Erläuterungen zur Ihr Vorteil als Know-NOW User: Alle neuen Managementsystemnormen, die bereits der High Level Structure (HLS) folgen fordern im Abschnitt 4.2 zu ermitteln, welche interessierten Parteien für das eigene Managementsystem relevant sind und deren Anforderungen zu identifizieren. Eine interessierte Partei ist eine Person oder eine Anspruchsgruppe, die Einfluss auf die Organisation nehmen kann oder von der Organisation objektiv bzw. subjektiv beeinflusst wird. Interessierte Parteien werden auch mit dem englischen Begriff stakeholder bezeichnet. Stakeholder sind direkt oder indirekt mit der Leistung bzw. dem Erfolg einer Organisation verbunden. Aufgrund der (unterschiedlich) wichtigen Bedeutung für den Erfolg einer Organisation müssen deren Anforderungen bei der Qualitätsplanung berücksichtigt werden. Beispiele: Kunden, Eigentümer, Beschäftigte, Lieferanten, Banken, Verbände, Teilhaber oder die Gesellschaft. Bevor die Anforderungen interessierter Parteien ermittelt werden können, müssen diese selbst zuerst noch identifiziert werden. Üblicherweise werden die interessierten Parteien mit den folgenden Fragen, bezogen auf die Anspruchsgruppen ermittelt. Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Interner Bereich, der von der Organisation kontrolliert wird: Wer wirkt direkt an der Erbringung der Leistungen bzw. an der Herstellung der Produkte der Organisation mit? Naher Bereich, der mit der Organisation kooperiert: Wer beeinflusst die Herstellung der Produkte bzw. Erbringung der Dienstleistungen? Ferner Bereich, der mit der Organisation indirekt verbunden ist: Wer ist durch Tätigkeiten der Organisation betroffen bzw. fühlt sich betroffen? Sie möchten sich über dieses und weiteretools Anzahl, Art und Bedeutung der Stakeholder variieren Da Anzahl und Art der entsprechenden Stakeholder (interessierter Parteien) variieren je nach Unternehmen und verändern sich mit der Zeit. Somit kann es keine pauschale, immer gültige oder alles umfassende Liste von Stakeholdern geben. Die Ermittlung und Festlegung der entsprechenden interessierten Parteien muss daher im Unternehmen regelmäßig stattfinden. Die DIN EN ISO 9001:2015 fordert in diesem Zusammenhang die Überwachung und Überprüfung der interessierten Parteien! Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, mehrere Fachbereiche bei der Ermittlung der Stakeholder einzubeziehen, d.h. interdisziplinär vorzugehen. Dabei sollten sowohl interne als auch externe Stakeholder einbezogen werden, um den Status und die Anforderungen zu erfassen. Ein wichtiges Instrument zur Überwachung und Überprüfung der interessierten Parteien ist die Managementbewertung, da dort die Veränderung der internen und externen Themen, die mit den Stakeholdern verbunden sind, betrachtet werden muss. Registrieren und downloaden! T_ - Rev. 1.1 Seite 2 von 6 20.02.2017
Priorität Formblatt Interessierte Erkenntnisse / Hauptanforderungen Parteien Ihr Vorteil als Know-NOW User: Maßnahmen Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Sie möchten sich über dieses und weiteretools Registrieren und downloaden! T_ - Rev. 1.1 Seite 3 von 6 20.02.2017
Da nicht allen interessierten Parteien die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden kann, ist es hilfreiche eine Differenzierung vorzunehmen. Eine Einordnung Ihr Vorteil der Stakeholder als für ein Know-NOW wirkungsvolles Stakeholder-Management, User: kann nach den Kriterien Macht des Stakeholders und Bedeutung des Stakeholders erfolgen. Mit diesen beiden Kriterien lassen sich alle Stakeholder in einer Matrix abbilden. Aus der Matrix wiederum lassen sich Stakeholder-Gruppen identifizieren, für die ähnliche Handlungsmuster sinnvoll sind: Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Macht hoch B A Mittlere Relevanz, Strategie: Konsultieren Hohe Relevanz, Strategie: Enge Beziehung mittel gering gering D Geringe Relevanz, Strategie: Im Auge behalten mittel C Mittlere Relevanz, Strategie: Informieren hoch Bedeutung Nach der Ermittlung der relevanten Stakeholder können durch eine Betrachtung der Hauptanforderungen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden: Sie möchten sich über dieses und weiteretools Welche Handlungsmuster der interessierten Parteien sind zu erwarten? Welche Strategien im Umgang mit den interessierten Parteien sind geeignet? Welche Bedürfnisse sind bei der Lösungsfindung zu berücksichtigen? Welche potenziellen Konflikte könnten auftreten? usw. Die verschiedenen Stakeholder können unterschiedliche, z.t. widersprüchliche Ansprüche an die Organisation stellen. Stakeholdern können der Organisation positiv, wohlwollend und fördernd oder negativ, skeptisch und hinderlich gegenüber stehen. Die Organisation befindet sich mit ihren Stakeholdern in einem dynamischen Umfeld, in dem sich z.b. Positionen schnell ändern können. Deshalb ist ein Monitoring der Anforderungen der interessierten Parteien zu institutionalisieren, damit den verändernden Anforderungen mit entsprechenden Erkenntnissen und Maßnahmen begegnet werden kann. Registrieren und downloaden! T_ - Rev. 1.1 Seite 4 von 6 20.02.2017
