Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer G E S P R Ä C H S G R U P P E 2 F R E I H E I T S E N T Z I E H E N D E M A ß N A H M E N U N D M A N N H E I M E R W E G E Z U D E R E N R E D U Z I E R U N G Andreas Brilla, Richter am Amtsgericht, Mannheim / Renate Deutschmann, Heimleiterin, Mannheim
Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
1906 Absatz 4 BGB Rechtlicher Rahmen Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. nur im stationären Bereich auch bei Unterbringung? mechanische Vorrichtungen: zb Bettgitter, Sitzhose, Vorsatztisch, Fixierung, einschließen, Trickschloss, Abschluss nachts -> BGH B. v. 07.01.2015 Medikamente -> gezielter Einsatz, nicht bloße Nebenwirkung andere Weise: zb Unerreichbarkeit des Rollators längerer Zeitraum: wenn eine Maßnahme über mehrere Tage angelegt ist und deren Beendigung nach dem Krankheitsbild in naher Zukunft nicht zu erwarten ist - abhängig von der Schwere des Eingriffs
Geschlossene Unterbringung 1906, Absatz 1, BGB Türe ist verschlossen Bewohner / Patient kann die Räumlichkeiten nicht alleine verlassen, sich aber innerhalb des Bereiches frei bewegen Unterbringungsbeschluss wird benötigt
Beschützter Bereich / demente Menschen Bewohner soll möglichst nicht den Ausgang erkennen, bzw. soll an der Tür aufgehalten werden Versteckte Türgriffe Übermalte Türen, Spiegeltüren Sensoren an den Türen Chips in Schuhen, Kleidung Unterbringungsbeschluss fraglich
Keine Alternativen zur Unterbringung Wegnahme vom Rollstuhl, Rollator Wegnahme der Kleidung, Schuhe Wegnahme der Brille Physische und psychische Druck Verbote - List - Zwang - Drohung Signalsender (AG Hannover = Verstoß gegen Menschenwürde) Nötigung 240 StGB Freiheitsberaubung 239 StGB
Körpernahe Fixierung durch mechanische Vorrichtungen Leibgurt Bettgitter Fixierung am Stuhl /Rollstuhl Fixierdecken Therapietisch Diese Fixierungen sollen den Bewohner / Patient daran hindern, dass er nicht selbständig aufstehen und sich dabei verletzen kann
Medikamentöse Bewegungseinschränkung Psychopharmaka, die gegeben werden, um den Betroffenen am Verlassen der Einrichtung oder das Bett zu hindern Ausgenommen sind Medikamente, die ärztlich verordnet sind und zur Behandlung bzw. Therapiezwecken gegeben werden, auch wenn die Nebenwirkungen zur Einschränkung des Bewegungsdrangs führen könnten
Genehmigungspflicht Nur, wenn es sich nicht um Akutmaßnahmen zum Eigenoder Patientenschutz handelt Nur, wenn Betroffener dagegen oder nicht einwilligungsfähig ist Nur, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Betroffene überhaupt noch willensgesteuert bewegen kann Die Verantwortung für den verhältnismäßigen Einsatz von FEM bleibt auch ohne Genehmigungspflicht!
