Deutscher Landschaftspflegetag 2012 Erfordernisse für die Planung so gelingen Ausgleichsmaßnahmen 50Hertz auf einen Blick 50Hertz ist einer von vier Übertragungsnetzbetreibern (380-/220-kV-Ebene) in Deutschland Regelzone befindet sich im Norden und Osten Deutschlands Daten und Fakten: Länge: 9.800 km* Umspannwerke: 69* Fläche: 109.000 km 2 Mitarbeiter: 694* Firmensitz: Berlin Umsatz: 6,9 Mrd. EUR* (davon 4,4 Mrd. EUR EEG-bedingt) *Ende 2011 2 2 1
50Hertz gesetzliche Aufgaben Systemvorhaltung = Anforderungsgerechte Bereitstellung der "Stromautobahn" (Bau und Instandhaltung) Systemführung = "Verkehrsführung ohne Staus", d. h. keine "Blackouts" 3 Bau von Leitungen = Eingriff i.s.d. BNatschG i.s.d. BNatSchG ist der Bau von Leitungen ein Eingriff ( 14 BNatSchG, siehe auch z.b. 12 Abs. 1 Nr. 13 NatSchAG MV) typische Vermeidungsmaßnahmen - keine Maststandorte, Arbeitsflächen und Zufahrten in gesetzlich geschützten Biotopen - Bauzeiteinschränkungen - Einsatz von Vogelschutzmarkern - Einrichtung von Amphibienschutzeinrichtungen - Ausbringen des Vorseils mittels Hubschrauber zur Umgehung sensibler Bereiche - Durchführung von CEF-Maßnahmen vor dem Eingriff unvermeidbare Eingriffe sind auszugleichen und zu ersetzen 4 2
Unvermeidbare Beeinträchtigungen Beispiele 5 Mögliche Kompensationsmaßnahmen Anpflanzung von Baumalleen, -reihen, Hecken, Streuobst Neuanlage von Kleingewässern, Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern Rückbau von baulichen Anlagen artenschutzrechtliche Maßnahmen (Schaffung von Nistplätzen für Turmfalken, Fischadler, Dohlen, Fledermäusen, Bodenbrüter) Neuaufforstungen, Waldrandgestaltungsmaßnahmen Extensivierungsmaßnahmen 6 3
1. -möglichst Kompensation vor Ort/eingriffsnah Neuanlage von fünf Kleingewässern im Siebendörfer Moor bei Schwerin Bauausführung Bauabnahme 7 Anpflanzung von Baumreihen in der Nähe der neu errichteten 380-kV-Leitung Krümmel Görries, Abschnitt MV 8 4
2. frühzeitige Abstimmung/Aufklärung zwischen den Betroffenen (Vorhabenträger, Naturschutzbehörden, Gemeindevertreter, Eigentümer, Bewirtschafter) -Akzeptanz und Verständnis führt zu schnellerer Durchführung des Verfahrens Teichsanierung in Waschow auf Vorschlag der Gemeinde 9 3. Umfang der Maßnahme muss in den Maßnahmeblättern des Landschaftspflegerischen Begleitplans/Grunderwerbsverzeichnissen/-plänen präzise dargestellt werden [konkrete Flächenbezeichnung (Kreis, Gemeinde, Flur, Flurstück, Gesamtfläche, Maßnahmefläche), Ausgangs- und Zielbiotop, Pflege-(dauer), Dauer der rechtlichen Sicherung] 4. Exkurs: Unterhaltungspflege a) wasserbauliche Maßnahmen -keine weitere Pflege erforderlich b) Pflanzmaßnahmen -einjährige Herstellungs- und zweijährige Entwicklungspflege -anschließende Unterhaltungspflege maximal auf weitere 22 Jahre begrenzt c) Aufforstungsmaßnahmen -einjährige Herstellungs- und grds. vierjährige Entwicklungspflege -danach unterliegen Waldflächen dem Schutzregime des Gesetzes 10 5
5. Rechtliche Sicherung von Kompensationsflächen a) Kein Erwerb der Kompensationsflächen durch 50Hertz b) Handelt es sich um öffentlich gewidmete Flächen oder z.b. Stiftungsflächen reicht schuldrechtlicher Vertrag c) Grds. grundbuchliche Sicherung (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) bei Privatoder Fiskalflächen, es sei denn, gesetzliche Sicherung ist vorhanden (Waldflächen) 11 6. Herstellung und Entwicklung a) Erstellung Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP): Detailplanung b) Vergabe an Fachfirmen c) Bauüberwachung (z.b. Wässerungsgänge, Pflegegänge, z.b. Mahd, Pflanzenschnitt) d) Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden e) Abnahme mit den Beteiligten nach Abschluss der Entwicklungspflege 7. Verwaltung der Kompensationsmaßnahmen und flächen durch Einführung eines digitalen Kompensationsflächenkatasters (KoKa) Abnahme wasserbauliche Maßnahme im Siebendörfer Moor 12 6
Typische Fehlerquellen - Ermittlung von Kompensationsflächen mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen (Erbengemeinschaft) oder Vielzahl von Eigentümern - Keine oder ungenaue Angaben zu den betroffenen Flurstücken (z.b. Größe k.a. ) - Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen ohne Abstimmung mit Betroffenen (Enteignung???) - Wegeparzellen sind nicht ausreichend dimensioniert - Zufahrten zu den Kompensationsflächen sind nicht geklärt - Dauer der Pflege wird in den Planunterlagen nicht oder nicht ausreichend bestimmt, z.b. dauerhafte Inanspruchnahme widerspricht 15 Abs. 4, 5 BNatSchG (danach: Der Unterhaltungszeitraum ist durch zuständige Behörde im Zulassungsbescheid festzusetzen. und Eingriff darf nicht zugelassen werden, wenn nicht angemessener Frist zu ersetzen. 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Rückfragen steht gerne zur Verfügung: Erik Henck 50Hertz Transmission GmbH Tel. 030/5150-4217 19.09.2012, Hr. Henck 14 7