Umgang mit MRE in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

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Transkript:

Umgang mit MRE in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Roesebeckstr. 4-6 30449 Hannover Fon 0511/4505-0 Fax 0511/4505-140 Peter Bergen / Hygienefachkraft / NLGA www.nlga.niedersachsen.de

KRINKO-Empfehlungen zum Thema MRE 2005 Gefährdungsbeurteilung: 1x Risikobeurteilung: 1x (3x sinngemäß) 2012 2014 Risikoabwägung: 6x Risikoanalyse: 6x Die Botschaft: Angemessenheit statt starre Vorgaben Risikobeurteilung: 1x Risikoanalyse: 18x www.nlga.niedersachsen.de 2

Unterscheidung Schutz der Klienten Risikoanalyse Primäre Aufgabe des behandelnden Arztes Bezogen auf Einstufung und Unterbringung des MRE-pos. Klienten (Exposition) Einstufung des Mit-Klientels (Disposition) Durchzuführende Tätigkeiten (Transmission) Anzuwendende Barrieremaßnahmen Evtl. Sanierung Schutz der Beschäftigten Gefährdungsbeurteilung Primäre Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit Gemäß BioStoffV / TRBA250 Tätigkeiten der Beschäftigten Art der Biostoffe (Risikogruppe) Anzunehmende Übertragungswege. www.nlga.niedersachsen.de 3

Probleme bei Risikoanalyse gemäß KRINKO Unerfahrenheit, mangelnde Kompetenz und dadurch Unsicherheit bei allen verfügbaren Entscheidungsträgern (Premierensyndrom). Ein Hausarzt bekommt die Risikoanalyse nicht bezahlt und hat evtl. keine entsprechenden Anordnungs-Befugnisse. Rechtliche Grauzone bzgl. Absonderungsmaßnahmen. Eine MRE-Kolonisation ist meist dauerhaft. Eine Sanierungsmöglichkeit gibt es nur bei MRSA. Aber auch hier ist ein Langzeiterfolg schwer zu erreichen. Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Vorenthaltung vertraglich zugesicherter Leistungen. Die Dunkelziffer ist z. B. in Alten- und Pflegeheimen bei MRSA ca. 4x und bei MRGN ca. 20x höher, als bekannt. Die Verschiedenheit von Einrichtungen des Gesundheitsdienstes erschwert die Erstellung angemessener Vorgaben ungemein. www.nlga.niedersachsen.de 4

Einrichtungen des Gesundheitsdienstes www.nlga.niedersachsen.de 5

Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Medizin Pflege Betreutes Wohnen Stationär MRE-positive Klienten Ambulant? Was tun? www.nlga.niedersachsen.de 6

Jetzt bloß nichts falsch machen! Auf der Suche nach der sicheren Seite Freiheit des MRE-pos. Klienten Schutz der weiteren Klienten und des Personals Durch MRE entstehen selten Probleme, die zuvor noch nicht da waren. www.nlga.niedersachsen.de 7

Das Prinzip von MRE / BasisPlus Infektionsrisiken BASIS BASIS Je nach Art der Einrichtung, des Klientels und der dort stattfindenden Tätigkeiten ergeben sich Infektionsrisiken... die durch Maßnahmen der Basishygiene minimiert werden sollen, wobei Restrisiken verbleiben die im Bedarfsfall durch Interventionsmaßnahmen gezielt beantwortet werden. www.nlga.niedersachsen.de 8

Die Vorgehensweise von MRE / BasisPlus www.nlga.niedersachsen.de 9

Das Konzept von MRE / BasisPlus In einem zentralen Dokument (ZD) wird die Vorgehensweise von MRE / BasisPlus beschrieben. Das ZD ist für alle Einrichtungen gleich. Alle Details (z.b. Grundlagenteil, Checklisten etc.) sind in gesonderten Dokumenten enthalten und sind vom ZD über Links abrufbar. Das ZD und alle anderen BasisPlus-Dokumente sind bildschirmoptimiert und Können als pdf-dokument auf Tablets, Notebooks oder PCs verwendet werden. Eine konventionelle Verwendung ist auch möglich. www.nlga.niedersachsen.de 10

Aspekte zur Basishygiene Basishygiene = Präventionsmaßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass voraussehbare, erfahrungsgemäß stattfindende Übertragungen von Biostoffen unterbunden werden. Die hierbei einzuhaltenden Hygienemaß nahmen sind von 3 Aspekten abhängig: Art der Einrichtung (Medizinisches Pflegeheim, Alten- und Pflegeheim, Tagespflegeeinrichtung etc.) Art des Klientels (Patienten, Bewohner etc.) und deren Fähigkeit zur Mitarbeit Art durchzuführenden Tätigkeiten (Betreuung, Krankenpflege, Hauswirtschaft etc.). www.nlga.niedersachsen.de 11