Rechtlicher Rahmen - Verfahren Antrag / Anregung des Betreuers Sachverständigengutachten? Ärztliches Zeugnis genügt 321 Abs. 2 FamFG Verfahrenspfleger 317 FamFG einstweilige Anordnung möglich 331 FamFG Dauer 329 FamFG
Rechtlicher Rahmen - 2 nur solange wie zum Wohl des Betroffenen erforderlich Abwendung einer drohenden erheblichen Gesundheitsgefahr Genehmigungspflicht -> Betreuungsgericht 1906 Absätze 1 und 2 BGB Eilkompetenz des Betreuers -> unverzügliche Nachholungen fortbestehende Verantwortung des Betreuers -> Aufhebung, wenn Voraussetzungen wegfallen und Anzeige an Betreuungsgericht
vermutete Zuschreibungen mögliche Ängste, aber das Gericht und der Arzt haben es erlaubt und dann müssen wir auch davon Gebrauch machen Gericht, aber mir werden keine Alternativen geboten; die Beteiligten sind sich einig Betreuer Ich würde ja auf FEM verzichten,, aber das Heim sagt, ich muss den Antrag stellen Angst: Betroffener stürzt Pflegende, aber die Angehörigen drängen auf Maßnahmen Angst: persönlicher Regress, aber Pflege und Angehörige drängen darauf und Verletzungsgefahr besteht Arzt Heimleitung, aber mir fehlt das Personal / die Ausstattung Angst: Haftung, Ansehen
Freiheitsentziehende Maßnahmen wegen Sturzgefahr Abwägen zwischen Freiheit und Unversehrtheit Vor Fixierung immer Informationen sammeln durch z.b. Risikobewertung / Sturz Biografie Beobachtung Miktionsprotokoll führen Medikamente durchsehen Fallbesprechung mit Angehörigen / Betreuer, Arzt und Pflegeteam Tageszeit Krankengymnastik
Häufiger Fixierungsgrund: Sturzgefahr Sturzgefahr aus dem Bett Mögliche Hintergründe: Bewohner muss zur Toilette, hat Hunger oder Durst, gestörter Schlafrhythmus, Träume, Unruhe, Desorientiertheit Sturzgefahr aus dem Rollstuhl Ungünstige Sitzposition, Unruhe, Wille zum Aufstehen Sturzgefahr beim Gehen / Laufen Laufdrang, Unruhe, Gangunsicherheit, Sehschwäche Schuhe, Fußboden
Überlegungen/ Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Nacht Nachtlicht Nachtlicht - Klingel = Bewohner muss dazu kognitiv in der Lage sein Auf Toilette bringen / Miktionsprotokoll Toilettenstuhl vors Bett = Bewohner muss kognitiv und körperlich in der Lage sein Medikamente (Diuretika) = überprüfen, mit Arzt besprechen, evtl. umstellen
Weitere Alternativen zur körpernahen Fixierung Niedrigbett / Matratze vorm Bett = Herauskullern auf Boden mit davorliegender Matratze, aber Sturzgefahr, wenn Bewohner aufstehen möchte, Matratze ist kein fester Untergrund Geteilte Bettgitter = soll Bewohner eine Orientierung geben Bewegungsmelder Sensormatte = ruft Pflegekraft herbei, diese muss aber zeitnah kommen
Alternativen zur körpernahen Fixierung am Tag Hüftprotektoren = schützt die Hüftknochen beim Fall Sturzhelm = schützt den Kopf beim Aufprall Anti-Rutsch-Socken = wenn Bewohner keine festen Schuhe duldet Anti-Rutsch-Auflage im Rollstuhl = verhindert Herausrutschen Gehfrei / Walker = ermöglicht Laufdrang bei körperlicher Beeinträchtigung
Walker / Gehfrei
Voraussetzungen für das Personal Empathie Sich auf den Bewohner einlassen können, verstehen Hineinversetzen können in den Anderen oder in die Situation = Bewusster Perspektivenwechsel Respektvoller Umgang Validation (geeignete Kommunikationsangebote) Mit sich selbst im Einklang sein Keine voreilige Interpretationen wagen, sondern immer die Ist - Situation analysieren
Voraussetzung Pflegeheim Bezugspflege Milieugestaltung Systematisch reflektierte Ablauforganisation Fachwissen / Fortbildungsangebote Selbstreflexion Bewegungsangebote / Physiotherapie Basale Stimulation Beruhigende Musik Bewegungsförderung
Fazit Freiheitsentziehende Maßnahmen sind immer eine Abwägung der Fakten Bewohner steht im Mittelpunkt unter Beachtung seiner Biografie und der aktuellen Situation Freiheit versus Sicherheit / Unversehrtheit Was nützt die Freiheit, die auf Kosten von Unfreiheit / Schmerzen / Immobilität einhergeht?
Verfahrens pfleger gemeinsame Verantwortung gemeinsames Ziel Betreuungs -behörde -vereine ich ablehnen muss, wenn mir weniger einschneidenden Alternativen genannt wurden Sachverständige Gericht Betreuer Wir verzichten auf FEM, weil ich informiert wurde, dass dies dem Betroffenen eher schadet als nützt Pflegende es mich beruflich herausfordert, nach Alternativen zu suchen und ich dabei unterstützt werde das eines der Ziele unseres Hauses ist und die Überwachung der FEM viel aufwendiger wäre Heimleitung Heimaufsicht dokumentiert ist, dass Alternativen vorzuziehen sind Pflege- / Krankenkassen
Für Ihre Aufmerksamkeit DANKE