Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: Sanierungsregion: Strasse: Berichtteil: 172 Fehraltorf Kempttal Russikerstrasse Lärmschutzwand Abschnitt 37 Vorschlag Landschaftsarchitekt LSW Abschnitt 37 Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt 02.02.2017
Auftraggeber Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt Projektieren und Realisieren Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich Fachstelle Lärmschutz Projektleitung Werner Moser Projektverfasser Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH Hardstrasse 81 CH- 8004 Zürich Lorenz Eugster Alexander Schüch Glenn Fischer Fotos/ Visualisierungen/ Pläne Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH, wo nicht anders vermerkt Inhalt 1. Aufgabenstellung 3 2. Standort 3 2.1 Ortsbauliche Situation 4 2.2 Technische Rahmenbedingungen 5 2.3 Bestandsaufnahme 6 2.4 Bestandsplan 7 2.5 Projekt Russikerstrasse 67-79 8 2.6 Ansicht Russikerstrasse 67-79 9 3. Gestaltungsempfehlung 10 4. Besitzverhältnisse und Unterhalt 10 2
1. Aufgabenstellung Das Tiefbauamt Kanton Zürich, P+R hat sich das Ziel gesetzt, zusammen mit der Fachstelle Lärmschutz die baulichen Massnahmen der Lärmsanierungen entlang von Staatsstrassen bis Ende 2020 zu realisieren. Die Anforderungen an die Gestaltung von baulich siedlungsverträglichen Lärmsanierungsmassnahmen sind innerorts in Gemeinden erhöht. Je nach Höhe, Länge und Lage prägen sie den Strassenraum stark. Die Fachstelle Lärmschutz vertritt den Standpunkt, dass an den wenigen Stellen, wo eine Lärmschutzwand erstellt werden kann, auch eine möglichst gute Einpassung ins Ortsbild inkl. allfällig notwendige Begrünung/Bepflanzung stattfinden sollte. Dazu werden bereits bei der Bearbeitung des Vorprojektes Lärmsanierung, dem Akustischen Projekt, zielgerichtet der Strassenraum und das Ortsbild betrachtet, sowie Anwohner und Gemeinde mit einbezogen. 2. Standort Standort F37 Russikerstrasse 67-79 Fehraltorf Massstabslos, GIS Browser Kanton Zürich, September 2016 3
2.1 Ortsbauliche Situation Im Ortsteil Hinterhalden am Rand der Gemeinde Fehraltorf in Richung Russikon liegt inmitten von Landwirtschaftsland das Quartier mit Flurnamen Rumpis. Die Die Kantonsstrasse ist in diesem Bereich mit 80 Km/h signalisiert (ausserorts). Die Gebäude Russikerstrasse 67-79 sind der Wohnzone 1.4 zugeordnet (ES II). Es handelt sich dabei um ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser. Die Russikerstrasse verbindet die Gemeinden Fehraltorf und Russikon, der Perimeter liegt ausserhalb der beiden Dorfkerne. Die Häuser Russikerstrasse 67-79 orientieren sich westwärst von der Hauptstrasse weg und sind durch dichten Bewuchs oder Holzzäune blickgeschützt. Im Bereich der Gebäude Russikerstrasse 75-79 besteht eine Betonmauer. Zur Kantonsstrasse hin sind auf den Parzellen ausschliesslich Gärten angelegt, die privat genutzt werden. Massstabslos, GIS Browser Kanton Zürich, August 2016 4
2.2 Technische Rahmenbedingungen Der Lärmschutz wird im nördlichen Bereich (Hausnummern Russierstrasse 75-79 auf der bestehenden Mauer (exakte Position abzuklären) installiert. Oberkante der Lärmschutzwand liegt auf 2.00 m über Strassenniveau. Im Bereich der Häuser Russikerstrasse 67-73 wird eine Lärmschutzwand errichtet, deren Oberkante 2.00 m über Strassenniveau liegt. GIS Browser Kanton Zürich, Juli 2015 5
