Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis. Stand: September gefördert durch:

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Transkript:

Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis Stand: September 2013 gefördert durch:

Konzeption des Lokalen Netzwerks Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis Gliederung: 1. Vorwort 2 2. Gesetzliche Grundlagen 2 3. Verständnis von Kinderschutz und Frühen Hilfen 3 4. Entstehen des Lokalen Netzwerks Kinderschutz im Salzlandkreis 5 5. Struktur und Akteure des Netzwerks 6 - Die Akteure 6 - Die Steuerungsgruppe 6 - Die Koordinierungsstelle 7 - Die Netzwerkkonferenzen 7 - Die regionalen Arbeitsgruppen und Arbeitskreise 8 6. Bereiche des Netzwerks 8 6.1 Bereich Kinderschutz 8 - Zielstellung - Zielgruppen - Entwicklungsstand - Qualitätssicherung 6.2 Bereich Frühe Hilfen 10 - Zielstellung - Zielgruppen - Entwicklungsstand - Qualitätssicherung 6.3 Bereich Familienhebammen 12 - Zielstellung - Zielgruppen - Entwicklungsstand - Qualitätssicherung 7. Perspektiven im Netzwerk 14 7.1 Bereich Kinderschutz 14 7.2 Bereich Frühe Hilfen und Familienhebammen 15 8. Fazit 15 Seite 1

1. Vorwort Die öffentliche Diskussion zur Verbesserung des Kinderschutzes ist besonders seit den Vorfällen der Kindstötungen in den Jahren 2006/2007 in den Fokus gerückt. Daraufhin wurden auf Länder- und auf Bundesebene gesetzgeberische Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes eingeleitet. Ausschlaggebend war dabei, dass die im Kinderschutz tätigen Akteure nicht mehr jeder für sich ihre Aufgaben erfüllen sollen, sondern dass sie sich im Rahmen eines Netzwerkes gemeinsam um die Umsetzung des Anliegens der Verbesserung des Wohls und des Schutzes der Kinder bemühen. Dazu gehört das gegenseitige Kennen der Akteure und das Wissen um die Arbeit des Anderen. Auf dieser Basis kann eine gelingende Kooperation entwickelt werden. Die Verantwortung für die Organisation dieses Entwicklungsprozesses schreibt der Gesetzgeber den Jugendämtern zu. 2. Gesetzliche Grundlagen Im Land Sachsen-Anhalt wurden mit dem Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung vom 17.12.2008 (GVBl. LSA, Nr. 28/2008) und dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.12.2009 (GVBl. LSA, 24/2009) strukturelle Regelungen getroffen, um die Zusammenarbeit zwischen den im Kinderschutz involvierten Berufsgruppen neu zu regeln. Besonders wichtig ist das Zusammenwirken der Akteure des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe beim frühzeitigen Erkennen von Risiken für das Kindeswohl. Deshalb sind auch landesrechtliche Änderungen im Bereich des Gesundheitswesens eingeführt worden. Damit sind die Krankenhäuser, niedergelassenen Mediziner, Hebammen und Gesundheitsämter verpflichtet, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen mit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuarbeiten und bei den Eltern auf die Annahme von Hilfen hinzuwirken. Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BkiSchG) vom 22.12.2011 (BGBl. 2011 Teil I Nr. 70) und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als Artikel 1 des Bundeskinderschutzgesetzes treffen folgende Festlegungen: - den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes - eine weitere Qualifizierung des Schutzauftrages der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung - die Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen (sog. Jugendamtshopping ) - eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis von Berufsgeheimnisträgern zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt - die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung sowie zum Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen mit der freien Jugendhilfe als Grundlage für die Finanzierung - die Verpflichtung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie für das Personal in den erlaubnispflichtigen Einrichtungen - die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit den Trägern der freien Jugendhilfe Instrumente zur Feststellung der aufgabenspezifischen Eignung ehrenamtlicher Personen zu vereinbaren 2

