Wird seit 2008 von der Biologischen Station betreut - Klassisches Ackerrandstreifenprogramm Ziel: Förderung der typischen und selten gewordenen Pflanzen der Äcker Gefördert werden Randstreifen oder kleine Flächen, diese können nicht rotieren Kulisse: kreisweit nach bestimmten Kriterien
- Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz der artenreichen Feldflur Ziel: Förderung der typischen und selten gewordenen Tiere der Feldflur, Leitarten: Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn Gefördert werden Streifen (bevorzugt nicht am Rand) und kleine Flächen Kulisse: Euskirchen, Weilerswist, Zülpich, Mechernich und ausgewiesene Naturschutzgebiete
Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Paket 5000 (Ackerrand mit mineralischer Verzicht auf: Düngung) Pflanzenschutzmittel Mechanische und thermische Unkrautbekämpfung Wachstumsregulatoren flüssige organische Düngemittel, ätzende Düngemittel und Klärschlamm Untersaaten Ablagerungen jeder Art 765 /ha (bisher 612) Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Ackerrandstreifen allgemeine Bestimmungen Breite der Ackerrandstreifen mind. 3 m, max. 12 m Ganze Äcker bis 1,5 ha Keine Förderung, wenn weniger als dreimal Getreide angebaut wird Keine Förderung, wenn öfter als zweimal Unkraut flächig mechanisch oder chemisch bekämpft wird Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Unkrautbekämpfung auf Ackerrandstreifen? Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Ja, aber Bei starkem Auftreten von Problemkräutern kann mechanisch bekämpft werden Die Prämie bleibt gewährt Bei starkem Auftreten von Problemkräutern können einzelne Unkrautnester chemisch bekämpft werden Die Prämie bleibt gewährt!!! Immer: Mit der Bewilligungsbehörde vorher abstimmen!!! Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Unkrautbekämpfung ja, aber Selektive Grasbekämpfung mit Gräserherbiziden maximal zweimal in der Bewilligungsperiode Die Prämie bleibt gewährt! flächige chemische Unkrautbekämpfung nur wenn eine mechanische Bekämpfung oder chemische Unkrautnesterbehandlung nicht möglich Die Prämie wird für das entsprechende Jahr ausgesetzt!!!! Immer: Mit der Bewilligungsbehörde vorher abstimmen!!! Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Sonstiges Kumulation mit MSL ist zulässig, jedoch Anrechnungspflicht beim Ökolandbau Verbot ätzender Düngemittel: Kali Rohsalz, Branntkalk, Löschkalk, AHL, Ammoniumsulfatlösung, Harnstofflösung Kombination mit Paket Stehen lassen von Stoppeln bis 28.2. ist möglich (zuzügl. 220 /ha) Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heike Günther, Biologische Station Euskirchen
Artenreiche Feldlur: Anlass für die Auflage neuer Acker-Programm- Bausteine im Kulap: Drastischer Rückgang diverser Feldvögel =>Feldsperling und Feldlerche gehören zu den Top 5 der Brutvogelarten mit den höchsten Verlusten an Brutpaaren in NRW (1980 bis 2005) werden in der Roten Liste seit 2008 neu als gefährdet eingestuft
Im Bereich der Zülpich/Dürener Börde: Zielart: Grauammer Sehr starker Rückgang in NRW, nur noch ca. 200 Brutpaare, v.a. im o.g. Bereich, Art der offenen Feldflur
Beispiel für weitere Tierarten, die von den Maßnahmen profitieren können/sollen: Insekten Rebhuhn Wachtel Feldhase Kiebitz Schwarzkehlchen Wiesenweihe
Allgemeine Richtlinien: Gefördert werden Streifen (6 bis 25 m) breit oder kleine Ackerschläge in der offenen Feldflur Fachliche Kriterien müssen eingehalten werden (z.b. Abstand von Straßen oder hohen Gehölzen) Bewilligungszeitraum: 5 Jahre (ausnahmsweise 5,5) Antragstellung: bis 30.6. Die Maßnahmenfläche kann innerhalb des Betriebes auf geeigneten Flächen rotieren
Im Kreis Euskirchen wird z.z. umgesetzt: - Stehenlassen v. Getreide- oder Rapsstoppeln bis 28.2. => 220 /ha (bisher 149 ) - Ernteverzicht auf bis zu 0,5 ha großen Teilschlägen (v.a. Weizen, Hafer, Wintertriticale, Winterroggen, auch Gerste und Dinkel) 1890 /ha (bisher 1469 ) - doppelter Saatreihenabstand, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel im Sommergetreide =>1105 /ha (bisher 593 ) - doppelter Saatreihenabstand, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel im Wintergetreide =>1030 /ha (bisher 823)