2.3 Bestandsaufnahme Ansicht von Südosten Best. private Sichtschutzwand Einblick in privaten Garten (Südseite Perimeter) Einblick in privaten Garten (Nordseite Perimeter) Ansicht best. Zaun (Mitte Perimeter) Durchblick in privaten Garten Ansicht best. Mauer im Bereich Russikerstrasse 75-79 Bestehende Mauer mit Höhe ca. 1.20 m 6
2.4 Bestand 67 69 71 Strom 73 75 Swisscom 77 Russikerstrasse 79 Strom best. Mauer Daten 1017-9 Lärmschutz Kt. Zürich_Fehraltorf Bestand 7 M A S S S T A B D A T U M 1:333 21.10.2016
2.5 Situationsplan Projekt Russikerstrasse 67-79 LEGENDE Leitungen Abwasser Bestand Frischwasser Abbruch Elektro Planung BäumeLeitungen Bestandsbäume Abwasser Frischwasser Bäume projektiert (Birken, Elektro Ahorne) Bäume Bestandsbäume Bäume projektiert (Birken, Ahorne) Gas Swisscom / Cablecom 67 Gas Bäume Rodung Swisscom / Cablecom Bäume Rodung Zürich Wand 1017.1 - U28 Lärmschutz Kt. Zürich Wand - U28 FALS Kt. Zürich 69 71 Auflagenprojekt 50 x 42 50 x 42 1:200/150/100 1:200/150/100 Strom jp jp 8, Uster Rothbündtweg 8, Uster 09.01.15-003- U28 09.01.15-003- U28 73 OK LSW 2.00 m über Strassenniveau Swisscom 307030 Russikerstrasse 75 77 79 Strom Aufsatz auf best. Mauer OK LSW 2.00 m über Strassenniveau OK LSW 2.00 m über Strassenniveau Daten Standardbegrünung Typ C formgeschnittene Misch-Wildhecke z.b. Acer campestre, Berberis vulgaris, Carpinus betulus, Cornus mas, Cornus sanguinea, Fagus sylvatica 'Sorte', Ligustrum vulgare, Prunus spinosa, Ribes aureum/sanguineum h = 0.80-1.20 m / b = 0.60-0.70 m 1017-9 Lärmschutz Kt. Zürich_Fehraltorf Gestaltungsvorschlag M A S S S T A B D A T U M 1:333 02.02.2017 8
2.00 ab OK Trottoir 2.7 Ansicht Russikerstrasse 67-71 Standardbegrünung Typ C, geschnittene Hecke best. Betonmauer 70 30 561.10 Kantonsstrasse 560.90 559.50 Mst. 1:100 9
3. Gestaltungsempfehlungen Die Höhe der Lärmschutzwand beträgt 2.00 m ab Strassenniveau. Im Bereich der Häuser Russikerstrasse wird die bestehende Mauer integriert und die Lärmschutzwand mit einem auf- oder anschraubbaren Ansatz auf 2.00 m ab Strassenniveau erhöht. Die Lärmschutzwand wird auf der ganzen Länge mit einer Standarbegrünung Typ C versehen, die aus einer pflegeleichten Hecke aus einheimischen Pflanzen (Hainburche Carpinus betulus und Kornelkirsche Cornus mas) besteht. Referenzbild Lärmschutzwand aus Holz Referenzbild formgeschnittene Hecke 4. Besitzverhältnisse und Unterhalt (ohne best. Sützmauer mit LSW-Aufsatz) Die folgenden Rechte und Pflichten sind vertraglich mit Grundbucheintrag festzulegen: Baulicher und betrieblicher Unterhalt: Lärmschutzwand mit Fundament: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt Betrieblicher Unterhalt Bepflanzung strassenseitig (ohne Abschnitt mit best. Stützmauer): Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt Besitzverhältnisse Lärmschutzwand mit Fundament: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt (Eintrag ins Grundbuch, kein Landerwerb) 10