Pressekonferenz Mittwoch, 8. November 2017, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz

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Transkript:

Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Dr. Jakob Kapeller Präsident der AK Oberösterreich Leiter des Instituts für die Gesamtanalyse der Wirtschaft an der Johannes-Kepler-Universität Linz Pressekonferenz Mittwoch, 8. November 2017, 11 Uhr Arbeiterkammer Linz

Eine Vermögenssteuer für die Reichsten bringt mehrere Milliarden Euro, belegt eine neue Berechnung der Johannes-Kepler-Universität Linz. Je nach Modell wären die reichsten vier bis sieben Prozent der österreichischen Bevölkerung betroffen, die dann mehrere Milliarden Euro Steueraufkommen beitragen würden, resümiert Institutsleiter und Studienautor Dr. Jakob Kapeller. Geld, das zur Finanzierung wichtiger Aufgaben, etwa der Pflege, sowie zur weiteren Senkung der Lohnsteuer eingesetzt werden könnte. Eine Vermögenssteuer ab einer Million Euro ist ein fairer Beitrag für solide öffentliche Finanzen und führt zu mehr Steuergerechtigkeit, betont AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Auf Basis der bereits Mitte Oktober präsentierten Studie Bestände und Konzentration privater Vermögen in Österreich der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU), in Auftrag gegeben von den Arbeiterkammern Wien und Oberösterreich, wurde nun die praktische Anwendbarkeit der berechneten Daten zur Vermögenssituation in Österreich untersucht. Erstellt wurden Aufkommens-Schätzungen verschiedenster hypothetischer Vermögenssteuervarianten. Die Aufkommens-Berechnungen fußen auf den Daten zur Verteilung des privaten Reichtums in Österreich. Auf Basis der von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlichten Vermögensverteilung (2. Welle des Household Finance and Consumption Survey, HFCS) hat ein mehrköpfiges Forschungsteam der JKU das Privatvermögen an der lückenhaft erfassten Spitze der Vermögenshierarchie neu berechnet. Hier noch einmal die wichtigsten Ergebnisse: 1. Das gesamte Netto-Vermögen der privaten Haushalte beträgt 1,317 Billionen Euro. Bisher wurde von rund einer Billion Euro, also 300 Milliarden weniger, ausgegangen. 2. Allein das reichste Prozent der privaten Haushalte verfügt über mehr als eine halbe Billion Euro (534 Milliarden Euro) Netto-Vermögen das entspricht einem Besitzanteil des reichsten Prozents von 40,5 Prozent! 3. Zum Vergleich: Die 90-prozentige Bevölkerungsmehrheit mit keinem, geringem oder mäßigem Vermögen kommt gemeinsam nur auf etwa ein Drittel des Gesamtvermögens (34,2 Prozent). 2

