Die Revision des BVT Merkblattes Abfallverbrennung 16. ITAD Mitgliederversammlung am 20. Juni 2013 in Mettmann Dipl.-Ing. Markus Gleis Umweltbundesamt Fachgebiet III 2.4 Abfalltechnik, Abfalltechniktransfer
2 Was ist neu zu beachten? Die IED!
3 Überarbeitung der BVT-Merkblätter und der Sevilla Prozess
BVT-Merkblätter und Informationsaustausch (Art. 13 IE-RL) 4 (1) Zur Erstellung, Überprüfung und ( ) Aktualisierung der BVT- Merkblätter organisiert die Kommission einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten den betreffenden Industriezweigen den Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen der Kommission
BVT-Merkblätter und Informationsaustausch (Art. 13 IE-RL) (2) Informationsaustausch insbesondere über folgende Themen: Emissionen ( ), Rohstoffverbrauch und Art der Rohstoffe, Wasserverbrauch, Energieverbrauch und erzeugte Abfälle angewandte Techniken, zugehörige Überwachung ( ), beste verfügbare Techniken ( ) 5
Standardgliederung eines BVT-Merkblattes unter der IED 6
Zeitplan der BVT-Merkblätter 7 Grün = abgeschlossen Rot = in Bearbeitung Schwarz = noch zu bearbeiten (Zukunft)
Arbeitsschritte des Sevilla-Prozesses 8
Die nationale Arbeitsgruppe 9 Technische Arbeitsgruppe (engl. Technical Working Group/TWG): Experten aus der Kommission, den Behörden der Mitgliedstaaten, den betroffenen Industriezweigen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen. Die TWG ist also die europäische Arbeitsgruppe und tagt in Sevilla.
Aufgaben der nationalen Expertengruppe 10
Aufgaben der nationalen Expertengruppe Erstellen einer Wishlist (Wünsche zur Erarbeitung eines BVT- Merkblattes) Erarbeitung eines nationalen Beitrags zum europäischen Informationsaustausch (z.b. über UFO-Plan-Vorhaben) Beschreibung der in Deutschland eingesetzten (besten verfügbaren) Techniken inklusive der zugehörigen Daten (Emissionen in Luft und Wasser, Energie- und Materialverbräuche, Abfallströme etc.) 11 Informationsaustausch/Arbeit beruht auf dem Prinzip der FREIWILLIGKEIT, aber wer schreibt der bleibt.
12 Arbeitsgruppen AG-Bezeichnung Aufgabenfeld AG- Leitung (Vertreter) AG-Luft/Wasser AG-Rückstände Emissionsdaten, Abgas- und Abwasserreinigungstechniken etc. Rückstandsbehandlung (Nasss- vs. Trockenentschlacker) etc. Fleck (Spohn) Simon (Six) AG-Effizienz Kesselart, Stromerzeugung etc. Beckmann/Seifert (Mineur) AG-andere Verfahren Pyrolyse, Vergasung, Wirbelschicht für EBS etc. Quicker (Gleis)
13 Arbeitsgruppe Luft/Wasser Aufgabenfeld Emissionsdaten, Abgas- und Abwasserreinigungstechniken etc. Nachweis der bisherigen BVT Schlussfolgerungen anhand von Beispielanlagen, Setzung neuer Schwerpunktthemen für die Wishlist: Quecksilbergrenzwerte und deren kontinuierliche Überwachung NOx-Minderung und Schlupfregelung unter Berücksichtigung von Verfahren und Meßtechnik Kritische Themen: Feinstaub/Nanopartikel, Lachgasemissionen, Nachverbrennungstemperatur
14 Arbeitsgruppe Rückstände Aufgabenfeld Rückstandsbehandlung (Nasss- vs. Trockenentschlacker) etc. Darstellung des Sachstandes auf der Basis von Praxisbeispielen und Forschungsergebnissen Technische Weiterentwicklungen im Schlacke und Ascheabzug und deren Bewertung Neue Bewertungskriterien? Ressourceneffizienz, Treibhausgasminderung
15 Arbeitsgruppe Effizienz Aufgabenfeld Kesselart, Stromerzeugung etc. Abgrenzung zum R 1-Kriterium der Abfallrahmenrichtlinie und stärkere Verknüpfung mit der IED Ansatz: Orientierung an der VDI 3460 Blatt 2? Damit Einbindung auch der Klärschlamm und Sonderabfallverbrennung sowie eventuell auch Vergasung und Pyrolyse (falls diese jemals die technische Reife erlangt) Ziel: Umfassenderes Bilanzmodell mit der Möglichkeit von Kennwerten Identifizierung von Effizienzräubern z.b. zu hohe Nachverbrennungstemperaturen
16 Arbeitsgruppe Andere Verfahren Aufgabenfeld Pyrolyse, Vergasung, Wirbelschicht für EBS etc. Genauere Beschreibung des Aufgabenfeldes und Identifizierung der zu betrachtenden Techniken (HTC, Pyrolyse, Plasmapyrolyse, Vergasung und Wirbelschichtverbrennung von SRF) nach Anwendungsbereich und Entwicklungsstand (VDI 3460) Ermittlung von nationalen und internationalen Daten und Anlagenbeispielen Differenzierung und Ausblick hinsichtlich des Entwicklungsstandes und der Zuordnung zum Stand der Technik Zielrichtung BVT oder emerging technology
17 Zeitplan
18 BVT-Schlussfolgerungen und BAT-AEL
19 Artikel 14 (2): BVT und IED Die BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokument für die Festlegung der Genehmigungsauflagen. Artikel 14 (4): [ ] die zuständige Behörde (darf) strengere Genehmigungsauflagen vorgeben, als sie mit der Verwendung der in den BVT-Schlussfolgerungen beschriebenen besten verfügbaren Techniken einzuhalten sind[ ].