Das Bundeskinderschutzgesetz wird ergänzt durch die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 vom 01.07.2012, die die Grundlage für die finanzielle Untersetzung der Maßnahmen darstellt. Mit der Umsetzung der Bundesinitiative sollen Erkenntnisse gewonnen werden hinsichtlich: - der strukturellen Voraussetzungen, der Rahmenbedingungen und der Ausstattung von Netzwerken Frühe Hilfen und der systematischen Einbeziehung des Gesundheitswesens - der Einsatzmöglichkeiten, der Funktion und Anbindung der Familienhebammen - der Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes Ehrenamtlicher und der hierzu erforderlichen Qualitätsstandards 3. Verständnis von Kinderschutz und Frühen Hilfen Frühe Hilfen werden heute als mögliche Maßnahmen verstanden, um Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung zu begegnen. In zahlreichen Studien, z.b. des Robert-Koch-Instututs ist belegt, dass es Todesfälle durch Kindesmisshandlung auch in früheren Jahren bereits gegeben hat. Die verstärkte mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit den tragischen Kinderschutzfällen in den Jahren 2006/07 hat dazu geführt, dass das Thema Kinderschutz und Frühe Hilfen eine breite öffentliche Debatte angeregt hat. Die Umsetzung der oben erwähnten neuen gesetzlichen Grundlagen haben dazu beigetragen, dass das öffentliche Interesse an der Thematik anhält. Kinderschutz und Frühe Hilfen werden oft im Zusammenhang genannt. Kinderschutz Unter Kinderschutz im Sinne dieser Konzeption ist die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII zu verstehen. Die Wahrnahme dieses Wächteramtes ist vom Gesetz eindeutig geregelt: 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; Dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die personensorgeberechtigten oder die 3

Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen, zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten und das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. (5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigem örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Weitere Regelungen werden in dem 8b (Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) und im 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) getroffen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen wurden in Wahrnahme der Verantwortung des Jugendamtes für den Salzlandkreis umfangreiche Handlungsempfehlungen und Vereinbarungen erarbeitet, die in den folgenden Punkten noch näher erläutert werden. Frühe Hilfen Im Gegensatz zum Schutzauftrag ist der Begriff der Frühen Hilfen nicht verbindlich definiert. Allgemein werden Frühe Hilfen als Angebote verstanden, die früh und rechtzeitig vorgehalten werden, um möglicher späterer Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung zu begegnen. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Hilfen eher selektiv präventiv angelegt oder eher breit und universell präventiv ausgerichtet sein sollen. In der Praxis wird der Begriff derzeit auf die unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfe der Eltern bezogen, also von reinen Informationen über die Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern über die gezielte Unterstützung und Anleitung von Eltern bis zu spezifischen Interventionen bei Kindeswohlgefährdung. Der wissenschaftliche Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hat folgende Begriffsbestimmung der Frühen Hilfen erarbeitet: Frühe Hilfen sind lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten aufeinander bezogenen und sich ergänzenden Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren, schwerpunktmäßig in den ersten 3 Lebensjahren. 4

Sie umfassen sowohl universelle/primäre Prävention (Angebote für alle Eltern im Sinne der Gesundheitsförderung) als auch selektive/sekundäre Prävention (Hilfe für Familien in Problemlagen). Ziel ist die frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft durch alltagspraktische Unterstützung und insbesondere auch durch die Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern. Frühe Hilfen tragen auch dazu bei, Risiken einer Kindeswohlgefährdung frühzeitig wahrzunehmen und zu reduzieren, und sorgen gegebenenfalls dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden. Zentraler Aspekt ist eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen streben eine flächendeckende Versorgung und eine Verbesserung der Versorgungsqualität an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Maßnahmen der Frühen Hilfen umfassen einen breiten Rahmen, z.b. UN Kinderrechtskonvention, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafgesetzbuch, Schwangerschaftskonfliktgesetz, Fünftes, Achtes und Neuntes Sozialgesetzbuch. Die besondere Bedeutung der Frühen Hilfen resultiert aus der Tatsache heraus, dass Säuglinge und Kleinkinder in besonderer Weise verwundbar und auf die umfassende Versorgung und Betreuung angewiesen sind. Deshalb brauchen sie Eltern, die ihr körperliches Befinden, ihr Wohl und ihr Unwohl erkennen und gegebenenfalls auf Unregelmäßigkeiten reagieren können, die also über ein normales Maß an Beziehungs- und Erziehungskompetenz verfügen. Eine Unterstützung für Eltern aus allen sozialen Schichten geben hierbei Angebote im Rahmen der primären Prävention in Form von Informationen über die Entwicklung, die Bedürfnisse und das Verhalten von Säuglingen und Kleinkindern. Befinden sich Eltern oder Alleinerziehende in belasteten Lebenssituationen und/oder verfügen über mangelnde Beziehungs- und Erziehungskompetenz, können sie in eine Überforderungssituation geraten, in der sie die Signale des Kindes nicht erkennen und es sehr schnell zu einer akuten Gefahr für den Säugling oder das Kleinkind kommen kann. Hilfen und Unterstützungsangebote im Rahmen der sekundären Prävention für diese Familien mit besonderen Belastungen müssen spezifisch zugeschnitten sein und über besonders niedrigschwellige Zugänge verfügen. Die Ausgestaltung der Frühen Hilfen sollte sowohl auf die breit angelegte Versorgung als auch auf die risikogrupppenspezifische Versorgung gerichtet sein und erfordert das Zusammenwirken aller Akteure des gesamten Netzwerks. 4. Entstehen des Lokalen Netzwerks Kinderschutz im Salzlandkreis Im Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern im Land Sachsen-Anhalt wurde die Einrichtung von Lokalen Netzwerken Kinderschutz in den Landkreisen festgeschrieben. Im Salzlandkreis wurde dieses Netzwerk in einer Auftaktveranstaltung am 11.08.2010 gegründet. Die Schirmherrschaft für das Netzwerk hat der Landrat Ulrich Gerstner übernommen. Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen bekundeten ihre Bereitschaft im Netzwerk mitzuarbeiten. Die Akteure verständigten sich darauf, die bereits vielfältig vorhandenen Kooperationen und Formen der Zusammenarbeit in den sozialen Räumen des Salzlandkreises weiterhin zu 5