Abklärung der Basishygiene www.nlga.niedersachsen.de 12

Checklisten zur Ermittlung der Basishygiene sortiert nach Art der Einrichtungen www.nlga.niedersachsen.de 13

Checklisten zur Ermittlung der Basishygiene Beispiel: Alten- und Pflegeheime www.nlga.niedersachsen.de 14

Details zur Ermittlung der Basishygiene Beispiel: Hygieneplan www.nlga.niedersachsen.de 15

Grundsätze zur weiteren Vorgehensweise Leitgedanke: Die Übertragung von MRE erfolgt vorwiegend durch Transmission von bakteriellen Floraanteilen. Die Transmission von Flora ist per sé im Rahmen der Basishygiene zu verhindern. Darüber hinausgehende Maßnahmen betreffen daher nur außergewöhnliche Sachlagen und Aspekte. Grundsätze: Intervention nur bei Disposition. Intervention kann Basishygiene nicht ersetzen. Interventionen sind stets fachlich zu begründen. www.nlga.niedersachsen.de 16

Abklärung des weiteren Handlungsbedarfs www.nlga.niedersachsen.de 17

MRE relevante Dispositionen Personen mit nichtintakter Haut oder Schleimhaut Ulcus cruris, Psoriasis, Neurodermitis etc. Personen mit einem Device Harnkatheter, Drainagen, PEG, Trachealkanüle etc. Personen mit einer besonderen Immunschwäche Onkologische Patienten, Dialysepatienten, multimorbide Patienten etc. www.nlga.niedersachsen.de 18

Vor Ort praktizierte Tätigkeiten Sozialkontakte Tätigkeit im Rahmen von Unterricht, Service, Sozialbetreuung Normalerweise keine Biostoffkontakte Normalerweise keine Eigen- oder Fremdgefährdung Grundpflegerische Tätigkeiten Tätigkeiten im Rahmen der Kinder-, Kranken- oder Altenpflege Biostoffkontakte gehören zum Berufsalltag Eigen- und Fremdgefährdung möglich Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten Tätigkeiten im Rahmen der Behandlungspflege Biostoffkontakte gehören zum Berufsalltag Eigen- und Fremdgefährdung vorhanden Geringer Interventionsbedarf bei dispositionsfreien Klienten und Sozialkontakten. Hoher Interventionsbedarf bei disponierten Klienten und med.-pfleg. Tätigkeiten. www.nlga.niedersachsen.de 19

Interventionshygiene Analoge Vorgehensweise wie bei der Basishygiene aber z. T. andere Bezugspunkte. www.nlga.niedersachsen.de 20

Verbleibende Risiken Verbleibende Risiken durch Priorisierung anderer Aspekte Unzureichende Ressourcen Unzureichende Kompetenz Unzureichende Compliance Begrenzte Intervertionsmöglichkeiten durch Biostofffreisetzung durch MRE-positive Klienten mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten Gewährleistung eines ungehinderten Gemeinschaftslebens. www.nlga.niedersachsen.de 21

Ziel www.nlga.niedersachsen.de 22

Resultat nach Erreichen des Ziels Nach Ausschöpfung aller indizierten Maßnahmen der Basis- und Interventionshygiene gehören die verbleibenden Übertragungsmöglichkeiten zu den Risiken des täglichen Lebens innerhalb der betreffenden Einrichtungen. Ausnahmesituationen Infektionsausbrüche oder vermehrte Kolonisationen in einem zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang. Klienten, die 4MRGN-, KPC- oder CA-MRSA positiv sind bei gleichzeitiger Gegenwart von Klienten mit MRE-relevanten Dispositionen. In beiden Fällen halten wir die Hinzuziehung des örtlichen Gesundheitsamtes für notwendig. www.nlga.niedersachsen.de 23

Das Angebot MRE-BasisPlus ist ein kostenfreies Angebot der MRSA- Netzwerke Niedersachsen, welches zur Risikoanalyse bei MRE genutzt werden kann aber nicht genutzt werden muss. Adressaten sind ÖGD-Mitarbeiter sowie QM- bzw. Hygienebeauftragte und Entscheidungsträger von Gesundheitseinrichtungen. Derzeit existiert eine Beta-Version für 4 verschiedene Gesundheitseinrichtungen; Erweiterungen sind geplant. Künftige Bezugsquelle und Ansprechpartner: www.mrsa-netzwerke.niedersachsen.de / MRSA- Dokumente / Stationäre Einrichtungen oder peter.bergen@nlga.niedersachsen.de www.nlga.niedersachsen.de 24

Fragen - Diskussionen - Anregungen www.nlga.niedersachsen.de 25