20 BVT-Schlussfolgerungen Es gibt eine Standardformat Beschreibung der Technik (eindeutig zu identifizieren) Beurteilung der Anwendbarkeit (neu, alt, Einschränkungen)
21 BVT-Schlussfolgerungen Emissionswerte, Verbrauchswerte, Wirksamkeit (BAT AEL bzw. BVT AEW) mit BVT assoziierte Emissionswerte Bereich von Emissionswerten normale Betriebsbedingungen Mittelwert über einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen (Monitoringverfahren).
22 BVT-Schlussfolgerungen Schlussfolgerungen ohne BAT-AEL (Umweltleistungsstufen) Überwachungsmaßnahmen Standortsanierungsmaßnahmen Umweltmanagementsysteme etc.
BVT und IED 23 Artikel 15 (3): Die zuständige Behörde legt Emissionsgrenzwerte fest, [ ] a) [ ] die die mit den besten verfügbaren Technik assoziierten Emissionswerte nicht überschreiten [ ] b) [ ] die von den in Buchstabe a aufgeführten Emissionsgrenzwerte abweichen. Kommt jedoch Buchstabe b zur Geltung muss die Behörde jährlich die Emissionen überwachen, um sicherzustellen, dass die BVT-Emissionswerte nicht überschritten wurden.
24 BVT und IED Artikel 21 (1) bis (3): Regelmäßige Überprüfung der Genehmigungsauflagen und ggf. Auflagen auf den neusten Stand bringen Vier Jahre nach Veröffentlichung der BVT- Schlussfolgerungen müssen alle Genehmigungen überprüft und angepasst worden sein
Nationale Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen 25 Nach Veröffentlichung im EU Amtsblatt müssen die BAT-AEL und andere Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen innerhalb von vier Jahren an der Anlage eingehalten werden (Art. 21 Abs. 3) BVT-Schlussfolgerungen sind anspruchsvoller als nationale Anforderungen haben gleiches oder niedrigeres Anspruchsniveau als nationale Anforderungen sind bisher nicht in nationalen Anforderungen enthalten Nationale Anforderungen müssen an BVT- Schlussfolgerungen angepasst werden Bisherige nationale Anforderungen bleiben bestehen Nationale Anforderungen müssen entsprechend den BVT-Schlussfolgerungen festgelegt werden
BVT und seine Folgen 26
Nationale Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen Wasserrechtlich: 27 Immissionsschutz: Sofortiger normaler Novellierungsprozess
28 Fazit und Ausblick
BVT-Ausblick Die Stärkung der BVT-Merkblätter führt zu einer Teilverlagerung der Bestimmung, was Stand der Technik ist, auf die europäische Ebene. Frühzeitige und konstruktive Beteiligung Deutschlands mit allen wesentlichen Akteuren (Bund, Länder und deutsche Industrie) am Sevillaprozess ist entscheidend für den Erfolg. Sonst bestimmen andere Akteure im EU-Raum die verbindlichen Ergebnisse dieses Prozesses mit negativen Folgen für Vollzugsbehörden und die betroffenen Wirtschaftsunternehmen. 29
30 BVT-Ausblick Wenn die flächendeckende Umsetzung von BVT in der EU gelänge, dann werden durch einen einheitlichen und hohen Umweltschutzstandard Öko-Dumping verringert und verhindert, Planungs- und Rechtssicherheit erreicht, Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und auch die Exportchancen für Umwelttechnik aus Deutschland steigen.
31 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt: markus.gleis@uba.de benjamin.wiechmann@uba.de