nutzen und auszubauen. Die Schaffung von Doppelstrukturen sollte vermieden werden. Statt dessen sollten einheitliche Handlungsabläufe und Verfahrensweisen entwickelt werden. Wichtig ist, dass die Akteure sich gegenseitig kennen und über die Angebote der Netzwerkpartner informiert sind. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhabammen 2012 2015 werden die Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau von Netzwerken für Frühe Hilfen und die Einbindung von Familienhebammen und ehrenamtlichen Strukturen verbessert. Im Salzlandkreis wurde im Jahr 2012 der Bereich der Frühen Hilfen neben dem Kinderschutz als zweiter Bereich in das Lokale Netzwerk Kinderschutz integriert. Im Januar 2013 erfolgte die Einbindung der Familienhebammen im Rahmen der Frühen Hilfen. Ein Überblick über die Bereiche des Netzwerks ist in der Anlage 1 dargestellt. 5. Struktur und Akteure des Netzwerks 5.1 Die Akteure Die Anlage 2 zeigt die Akteure des Netzwerks und damit die Vielfalt der unterschiedlichen Professionen, die im Netzwerk vertreten sind. 5.2 Die Steuerungsgruppe Auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen gemäß 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern liegt die Koordinierung und Steuerung in der Verantwortung der Jugendämter. Dazu wurde eine Steuerungsgruppe gebildet, die sich wie folgt zusammensetzt: - Fachbereichsleiterin Soziales, Familie und Bildung - Fachdienstleiterin Jugend und Familie - Betriebsleiterin Jobcenter Salzlandkreis - Fachdienstleiterin Soziales - Vertreter Fachdienst Gesundheit - Vertreter der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis - Vertreter der Lebenshilfe Bördeland ggmbh - Vertreter des SOS Kinderdorf e.v. - Vertreter des Internationaler Bundes - Vertreter der AWO Salzlandkreis - Vertreter des Polizeireviers Salzlandkreis - Vertreter des Familiengerichts Aschersleben - Vertreter des Familiengerichts Bernburg - Vertreter des Familiengerichts Schönebeck Aus der Verwaltung arbeiten mit: - Sachgebietsleiterin Kindertageseinrichtungen - Vertreter der Stabsstelle Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung - die Mitarbeiter für Kinderschutz des Fachdienstes Jugend und Familie - Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz und Frühe Hilfen Die Steuerungsgruppe trifft sich vierteljährlich. Arbeitsschwerpunkte sind: - die Erarbeitung der Entwicklungsziele des Netzwerkes und die Festlegung von daraus resultierenden Aufgaben 6

