AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN

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Transkript:

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN Spreewindtage 2017, Warnemünde Jenny Kirschey 8. November 2017 2

Einleitung GLIEDERUNG 1. Einleitung 2. Immissionsschutz (Verfahren zur Schallprognose) 3. Artenschutzprüfung (Helgoländer Papier) 4. Genehmigungsverfahren a. Öffentliche Bekanntmachung im vereinfachten Verfahren b. Umweltverträglichkeitsprüfung (Begriff der Windfarm, Umfang der standortbezogenen Vorprüfung) 5. Exkurs: Vorlage des BVerwG an den EuGH zu 215 BauGB 2

Einleitung FACHAGENTUR WINDENERGIE AN LAND E.V. Gemeinnütziger Verein, gegründet 2013 Ziele: Förderung des natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land sowie ihrer Systemintegration; Förderung von Bildung und Wissenschaft in diesem Bereich Mitglieder: ordentliche (Bund, Länder, Verbände aus den Bereichen Energie, Umwelt, Kommunen), fördernde (insbes. Unternehmen der Windenergiebranche) U.a. Runder Tisch Windenergie und Recht 3

Immissionsschutz VERFAHREN ZUR SCHALLPROGNOSE 1 Hintergrund - TA Lärm in Nr. 3.2.1 Anlage 1 auf das Prognosemodell DIN ISO 9613-2 (alternatives Verfahren) - Geeignetheit des Modells aufgrund Uppenkamp-Studie (2014) verstärkt diskutiert - Bisherige Rspr: Studie stellt noch keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt darstellt, sodass alternatives Verfahren gemäß DIN ISO 9613-2 weiter Anwendung findet (OVG Münster, Beschl. v. 29.6.2017-8 B 1233/16; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.2. 2016-3 S 2225/15; VGH München, Beschl. v. 10.8.2015-22 ZB 15.1113) 4

Immissionsschutz VERFAHREN ZUR SCHALLPROGNOSE 2 VG Düsseldorf, Beschl. v. 25.9.2017 28 L 3809/17 - Nachdem die LAI im September 2017 beschlossen hat, den Ländern die Anwendung des sog. Interimsverfahrens zu empfehlen, ist davon auszugehen, dass die Aussagen der DIN ISO-9613-2 überholt sind und stattdessen das Interimsverfahren anzuwenden sei - Noch ausstehende Kenntnisnahme durch Umweltministerkonferenz hat keinen Einfluss auf Stand der Technik 5

Artenschutzprüfung DAS HELGOLÄNDER PAPIER 1 Hintergrund - Abstandsempfehlungen der LAG-VSW werden im Rahmen der Artenschutzprüfung nach 44 Abs. 1 BNatSchG herangezogen - seit Neuveröffentlichung im Frühjahr 2015 zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die keine klare Linie erkennen lassen - VGH München bezeichnete die Abstandsempfehlung zu Rotmilanhorsten in einem Urteil v. 29.3.2016 als allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft 6

Artenschutzprüfung DAS HELGOLÄNDER PAPIER 2 OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.11.2016 12 ME 132/16 - Die Abstandsempfehlungen haben sich keinesfalls als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt; gegenteilige Standpunkte sind weiterhin vertretbar OVG Lüneburg, Urt. v. 10.01.2017 4 LC 198/15 - Beiläufig: Zudem entspricht es dem allgemeinen Stand der Wissenschaft, wegen des signifikant erhöhten Tötungsrisikos für Rotmilane einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Brutplätzchen von 1.500, zu fordern [ ]. 7

Genehmigungsverfahren ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG IM VEREINFACHTEN VERFAHREN 1 Hintergrund - Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung im vereinfachten Verfahren nicht vorgesehen - Folge: Gegenüber Dritten werden grundsätzlich keine Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt werden; allenfalls Verwirkung des Widerspruchs- und Klagerechts möglich - Lit: Ersetzung der Zustellung an Dritte durch eine öffentliche Bekanntmachung durch 19 Abs. 2 BImSchG ausgeschlossen; Regelung darf nicht durch 21 a Satz 1 9.BImSchV umgangen werden 8

Genehmigungsverfahren ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG IM VEREINFACHTEN VERFAHREN 2 VG Minden, Beschl. v. 22.5.2017 11 L 2085/16-19 Abs. 2 BImSchG schließt Ersetzung der Zustellung, nicht aber Bekanntgabe der Genehmigung durch öffentliche Bekanntmachung aus - 21a Satz 1 der 9. BImSchV wiederspricht nicht den Regelungen des BImSchG - Gericht den Vorhabenträgern, auch im vereinfachten Verfahren schneller Rechtssicherheit zu erhalten 9

Umweltverträglichkeitsprüfung UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 1 BEGRIFF DER WINDFARM OVG Münster, Urt. v. 18.5.2017 8 A 870/15 - Mehrere Anlagen bilden eine Windfarm, wenn der Abstand zwischen den Anlagen teilweise mehr als das 10-fache des Rotordurchmessers beträgt, sich die Anlagen aber in ihren Einwirkungsbereichen bezogen auf das Schutzgut Tiere mehrfach überschneiden - Kaskadenartigen Verknüpfung von Windenergieanlagen auf Basis von artenschutzrechtlichen Untersuchungsradien über mehrere Kilometer ist nicht möglich - Orientierung an Neuregelung im Windenergieerlass NRW 10

Umweltverträglichkeitsprüfung UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 2 UMFANG DER STANDORTBEZOGENEN VORPRÜFUNG VGH Kassel, Beschl. v. 24.8.2016 9 B 974/16 - Artenschutzrechtliche Belange sind im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung nur zu prüfen, wenn betroffene Tierart durch ein in Anlage 2 Nr. 2.3 zum UVPG genanntes und formell ausgewiesenes Schutzgebiet geschützt wird OVG Münster, Urt. v. 18.5.2017 8 A 870/15 - Im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung sind auch artenschutzrechtliche Belange hier insbesondere die Prüfung des 44 BNatSchG zu prüfen Keine Klärung durch UVPG-Novelle 11

Exkurs VORLAGE AN DEN EUGH Hinweis auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts an den EuGH zur Vereinbarkeit des 215 Abs. 1 BauGB mit Art. 11 der UVP-Richtlinie: - Bebauungsplan, Fehler im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB - Unbeachtlichkeit des Fehlers nach 215 Abs. 1 BauGB, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des B-Plans gegenüber der Gemeinde gerügt worden ist - BVerwG, Beschluss vom 14.03.2017 4 CN 3.16 - Beim EuGH unter Az. C-206/17 anhängig 12

https://www.fachagentur-windenergie.de 13

Vielen Dank! Jenny Kirschey Referentin T +49 30 64 494 60-63 F +49 30 64 494 60-61 kirschey@fa-wind.de 14