Wird seit 2008 von der Biologischen Station betreut

Ähnliche Dokumente
Vertragsnaturschutz für Feldvögel in der Hellwegbörde (NRW)

Anlage von Brachen. Vorgehensweise:

Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz

Landwirtschaft und Naturschutz Kein Problem!? Vortrag WLLV 15. März 2011

Anlage 1. Bewirtschaftungsauflagen

Anlage Bewirtschaftungspakete

Situation der Vögel in der Agrarlandschaft

Neues Spiel Neues Glück Fördermöglichkeiten in Thüringen für den Hamster 2015

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog

Landwirtschaft, Erholung, Biologische Vielfalt: Das Modell Schelphof - Bielefeld

Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm

Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Greening und KULAP 2015

Agrarumweltmaßnahmen Blühstreifen. Was bringt sie für die Natur und den Betrieb?

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

Probleme und Lösungen bei der Umsetzung und Kontrolle von Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Merkblatt für den Antragsteller

Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen

Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat) - wichtigster Teil des Vertragsnaturschutzes in Niedersachsen -

PAULa Grundsätze des Landes Rheinland-Pfalz für. Vertragsnaturschutz Acker - Ackerwildkräuter-

Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis

1. Anbaudiversifizierung

Umsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe

Stellen Blühflächen auch für die Landwirtschaft eine Alternative dar? Werner Kuhn,

Fenster auf! Für die Feldlerche.

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident

Greening in der Landwirtschaft

Förderung von Extensiven Bewirtschaftungsweisen und landschaftspflegerischen Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der

Modellvorhaben Extensivierte Ackerstreifen im Kreis Soest - Bewirtschaftungsvertrag -

Pilotprojekt Greening für Bienen 2013

BIO kinderleicht erklärt!

Nährstoffbelastungen der Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen

Lebensraum Feldflur Beispiele aus Bayern

Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen!

Der Inhalt meines Statements Focus Glyphosat

Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz - TWN/ ISS Großenhain

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)

Bodenbrütende Vogelarten auf Ackerland Problem oder Chance?

Vertragsnaturschutz für Feldvögel in der Hellwegbörde (NRW) - Ein ausreichendes Instrument zur Erhaltung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft?

Aufwertung von Ackerflächen für Feldvögel durch Umstellung auf Ökologischen Landbau

Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW

Artenschutzprojekt Offenlandbrüter Im Landkreis Ludwigsburg

Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle

Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016

Zur aktuellen Situation des Grünlandes in NRW Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen im Rahmen der Umsetzung des Health-Check

Greening Wie entscheidet der Betrieb? Greening-Beratung in der Praxis, Erfahrungen aus Bayern

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening)

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

Kürzungen und Sanktionen

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?

Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014

Feldlerchenprojekt Fenster für die Lerche

Chancen für Öko-Betriebe und Umsteller: Agrarumweltmaßnahmen 2014

Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V. VOGELSCHUTZ AUF ACKERLAND Erkenntnisse aus dem sächsischen Bodenbrüterprojekt

Ordnungsgemäßer Zwischenfruchtanbau im Hopfen unter dem Aspekt Erosionsschutz

Schutz der Schreiadler-Lebensräume. Andreas Kinser Anklam, am 20. Februar 2016

Wirksamkeit von verschiedenen organischen Düngern und Bodenverbesserungsmitteln

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016

Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten?

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2016 und Cross Compliance

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen-

Lebensraum Maisacker aus der Vogelperspektive. Dr. Krista Dziewiaty Petra Bernardy

Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken

Greening in der 1. Säule: Welche Anforderungen sollten ökologische Vorrangflächen erfüllen?

Glyphosat Aktueller Stand der Diskussion

Integration von Greening-Maßnahmen und Ökologischen Vorrangflächen in Ackerbaubetrieben

Artenschutzrechtliche Kompensation am Beispiel der Rodgau-Ringstraße

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Thüringer Grünlandtag Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie

Kurzfassung PAULa Vertragsnaturschutz-Programmteile

Abschlussprüfung der Berufsschule und Berufsabschlussprüfung 2005 im Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle. - Zusatzanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte-

Änderung der Landnutzung Risiko für Biodiversität und Klimaschutz? NABU-Bundesgeschäftsstelle Berlin

Die neue EU-Förderperiode in Sachsen - das Agrarumwelt-Naturschutz-Programm AUNaP

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)

4.4. Mechanische Beikrautregulierung in Getreide und Körnererbsen

Jakobskreuzkraut- Ausbreitung und Bekämpfung. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) EIFEL

Agrarsubventionen? Nur mit Naturschutz!

Faunistische Evaluierung von Blühflächen

Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) der Schweiz aus österreichischer Sicht. Wolfgang Suske

innovativ flexibel sicher!...im Stoppelfeld Das Beste der Welt für die Schweizer Landwirtschaft

GAP-Reform Greening und Co.