- die Vorstellung der Tätigkeitsfelder der Akteure und neuer Projekte - die Beratung und Entscheidung über die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen - die Vorbereitung der Netzwerkkonferenzen 5.3 Die Koordinierungsstelle Nach der Bildung des Lokalen Netzwerks Kinderschutz im Salzlandkreis nahm eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Kinder- und Jugendschutz mit einem Stellenanteil von 0,3 Vollzeitäquivalent (VZÄ) die Aufgaben der Koordinierung wahr. Aufgrund des krankheitsbedingtem Ausscheidens der Mitarbeiterin wurden die Aufgaben über einen längeren Zeitraum nur Einzelfallbezogen wahrgenommen. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 2015 wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet und mit 0.5 VZÄ ab dem 01.10.2012 besetzt. Die Personalstelle der Netzwerkkoordinatorin hat folgendes Aufgabenprofil: - Planung und Koordinierung der Maßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen, - Konzeptionelle Arbeit zur Erfassung und Evaluierung der Netzwerkstrukturen; Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Angebote und Projekte, - Umsetzung der interdisziplinären Vernetzung der verschiedenen Professionen und Sicherstellung des Informationsaustausches der Netzwerkpartner, - Erarbeitung von Maßnahmen zur Entwicklung von Qualitätsstandards, - Organisation von Weiterbildungsangeboten für die verschiedenen Akteure, - Koordinierung des Einsatzes der Familienhebammen einschließlich der finanziellen Abrechnung, - Beantragung und Abrechnung der Fördermittel und Erstellung der Verwendungsnachweise im Rahmen der Bundesinitiative, - Öffentlichkeitsarbeit. 5.4 Die Netzwerkkonferenzen Es wird jährlich eine Netzwerkkonferenz durchgeführt, in der alle Akteure des Netzwerks zu einem Erfahrungsaustausch und zur Wissenserweiterung zusammenkommen. Nach der Gründungskonferenz im Jahr 2010 fand am 02. November 2011 die erste, vom Gesetz vorgeschriebene Netzwerkkonferenz statt. Schwerpunkt war ein Fachvortrag zum Thema: Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Missbrauch von Kindern Differenzierung zwischen Alltagsverletzung und Gewalteinwirkung von dritter Hand. Referent war Prof. Dr. med. Rüdiger Lessig, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg. Umrahmt wurde die Konferenz von einer Präsentationen der Netzwerkpartner und ihrer Angebote. Am 28.11.2012 fand die 2. Netzwerkkonferenz mit dem Schwerpunkt Frühe Hilfen statt. Das Hauptreferat von Frau Prof. Dr. Karin Böllert von der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster stand unter dem Thema: Kinderschutz durch Vernetzung und Kooperation. Anschließend konnten die Teilnehmer in 7 Workshops praktische Anregungen für ihre Arbeit sammeln und miteinander ins Gespräch kommen. Die Themen waren: - Möglichkeiten und Grenzen der Kinder- und Jugendpsychiatrie - Kind-Eltern-Zentren im Salzlandkreis - Praxisbericht zu präventiven Angeboten 7

- Anonymisierte Fallberatung - Kinderschutz im Rahmen der Kooperation Schule Jugendhilfe - Frühförderung als Beitrag zur Förderung des Kindeswohls - Das Bildungs- und Teilhabepaket: Ein gesellschaftlicher Beitrag zur Sicherung des Kindeswohls?! Die einzelnen Beiträge und Arbeitsergebnisse wurden auf der Homepage eingestellt und für alle Interessierten zugänglich gemacht. Die 3. Netzwerkkonferenz findet am 27. November 2013 statt und bietet den Teilnehmern Vorträge zur - Rolle der Klinischen Rechtsmedizin bei Kindeswohlgefährdungen, - Handlungsmöglichkeiten aus der Sicht eines Familienrichters im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen, - Merkmale von Cyberbulling bei Schülerinnen und Schülern, - einen Praxisbeitrag zum Sozialen Netzwerk Calbe (Saale) - sowie eine Podiumsdiskussion zu Möglichkeiten des Zusammenwirkens der Akteure des Netzwerks bei Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung 5.5 Die regionalen Arbeitsgruppen und Arbeitskreise Im Zuge des Aufbaus des Lokalen Netzwerks Kinderschutz im Salzlandkreis kamen die beteiligten Akteure überein, dass keine Parallelstrukturen geschaffen werden sollen, sondern die Aufgaben in die bestehenden Strukturen eingefügt werden sollen. In den sozialen Räumen des Salzlandkreises sind folgende Gremien tätig, die im Rahmen ihrer Arbeit zur Umsetzung der Ziele des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen beitragen: - Facharbeitskreis Kinderschutz im Bereich Bernburg - Facharbeitskreis Suchtprävention im Bereich Bernburg - Arbeitskreis Häusliche Gewalt im Bereich Bernburg - Netzwerk gegen Gewalt im Bereich Aschersleben - Arbeitskreis Häusliche Gewalt im Bereich Staßfurt - Fachstelle Suchtprävention (AWO) - Fachkräftepool im Bereich Schönebeck (Elbe) - Soziales Netzwerk Calbe (Saale) 6. Bereiche des Netzwerks 6.1 Bereich Kinderschutz Im Salzlandkreis lebten mit Stand vom 01.01.2012 25.959 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahre. Im Jahr 2012 mussten aus dieser Altersgruppe 113 Kinder und Jugendliche gemäß 42 SGB VIII in Obhut genommen werden. Für 542 Kinder dieser Altersgruppe gingen Meldungen auf Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung ein, die sich für 83 Kinder und Jugendliche bestätigten. Zielstellung Das gesunde und gewaltfreie Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist in unserer Gesellschaft für alle eine große Herausforderung. Niemand darf wegsehen oder weghören, wenn Kindern oder Jugendlichen Unrecht geschieht. Vorrangig ist es die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder vor Gewalt, Misshandling und Missbrauch zu schützen. Die meisten Eltern stellen sich verantwortungsbewusst dieser Aufgabe. Sie nehmen ihre Erziehungsaufgabe ernst, sind liebevoll aber auch konsequent im Umgang mit ihren Kindern. Eltern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind, ihren Nachwuchs angemessen zu erziehen und zu versorgen, benötigen professionelle Hilfe. Im Netzwerk 8

