Impuls zum Beihilferecht und zur Rahmensetzung der EU

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Transkript:

Impuls zum Beihilferecht und zur Rahmensetzung der EU Netzwerktagung OH 13.09.2017, 14:00 16:00 Uhr Projekt: Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung, 2. Förderphase in Kooperation mit:

Gliederung 1. Ausgangslage 2. EU-Vorgaben zur Beihilfe 3. Handlungsoptionen 4. Fragen zum Verständnis 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 2

Ausgangslage Bildungsauftrag Weiterbildung als Kernaufgabe staatlicher Hochschulen - Landeshochschulgesetz BW 2 - Aufgaben (1) Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. ( ) 1. Den Universitäten obliegt in der Verbindung von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften, 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 3

versus wirtschaftliche Tätigkeit!? - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation 2007 Staatliche Hochschulen als Unternehmen - Übergangsfrist zur Einführung der Trennungsrechnung bis 01.01.2009 - Analyseraster zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit von Hochschulen Leitfaden der KMK vom 28.09.2012 Wird die Leistung nach außen erbracht? Gibt es einen Markt? Fazit: pauschale Empfehlung mit vielen Wenn und Aber 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 4

EU-Beihilferecht I Generelles Beihilfe(=Subventions)verbot - gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - Keine staatliche Beihilfen für wirtschaftliche Tätigkeiten! Gemeinschaftsrahmen von 2007 - Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Humanressourcen ist nicht-wirtschaftlich Definition von Dienstleistungen - Gewinnerzielungsabsicht - Finanzierungsstruktur 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 5

EU-Beihilferecht II Weiterbildung im Gemeinschaftsrahmen nicht explizit erwähnt! - Finanzierungsstruktur der Institution als Kriterium Wirtschaftliche Tätigkeit wenn Einnahmen > 20% des Gesamtumsatzes - Allgemeines wirtschaftliches Interesse?? Beihilferichtlinie von 2016 - Keine neuen Maßgaben, aber - Klarstellung, dass die Finanzierungsstruktur des einzelnen Hochschulstudiengang (bzw. das konkrete Bildungsangebot?) zu betrachten ist! 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 6

Handlungsoptionen Weiterbildung explizit als nicht-wirtschaftlich definieren 2015/16 gescheitert Trennungsrechnung!! aber: Kostendeckung als Gradient gestalten - Abbau von Bildungshindernissen explizites Ziel EU - Neues und umfassendes Konzept der Aus- und Weiterbildungsfinanzierung nötig Grundausstattung für die Weiterbildung - Erhöhung der staatlichen Grundfinanzierung? - Stellenentfristungen! 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 7

Abgestufte Kostendeckung Maßstäbe für die finanzielle Ausgestaltung - Je niedriger und grundlegender das Bildungsniveau und das Einkommen der Betroffenen, desto mehr finanzielle Verantwortung sollte der Staat übernehmen. - Je höher der finanzielle Nutzen des Individuums aus der Weiterbildung und sein Einkommen, desto höher sollte sein Selbstbeteiligungsanteil an den Kosten der Weiterbildung sein. - Je höher die Interessen der Wirtschaft bzw. des Betriebs an der Weiterbildung, desto höher sollten sie sich an den Weiterbildungskosten beteiligen. 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 8

Fazit Weiterbildungsfinanzierung als Balance - zwischen dem persönlichen Eigeninteresse, - der Verantwortung der Wirtschaft und - dem Bildungsauftrag moderner formuliert: der Impulspflicht des Staates. Ziel: Bildungsgerechtigkeit 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 9

Herzlichen Dank! Ihre Fragen? Kontakt: ihwe@wb.uni-freiburg.de 13.09.2017 Freiräume für wissenschaftliche Weiterbildung Impuls für NOH-Tagung "Am Ende ein Anfang" in Magdeburg 10