Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.

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1 Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa 1/ 14

2 Elektronische Auftragsvergabe Perspektiven aus kommunaler Sicht Berlin, 24. November 2014 Bernd Düsterdiek Deutscher Städte- und Gemeindebund 2/ 14

3 I. Elektronische Beschaffung: Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität? 1. Internet: Hilfestellung zu effizienterer Verwaltung 2. evergabe: Stell dir vor, evergabe ist möglich, und kaum einer macht mit 3. EU-Kommission: Im Jahr 2003 sollten 25 % aller Auftragsvergaben elektronisch erfolgen. 4. Die neuen EU-Vergaberichtlinien 2014 u.a. Richtlinie 2014/24/EU (AVR) = verpflichtende elektronische Kommunikation! 3/ 14

4 II. Vorteile der evergabe für Auftraggeber, u.a. - Minimierung des Arbeits- und Kostenaufwands - Transparenzerhöhung und Plausibilitätskontrolle - Zeitgewinn in allen Phasen des Vergabeverfahrens - Sicherheit der Vergabeverfahren durch Verschlüsselung - Mitführung des Vergabevermerks kann die Anforderungen an die Dokumentationspflicht erleichtern 4/ 14

5 Vorteile der evergabe für Bieter, u.a. - Minimierung des Arbeits- und Kostenaufwands - Vereinfachter Zugang zu Ausschreibungen - Gezielte Suchmöglichkeit nach Ausschreibungen - Unmittelbare Einsichtnahmemöglichkeit in Verdingungsunterlagen - Schnellere Bearbeitung und Übermittlung von Angeboten 5/ 14

6 III. Ansätze und Lösungen 1. Bekanntmachungsplattformen - i.d.r. Bekanntmachung von Ausschreibungen - Informationsmedium für Auftragnehmer/Bieter 2. Ausschreibungsplattformen Vergabemarktplätze - Elektronischer Austausch von Vergabeunterlagen und Angeboten - Verschlüsselung: Qualifizierte elektronische Signatur, fortgeschrittene elektronische Signatur oder Mantelbogenverfahren - Bearbeitung von Angeboten möglich - Kommunikationsdrehscheibe zwischen Auftraggebern und Bietern 6/ 14

7 Praktische Ansätze und Lösungen 3. Integrierte Vergabemanagement-Systeme - Workflow-Steuerung mit hinterlegten Rollen und Rechten sowie Plausibilitätsprüfungen und Formularbibliotheken - Vollständige und vergaberechtskonforme Erstellung der Vergabeunterlagen - Elektronische Auswertung (formale und rechnerische) der Angebote bis zur Submission - Medienbruchfreie Integration vor- und nachgelagerter Systeme (Haushalts- oder Beschaffungssysteme) 7/ 14

8 IV. Welche Leistungen sind aus kommunaler Sicht wichtig? - Elektronische Veröffentlichung der Bekanntmachung - Nutzung der bekannten Vordrucke und Formularsätze - Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Bieterkommunikation elektronisch abwickeln - Weiterleitung an weitere Veröffentlichungsplattformen (z.b. an bund.de) - Elektronische Angebotsabgabe Plausibilitätsprüfung - Schnittstelle zum Amt für EU-Veröffentlichungen - Dokumentation des Verfahrens zu allen Schritten 8/ 14

9 V. Was sagt das neue EU-Recht? Erwägungsgründe der RL 2014/24/EU: (52) ( ) Zu diesem Zweck sollten die Übermittlung von Bekanntmachungen in elektronischer Form, die elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen sowie nach einem Übergangszeitraum von 30 Monaten eine ausschließliche elektronische Kommunikation ( ) in allen Verfahrensstufen, einschließlich der Übermittlung von Teilnahmeanträgen und insbesondere der Übermittlung der Angebote, verbindlich vorgeschrieben werden. 9/ 14

10 Was sagt das neue EU-Recht? Erwägungsgründe der RL 2014/24/EU: Aber auch: (52) ( ) Es sollte klargestellt werden, dass die verbindliche Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel nach dieser Richtlinie öffentliche Auftraggeber nicht zur elektronischen Verarbeitung von Angeboten verpflichten oder eine elektronische Bewertung oder automatische Verarbeitung vorschreiben sollte. 10 / 14

11 Was sagt das neue EU-Recht? Art. 22 AVR - neu: - Verbindliche Einführung der elektronischen Kommunikation - Längere Umsetzungsfrist: 54 Monate! Bereits bis zum umzusetzen sind die Vorschriften: - zu elektronischen Auktionen und elektronischen Katalogen, und - zum unentgeltlichen, uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang zu Auftragsunterlagen mithilfe elektronischer Mittel über eine Internetadresse (Art. 53 Abs. 1)! B. Düsterdiek 11 / 40

12 VI. Schlussfolgerungen aus kommunaler Sicht 1. Vorteile der evergabe herausstellen und nutzen (Erfahrungen anderer Kommunen auswerten!) 2. Handelnde Personen (nicht überall IT-Kenner) beachten 3. Sicht der mittelständischen Wirtschaft berücksichtigen 4. Elektronische Vergabe hat dienende Funktion für effizientere Ausschreibung nicht umgekehrt! 12 / 14

13 5. Kooperation zwischen Kommune, Wirtschaft sowie übrigen Partnern der AG (Architekten und Ingenieure) ist unabdingbar 6. Eine Vernetzung der am Markt befindlichen Ausschreibungsplattformen ist dringend erforderlich 7. Informationen für Kommunen zum Vergaberecht unter: 13 / 14

14 Autor Bernd Düsterdiek Fon Fax August-Bebel-Allee Bonn bernd.duesterdiek@dstgb.de 14 / 14

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