WAS WANN WO WIEVIEL BEMERKUNGEN. Zentrum Bayern, Familie und Soziales

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1 Finanzielle Unterstützungen und staatliche Leistungen für werdende Eltern im Studium Ansprüche können aus diesem Überblick nicht hergeleitet werden. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen. MUTTERSCHAFTSGELD frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtsterminzu beantragen zuständige Krankenkasse Anstellungsverhältnis in Teilzeit: ->13 pro Kalendertag Minijob Anstellung: ->210 für den gesamten Zeitraum Verrechnung mit Elterngeld Bedingung: Mitgliedschaft in gesetzlicher Krankenkasse Tipp: Nach Beitragsbefreiung fragen Zahlungszeitraum: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt ELTERNGELD im Anschluss an Mutterschutzfrist für mindestens 12 Monate Zentrum Bayern, Familie und Soziales http://www.zbfs.bayern.de/familie Elterngeld Basis: mindestens 300 für 12 Monate Alternative Elterngeld Plus: Teilzeitarbeit / weiter studieren, nicht mehr als 30h ist möglich Achtung: wird nach Antragstellung nur 3 Monate rückwirkend gewährt, Mutterschaftsgeld wird verrechnet BAYERISCHES LANDESERZIEHUNGSGELD im Anschluss an Elterngeld; frühestens ab 13. Monat des Kindes, Einkommensabhängig (Einkommensgrenze: 34.000 / Paar 31.000 / Alleinerziehend Zentrum Bayern, Familie und Soziales http://www.zbfs.bayern.de/familie 1.Kind: 150 für 6 Monate 2. Kind: 200 bis 12 Monate, längstens bis zum 3. Lebensjahr 3. Kind: 300, längstens bis zum 3. Lebensjahr um Landeserziehungsgeld zu erhalten, muss man mindestens seit einem Jahr in Bayern leben BAYERISCHES BETREUUNGSGELD im 15. Lebensmonat des Kindes, für insgesamt 22 Monate Zentrum Bayern, Familie und Soziales http://www.zbfs.bayern.de 150 pro Kind und Monat nur für Kinder, die NICHT in eine Betreuungseinrichtung kommen

2 BAFÖG + KINDERBETREUUNGS- ZUSCHLAG bei Geburt des Kindes Amt für Ausbildungsförderung Am Studentenhaus Tel.: (0931) 8005-112 wuerzburg@bafoeg-bayern.de 130 pro Monat und Kind ACHTUNG: Studium darf nicht länger als 3 Monate unterbrochen werden, sonst KEINE BAföG Förderung mehr 300 des Elterngelds werden nicht an die BAföG Förderung angerechnet. Der Kinderbetreuungszuschlag muss später nicht zurückgezahlt werden. KINDERGELD möglichst bald nach Geburt des Kindes Familienkasse bei örtlicher Agentur für Arbeit 194 für 1. / 2. Kind 200 für 3. Kind 225 ab 4. Kind UNTERHALTSVORSCHUSS ab Geburt des Kindes, wenn alleinerziehend und/oder der unterhaltspflichtige Partner zahlungsunfähig oder unbekannt ist Fachabteilung Vormundschaften, Beistandschaften Unterhaltsvorschuss Stadt Würzburg Karmelitenstr. 43 Tel.: (0931) 3735 33 WOHNGELD ab Geburt des Kindes Wohngeldstelle Stadt Würzburg Fachbereich Soziales Karmelitenstraße 43 Tel.: (0931) 37 0 Kind bis 6 Jahre: 154 Kind zwischen 6-12 Jahren: 205 Ab 12 Jahren bis 18 Jahren: 273 von zuständiger Stelle ermitteln lassen wird das Kind 12 Jahre alt, gelten neue Voraussetzungen abhängig vom Beschäftigungsverhältnis (Minijob / Hiwi Job) der Eltern Wohngeld kann auch nur für das Kind beantragt werden, obwohl die Eltern keinen Anspruch haben. Andere Förderungen (ALG II, Sozialgeld, BAföG als Volldarlehen) schließen Wohngeld aus. Unterlagen zur Beantragung: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Wohnungsgeberbestätigung, Einkommensnachweis, BAföG-Ablehnungsbescheid