Beispiel für die Ermittlung der interessierten Parteien Interessierte Erkenntnisse / Hauptanforderungen Parteien Ihr Vorteil als Know-NOW User: Maßnahmen Priorität Hausbank B Handhabung von Kreditrisiken Ratingfaktoren im QM Freie Nutzung kostenloser Tools und berücksichtigen Experten-Links B Einrichtung und Nutzung Stand der Technik eines Hinsicht Prepay-Kontos EDV-Infrastruktur nach den Datenschutz und -sicherheit Vorgaben des ITgewährleisten Grundschutzes Eigentümer, Gesellschafter Großkunden B A A A Gut verständliche und regelmäßige Berichterstattung Keine nicht abgestimmten Änderungen der vereinbarten Strategie Persönliche und vorrangige Betreuung Schnelle, kompetente Reaktion auf Anfragen Verbesserung der Struktur der Managementbewertung Vorgaben des Abschnitts 7.4 Kommunikation ergänzen Für regelmäßigen Kontakt mit Außendienst sorgen Reaktionszeit in die Messkriterien nach Abschnitt 9.1 aufnehmen Vorstand A Detaillierte Information über den Stand der Innovationsprojekte, vor Information der Öffentlichkeit Regelmäßige Berichterstattung (Abschnitt 7.4), Präsentation der Prototypen vor öffentlicher Darstellung Lieferanten B Fairer Umgang mit den Lieferanten bei der Auftragsvergabe Feedback an Lieferanten, falls Aufträge nicht an sie vergeben werden. Zugriff auf die relevanten SOPs Einrichtung eines Sie möchten sich über dieses und weiteretoolslieferantenportals Betriebsrat A Einhaltung der rechtlichen Vorgaben B Rechtzeitige Einbindung des Betriebsrats bei Mitbestimmungsrechten Verband B Nutzung des Verbandslogos im Registrieren und Sinne downloaden! der Vorgaben C Teilnahme und Mitwirkung an Sitzungen Rechtskataster führen und aktuell halten Schulung der Führungskräfte zum Thema BetrVG Erstellung einer Anweisung für den Vertrieb MA benennen und Befugnisse zuweisen T_ - Rev. 1.1 Seite 5 von 6 20.02.2017
Hinweise zur Anpassung des Dokumentes an die Organisation: Um das Tool an Ihre Dokumentenstruktur anzupassen, gehen Sie (hier am Beispiel der Version MS Office 2010 dargestellt) bitte folgendermaßen vor: 1. Aktivieren Sie in der Leiste Start, Gruppe Absatz das Symbol Alle anzeigen. Alternativ können Sie in der Leiste Datei auf Optionen klicken, im sich öffnenden Fenster Anzeige auswählen und das Häkchen bei alle Formatierungszeichen anzeigen setzen. 2. Löschen Sie nun zuerst das Textfeld mit dem Titel und danach die Grafik, indem Sie diese Objekte jeweils markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 3. Danach löschen Sie den verbliebenen Abschnittswechsel (oben), indem Sie diesen markieren und ebenfalls die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 4. Mittels Doppelklick auf die Kopf- oder Fußzeile können Sie diese nun öffnen und die Texte und deren Formatierungen entsprechend Ihren Wünschen gestalten. 5. Löschen Sie das Kopfzeilen-Logo wie vorher, indem Sie dieses markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 6. Ein neues Logo fügen Sie ein, indem Sie in der Leiste Einfügen, Gruppe Illustrationen auf das Icon Grafik klicken und Ihre Datei auswählen. 7. Diese Hinweisseite entfernen Sie, indem Sie (ab dem letzten Seitenumbruch) alles markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 8. Das Dokument ist im Kompatibilitätsmodus (*.doc) zu vorherigen Office-Versionen gespeichert. In der Leiste Datei, können Sie das Dokument durch Betätigen der Schaltfläche Konvertieren in das aktuelle Format *.docx umspeichern. Nutzungsbedingungen von Fachinformationen: (1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. (2) Für Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. (3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste. (5) Für Datenverlust haftet der Lizenzgeber nur, soweit dieser auch bei der Sorgfaltspflicht entsprechender Datensicherung entstanden wäre. (6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. (7) Der Lizenzgeber haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Tools oder Trainings. (8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. T_ - Rev. 1.1 Seite 6 von 6 20.02.2017