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Transkript:

Erstellt im Auftrag der Kantonalen Denkmalpflege durch Claudio Affolter, September 2007 Ansicht von Emanuel Büchel, 1752 Ansicht, 1982

Inhalt Einleitung Empfehlungen für Kanton und Gemeinden 4 Kriterien der kantonalen/kommunalen Schutzwürdigkeit Situationsplan, Gebäude mit Einstufung kantonal zu schützen Kamberweg 32, 32a Landgut zur Pilgerruh, 1790 8 kommunal zu schützen Dorfstrasse 11 Bauernhaus, 1788 11 Dorfstrasse 16 Bauernhaus, 1750 13 Häfelfingerstrasse 6 Schulhaus, 1920 15 Hauptstrasse 23 Gasthaus zum Wilden Mann, 1743 17 3 5 6 Rümlingen 2

Einleitung Das Dorf Rümlingen liegt im Homburgertal beim Zusammenfluss des Homburger- und Häfelfingerbachs. Der kleine Ortskern erstreckt sich als Haufendorf zwischen der Landstrasse und dem Eisenbahnviadukt. Eindrücklich ist der intakte Pfarrbezirk. Die stattliche Kirche, der hohe Turm und das vorgelagerte Beinhaus liegen mitten in der Talsohle vor dem 1856 erbauten Eisenbahnviadukt. Um 1520 entstand das Beinhaus, das ab 1609 als Zehntenscheune genutzt wurde. Der Kirchturm stammt aus der gleichen Zeit. 1668-69 wurden die Kirche vergrössert und ein neues Pfarrhaus errichtet. Die reformierte Kirche, das Beinhaus, das Pfarrhaus und die Mühle setzen die klaren Akzente im Dorfbild. Die vier Bauten sind kantonal geschützt. Das spätbarocke Landgut zur Pilgerruh ist eine Mischung von Landsitz und Alphof und steht am Kamberweg 32. Das stattliche Wohnhaus mit Krüppelwalmdach an abfallendem Hang enthält zwei getrennte Wohnungen. Der Name des Gutes nimmt Bezug auf den Bauherrn Johann Jacob Iselin, dem das Basler Haus zum Pilgerstab gehörte. Es besticht durch die Lage, die vorkragende Laube auf der Ostseite sowie durch den abgesetzten Schopf, der über eine gedeckte Brücke mit dem Wohnhaus verbunden ist. Das markante, zweiteilige Gasthaus zum Wilden Mann an der Hauptstrasse 23 bildet eine wichtige Ergänzung zur benachbarten Mühle. Ein spätbarocker, dreigeschossiger Südtrakt wird mit einer zweigeschossigen Erweiterung aus der Biedermeierzeit auf der Nordseite ergänzt. Die zwei Hauptgeschosse des Gasthauses stammen von 1743, seine Aufstockung sowie der anschliessende Nordtrakt von ca. 1850. Ein zweiteiliges Bauernhaus steht als typologisches Unikum an der Dorfstrasse 11. Das spätbarocke Gebäude wird mit rundbogigen Scheunentoren auf der Traufseite Nordwest und vier Fensterachsen auf der Traufseite Südost regelmässig gegliedert. Die grosse Parzelle erstreckt sich längs des Dorfbaches bis zum Viadukt. Weiter westlich an der Dorfstrasse 16 bildet ein dreigeschossiges Bauernhaus mit hohem Satteldach und Würge eine gute spätbarocke Ergänzung. Bezüglich Grösse und Gebäudetiefe ist ein gewisser Wohlstand augenfällig. Die Fenster und Haustüren sind mit geraden Stürze abgeschlossen. Als jüngstes Beispiel wird das 1920 erbaute Schulhaus an der Häfelfingerstrasse 6 dokumentiert. Der gepflegte Heimatstilbau ergänzt wichtige öffentliche Bauten wie Kirche, Beinhaus und Pfarrhaus auf der anderen Strassenseite. Die beiden Giebelfronten sind mit Zierbalken geschmückt. Der Haupteingang wird mit einem rundbogigen Windfang gefasst. Aufgrund der ausgeführten Bauinventarisation im September 2007 wurden nebst vier kantonal geschützten Bauten (Pfarrhaus Dorfstrasse 5; Mühle Hauptstrasse 22; Kirche Häfelfingerstrasse 8 und Zehntenspeicher Häfelfingerstrasse 8a) zusätzlich ein kantonal zu schützender Bau und vier kommunal zu schützende Bauten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog (siehe S. 5) ausgewählt und gewürdigt. Rümlingen 3

