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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 01.04.2015 S Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV 101 580 000 EHP 0550 104.11 Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch unentgeltlich 1.2 Kennwortvereinbarung unentgeltlich 1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs entfällt 1.4 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.5 Sonstige Preise im Sparverkehr Vorzeitige prämienschädliche Verfügung über Vertragssparguthaben 20,00 - Sparvertrag über VL mit SPrämie - S Versicherungssparen - Sparvertrag mit S Prämie (Lfz. ab 8 Jahren) S VorsorgePlus - Übertragung auf einen anderen Mitanbieter 100,00 - Vorzeitige Verfügung mit Abzug der steuerlichen Förderung 100,00 - Vertragsauflösung zum Zwecke von Altersvorsorge-Eigenheimbeiträgen 100,00 - Bearbeitung von Versorgungsausgleichsanträgen 100,00 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks unter 750,00 EUR (oder Gegenwert) 1,00 % zuzüglich 5,00 ab 750,00 EUR (oder Gegenwert) 1,00 % Barauszahlung von Reiseschecks in EUR unentgeltlich Barauszahlung von Reiseschecks in Fremdwährung unter 100 EUR 0,175 % mind. 10,00 ab 100 EUR 0,175 % mind. 18,50 Rücknahme von Reiseschecks je Scheck 0,80 Sorten Barabwicklung von Sorten An- und -Verkäufen 7,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 2

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 4. Sonstige Kredite - Änderung, z.b. Laufzeitverlängerung, Ratenänderung 100,00 - Aussetzung, Stundung 25,00 - Schuldübernahme bzw. Entlastung aus der Schuldhaft 100,00 - Überziehungskredit / Referenzzins - Zinssatz für Dispositionskredite 1) / 2) 10,65 % - Zinssatz für sonstige Kontoüberziehungen 1) / 2) 16,65 % 1) Verfahren der Zinsanpassung für Privatkunden: Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der von der Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht unter VI. Zinssätze und Volumina für die Bestände und das Neugeschäft der deutschen Banken (MFIs) b) Neugeschäft, Kredite an private Haushalte veröffentlichte Zins für Überziehungskredite. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig zum 15.03./15.06./15.09./15.12. jeden Jahres überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mehr als 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Vertragszins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01. des Folgemonats. Der Kreditnehmer wird über die Zinsanpassung informiert. Diese Information kann auf dem Kontoauszug für das Konto erfolgen, über das der Kredit in Anspruch genommen wird bzw. die laufenden Teilbeträge abgebucht werden. Der Referenzzinssatz beträgt derzeit: 9,23 % (Stand: September 2014) 2) Bonitätsabhängig ist ein Aufschlag auf die obigen Standardkonditionen möglich. 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12. - Mindestpreis pro Depotposten 5,00 - Mindestpreis je Depotkonto 10,00 - Mindestpreis je bestandslosem Depot 25,00 - unterjährige Depotauflösung für Depots, die im Zusammenhang mit der 25,00 Abwicklung von Zeichnungsaufträgen für Aktien-Neuemissionen eröffnet wurden - sonstige unterjährige Depotauflösungen im Jahr der Depoteröffnung zeitanteilig - Festverzinsliche Wertpapiere und Aktien - Girosammelverwahrung 1,00 vom Kurswert - Streifbandverwahrung 1,00 vom Kurswert - Wertpapierrechnung 1,00 vom Kurswert - eigene IHS ohne Berechnung - Investmentanteile - Girosammelverwahrung 1,50 vom Kurswert - Streifbandverwahrung 1,50 vom Kurswert - Wertpapierrechnung 1,50 vom Kurswert - Geldmarktfonds der Deka-Gruppe ohne Berechnung - Sonstige Posten/Gattungen ohne Kurswert - pro Gattung 5,00 Dienstleistung - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung 3,00 - Ersatzsteuerbescheinigung 15,00 - Depotübertragung nur fremde Kosten 3

