Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 24 Ausgegeben in Lüdenscheid am 10.06.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 28.05.2015 Märkischer Kreis Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2012..494 02.06.2015 Stadt Hemer Tagesordnung zur 9. Sitzung des Rates der Stadt Hemer am 16.06.2015.494 03.06.2015 Stadt Altena (Westf.) 10.06.2015 Fischereigenossenschaft Altena (Westf.) 02.06.2015 Gemeinde Herscheid Tagesordnung zur 3. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur der Stadt Altena (Westf.) am 15.06.2015..495 Tagesordnung zur Genossenschaftsversammlung der Fischereigenossenschaft Altena (Westf.) am 17.06.2015..496 Einsichtnahme in die Beteiligungsberichte 2014.497 08.06.2015 Märkischer Kreis Tagesordnung zur Sitzung des Kreistages am 18.06.2015..497 18.05.2015 Zweckverband für Abfallbeseitigung 6. Satzung vom 18.05.2015 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Zweckverband für Abfallbeseitigung vom 24.11.1999...498 03.06.2015 Stadt Halver Tagesordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Halver am 22.06.2015..499 493
montags bis freitags 8.30-12.00 Uhr donnerstags zusätzlich 13.30-15.30 Uhr Lüdenscheid, 28.05.2015 Bekanntmachung des Märkischen Kreises Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2012 Märkischer Kreis Der Landrat Im Auftrag gez. Heer Kreiskämmerer Der Kreistag des Märkischen Kreises hat am 18.12.2014 zum Gesamtabschluss 2012 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Gemäß 116 Abs. 1 in Verbindung mit 96 Abs. 1 GO NRW wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss des Märkischen Kreises zum 31.12.2012 bestätigt. 2. Dem Landrat wird Entlastung erteilt. 3. Der Kreistag beschließt nach Bestätigung des Gesamtabschlusses das auf den Märkischen Kreis entfallende Jahresergebnis in Höhe von -16.557.248,69 durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage der Gesamtbilanz zu decken. Der festgestellte Gesamtabschluss enthält Gesamterträge in Höhe von 697.768.468,81 und Gesamtaufwendungen in Höhe von 712.096.817,41. Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis beläuft sich auf 2.228.900,09. Nach Prüfung des Gesamtabschlusses und des Lageberichtes wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Gesamtabschluss mit seinen Anlagen ist gem. 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878), in Verbindung mit dem 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878), der Bezirksregierung in Arnsberg mit Bericht vom 12.03.2015 angezeigt worden. Nach erfolgter Bestätigung durch die Bezirksregierung vom 20.05.2015 ist der Gesamtabschluss 2012 öffentlich bekannt zu machen. Der Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er wird bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses gemäß 96 Abs. 2 GO NRW zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann beim Märkischen Kreis, Heedfelder Straße 45, Zimmer 215, während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden: Bekanntmachung der Stadt Hemer Am Dienstag, dem 16.06.2015, 18:00 Uhr, findet in der Aula des Friedrich-Leopold-Woeste- Gymnasiums, Albert-Schweitzer-Str. 1, 58675 Hemer, die 9. Sitzung des Rates der Stadt Hemer statt. Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit 2. Fragestunde für Einwohner zu schriftlich eingegangenen oder dringenden Anfragen 3. Prüfung der Niederschriften über die Sitzungen vom 14.04.2015 und vom 01.06.2015 4. Eingänge für den Rat 5. Entwicklung eines Inklusionskonzeptes Vorlage: 09/2015-0307 6. Demographieprozess in der Stadt Hemer Vorlage: 09/2015-0306 7. Jahresabschluss 2014 des Zentralen Immobilienmanagements der Stadt Hemer (ZIM) Vorlage: 09/2015-0288 8. Jahresabschluss der Stadtwerke Hemer GmbH für das Geschäftsjahr 2014 Vorlage: 09/2015-0311 9. Jahresabschluss der EVI Energieversorgung Ihmert Verwaltungs GmbH und der EVI Energieversorgung Ihmert GmbH & Co. KG 2014 Vorlage: 09/2015-0312 10. Mahnmal in der Innenstadt für die aus Hemer deportierten und ermordeten Hemeraner Bürger jüdischen Glaubens 494
Vorlage: 09/2015-0309 11. IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Hemer vom 19.12.2001 Vorlage: 09/2015-0245 12. Bebauungsplan Nr. 92 "WohnQuartier an den Stadtterrassen" hier: Redaktionelle Änderung und erneuter Satzungsbeschluss Vorlage: 09/2015-0268 13. Aufgaben der Örtlichen Rechnungsprüfung in der Sauerlandpark Hemer GmbH hier: Neuregelung der Prüfungsrechte Vorlage: 09/2015-0270 14. Genehmigung einer Dienstreise Vorlage: 09/2015-0319 15. Mitteilungen des Bürgermeisters 16. Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung Im nichtöffentlichen Teil werden drei Grundstücksangelegenheiten und eine Personalangelegenheit behandelt. Hemer, 02.06.15 gez. Michael Esken Bürgermeister 3. Schulentwicklungsplanung für die Förderschule Schule Am Drescheider Berg - Übergang als Teilstandort im Schulverbund Mosaikschule des Märkischen Kreises 4. Stadtbücherei - mündlicher Bericht 5. Musikschule - mündlicher Bericht 6. Mitteilungen 7. Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom 04.02.2015 2. Mitteilungen 3. Anfragen Altena (Westf.) 03.06.2015 Reckschmidt Vorsitzende Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) 3. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur der Stadt Altena (Westf.) am Montag, dem 15.06.2015, 17:00 Uhr, Vortragsraum. T a g e s o r d n u n g : I. Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom 04.02.2015 2. Schülerströme bei dem Wechsel in die weiterführenden Schulen 2015 495