Empfehlungen für Kanton und Gemeinden Die Kantonale Denkmalpflege, die mit dem Bauwesen beschäftigten kantonalen Amtsstellen sowie die Planer und Gemeinden verfügen zum grössten Teil nur über ungenügende sachdienliche Informationen zu den potentiell zu schützenden Kulturdenkmälern. Nachdem der Landrat den Kredit für das Bauinventar Basel-Landschaft (BIB) genehmigte, ist im November 2001 die Arbeit aufgenommen worden. Mit dem BIB reagiert die Kantonale Denkmalpflege auf die rasante Veränderung der letzten Jahrzehnte, als zahlreiche Kulturdenkmäler Neubauten weichen mussten. Auf kommunaler Ebene verfügen noch nicht alle Gemeinden über eine Kernzonenplanung, welche eine unerlässliche Voraussetzung für die qualitative Pflege der Dorfkerne darstellt. Die Dringlichkeit der Situation erfordert eine zügige, kantonsweite Bestandesaufnahme, die einen vergleichenden Überblick über den aktuellen Bestand an Kulturdenkmälern im Kanton Basel-Landschaft ermöglicht. Das BIB berücksichtigt sämtliche Bauten im ganzen Siedlungsgebiet, die vor 1970 entstanden sind. Es dokumentiert und bewertet Einzelbauten. Die Bewertung erfolgt nach einem feststehenden kultur- und architekturhistorischen Kriterienkatalog (Kriterien siehe Seite 5). Mit der Inventarisation ist der Kunsthistoriker Claudio Affolter beauftragt worden. Seine Arbeit wird von einem unabhängigen Fachgremium, das sich aus den fünf Fachpersonen Jürg Berrel, Ruedi Brassel, Mirjam Brunner, Brigitte Frei-Heitz und Ueli Kräuchi zusammensetzt, geprüft und begleitet. Das BIB ist ein Hinweisinventar, das als Grundlage für die eigentümerverbindliche Umsetzung im Nutzungsplanverfahren dient. Sämtliche im BIB dokumentierte Objekte werden der obersten lokalen Schutzkategorie zugeordnet. Ein "kantonal zu schützender" Bau erfüllt zusätzlich die kantonalen Anforderungen und kann gemäss dem Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzgesetz in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen werden. Eine allfällige Unterschutzstellung erfolgt mit dem Einverständnis des Eigentümers. Ein "kommunal/kantonal zu schützender" Bau ist für die Standortgemeinde von kulturhistorischer Bedeutung. Der qualitativ gute Bau soll erhalten und gepflegt werden. Die Einstufung entspricht der obersten kommunalen Bewertungskategorie in den rechtskräftigen Zonenplänen. Nutzungsänderungen und bauliche Massnahmen sind nur unter Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne der Substanzerhaltung zu erfolgen. Das BIB ermöglicht eine fachlich begründete Zuordnung der Gebäude in die verschiedenen kantonalen und kommunalen Schutzkategorien. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG 29, 8.1.1998) sieht vor, dass im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung u.a. Schutzzonen und schützenswerte Einzelobjekte ausgeschieden werden können. Schützenswerte Einzelobjekte werden in den Zonenvorschriften bezeichnet und umschrieben. Das BIB ergänzt bestehende lokale Gebäudeinventare und Nutzungspläne sowie das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Es berücksichtigt lediglich Bauten der obersten kommunalen Schutzkategorie und ist somit unvollständig. Die Beurteilung der übrigen Objekte, Ensembles, Plätze und Grünanlagen erfolgt durch die einzelnen Planungsbüros. Rümlingen 4