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung und Auslieferung zzgl. Fremdkosten 25,00 - Geschäfte in effektiven Stücken: Rückgabe von nicht fälligen Wertpapieren über ein Depot - bei extra eingerichteten Depots zzgl. Fremdkosten 150,00 - bei bestehenden Depots zzgl. Fremdkosten 75,00 - bei Abwicklung über das DekaBankDepot 25,00 - Erneuerung Bogen Fremdkosten - Couponeinlösungen - Investmentfonds Deka pro WKN und Fälligkeitstermin 40,00 - eigene IHS pro WKN und Fälligkeitstermin 40,00 - sonstige Coupons pro WKN und Fälligkeitstermin 40,00 - Einlösung fälliger Wertpapiere - Investmentfonds Deka pro WKN 40,00 - eigene IHS pro WKN 40,00 - sonstige Wertpapiere pro WKN 40,00 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Ordererteilung über Berater Festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Investmentanteile: Investmentfonds Deka börsengehandelt, Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich Verkauf Investmentfonds anderer Anbieter börsengehandelt Kauf und Verkauf Grundpreis 22,50 Investmentfonds Deka außerbörslich Kauf und Verkauf Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich Kauf kein Grundpreis jeweils zzgl. Provision - Festverzinsliche Wertpapiere 0,30 % vom Nennwert - Aktien 0,60 % vom Kurswert - Investmentanteile - Investmentfonds Deka außerbörslich - ohne Berechnung - Investmentfonds Deka - börsengehandelt 0,60 % vom Kurswert - Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich Kauf ohne Berechnung - Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich - Verkauf und börsengehandelt Kauf und Verkauf 0,60 % vom Kurswert Optionssschein Grundpreis 50,00 zzgl. Provision 0,60 % vom Kurswert 4

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR - Ordererteilung SDirectBrokerage Festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Investmentanteile: Investmentfonds Deka börsengehandelt -, Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich Verkauf Investmentfonds anderer Anbieter börsengehandelt Kauf und Verkauf Grundpreis 7,50 Investmentfonds Deka außerbörslich Kauf und Verkauf, Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich Kauf kein Grundpreis jeweils zzgl. Provision - Festverzinsliche Wertpapiere - Kursgegenwert bis 14.999,99 EUR 0,20 % vom Nennwert - Kursgegenwert 15.000,00 bis 34.999,99 EUR 0,15 % vom Nennwert - Kursgegenwert ab 35.000,00 0,10 % vom Nennwert - Aktien - Kursgegenwert bis 14.999,99 EUR 0,40 % vom Kurswert - Kursgegenwert 15.000,00 bis 34.999,99 EUR 0,30 % vom Kurswert - Kursgegenwert ab 35.000,00 EUR 0,20 % vom Kurswert - Investmentanteile - Investmentfonds Deka außerbörslich - ohne Berechnung - Investmentfonds Deka börsengehandelt - - Kursgegenwert bis 14.999,99 0,40 % vom Kurswert - Kursgegenwert 15.000,00 bis 34.999,99 EUR 0,30 % vom Kurswert - Kursgegenwert ab 35.000,00 EUR 0,20 % vom Kurswert - Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich Kauf ohne Berechnung Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich Verkauf - und börsengehandelt Kauf und Verkauf - Kursgegenwert bis 14.999,99 EUR 0,40 % vom Kurswert - Kursgegenwert 15.000,00 bis 34.999,99 EUR 0,30 % vom Kurswert - Kursgegenwert ab 35.000,00 EUR 0,20 % vom Kurswert Optionsschein Grundpreis 7,50 zzgl. Provision - Kursgegenwert bis 14.999,99 EUR 0,40 % vom Kurswert - Kursgegenwert 15.000,00 34.999,99 EUR 0,30 % vom Kurswert - Kursgegenwert ab 35.000,00 EUR 0,20 % vom Kurswert - Änderung / Streichung / Auslauf eines Limits 5,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 5

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR - Zeichnungsaufträge Annahmeentgelt bei Nichtausführung 7,50 Folgezeichnung für eine Gattung 10,00 Änderung/Löschung von Aufträgen während der Zeichnungsfrist 25,00 - Kapitaltransaktionen - Bezug von Bezugsrechten - Kursgegenwert bis 10,00 EUR 2,50 - Kursgegenwert bis 50,00 EUR 5,00 - Kursgegenwert bis 2.000,00 EUR 10,00 - Kursgegenwert ab 2.000,00 EUR 0,60 % vom Kurswert 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 6. Safes/Verwahrstücke Mietfächer mit einer Höhe bis 7 cm jährlich 25,00 Höhe bis 13 cm jährlich 40,00 Höhe bis 16 cm jährlich 60,00 Höhe über 16 cm jährlich 100,00 Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr) entfällt 1 6