Im Kreis Euskirchen wird z.z. umgesetzt: - Brache durch Selbstbegrünung =>1150 /ha (bisher 892 ) - Brache durch dünne Einsaat mit vorgegebenem Saatgut (ein- oder mehrjährig), verschiedene Varianten => 1250 /ha bzw. 1500 (bei der mehrjährigen mit Regiosaatgut, Mischung u.a. mit heimischen Kräutern) bisher 948 (mehrjährig) bzw. 1170 (einjährig) - Basispaket Verzicht auf tiefe Bodenbearbeitung - (max. 30cm), =>25 /ha wie bisher
Im Kreis Euskirchen wird z.z. umgesetzt: Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz des Feldhamsters
Wichtig für den stark zurückgehenden Kiebitz! Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz des Kiebitzes: - Bearbeitungsfreie Schonzeit auf Maisäckern zwischen dem 22. März bis 5. Mai 280 /ha zwischen dem 1. April bis 15. Mai 420 /ha - Einsaat von 6-12 m breiten Grasstreifen mit Horst-Rotschwingel (bis Ende September) 1250 /ha)
Kulisse für die Kiebitzpakete: - Aus den Vorjahren müssen regelmäßige Brutvorkommen in maximal 500 m Entfernung zu der Maßnahmenfläche belegt sein Zülpich Euskirchen - Im Maßnahmenjahr werden balzende Kiebitze durch Fachleute bestätigt nachgewiesen
Weitere wesentliche Änderungen: - Paket Doppelter Saatreihenabstand wird nicht mehr einzeln angeboten, nur in Kombination mit extensivem Getreidebau - Einsaatmischungen sind verändert worden, Mischung A (ein bis zweijährig) und B (mehrjährig) Rahmenmischungen wie im Blühstreifenprogramm der Kammer C und D nur für Vertragsnaturschutz mit Wildpflanzen aus Regiosaatgut Luzernemischung kann wie bisher eingesetzt werden (ggfs. wird sie noch leicht abgewandelt). - Bei Ernteverzicht wird die Auswahl möglicher Getreidearten erweitert (Weizen, Hafer, Wintertriticale, Winterroggen, Gerste und Dinkel).
Mehr Möglichkeiten zur Reduzierung von Problempflanzen (Kreis oder Biologische Station müssen vorher zustimmen) - Wenn keine Rotation stattfindet, kann max. zweimal in der jeweiligen Förderperiode eine selektive Grasbekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen (v.a. im Wintergetreide) - Bei flächigen Ansaaten kann an den Grenzen zu bewirtschafteten Nachbarflächen ein Mulchgang in Arbeitsbreite im Frühsommer zugelassen werden - Zur Bekämpfung von Disteln ggfs. Mitte Juli eine Hochmahd (Schnitt-/Mulchhöhe mind. 40 cm) - Bei Ausbreitung von Problemkräutern ggfs. ein frühes Mulchen mit anschließendem Pflügen vom 1.9. bis 31.3. möglich
Greening - Als Ökologische Vorrangfläche möglich: - Paket 5041 (Brache mit Selbstbegrünung) und 5042 (Brache durch ein- oder mehrjährige Einsaat). - Paket 5041: Mit Faktor 1, dafür werden 250 /ha bei der Kulap-Auszahlung für diese Fläche abgezogen - Paket 5042: Bei Streifen (< 20 m) Faktor 1,5, dafür werden 380 /ha abgezogen - Paket 5042: Flächen (>20 m Breite) Faktor 1, dafür werden 250 /ha abgezogen - Im Vertragsnaturschutz sind teilweise andere Termine einzuhalten als im Greening, lt. Vertretern des Landes sind die Naturschutztermine dann gültig
- Codierung: bitte mit Kammer abstimmen, wird z.z. noch geklärt. Dauergrünlandstatus wird nicht mehr durch einen Wechsel des Nutzcodes unterbrochen. - Die Nutzung im Antragsjahr 2015 entscheidet darüber, ob eine Fläche, die bisher noch kein Dauergrünland ist, zu Dauergrünland wird. - Wenn die Fläche als ökologische Vorrangfläche beantragt wird (bei den beiden Brachepaketen möglich) bleibt der Ackerstatus erhalten (Fünfjährigkeit pausiert)
!!! Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen stillgelegte Ackerflächen wachsen während der Laufzeit der Verpflichtungen nicht in den Dauergrünlandstatus hinein!!! Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Bereiche, wo Grauammerreviere nachgewiesen sind