Produkte aus ökologischem Landbau beschaffen

Fördern und Fordern: Förderprogramme und Greening

Bundesverband BioEnergie. Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE)

Kiebitz - Soforthilfe - Schwaben 2013/2014

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)

GAP - Direktzahlungen

Saatguthandelstag am 11./12. Juni 2015

Darüber hinaus sind die durchgeführten förderspezifischen Maßnahmen tagesaktuell in der sog. Schlagkartei aufzuzeichnen.

Landwirtschaftliche Bestimmungen zu Uferrandstreifen

Stadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung

Natur sucht Garten Rheinland-Pfalz

Transkript:

Wird seit 2008 von der Biologischen Station betreut - Klassisches Ackerrandstreifenprogramm Ziel: Förderung der typischen und selten gewordenen Pflanzen der Äcker Gefördert werden Randstreifen oder kleine Flächen, diese können nicht rotieren Kulisse: kreisweit nach bestimmten Kriterien

- Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz der artenreichen Feldflur Ziel: Förderung der typischen und selten gewordenen Tiere der Feldflur, Leitarten: Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn Gefördert werden Streifen (bevorzugt nicht am Rand) und kleine Flächen Kulisse: Euskirchen, Weilerswist, Zülpich, Mechernich und ausgewiesene Naturschutzgebiete

Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Paket 5000 (Ackerrand mit mineralischer Verzicht auf: Düngung) Pflanzenschutzmittel Mechanische und thermische Unkrautbekämpfung Wachstumsregulatoren flüssige organische Düngemittel, ätzende Düngemittel und Klärschlamm Untersaaten Ablagerungen jeder Art 765 /ha (bisher 612) Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Ackerrandstreifen allgemeine Bestimmungen Breite der Ackerrandstreifen mind. 3 m, max. 12 m Ganze Äcker bis 1,5 ha Keine Förderung, wenn weniger als dreimal Getreide angebaut wird Keine Förderung, wenn öfter als zweimal Unkraut flächig mechanisch oder chemisch bekämpft wird Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Unkrautbekämpfung auf Ackerrandstreifen? Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Ja, aber Bei starkem Auftreten von Problemkräutern kann mechanisch bekämpft werden Die Prämie bleibt gewährt Bei starkem Auftreten von Problemkräutern können einzelne Unkrautnester chemisch bekämpft werden Die Prämie bleibt gewährt!!! Immer: Mit der Bewilligungsbehörde vorher abstimmen!!! Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Unkrautbekämpfung ja, aber Selektive Grasbekämpfung mit Gräserherbiziden maximal zweimal in der Bewilligungsperiode Die Prämie bleibt gewährt! flächige chemische Unkrautbekämpfung nur wenn eine mechanische Bekämpfung oder chemische Unkrautnesterbehandlung nicht möglich Die Prämie wird für das entsprechende Jahr ausgesetzt!!!! Immer: Mit der Bewilligungsbehörde vorher abstimmen!!! Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Sonstiges Kumulation mit MSL ist zulässig, jedoch Anrechnungspflicht beim Ökolandbau Verbot ätzender Düngemittel: Kali Rohsalz, Branntkalk, Löschkalk, AHL, Ammoniumsulfatlösung, Harnstofflösung Kombination mit Paket Stehen lassen von Stoppeln bis 28.2. ist möglich (zuzügl. 220 /ha) Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heike Günther, Biologische Station Euskirchen

Artenreiche Feldlur: Anlass für die Auflage neuer Acker-Programm- Bausteine im Kulap: Drastischer Rückgang diverser Feldvögel =>Feldsperling und Feldlerche gehören zu den Top 5 der Brutvogelarten mit den höchsten Verlusten an Brutpaaren in NRW (1980 bis 2005) werden in der Roten Liste seit 2008 neu als gefährdet eingestuft

Im Bereich der Zülpich/Dürener Börde: Zielart: Grauammer Sehr starker Rückgang in NRW, nur noch ca. 200 Brutpaare, v.a. im o.g. Bereich, Art der offenen Feldflur

Beispiel für weitere Tierarten, die von den Maßnahmen profitieren können/sollen: Insekten Rebhuhn Wachtel Feldhase Kiebitz Schwarzkehlchen Wiesenweihe

Allgemeine Richtlinien: Gefördert werden Streifen (6 bis 25 m) breit oder kleine Ackerschläge in der offenen Feldflur Fachliche Kriterien müssen eingehalten werden (z.b. Abstand von Straßen oder hohen Gehölzen) Bewilligungszeitraum: 5 Jahre (ausnahmsweise 5,5) Antragstellung: bis 30.6. Die Maßnahmenfläche kann innerhalb des Betriebes auf geeigneten Flächen rotieren

