragssatz. Die allgemeinen Beitragssätze von 2009 2014 enthalten einen von den Mitgliedern allein zu tragenden Anteil von 0,9 Prozentpunkten. Seit 2015 erheben die Krankenkassen ergänzend zum gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen kassenindividuellen, ebenfalls einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Seit 2014 legt das Bundesministerium für Gesundheit jeweils im Herbst für das Folgejahr den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest. Dieser dient erstens als Orientierungswert für die Krankenkassen, zweitens ist er Rechengröße für die vorläufige Beitragsberechnung für bestimmte Mitgliedergruppen, z. B. für ALG-II-Beziehende, deren Beiträge vom Bund gezahlt werden. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz kann von dem im Voraus geschätzten Durchschnittssatz abweichen: Jahr durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz BMG in % tatsächlicher durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in % 2015 0,9 0,83 2016 1,1 1,08 2017 1,1 1,11 2018 1,0 Die Höhe der jährlichen Bundesbeteiligung ergibt sich aus der jeweils geltenden Fassung des 221 Absatz 1 SGB V, zuletzt geändert zum 16. August 2014 durch Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 11. August 2014. Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Amtliche Statistik KM 1 26