Auf Basis dieser modifizierten Daten, die die unzureichende Erfassung am oberen Rand der Reichtumsverteilung korrigieren, wurden die Aufkommen aus verschiedenen Vermögenssteuermodellen mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen berechnet. Es wurden mehrere Varianten mit unterschiedlichen Annahmen erstellt. Im Folgenden werden drei Modelle vorgestellt: "Progressives" Steuermodell I. mit Freibetrag 1 Million Euro: - Vermögen bis 1 Million : steuerfrei - zwischen 1-2 Millionen : 0,3% - ab 2 Millionen : 0,7% "Progressives" Steuermodell II. mit Freibetrag 700.000 Euro: - Vermögen bis 700.000 : steuerfrei - zwischen 700.000 und 2 Millionen : 0,5% - zwischen 2 und 3 Millionen: 1% - ab 3 Millionen : 1,5 % "Progressives" Steuermodell III. mit Freibetrag 1 Million Euro: - Vermögen bis 1 Million : steuerfrei - zwischen 1 und 2 Millionen : 0,7% - zwischen 2 und 3 Millionen: 1% - ab 3 Millionen : 1,5 % ohne hypothetische "Ausweicheffekte" mit hypothetischen "Ausweicheffekten" ohne hypothetische "Ausweicheffekte" mit hypothetischen "Ausweicheffekten" ohne hypothetische "Ausweicheffekte" Quelle: JKU Linz (Ferschli / Kapeller / Schütz / Wildauer), November 2017; unter den Schätz-Werten finden sich Bandbreiten der Steuerschätzung auf Basis des statistischen Spielraums des entwickelten Schätzers. Die gesamte Studie und weitere Modellschätzungen unter ooe.arbeiterkammer.at. mit hypothetischen "Ausweicheffekten" 3,5 Mrd. 2,7 Mrd. 7,5 Mrd. 5,7 Mrd. 7,4 Mrd. 5,7 Mrd. 2,6-5,4 Mrd. ) 2,0-4,2 Mrd. ) 5,5-11,5 Mrd. ) 4,2-8,9 Mrd. ) 5,4-11,4 Mrd. ) 4,1-8,9 Mrd. ) Bei diesen drei Modellen mit Freibeträgen in Höhe von 700.000 Euro bzw. von einer Million Euro steigen die Steuersätze mit der Vermögenshöhe: So beträgt beim Modell I die Besteuerung zwischen einer und zwei Millionen Euro 0,3 Prozent, ab zwei Millionen Euro dann 0,7 Prozent. Berechnet mit den modifizierten Daten inklusive (hypothetischen) Ausweicheffekten würde sich aus Modell I ein jährliches Steueraufkommen von 2,7 Milliarden Euro ergeben. Beim Modell III mit seinen Steuersätzen von 0,7 Prozent (zwischen einer und zwei Millionen Euro), einem Prozent (zwischen zwei und drei Millionen Euro) und 1,5 Prozent (ab drei Millionen Euro) wäre sogar mit einem Aufkommen von 5,7 Milliarden Euro zu rechnen. Vorschlag II beinhaltet einen Freibetrag von 700.000 Euro sowie folgende Steuersätze: 0,5 Prozent für 700.000 bis zwei Millionen Euro, ein Prozent für zwei bis drei Millionen Euro sowie 1,5 Prozent ab drei Millionen Euro. Wieder unter Annahme der modifizierten Daten inklusive Ausweicheffekte als Basis würde auch diese Variante ein jährliches Steueraufkommen von 5,7 Milliarden Euro bedeuten! 3

Wird berücksichtigt, dass es theoretisch durch Vermögensverschiebung zu unrealistisch hohen Ausweicheffekten kommen kann, kommt noch immer ein erhebliches Steueraufkommen zustande. Denn der Großteil des Privatvermögens besteht aus Groß-Immobilien und kann sich der Besteuerung daher gar nicht entziehen. Käme in der Praxis Modell I oder III zur Anwendung, würde eine Vermögenssteuer nur vier bis fünf Prozent der Haushalte in Österreich treffen. Denn erst innerhalb dieser Gruppe verfügt ein Haushalt im Schnitt über ein Großvermögen von mehr als einer Million Euro netto. Bei Modell II mit einem Freibetrag von 700.000 Euro wären nur die obersten sieben Prozent der Haushalte betroffen. Quelle: JKU Linz (Ferschli / Kapeller / Schütz / Wildauer), Bestände und Konzentration privater Vermögen in Österreich, September 2017; Das Netto-Vermögen ist das Brutto-Vermögen [Finanzvermögen (Sparbücher, Aktienpakete ) plus Sachvermögen (Villen, Autos, Flugzeuge, Häuser...)] abzüglich von Krediten. Je nach Modell müssten also nur die reichsten vier bis sieben Prozent der Bevölkerung auf ihr Millionen- bzw. Milliardenvermögen eine prozentuell kleine Vermögenssteuer zahlen. 4