Im Kreis Euskirchen wird z.z. umgesetzt: - Stehenlassen v. Getreide- oder Rapsstoppeln bis 28.2. => 220 /ha (bisher 149 ) - Ernteverzicht auf bis zu 0,5 ha großen Teilschlägen (v.a. Weizen, Hafer, Wintertriticale, Winterroggen, auch Gerste und Dinkel) 1890 /ha (bisher 1469 ) - doppelter Saatreihenabstand, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel im Sommergetreide =>1105 /ha (bisher 593 ) - doppelter Saatreihenabstand, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel im Wintergetreide =>1030 /ha (bisher 823)

Im Kreis Euskirchen wird z.z. umgesetzt: - Brache durch Selbstbegrünung =>1150 /ha (bisher 892 ) - Brache durch dünne Einsaat mit vorgegebenem Saatgut (ein- oder mehrjährig), verschiedene Varianten => 1250 /ha bzw. 1500 (bei der mehrjährigen mit Regiosaatgut, Mischung u.a. mit heimischen Kräutern) bisher 948 (mehrjährig) bzw. 1170 (einjährig) - Basispaket Verzicht auf tiefe Bodenbearbeitung - (max. 30cm), =>25 /ha wie bisher

Im Kreis Euskirchen wird z.z. umgesetzt: Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz des Feldhamsters

Wichtig für den stark zurückgehenden Kiebitz! Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz des Kiebitzes: - Bearbeitungsfreie Schonzeit auf Maisäckern zwischen dem 22. März bis 5. Mai 280 /ha zwischen dem 1. April bis 15. Mai 420 /ha - Einsaat von 6-12 m breiten Grasstreifen mit Horst-Rotschwingel (bis Ende September) 1250 /ha)

Kulisse für die Kiebitzpakete: - Aus den Vorjahren müssen regelmäßige Brutvorkommen in maximal 500 m Entfernung zu der Maßnahmenfläche belegt sein Zülpich Euskirchen - Im Maßnahmenjahr werden balzende Kiebitze durch Fachleute bestätigt nachgewiesen

Weitere wesentliche Änderungen: - Paket Doppelter Saatreihenabstand wird nicht mehr einzeln angeboten, nur in Kombination mit extensivem Getreidebau - Einsaatmischungen sind verändert worden, Mischung A (ein bis zweijährig) und B (mehrjährig) Rahmenmischungen wie im Blühstreifenprogramm der Kammer C und D nur für Vertragsnaturschutz mit Wildpflanzen aus Regiosaatgut Luzernemischung kann wie bisher eingesetzt werden (ggfs. wird sie noch leicht abgewandelt). - Bei Ernteverzicht wird die Auswahl möglicher Getreidearten erweitert (Weizen, Hafer, Wintertriticale, Winterroggen, Gerste und Dinkel).

Mehr Möglichkeiten zur Reduzierung von Problempflanzen (Kreis oder Biologische Station müssen vorher zustimmen) - Wenn keine Rotation stattfindet, kann max. zweimal in der jeweiligen Förderperiode eine selektive Grasbekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen (v.a. im Wintergetreide) - Bei flächigen Ansaaten kann an den Grenzen zu bewirtschafteten Nachbarflächen ein Mulchgang in Arbeitsbreite im Frühsommer zugelassen werden - Zur Bekämpfung von Disteln ggfs. Mitte Juli eine Hochmahd (Schnitt-/Mulchhöhe mind. 40 cm) - Bei Ausbreitung von Problemkräutern ggfs. ein frühes Mulchen mit anschließendem Pflügen vom 1.9. bis 31.3. möglich

Greening - Als Ökologische Vorrangfläche möglich: - Paket 5041 (Brache mit Selbstbegrünung) und 5042 (Brache durch ein- oder mehrjährige Einsaat). - Paket 5041: Mit Faktor 1, dafür werden 250 /ha bei der Kulap-Auszahlung für diese Fläche abgezogen - Paket 5042: Bei Streifen (< 20 m) Faktor 1,5, dafür werden 380 /ha abgezogen - Paket 5042: Flächen (>20 m Breite) Faktor 1, dafür werden 250 /ha abgezogen - Im Vertragsnaturschutz sind teilweise andere Termine einzuhalten als im Greening, lt. Vertretern des Landes sind die Naturschutztermine dann gültig

- Codierung: bitte mit Kammer abstimmen, wird z.z. noch geklärt. Dauergrünlandstatus wird nicht mehr durch einen Wechsel des Nutzcodes unterbrochen. - Die Nutzung im Antragsjahr 2015 entscheidet darüber, ob eine Fläche, die bisher noch kein Dauergrünland ist, zu Dauergrünland wird. - Wenn die Fläche als ökologische Vorrangfläche beantragt wird (bei den beiden Brachepaketen möglich) bleibt der Ackerstatus erhalten (Fünfjährigkeit pausiert)

!!! Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen stillgelegte Ackerflächen wachsen während der Laufzeit der Verpflichtungen nicht in den Dauergrünlandstatus hinein!!! Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Bereiche, wo Grauammerreviere nachgewiesen sind