Einsichtnahme in die Beteiligungsberichte 2014 6. 7. 8. Haushalt 2014; hier: Ermächtigungsübertragung Jahresabschluss 2014; hier: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 gemäß 95 GO NRW Haushalt 2015 - Nachtragssatzung Zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner hat die Gemeinde Herscheid Beteiligungsberichte zu erstellen, in denen ihre wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen zu erläutern sind. Die Berichte für das Jahr 2014 liegen vor. Es besteht für jedermann während der Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Zimmer 225, Plettenberger Str. 27, 58849 Herscheid. Herscheid, 02. Juni 2015 Der Bürgermeister S c h m a l e n b a c h 9. 3. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung mit Gebührentarif für den Märkischen Kreis vom 18.03.2010 10. Gemeinsame Erklärung des Kreistages zur Gefährdung der Kommunalen Daseinsvorsorge durch Freihandelsabkommen; hier: Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der UWG- Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion Die Linke vom 02.06.2015 11. 12. Evaluation der Bürgerbüros 2. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 2 "Balve Mittleres Hönnetal" des Märkischen Kreises Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (92/43/EWG) - FFH-RL - gem. 32 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hier: 1. Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken, 2. Satzungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung einer Sitzung des Kreistages am Donnerstag den 18.06.2015 um 16.00 Uhr im Zimmer 136/137, Kreishaus Lüdenscheid, Heedfelder Straße 45 T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung und Feststellung der Tagesordnung 13. 14. 15. 16. Umbenennung der Erich Kästner-Schule Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Berufskollegs des Märkischen Kreises Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Berufskollegs des Märkischen Kreises; hier: BKT Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen in der Trägerschaft des Märkischen Kreises 2. Anfragen von Einwohnern 18. Kündigung der Mitgliedschaft im Verein DOK- TORJOB e.v. 3. 4. Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.05.2015 MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/- innen in den Aufsichtsrat der MVG nach 108 a GO NW 19. Antrag zur Aufnahme des TOP "Gesundheitszentren" und "Gesundheitskonferenz" für die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.04.2015, die Sitzung des Kreisausschusses am 10.06.2015 und die Sitzung des Kreistages am 18.06.2015; hier: Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom 15.04.2015 5. Konzern MKG - Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH hier: Umstrukturierung MST - Mark Sauerland Touristik GmbH 20. Anfragen und Mitteilungen 497
21. Anfragen von Einwohnern die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung in ihrer Sitzung am 06.05.2015 folgende Satzung beschlossen: Nichtöffentlicher Teil: 1 1. 2. Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung und Feststellung der Tagesordnung Vertragsangelegenheiten 2 Abfallentsorgungsleistungen des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung Abs. 2 Ziff. 2 erhält folgende Fassung: 3. 4. Anfragen und Mitteilungen Presseveröffentlichungen Lüdenscheid, 08.06.2015 gez. Thomas Gemke Landrat Bekanntmachung 6. Satzung vom 18.05.2015 zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Zweckverband für Abfallbeseitigung vom 24.11.1999 Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.02.2015 (GV NRW., S. 204) in Verbindung mit 4 der Satzung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung, Sitz Iserlohn in der Fassung vom 05.11.1992, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 17.12.2009 der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.02.2015 (GV. NRW. 2015, S. 208), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I 2012, S. 212ff.), zuletzt geändert durch 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), 7 der Gewerbeabfall-Verordnung vom 19.06.2002 (BGBl. I 2002, S. 1938ff., zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 23 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.02.2012, BGBl. I 2012, S. 