Wegen des immensen, in wenigen Händen konzentrierten Privatreichtums hat Österreich einen großen Spielraum für eine gerechtere Besteuerung. Das gilt auch im internationalen Vergleich, in dem unser Land beim Aufkommen vermögensbezogener Steuern weit hinten liegt. Das gesamte 1,3 Billionen schwere Privatvermögen in Österreich ist riesig, wird aber kaum als Steuereinnahmequelle genutzt. Nach Abschaffung der Vermögenssteuer in den 1990er Jahren und der Börsenumsatzsteuer 2000 sowie dem Auslaufenlassen der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 gehört Österreich im internationalen Vergleich zu den wenigen Ländern mit extrem unterdurchschnittlichen vermögensbezogenen Steuern: Quelle: OECD, vorläufige Daten, online Oktober 2017; Vermögenssteuern = Erbschaftssteuern, Grund- bzw. Grunderwerbssteuern, Kapitalverkehrssteuern, Bodenwertabgabe In Relation zum gesamten Steueraufkommen (siehe Grafik) tragen vermögensbezogene Steuern in Österreich nur zu 1,3 Prozent bei, im OECD- Schnitt sind es 5,6 Prozent. In so wirtschaftsliberalen Staaten wie Großbritannien oder den USA haben Vermögenssteuern mit mehr als einem Zehntel des Steueraufkommens ein starkes Gewicht. Obwohl der Reichtum hierzulande immens hoch ist, machten vermögensbezogene Steuern in Österreich (wie etwa die Grundsteuer) 2015 aber nur 0,6 Prozent der Wirtschaftsleistung, des Bruttoinlandsproduktes (BIP), aus. 5

Im Durchschnitt der 34 Industriestaaten (OECD-Länder) waren es mit 1,9 Prozent des BIP (2014) mehr als dreimal so viel, in den USA bzw. Großbritannien sind es rund drei bis vier Prozent des BIP. Österreich läuft entgegen den internationalen Trends: Seit 1980 ist der Anteil der vermögensbezogenen Steuern im Schnitt der OECD-Länder von ursprünglich 1,5 auf 1,9 Prozent des BIP (2014) angestiegen. In Österreich hat sich der Anteil jedoch von ursprünglich 1,1 auf 0,6 Prozent gesunken. Mit der Forderung nach einer Senkung der Abgabenquote versuchen die Lobbyisten der Reichen sich aus ihrer Verantwortung bei der Finanzierung unseres Wohlfahrtstaates zu stehlen. Steuergerechtigkeit lässt sich nicht an der Höhe der Abgabenquote ablesen. Angesichts der extrem ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung geht es vielmehr um eine gerechtere Aufteilung des Steueraufkommens, die für derzeit benachteiligte Gruppen eine Verringerung ihrer individuellen Abgabenquote und eine Verbesserung ihrer individuellen Einkommenssituation bringen muss. Ersten Reformschritten hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit müssen weitere folgen. Es darf nicht zu milliardenschweren Steuergeschenken an Unternehmen und Konzerne kommen, wie von ÖVP und FPÖ in ihren Wahlprogrammen gefordert (Stichwort Senkung der Gewinnsteuern der Unternehmen). Denn dann fehlen dem Bundesbudget und auch in den Ländern wichtige Gelder. Unser Land braucht nicht weniger soziale und öffentliche Leistungen, sondern ein gerechtes Steueraufkommen. Zur Finanzierung wichtiger Aufgaben, etwa der Pflege, sowie zur weiteren Senkung der Lohnsteuer, braucht es insbesondere vermögensbezogene Steuern für Reiche. Die AK Oberösterreich fordert daher: Einführung einer Vermögenssteuer ab einer Million Euro Wiedereinführung einer reformierten Erbschaftssteuer mit einem hohen Freibetrag, der sicherstellt, dass im Laufe eines Arbeitnehmerlebens Erspartes steuerfrei weitervererbt werden kann Abstimmung bei vermögensbezogenen Steuern auf EU-Ebene 6