Kriterien der kantonalen / kommunalen Schutzwürdigkeit 1. Bedeutung von Stellung und Gliederung 2. Erhaltungszustand - Stellung innerhalb eines Quartiers - Hauptakzent/Ergänzung im Ensemble - Konzept von Grundriss und Aufriss - Originale Bausubstanz: Fassaden, Dach, Fenster und Türen - Originale historische Ausstattung - Qualität von späteren baulichen Veränderungen 3. Typologischer Stellenwert - Seltenheit - Reinheit eines Bautypus - Interessante Sonderlösung 4. Historischer Denkmalwert - Bedeutung für Kanton/Gemeinde - Angewandte Bautechnik/Konstruktion - Ereignis- und personengeschichtliche Bedeutung - Nutzung/Ausstattung 5. Kunsthistorische Bedeutung - Qualität der Architektur, der bildenden Kunst, der Volkskunst und des Kunsthandwerks - Art der Repräsentation (Grösse, Lage, Schmuck) - Vorbildfunktion für die weitere Entwicklung 6. Qualität der Umgebung - Zustand von Hofbereich, Gartenanlage - Materialisierung: Pflästerung, Kies, Rasen - Wegführung und Einfriedung Rümlingen 5

BIB. Bauinventar BL Gebäude mit Einstufung kantonal zu schützen kommunal zu schützen kantonal geschützt Gebäude ohne Einstufung vor 1970 nach 1971 Baujahr unbekannt O 0 200 100 Meter

kantonal zu schützen Kamberweg 32, 32a Landgut zur Pilgerruh, 1790 8 Rümlingen 7

Adresse: Kamberweg 32, 32a Objekttyp: Landgut Baujahr: 1790 Architekt: Datum der Aufnahme: 11.09.2007 Bewertung: kantonal zu schützen Parzelle: 22 Objektname: zur Pilgerruh Art der Datierung: Inschrift Bauherrschaft: Iselin Johann Jacob Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2859005 Situationsplan: Kurzbeschrieb: Johann Jacob Iselin war ein Bruder des damaligen Pfarrers von Rümlingen und Besitzer des Hauses "zum Pilgerstab" in Basel. In Anlehnung an den Namen seines Basler Hauses nannte er sein Landhaus in Rümlingen "zur Pilgerruh". Die Schleppgaube, Fenster und Türen stammen von ca. 1950. An einem steil nach Osten abfallenden Hang steht das zweigeschossige Wohnhaus mit Eckquaderung und hohem Krüppelwalmdach. Auf der Westseite befinden sich zwei separate Eingänge. Der vordere Eingang (Haustüre mit überschobener Füllung und zwei Glasfüllungen) erschliesst das Erdgeschoss, der hintere (Haustüre mit vergitterten Glasfüllungen) das Obergeschoss. Über dem vorderen Eingang befindet sich eine Inschrifttafel "Zur Pilgerruhe 1790". Zwischen den beiden Haustüren liegt ein Küchenfenster. Zwei Rechteckfenster im Obergeschoss belichten die Schlafräume. Auf der Traufseite Süd reihen sich zwei Rechteckfenster im Erd- und drei Rechteckfenster im Obergeschoss auf. In der Mittelachse befand sich ursprünglich eine Sonnenuhr, die später durch das Wappen der Familie Siegrist ersetzt wurde. Die Giebelseite Ost ist mit drei Rechteckfenstern im Erd- und einem Fenster im Obergeschoss unterteilt. Eine breite, verglaste Holzlaube mit Pultdach kragt im Obergeschoss vor. Durch den abfallenden Hang ist das Untergeschoss mit dem offenen Rundbogenraum sichtbar. Auf der Nordseite schliesst eine jüngere Scheune (nach 1950) an. Der rechteckige Grundriss des Erdgeschosses war ursprünglich viergeteilt. Die gewölbten Keller sind erhalten. Das Dachgeschoss ist mit einem Zwischenboden zusätzlich unterteilt. Eine gedeckte Brücke verbindet den abgesetzten Schopf mit dem Wohnhaus. Auf der Südseite befindet sich ein Nutzgarten mit Eisenzaun. Ein Brunnen ergänzt den Vorplatz auf der Westseite. Da die Liegenschaft seit einem Jahr leersteht, konnte sie nicht besichtigt werden. Würdigung: Das stattliche Wohnhaus mit Krüppelwalmdach an abfallendem Hang enthält zwei getrennte Wohnungen. Der Name des Gutes nimmt Bezug auf den Bauherrn Johann Jacob Iselin, dem das Basler Haus zum Pilgerstab gehörte. Das spätbarocke Landgut zur Pilgerruh ist eine Mischung von Landsitz und Alphof. Es besticht durch die Lage, die vorkragende Laube auf der Ostseite sowie den abgesetzten Schopf, der über eine gedeckte Brücke mit dem Wohnhaus verbunden ist. Fenster, Türen und Dachgaube stammen etwa von 1950. Bemerkenswert ist das Untergeschoss mit den gewölbten Räumen. Das Innere des leerstehenden Hauses konnte nicht besichtigt werden. Rümlingen Kamberweg 32, 32a 2859005 8

FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht Süd Ansicht Südost Ansicht West Rümlingen Kamberweg 32, 32a 2859005 9

kommunal zu schützen Dorfstrasse 11 Bauernhaus, 1788 11 Dorfstrasse 16 Bauernhaus, 1750 13 Häfelfingerstrasse 6 Schulhaus, 1920 15 Hauptstrasse 23 Gasthaus zum Wilden Mann, 1743 17 Rümlingen 10

Adresse: Dorfstrasse 11 Objekttyp: Bauernhaus Baujahr: 1788 Architekt: Parzelle: 37 Objektname: Art der Datierung: Inschrift Bauherrschaft: Situationsplan: Datum der Aufnahme: 11.09.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2859001 Kurzbeschrieb: Das Bauernhaus mit hohem Satteldach (Pfannenziegel) und einseitiger Würge steht parallel zur kantonal geschützen Kirche und ist von der Dorfstrasse abgerückt. Das Ökonomiegebäude ist auf die Nordwest-, das Wohnhaus auf die Südostseite ausgerichtet. Die Fassade Nordwest ist mit Stall und Tenn zweigeteilt. Die rundbogige Stalltüre (mit horizontaler Bretterverschalung) wird mit einem gefasten Steinbogen gerahmt. Das kleine Stichbogenfenster daneben wird mit einem einzelnen Klappladen geschlossen. In der oberen Hälfte befinden sich zwei Lüftungsschlitze. Das rundbogige, zweiflügelige Tenntor ist mit breiten Brettern vertikal verschalt. Im Scheitel befindet sich die Jahrzahl "1788". Die Giebelseite Südwest wird mit einer neueren Fensterachse (Fenstertüre im Erdgeschoss) am rechten Rand geöffnet. Ein offener Unterstand mit Pultdach zieht sich über die ganze Länge im Erdgeschoss. Die Traufseite Südost ist mit vier Fensterachsen regelmässig gegliedert. Auf der Giebelseite Nordost führt eine einläufige Treppe zur erneuerten Holzlaube mit Pultdach und zum Eingang im Obergeschoss. Im Erdgeschoss ist die Aussentoilette noch erhalten. Ein separater Eingang (neueres Türblatt) erschliesst die Wohnung im Erdgeschoss. Die gemörtelte Giebelwand wird mit acht schmalen Lüftungsschlitzen geöffnet. Der Vorplatz ist mit Kunststeinen belegt. Ein offener Garagenunterstand befindet sich auf der Nordseite. Ein umzäunter Garten liegt auf der Südwestseite. Würdigung: Das zweiteilige Bauernhaus mit hohem Satteldach steht als typologisches Unikum zwischen Kirche und Bahnviadukt. Das spätbarocke Gebäude wird mit rundbogigen Scheunentoren auf der Traufseite Nordwest und vier Fensterachsen auf der Traufseite Südost regelmässig gegliedert. Die Umbauten auf den beiden Giebelseiten (Holzlaube, neue Haustüren und zusätzliche Fenster) sind gut ablesbar. Sämtliche Fensterflügel und Haustüren wurden erneuert. Gut erhalten ist die Traufseite Nordwest mit gefastem Stallgewände und altem Tenntor. Die grosse Parzelle erstreckt sich längs des Dorfbaches bis zum Viadukt. Rümlingen Dorfstrasse 11 2859001 11

FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht West Ansicht Ost Ansicht Nord Rümlingen Dorfstrasse 11 2859001 12

Adresse: Dorfstrasse 16 Objekttyp: Bauernhaus Baujahr: 1750 Architekt: Parzelle: 47 Objektname: Art der Datierung: Stil Bauherrschaft: Situationsplan: Datum der Aufnahme: 11.09.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2859002 Kurzbeschrieb: Das Bauernhaus ist im Stich von Emanuel Büchel (1752) gut erkennbar. Das dreigeschossige Wohnhaus mit hohem, geschlossenem Satteldach und Würge steht in der Dorfmitte und schräg gegenüber der (kantonal geschützten) Mühle. Ursprünglich gehörte ein zweiteiliges Ökonomiegebäude auf der Nordostseite dazu. Die Scheune (Dorfstrasse 17 = ohne Einstufung) wurde nach 1950 zu einer Doppelgarage umgebaut. Die Traufseite Nordwest wird mit der Haustüre akzentuiert. Ein durchlaufendes Gesimse trennt das Erdgeschoss von den beiden dreiachsigen Obergeschossen. Die Rechteckfenster wurden ca. 1960 erneuert. Sechs unterschiedlich grosse Rechteckfenster verteilen sich auf der Giebelseite Südwest. Die kleinen Dachgeschossfenster auf beiden Giebelseiten sind gotisch gefast. Auf der Rückseite Südost ist eine Holzlaube erhalten. Auf der Südostseite des Ökonomiegebäudes schliesst ein Schopf mit Pultdach an, der als Garage dient. Der Anbau wird durch zwei Rechteckfenster belichtet und durch ein zweiflügeliges Tor auf der Südseite abgeschlossen. Ein Nutzgarten mit Eisenzaun befindet sich auf der Südostseite. Würdigung: Das dreigeschossige Bauernhaus mit hohem Satteldach und Würge ist in spätbarockem Stil erbaut worden und steht traufständig an der Dorfstrasse. Bezüglich Grösse und Gebäudetiefe ist ein gewisser Wohlstand augenfällig. Das Wohnhaus ist mit (erneuerten) Rechteckfenstern und Klappläden regelmässig gegliedert. Die Fenster und Haustüren haben gerade Stürze. Auf der Rückseite wurde das Haus erweitert. Die Scheune (Dorfstrasse 17 = ohne Einstufung) wurde um 1950 in eine Doppelgarage umgebaut. Der Scheunenanbau auf der Rückseite gehört zum Wohnhaus Nr. 16 und dient als Garage. Ein kleiner Nutzgarten ergänzt die Südostseite. Rümlingen Dorfstrasse 16 2859002 13

FOTOSEITEN_FORMAT: C Ansicht Südwest Ansicht Ost Rümlingen Dorfstrasse 16 2859002 14

Adresse: Häfelfingerstrasse 6 Objekttyp: Schulhaus Baujahr: 1920 Architekt: Ryf-Eggler Hans Datum der Aufnahme: 11.09.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Parzelle: 266 Objektname: Art der Datierung: Inschrift Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2859004 Situationsplan: Kurzbeschrieb: Das Schulhaus liegt nördlich des Pfarrbezirks, der sich aus Kirche, Beinhaus und Pfarrhaus (alle kantonal geschützt) zusammensetzt. Der Sissacher Architekt Hans Ryf-Eggler baute 1920 einen stattlichen Heimatstilbau für die Einwohnergemeinde. 1990 wurde der Schulbau umfassend renoviert. Das dreigeschossige Schulhaus mit Krüppelwalmdach steht giebelständig an der Häfelfingerstrasse. Ein fast gleich grosser Querbau mit Krüppelwalmdach fügt sich auf der Ostseite an. Eine fünfstufige Treppe führt zum erhöhten Eingang mit rundbogigem Windfang. Eine Kartusche im Scheitel verweist auf das Baujahr "1920". Die Giebelseite ist mit drei Fensterachsen regelmässig gegliedert. Auf der Rückseite Nord ist das Untergeschoss mit neuen Glastüren umgebaut worden. Die Traufseite West ist mit vier Fensterachsen regelmässig gegliedert. Die beiden Giebelfronten sind mit Zierbalken geschmückt. Über einem hellbraunen Sockel ist die Fassade hellbeige verputzt. Die hochrechteckigen, gesprossten Fenster werden mit dunkelgrünen Klappläden ergänzt. Der kleine Vorplatz auf der Südseite ist mit Kopfsteinpflaster belegt. Würdigung: Der Sissacher Architekt Hans Ryf-Eggler baute 1920 ein dreigeschossiges Schulhaus mit Kehrgiebel und Krüppelwalmdach an der nördlichen Peripherie des Dorfkerns. Der gepflegte Heimatstilbau ergänzt wichtige öffentliche Bauten wie Kirche, Beinhaus und Pfarrhaus auf der andern Strassenseite. Die beiden Giebelfronten sind mit Zierbalken geschmückt. Der Haupteingang wird mit einem rundbogigen Windfang gefasst. Für den Werkunterricht wurde das Untergeschoss ausgebaut und mit Stahl-Glastüren auf der Nordseite ergänzt. Der Vorplatz auf der Südseite ist mit Kopfsteinpflaster belegt. Rümlingen Häfelfingerstrasse 6 2859004 15

FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht Südwest Ansicht Nord Ansicht Süd Rümlingen Häfelfingerstrasse 6 2859004 16

Adresse: Hauptstrasse 23 Objekttyp: Gasthaus Baujahr: 1743 Architekt: Parzelle: 274 Objektname: zum Wilden Mann Art der Datierung: Urkunde Bauherrschaft: Situationsplan: Datum der Aufnahme: 11.09.2007 Bewertung: kommunal zu schützen Inventarisator: Claudio Affolter Inventarnummer: 2859003 Kurzbeschrieb: Das zweiteilige Gebäude steht traufständig zur Hauptstrasse und ergänzt die nördlich anschliessende (kantonal geschützte) Mühle. Auf dem Stich von Emanuel Büchel aus dem Jahre 1752 ist der Südtrakt mit Mansarddach erkennbar. Mit dem Nordtrakt von 1850 wurde der Südtrakt aufgestockt und dessen Dach abgeändert. Ein dreiachsiger, zweigeschossiger Nordtrakt mit Satteldach schliesst an einen dreiachsigen, dreigeschossigen Südtrakt mit Krüppelwalmdach an. Die Strassenfassaden Nordwest der beiden Trakte werden mit eingemitteten Haustüren akzentuiert. Die linke Haustüre ist alt, die Türe des Gasthauses wurde mit Riffelglas erneuert. Die Fenster im Obergeschoss sowie die Klappläden (aus Aluminium) wurden erneuert. Beide Stirnseiten sind mit einer eingemitteten Fensterachse gegliedert. Der rückseitig leicht abgeschrägte Südtrakt wurde später um eine Achse verbreitert. Dadurch musste das Dach verlängert werden. Auf den hell verputzten Mauern sind die Fenstergerüste auf der Nordwest- und Südwestfassade rosarot und die Klappläden hellgrün gestrichen. Der Aussensitzplatz auf der Südseite wird mit zwei Linden beschattet. Würdigung: Das markante, zweiteilige Gasthaus zum Wilden Mann, das traufständig an der Hauptstrasse steht, bildet eine wichtige Ergänzung zur benachbarten, kantonal geschützten Mühle. Ein spätbarocker, dreigeschossiger Südtrakt wird mit einer zweigeschossigen Erweiterung aus der Biedermeierzeit auf der Nordseite ergänzt. Die zwei Hauptgeschosse des Gasthauses stammen von 1743, seine Aufstockung sowie der Nordtrakt von ca. 1850. Die beiden Stirnseiten werden mit je einer eingemitteten Fensterachse akzentuiert. Fenster und Türen sind erneuert worden. Zwei grosse Linden beschatten den Aussensitzplatz auf der Südseite. Rümlingen Hauptstrasse 23 2859003 17

FOTOSEITEN_FORMAT: B Ansicht Ost Ansicht West Ansicht Nordwest Rümlingen Hauptstrasse 23 2859003 18