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe - Fernschreiben je nach Aufwand 60,00 EUR/Stunde - Fotokopien - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 60,00 EUR/Stunde 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 60,00 EUR/Stunde 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden Fremdkosten mind. 13,00 7.5 Bankbürgschaft (Aval) - Ausfertigungsgebühr für Bürgschaftsbeträge unter 5.000,00 EUR 50,00 - Änderung einer Bürgschaft 25,00 - Bürgschaften gegenüber Bausparkassen 2% von der Bürgschaftssumme mind. 150,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 7

Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) Preis in EUR 1. Preismodelle für Privatkonten Kontoführung SGiroClassic SGiroComfort SGiroExclusiv Bürgerkonto Pfändungsschutzkonto Grundpreis 2,50 EUR 4,00 EUR 7,50 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR* Postenpreise( werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen Überweisung beleghaft 0,41 EUR 0,41 EUR 0,41 EUR 0,41 EUR 0,41 EUR Überweisung beleglos 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Lastschriften 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR Kartenzahlungen 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR Bar-Ein- und 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Auszahlungen Scheckbelastungen 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR Zahlungseingänge 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR 0,15 EUR Lombardkonto Grundpreis 0,00 Überweisung beleglos 0,00 Gebühren extern 0,00 Überweisungsgutschrift 0,00 Wertpapierertrag 0,00 sonstige Gebühren 0,00 alle sonstigen Buchungsposten 1,50 (werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszugsnummer 3,00 EUR - bei Abholen in der Geschäftsstelle je Auszugsnummer 3,00 EUR *der Grundpreis gilt auch für Geschäftsgirokonten, die als Pfändungsschutzkonto geführt werden; Postenpreise für Geschäftsgirokonten, die als Pfändungsschutzkonten geführt werden, gelten wie im Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt 8

Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank 3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Kreissparkasse Verden, Ostertorstr.16, 27283 Verden 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäisch Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). 1.3 Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Walsrode HRA 120 593 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: Bis Ende der Geschäftsöffnungszeiten. Die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie im Eingangsbereich der Geschäftsstelle. Abweichend werden die Briefkästen, sofern nicht anderes angegeben, eine Stunde vor Ende der Schalteröffnungszeiten geleert. 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9

1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die Verfahrensordnung,* die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. X Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491-509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EG) Nr. 260/2012 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen - Schlichtungsstelle Schiffgraben 6-8 30149 Hannover Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 10

2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kune, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 11

c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: aa) Überweisung in Euro Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung,die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung 7 PG*: 0,41 EUR GG*: 0,50 EUR Diskette 1,50 EUR PG*: 0,41 EUR GG*: 0,50 EUR Diskette 1,50 EUR PG*: 0,41 EUR GG*: 0,50 EUR Diskette 1,50 EUR Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 8 Internet 0,00 EUR Sonstige 0,15 EUR Internet 0,06 EUR Sonstige 0,13/0,30 EUR Internet 0,00 EUR Sonstige 0,15 EUR Internet 0,06 EUR Sonstige 0,13/0,30 EUR Internet 0,00 EUR Sonstige 0,15 EUR Internet 0,06 EUR Sonstige 0,13/0,30 EUR per Dauerauftrag per Eilüberweisung 0,15 EUR 0,30 EUR 0,15 EUR 0,30 EUR 0,15 EUR 0,30 EUR je Überweisung per Zahlschein 20,00 EUR 5,00 EUR 20,00 EUR 10,00 EUR 20,00 EUR 10,00 EUR Euro-Expresszahlung online entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt * PG = Privatgirokonten GG= Geschäftsgirokonten Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 8 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, oder Datenfernübertragung (DFÜ). 12

bb) Überweisung in einer anderen EWR-Währung als der Kontowährung unter 100,00 EUR Gegenwert: 7,50 EUR ab 100,00 EUR Gegenwert: 1,5 mind. 12,50 EUR zzgl. 2,00 EUR Übertragungskosten bzw. 7,50 EUR Übertragungskosten bei eiliger Ausführung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 0,25, mind. 2,50 EUR 1 0,25, mind. 2,50 EUR zuzüglich: bis zu 25.000,00 EUR oder Gegenwert = 20,00 EUR bis zu 50.000.00 EUR oder Gegenwert = 40,00 EUR mehr als 50.000,00 EUR oder Gegenwert Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags = 65,00 EUR Preis in EUR - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Fremdkosten + 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe je nach Zeitaufwand 60,00 EUR/Stunde - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern je nach Zeitaufwand 60,00 EUR/Stunde zzgl. Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung PG*/GG* 0,00 Änderung/Aussetzung PG* 0,00 Änderung/Aussetzung GG* 1,60 Eilüberweisung zur Barauszahlung 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. * PG = Privatgirokonten GG = Geschäftsgirokonten 13

