Perspektiven nach einem abgelehnten Asylantrag

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Transkript:

Perspektiven nach einem abgelehnten Asylantrag Verwaltungsgerichtsverfahren Bleiberechtsregelung für Erwachsene 25b AufenthG Gut integrierte Jugendliche 25a AufenthG Ausbildungsduldung 60a AufenthG Familiäre Gründe: Heirat, Familiengründung Petitionsantrag Härtefallantrag bei guter Integration Kirchenasyl Freiwillige Rückkehr

Verwaltungsgerichtsverfahren Siehe Reader: Genaue Beschreibung, welcher Bescheid welche Bedeutung hat bzw welche Schritt wann zu unternehmen sind Klagen können auch von EA fristgerecht eingereicht werden, im VG Verfahren besteht kein Anwaltszwang, unser Tip: auf jeden Fall RA hinzuziehen Begründungen von Klagen: Vorbereitung durch EA durch genaues Durchgehen der Niederschrift der Anhörung, Details, Einzelheiten im Gespräch herausfinden (so viel Zeit ist beim Gespräch mit AnwältIn oft nicht)

Bleiberechtsregelung für Erwachsene AE nach 25b AufenthG Reader: Zusammenfassung von Pro Asyl Zielgruppe: Geduldete mit nachhaltiger Integration Voraussetzungen: für Einzelpersonen Aufenthalt von 8 Jahren, Familien mit Kindern 6 Jahre Deutschkenntnisse A 2 > Nachweis durch Test Ausreichender Wohnraum Lebensunterhalt überwiegend gesichert (Wohngeld oder partiell Sozialleistungen gestattet) Keine Täuschung über die Identität

Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche AE nach 25a AufenthG Reader: Zusammenfassung von Pro Asyl Voraussetzungen: 4 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland und vierjähriger Schulbesuch bzw Schulabschluss vor dem 21. Lebensjahr dazugehörige Eltern erhalten nicht automatisch ein AE, muss geprüft werden und Lebensunterhalt muss gesichert sein Keine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Keine Täuschung über Identität

Ausbildungsduldung Reader: Gesetzestext Sehr gute und ausführliche Beschreibung ausserdem bei: http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/arbeitshilfe_aus bildungsduldung_stand_01.02.2017.pdf Erteilung: Unterschiedliche Praxis, insgesamt restriktiv Vorsicht: Beginn einer Ausbildung mit Aufenthaltsgestattung bedeutet nach Ende des Verfahrens nicht, dass die Beschäftigungserlaubnis automatisch verlängert wird! Ausbildungsduldung muss extra beantragt werden und damit auch noch einmal die Beschäftigungserlaubnis! Identität muss geklärt sein: Geburtsurkunde oder Pass sollten vorliegen entscheidend ist der Abschluss des Ausbildungsvertrags (ggf. reicht auch mündlich) es muss eine mind. 2-jährige qualifizierte Berufsausbildung sein (EQ reicht nicht, kürzere Ausbildungsdauer Altenpflegehelferin reicht nicht)

Familiäre Gründe: Heirat Es müssen viele Papiere besorgt werden, u.a. auch Pass (Standesamt konkret nachfragen, welche Dokumente benötigt werden) Es erfolgt keine Abschiebung, wenn Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Ausländische Ehegatten von Deutschen bekommen ein eigenständiges, d.h. von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn sie drei Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft und mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Maßgebend: Dauer des tatsächlichen Zusammenlebens bis zur Trennung und nicht bis zur offiziellen Scheidung. Nach Scheidung: AE für ein weiteres Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres: Nachweis der LU Sicherung. Aufenthalt durch deutsches Kind: Nachweis der Vaterschaftsanerkennung und Nachweis, dass Vater sich regelmäßig kümmert. Grundsätzlich: Bei größeren Straftaten oder Ausweisungstatbeständen > keine AE wg Heirat oder Familie

Härtefallantrag bei guter Integration 23a AufenthG http://fluechtlingsrat-bw.de/files/dateien/dokumente/infos%20-%20haertefallkommission/i NFOS%20-%20Materialien%20zur%20Beratung_1/2016-09%20informationen%20haertefallgesuch.pd f Zielgruppe: Menschen, deren Asylverfahren vollständig abgeschlossen ist die sich über mindestens 4 Jahre hinweg gut integriert haben und arbeiten die eine gute soziale Anbindung haben die eigenen Wohnraum nachweisen können und sich in der Gesellschaft engagiert haben die nach Möglichkeit keine Straftaten begangen haben, die nicht illegal sind und nicht im Gefängnis sind die sich innerhalb des Landes befinden >>>> AE meist für 1 Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung Wichtig: Hat aufschiebende Wirkung!

Petitionsantrag an den Landtag BW https://www.landtag-bw.de/petitionen Petitionsrecht steht allen zu: Jedermann, der sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, kann sich mit seiner Petition, also seinem Anliegen, an den Landtag wenden. Nach abgelehntem Asylantrag: Chancen im Petitionsausschuss sehr gering eher ein Mittel, um Aufmerksamkeit für einen Fall zu erregen!

Kirchenasyl www.kirchenasyl.de > dort sind alle relevanten Informationen zusammengetragen Voraussetzungen: Alle Verfahren sind abgeschlossen Abschiebung droht unmittelbar Es handelt sich um einen individuellen und besonderen Fall, in dem eine Kirchengemeinde abgelehnten Flüchtlingen ein temporäres Aufenthaltsrecht gewährt > Kirchengemeinde ermöglicht illegalen Aufenthalt, der in der Regel aber respektiert wird Ziel muss klar sein: Wiedereinstieg in ein Verfahren, in dem ein Aufenthaltsrecht erwirkt werden kann > Kirchenasyl geht nicht ewig

Freiwillige Rückkehr Sollte freiwillige Rückkehr eine Option sein, dann ist es notwendig, diese schnell zu deklarieren (Balkan) Neues Förderprogramm: Starthilfe PLUS file:///c:/users/ine S~1.FIS/AppData/Loca l/temp/starthilfe-pl us-merkblatt.pdf Staatsangehörige der Staaten Mazedonien, Montenegro, Republik Serbien, Bosnien und Herzegowina, Republik Albanien, Republik Moldau und Kosovo können keine StarthilfePlus beantragen! Zuschuss während Asylverfahren bzw bereits nach der Registrierung: Erwachsene 1200 Euro, Kinder unter 12 Jahren 600 Euro Zuschuss nach negativem Ausgang ohne Rechtsmittel bzw zurückgenommene Rechtsmittel:800 Euro pro Erwachsener, 400 pro Kind unter 12 Jahren Auszahlung in zwei Tranchen (die erste in Deutschland, die zweite im Heimatland nach 6 Monaten) Ggf noch Familienzuschuss bei mehr als 4 Familienmitgliedern