212), der 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21.06.1988, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW. S. 148), sowie des 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I, S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13.05.2015 (BGBl. I 2015, S. 3786) hat (2) Im einzelnen erbringt der Zweckverband für Abfallbeseitigung gegenüber den Benutzern der kommunalen Abfallentsorgungs-einrichtung zur Zeit folgende Abfallentsorgungsleistungen: 2. Einsammeln und Befördern von Bioabfällen a) Grünabfälle, d.h. Zimmer- und Gartenpflanzen, Sträucher, Strauch- und Baumastschnitt, Laub sowie verrottbare Grünteile aus dem Gartenbereich, b) Nahrungs- und Küchenabfälle, d.h. Obst- und Gemüseschalen, Schalen von Südfrüchten und Nüssen, Brotreste, Eierschalen, Fleisch-, Wurst-, Gemüse-, Kuchen- und Fischreste, Fischgräten, Knochen,, Kaffeesatz, Filtertüten, Teefilter, Die Einsammlung und Beförderung von Nahrungs- und Küchenabfällen erfolgt getrennt von den Grünabfällen und sind dem Märkischen Kreis gem. 5 Abs. 6 letzter Satz LAbfG übertragen. 2 5 Anschluss- und Benutzungszwang Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Der Anschluss- und Benutzungszwang (Abs. 1 und 2) erstreckt sich auch auf Bioabfälle in haushaltsüblichen Mengen, soweit diese Abfälle nicht im eigenen Garten ordnungsgemäß kompostiert oder umweltgerecht abgelagert werden. 3 11 Benutzung der Abfallbehälter Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Der Abfallbesitzer hat die Abfälle getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas, Altpapier, Leichtstoffen (Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen), Bioabfällen sowie Abfällen zur Beseitigung (Restmüll) ge- 498
trennt zu halten und wie folgt zur Abfallentsorgung bereitzustellen: Abs. 4 Ziff. 4 erhält folgende Fassung: 4. Bioabfälle, sofern sie überlassen werden, sind lose in die im Verbandsgebiet bzw. an den Bringhöfen aufgestellten Grün- oder Bioabfallbehältern einzubringen. Transportbehältnisse sind gesondert zu entsorgen; die Baum- und Strauchteile dürfen nicht länger als 1 m sein und einen Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten. 4 13 Häufigkeit und Zeit der Entsorgung Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Die Sammelcontainer für Altglas, Altpapier und Bioabfälle werden je nach Bedarf geleert. 5 Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung über die Abfallentsorgung im Gebiet des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Verbandsvorsteher hat den Verbandsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband für Abfallbeseitigung vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Iserlohn, 18. Mai 2015 Dr. Ahrens Verbandsvorsteher Bekanntmachung der Stadt Halver Sitzung des Rates der Stadt Halver Am Montag, 22.06.2015, 17:00 Uhr, findet in der Aula des Anne-Frank-Gymnasiums in Halver, Kantstraße 2, eine Sitzung des Rates der Stadt Halver statt A. Öffentliche Sitzung 1 Fragestunde für Einwohner 2 Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung der Ratsbeschlüsse 3 Bestellung einer Vertreterin in die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes 4 Bestellung einer Vertreters für den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Halver-Schalksmühle mbh 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 Liste Nr. 1 6 Kanalsanierung in offener Bauweise - Langenscheid; Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses 7 Offene Ganztagsgrundschulen - Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 8 Regionale 2013 "Oben an der Volme" Volmetalradweg Information über die Rahmenvereinbarung für die Anlegung eines durchgehenden Radwegs (Volmetalradweg) entlang der Bundesstraße 54, zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßen.NRW / Straßenbauverwaltung und den Kommunen Meinerzhagen, Kierspe, Halver, Lüdenscheid und Schalksmühle 9 Regionale 2013 "Oben an der Volme" Zentrum Halver Aufenthaltsqualität in neuen Räumen Einrichtung eines Fassadenprogramms in der Innenstadt von Halver und die Gewährung von Zuwendungen 10 Barrierefreier Zugang zum Rathaus 499
11 Bebauungsplan Nr.28a Baugebiet Heide, 4. Änderung und Erweiterung (Satzungsbeschluss) 12 Flächennutzungsplan der Stadt Halver, 17. Änderung (Beschluss Konzentrationszone für Windenergieanlagen) 13 Bebauungsplan Nr.41 Engstfeld (Satzungsbeschluss zur Aufhebung) 14 Bekanntgaben 14.1 Kulturentwicklungsplan Oben an der Volme 15 Beantwortung von Anfragen und neue Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 1 + Beteiligungsangelegenheiten 2 3 Regionale 2013 "Oben an der Volme" Volmetalradweg 4 Bekanntgaben 5 Beantwortung von Anfragen und neue Anfragen 6 Aufhebung der Schweigepflicht Halver, 03.06.2015 Der Bürgermeister Dr. Bernd Eicker Herausgeber: Märkischer Kreis Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich. 500