2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der PG 0,15 Sparkasse (SEPA-Überweisung) GG 0,30 Eilzahlungen PG 1,90 Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet GG 1,90 PG 1,5, min. 12,50 GG 1,5, min. 12,50 PG 0,15 GG 0,30 PG 1,5, min. 12,50 GG 1,5, min. 12,50 PG 1,5, min. 12,50 GG 1,5, min. 12,50 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25, min. 2,50 EUR Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. * PG = Privatgirokonten GG = Geschäftsgirokonten 14

2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 11 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Entgelte Zahler trägt (SHARE) alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Ausführung in der Kontowährung Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) PG* 0,41/0,15 GG* 0,50/0,13 - PG* 0,41/0,15 GG* 0,50/0,13 - unter 100,00 EUR Gegenwert: 7,50 EUR unter 100,00 EUR Gegenwert: 7,50 EUR ab 100,00 EUR Gegenwert: 1,5, mind. ab 100,00 EUR 1,5, 12,50 EUR Gegenwert: mind. 12,50 zzgl. 2,00 EUR Übertragungskosten zzgl. 2,00 EUR Übertragungskosten EUR bis zu bis zu mehr als Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) Schweiz/Monaco übrige Länder 25.000,00 EUR oder Gegenwert = 50.000,00 EUR oder Gegenwert = 50.000,00 EUR oder Gegenwert = Gegenwert = 20,00 EUR 40,00 EUR 65,00 EUR 20,00 EUR 5,50 EUR 9 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 10 z. B. US-Dollar. 11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). 15

Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 0,25, mind. 2,50 EUR 1 0,25, mind. 2,50 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter bb - Ausführung in der Kontowährung genannten Entgelten erhoben. Preis in EUR cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 3,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Fremdkosten + 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Fremdkosten + 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe je nach Zeitaufwand 60,00 EUR/Stunde - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern je nach Zeitaufwand 60,00 EUR/Stunde zzgl. Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung Privatgiro/Geschäftsgiro 0,00 Änderung/Aussetzung Privatgiro 0,00 Änderung/Aussetzung Geschäftsgiro 1,60 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 16

b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro PG* 0,15 GG* 0,30 PG* 0,15 GG* 0,30 übrige Länder 1,5, min. 12,50 Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) entfällt Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Währung als Kontowährung wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelt (inclusive Courtage) erhoben: 0,25, mind. 2,50 EUR 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung PG 0,15 EUR GG 0,30 EUR Rücklastschriftentgelt für Lastschrifteinreicher 2,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 5,00 EUR - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt...18...17

3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift / Euro-Express-Lastschrift (Core1) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von Entgelt in Euro Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank PG 0,15 / GG 0,30 Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister PG 0,15 / GG 0,30 c) Sonstige Entgelte Rücklastschriftentgelt für SEPA-Rückgaben für Lastschrifteinreicher 2,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 5,00 EUR - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs entfällt...18

3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichung von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro 0,30 EUR 0,30 EUR c) Sonstige Entgelte Rücklastschriftentgelt für SEPA-Rückgaben für Lastschrifteinreicher 2,50 EUR Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 5,00 EUR - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandatswiderrufs entfällt 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco PG 0,15 / GG 0,30 Schweiz PG 0,15 / GG 0,30 b) sonstige Entgelte Rücklastschriftentgelt für SEPA-Rückgaben für Lastschrifteinreicher 2,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - bei Postversand 5,00 EUR - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 19

3.2.2 Sepa-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,30 Schweiz 0,30 b) sonstige Entgelte Rücklastschriftentgelt für SEPA-Rückgaben für Lastschrifteinreicher 2,50 EUR Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand 5,00 EUR - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs entfällt 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren) Bei Erst- und Einmallastschriften Bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 19:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 19:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 3.3.2 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren) Bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 19:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 3.3.3 SEPA-Firmen-Lastschriften Bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 19:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 20