6. APMP-DACH-Konferenz 17. September 2013 "Kunden begeistern durch professionelles Angebotsmanagement evergabe ist die Zukunft und der einzige Weg 17. September 2013 Referent Daniel Zielke, BITKOM www.apmp dach.org
Die evergabe in Deutschland
Vergabelandschaft Deutschland
Übersicht: Plattformen EU-Ebene: SIMAP www.simap.eu.int/ TED www.ted.eur-op.eu.int/ Bundesebene Bundesverwaltung (BeschABMI) www.evergabe-online.de www.bund.de Länderebene: www.niedersachsen.deutsche-evergabe.de (Kommunales Vergabeportal) www.auftraege.bayern.de
Weitere Ausschreibungsplattformen Weitere Ausschreibungsplattformen bi Medien www.bi-online.de Cosinex www.cosinex.de Deutsche evergabe www.deutsche-evergabe.de Deutscher Ausschreibungsdienst www.dtad.de Deutsches Ausschreibungsblatt (nur nach Registrierung) www.deutschesausschreibungsblatt.de RIB www.vergabe.rib.de Subreport Verlag Schawe www.subreport.de Vergabe24 www.vergabe24.de
Digitale Vorzeichen Europäische Grundlagen der elektronischen Auftragsvergabe EU-Richtlinien 97/52/EG und 98/4/EG, ex 15 VgV 2001 E-Commerce-Richtlinie Signaturrichtlinie Regelungen der EU-Vergaberichtlinien RL 2004/17/EG sowie 2004/18/EG und KOM(2011) 896/2 Deutsches Signaturgesetz mit einer Unterteilung in drei Klassen der digitalen Signatur Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur
Umsetzung der evergabe in der VOL/A VOL/A 2009 5 Dynamisches elektronisches Verfahren 11 Grundsätze der Informationsübermittlung 12 Bekanntmachung 13 Form und Inhalt der Angebote 13 EG Grundsätze der Informationsübermittlung 14 Öffnung der Angebote 15 EG Bekanntmachung 18 Zuschlag 20 Dokumentation
Umsetzung der evergabe in der VOB/A VOB/A 20012 11 Grundsätze der Informationsübermittlung 12 Bekanntmachungen 13 Form und Inhalt der Angebote (kein Zwang) 13 EG Form und Inhalt der Angebote (Zwang) 14 Öffnung der Angebote 20 Dokumentation
Gemeinsame Wege XBekanntmachung => bund.de XVergabe Zusammenschluss von Bund, Länder, Kommunen und evergabe-anbietern mit den Zielen: eine Bietersoftware für alle Plattformen? derzeit noch nicht realisiert einheitliche Bekanntmachungsplattform mit www.bund.de ein Anfang, aber kein konsequenter eigentlicher Termin für Standardisierung war 2012 Ergebnis offen, aber vieles ist schon heute kostenfrei und vollumfänglich recherchierbar
Was heißt das für Bieter?
Gestaltung des Verfahrens Festlegung auf elektronische Übermittlung der Vergabeunterlagen ( 11 VOL/A und VOB/A) Veröffentlichung auf Vergabeplattform ( 12 VOL/A und VOB/A) Verpflichtung zur elektronischen Angebotsabgabe ( 13 VOL/A und 13 EG VOB/A) Bekanntmachung wird Online veröffentlicht Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden Verfahrensschritte und beteiligte Bieter werden automatisiert dokumentiert Portal dient als Kommunikationsmittel zwischen Bietern und Vergabestelle
Vorteile für Bieter Einsparungen von 15 % bis 20 % der derzeitigen Kosten (vgl. Studien Booz & Company 2011, Ramboll 2008 unter www.dstgb-vis.de) Gleiche Wettbewerbsbedingungen Schnellerer Zugriff auf Vergabeunterlagen Entlastung durch Standardisierungen und Erinnerungen (z.b. Fristen) Bessere Dokumentation der Verfahrensschritte Höhere Transparenz kürzere Verfahrensdauer / schnellerer Zuschlag
Vorteile für Bieter: Unterstützung bei der elektronischen Abgabe formal korrekter Angebote und Einhaltung von Fristen Erhebliche Zeitersparnis durch Wegfall des Angebotsdrucks und des Postversands (Kurierkosten) Reduktion der Abonnementkosten für Ausschreibungsblätter Download und Offlinebearbeitung der Leistungsverzeichnisse (GAEB/Excel), Upload der ausgefüllten Leistungsverzeichnisse nach Kalkulation z.b. im AVA-Programm Vollständigkeitsüberprüfung vor Angebotsabgabe zur Vermeidung formaler Fehler Die evergabe - Ihre Anwendung und Probleme in der Praxis 13