3 LANDESSTIFTUNG HILFE FÜR MUTTER UND KIND in einer Notlage, wenn finanzielle Unterstützung nicht ausreicht Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Familie-in-Not@zbfs.bayern.de je nach Notlage, Voraussetzung ist, dass alle anderen staatlichen Leistungen nicht ausreichend sind Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen und werden nach individuellen Notlagen vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Ludwigstr. 29 Tel.: (0931) 41 904-0 info@skf-wue.de MADAME COURAGE in der Abschlussphase des Studiums PRO FAMILIA Würzburg e.v. Semmelstraße 6 Tel.: (0931) 4 60 65 0 profamiliawuerzburg@ t-online.de Sozialdienst katholischer Frauen Landesverband Bayern e.v. Bavariaring 48 80336 München Tel.: (089) 53886-0/-21 E-Mail : wallnermoosreiner@skfbayern.de Übernahme finanzieller Leistungen, um das Studium beenden zu können Die Zielgruppe sind alleinerziehende Studentinnen, die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind, einen Wohnsitz in Bayern haben, über kein ausreichendes Einkommen verfügen, keinen Anspruch auf anderweitige Förderungen und Unterstützung haben, in der Abschlussphase des Studiums mit Aussicht auf Examensabschluss sind, ein Kind bzw. mehrere Kinder haben.

4 ROMANA SCHOTT FOND Nach Vorschlag einer Person der Fakultät und bei fachlicher und charakterlicher Eignung Universität Würzburg Hubland Nord Oswald-Külpe-Weg 84² Tel.: (0931) 31-0 Email: studierendenkanzlei@uniwuerzburg.de Übernahme der Studiengebühren Nur an der Universität Würzburg möglich dort aber für alle Fachrichtungen MENSA KINDERAUSWEIS für Kinder bis zu 6 Jahren Sozialberatung Studentenwerk Würzburg Am Studentenhaus Tel.: (0931) 8005-225 oder -228 sozialberatung@studentenwerkwuerzburg.de Siehe auch unter www.studentenwerk-wuerzburg.de Anspruch besteht nur während des BACHELOR Studiengangs ein kostenloser Kinderteller (nur, wenn Begleitperson ein vollständiges Mittagessen kauft) Bei weiteren Infos und Fragen wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studentenwerks Würzburg: Sonja Bauer, Telefon: (0931) 8005 225, sonja.bauer@studentenwerk-wuerzburg.de Bärbel Meyer, Telefon: (0931) 8005 228, baerbel.meyer@studentenwerk-wuerzburg.de

5 SGB II - LEISTUNGEN GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSSUCHENDE (ALG II) ab schriftlichen Antrag, wenn Hilfebedürftigkeit (Lebensunterhalt kann nicht durch eigenes Einkommen gesichert werden) eingetreten ist. Agentur für Arbeit Würzburg Jobcenter Schießhausstraße 9 Tel.: (0800) 4 5555 20 wuerzburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de ALG II= Regelbedarf + Mehrbedarf + Miete + Heizkosten -> Kosten für Unterkunft und Heizung müssen angemessen sein Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sind vorrangige Leistungen! BAföG Leistung ist ebenfalls vorrangig, schließt Grundsicherungsleistung also aus. Rechenbeispiel ALG II Bedarf: Regelbedarf in Partnerschaft Antragsteller(in): 374 + volljähriger Partner:374 + Kind (0-6 Jahre): 240 Gesamt: 988 + Miete + Heizung + Mehrbedarf MEHRBEDARF FÜR SCHWANGERE ab der 13. Schwangerschaftswoche Jobcenter / Sozialamt 69,53 (alleinstehend) 62,56 (zusammenlebend, eingetragen oder verheiratet) Antrag muss gesondert gestellt werden. Vorlage: Mutterpass ERSTAUSSTATTUNG BEI SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT ab Bekanntwerden der Schwangerschaft Jobcenter / Sozialamt Erstausstattung Säugling (Kinderwagen, Kinderbett, Matratze, Bettwäsche und Kleidung Antrag muss gesondert gestellt werden.