Regionales Raumordnungsprogramm 2003

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Transkript:

Landkreis Lüneburg Regionales Raumordnungsprogramm 2003 2. Änderung - Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung Entwurf Januar 2014

- Zeichnerische Festlegungen Entwurf Januar 2014 Maßstab 1:50.000

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Bardowick 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 19.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Etzen/Ehlbeck 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 19.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Köstorf 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 19.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Melbeck 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 19.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Süttorf/Thomasburg 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 19.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Tellmer 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 19.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Wendhausen/Boltersen 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 27.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

2. Änderung RROP 2003 - Entwurf Januar 2014 Vorranggebiet Wetzen/Südergellersen/Oerzen 1:50000 Die Inhalte des Geoportals werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den Trägern der öffentlichen Aufgabe. Die geometrische Genauigkeit der Kartendarstellung kann eingeschränkt sein. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Landkreis Lüneburg, 20.12.2013 (erstellt von: IT-Service) 2013

Textliche Festlegungen Entwurf

2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 (RROP 2003) Aufgrund von 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) i. V. m. 7 ff. Raumordnungsgesetz (ROG) in der jeweils aktuellen Fassung wird das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg vom 16.06.2003 in der Fassung der 1. Änderung vom 12.07.2012 wie folgt geändert: Kapitel 4.2 Energie wird wie folgt geändert: 01 1Für die Nutzung der Windenergie durch raumbedeutsame Windenergieanlagen im Landkreis Lüneburg sind in der Zeichnerischen Darstellung Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. 2Vorranggebiete Windenergienutzung, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, im Landkreis Lüneburg sind: - Samtgemeinde Amelinghausen: Etzen und Ehlbeck (ein zusammenhängendes Gebiet ), Tellmer sowie Wetzen (Teilbereich des Vorranggebietes Wetzen/Südergellersen/Oerzen, ein zusammenhängendes Gebiet ), - Samtgemeinde Bardowick: Vorranggebiet Bardowick, - Samtgemeinde Dahlenburg: Vorranggebiet Köstorf, - Samtgemeinde Gellersen: Anteil an Vorranggebiet Wetzen/Südergellersen/Oerzen), - Samtgemeinde Ilmenau: Vorranggebiet Melbeck, Anteil an Vorranggebiet Wetzen/Südergellersen/Oerzen, - Hansestadt Lüneburg: Anteil an Vorranggebiet Melbeck, - Samtgemeinden Ostheide: Vorranggebiete Wendhausen/Boltersen und Süttorf/Thomasburg (ein zusammenhängendes Gebiet), - Samtgemeinde Scharnebeck: Anteil an Vorranggebiet Wendhausen/Boltersen 02 1Außerhalb der in der Zeichnerischen Darstellung festgelegten Vorranggebiete Windenergienutzung ist die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im Planungsraum Landkreis Lüneburg ausgeschlossen. 2 Zu Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie zu nicht elektrifizierten Bahnstrecken sollen Windenergieanlagen mindestens einen Abstand einhalten, der dem Eineinhalbfachen der Summe aus Nabenhöhe und Rotordurchmesser entspricht. 3Der Abstand kann ausnahmsweise bis auf 40 m bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und 80 m bei Bundesautobahnen vermindert werden, wenn im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch gutachterliche Stellungnahme eines Sachverständigen der Nachweis erbracht wird, dass Einrichtungen, durch die der Betrieb der Windenergieanlagen bei Eisansatz sicher ausgeschlossen wird oder durch die ein Eisansatz verhindert werden kann (z.b. Rotorblattheizung), funktionsfähig sind.

4 Zu Elektrizitäts-Freileitungen sowie zu elektrifizierten Bahnstrecken ist ein Abstand einzuhalten, der dem Einfachen des jeweiligen Rotordurchmessers bei gedämpften Leiterseilen und dem Dreifachen des jeweiligen Rotordurchmessers bei nicht gedämpften Leiterseilen entspricht. 5Andere raumbedeutsame Nutzungen, die der Windenergienutzung entgegenstehen, sind in den Vorranggebieten Windenergienutzung nicht zugelassen. 6In diesen Vorranggebieten soll ein technisches Repowering sowie ein Repowering durch Anlagenerhöhung ermöglicht werden. 04 Bei der Nutzung der Vorranggebiete Windenergienutzung ist auf eine minimierte Belastung der Bevölkerung durch Windenergieanlagen zu achten.

VERFAHRENSVERMERKE Einleitungsbeschluss Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung am 20.12.2010 aufgrund von 7 Abs.1 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I 2008, 2986) i.v. mit 9 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) vom 07.06.2007 (Nds. GVBl. S. 223) beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm vom 16.03.2003 im Wege einer 2. Änderung zu ändern. Der Einleitungsbeschluss zur Änderung sowie die allgemeinen Planungsabsichten sind am 19.01.2011 ortsüblich bekannt gemacht worden. Lüneburg, den Landkreis Lüneburg Der Landrat Öffentliche Auslegung Der Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms mit Begründung und Umweltbericht hat vom 11.03.2013 bis 26.04.2013 einschließlich gem. 10 Abs. 1 ROG i.v.m.. 3 Abs.3 NROG vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S.252) öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 28.02.2013 ortsüblich bekannt gemacht. Lüneburg, den Landkreis Lüneburg Der Landrat Erneute öffentliche Auslegung Der Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms mit Begründung und Umweltbericht hat vom.2014 bis.2014 einschließlich gem. 10 Abs. 1 ROG i.v.m.. 3 Abs.3 NROG vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S.252) erneut öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am.ortsüblich bekannt gemacht. Satzungsbeschluss Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat aufgrund von 5 Abs. 5 NROG in seiner Sitzung am die 2 Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms als Satzung beschlossen. Lüneburg, den Landkreis Lüneburg Der Landrat

Die obere Landesplanungsbehörde - Landesamt für Regionalentwicklung hat die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms gem. 5 Abs.5 NROG mit Beschluss vom... mit Ausnahme der kenntlich gemachten Teile genehmigt. Aktenzeichen. Lüneburg, den... Obere Landesplanungsbehörde Landesamt für Regionalentwicklung Inkrafttreten Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms wurde gem. 11 Abs. 1 ROG i. V. m. 5 Abs.6 NROG am.im Amtsblatt Nr....für den Landkreis Lüneburg bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms wurde damit am.. rechtskräftig. Lüneburg, den Landkreis Lüneburg Der Landrat