Ausfall Was dann? Die evergabe - Ihre Anwendung und Probleme in der Praxis 14
Situation und Fragestellung Plattform ist nicht erreichbar Bieter stellt dies fest Mitteilung hierüber an den öffentlichen Auftraggeber Bieter stellt dies nicht unmittelbar fest Reaktion der Beteiligten wie? Wer ist schwerpunktmäßig gefordert? Prinzip von Grundsatz und Ausnahme? Die evergabe - Ihre Anwendung und Probleme in der Praxis 15
Nicht der Bieter ist gefordert, sondern die Vergabestelle Ursache für Störung kann allerdings 3 verschiedene Sphären betreffen: Das eigene System des Auftraggebers ist gestört Die Hersteller / Plattformbetreiber ist gestört Die Internet-Verbindung (z.b. der sog. Internet-Knoten) ist gestört Wie steht es mit der rechtlichen Anforderung der allgemeinen Verfügbarkeit? Übergang ins konventionelle Verfahren, Fristenverlängerung Die evergabe - Ihre Anwendung und Probleme in der Praxis 16
Veröffentlichung ohne Wissen der Vergabestelle Konsequenzen für die Vergabestelle? Dokumentationspflicht Bieterinformation Wille der Vergabestelle Konsequenzen für Bieter? ggf. fehlende Informationen ggf. veraltete Unterlagen ggf. falsche Angebotsübermittlung Konsequenzen für Plattformbetreiber? Die evergabe - Ihre Anwendung und Probleme in der Praxis 17
allgemeine Bieter-Stolpersteine Welche Plattform? Überblick möglich? hoher Zeitaufwand auch für verschiedene Bietersoftware Kosten für ggf. Abonnement verschiedene Software Die evergabe - Ihre Anwendung und Probleme in der Praxis 18
allgemeine Bieter-Stolpersteine Signatur VK Südbayern Beschl. v. 17. 4. 2013, Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13 Die VK sieht auch keine Rechtsgrundlage dafür, das Schalenmodell als einzige Prüfmethode für fortschriftliche Signaturen zuzulassen. Alleine daraus, dass der Gesetzgeber keine Aussage über das Prüfmodell macht, lasse sich nicht folgern, dass der internationale Standard angewendet werden müsse insbesondere dann nicht, wenn dieser Standard dem Vereinfachungsgedanken nationaler Rechtssetzung widerspricht Die evergabe - Ihre Anwendung und Probleme in der Praxis 19
Pflicht zur Einführung der evergabe Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass spätestens zwei Jahre nach dem in Artikel 92 Absatz 1 genannten Termin sämtliche nach dieser Richtlinie durchgeführten Auftragsvergabeverfahren unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel, insbesondere aber der elektronischen Einreichung von Unterlagen, gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie durchgeführt werden. (Vorschlag für Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe KOM(2011) 896/2) Stichtag ist der 30.06.2016
Fazit evergabe ist die Zukunft und der einzige Weg! Die evergabe wird gemäß der EU-Vergaberichtlinie das papiergebundene, sogenannte konventionelle Verfahren ersetzen.
Daniel Zielke Referent Marketing und Unternehmenskommunikation stellv. Vorsitzender der Projektgruppe evergabe des BITKOM Tel. +49 611 949106-62 Mobil: +49 170 5622657 Fax: +49 611 949106-99 daniel.zielke@deutsche-evergabe.de 2013 Healy Hudson GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Alle Firmen-, Produkt- oder Dienstleistungsmarken anderer Unternehmen werden anerkannt. Die Angaben im Text sind unverbindlich und dienen lediglich zu Informationszwecken. Eine Marke der Healy Hudson GmbH Wilhelmstraße 20-22 D-65185 Wiesbaden Fon +49 (0) 611 949 106 0 Fax +49 (0) 611 949 106 99 www.deutsche-evergabe.de info@deutsche-evergabe.de