Kinderschutz des Salzlandkreises soll das Zusammenwirken vieler unterschiedlicher Professionen dazu beitragen, Schaden von den Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Wir gehen von folgender Definition aus: " Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen geschieht, und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt, und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht." (Bast) Diese Definition ist seit Jahren der Ausgangspunkt für die Frage, wann aus der Sicht der helfenden Berufsgruppen von Gewalt gegen Kinder gesprochen werden kann. Wir wollen im Salzlandkreis durch das Netzwerk Kinderschutz versuchen zu verhindern, dass gegen Kinder oder Jugendliche eine der verschiedenen Formen der Gewalt ( körperliche, seelische/emotionale, sexuelle oder häusliche) zum Tragen kommt. Unser Augenmerk ist aber auch auf die Verhinderung der Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen gerichtet. Die Vernachlässigung stellt eine besondere Form der körperlichen als auch seelischen Misshandlung dar und ist Ausdruck einer stark beeinträchtigten Eltern - Kind - Beziehung. Das "Lokale Netzwerk Kinderschutz" hat als Zielstellung, frühe und rechtzeitige Hilfen untereinander abzustimmen und zügig zu erbringen. Im Salzlandkreis ist es uns gelungen, dass eine Vielzahl von Vertretern der unterschiedlichen Professionen sich in gemeinsamen Veranstaltungen persönlich kennengelernt haben, dass sie von einander wissen, welche Aufgaben der Einzelne wahrnimmt und wie er zu erreichen ist. Die Verkürzung der Wege zwischen den handelnden Akteuren führt dazu, dass sehr sensibel auf Wahrnehmungen, Mitteilungen oder Informationen reagiert wird und so Kindern und Jugendlichen aber auch Eltern frühzeitig Hilfen angeboten werden können. Dabei gelingt es immer besser, dass häufig sehr niedrigschwellige Hilfen vermittelt werden können, so dass alle Betroffenen sehr offensiv mit den Angeboten umgehen können. Zielgruppen Der Ansatzpunkt im "Lokalen Netzwerk Kinderschutz" ist sowohl helfend, unterstützend aber natürlich auch präventiv ausgerichtet. Wir sprechen deshalb als Zielgruppe einmal von betroffenen Kindern und Jugendlichen aber auch von verursachenden Eltern oder Personen des Umfeldes und zum Anderen von den Berufsgruppen, die im präventiven und Wahrnehmungsbereich involviert sind. Dabei ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche erfahren, dass sie über das Netzwerk Hilfe und Unterstützung bekommen können. Gleichzeitig wollen wir Eltern helfen Ursachen, die zu einer Gefährdungssituation für die Kinder oder Jugendlichen geführt haben, zu beseitigen so wie Wege aufzeigen, um eine weitere Kindeswohlgefährdung zu verhindern. Das Jugendamt ist durch die einzelnen gesetzlichen Vorgaben im Rahmen seines Wächteramtes verpflichtet, sich dieser Aufgabe zwingend anzunehmen, jedoch ist es ohne die Mitwirkung von Lehrerinnen und Lehrern; Erzieherinnen und Erziehern; Ärztinnen und Ärzten; Kliniken; Beratungsstellen und vielen anderen öffentlichen Einrichtungen nicht möglich, die gesamte Bandbreite zu erfassen. Entwicklungsstand Im Salzlandkreis ist es durch die Netzwerkkonferenzen, die regionalen Arbeitskreise, durch kollegiale Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit gelungen, dass sich sowohl im Bereich der Kindertageseinrichtungen, der Schulen und des Gesundheitsdienstes sowie bei den freien und kommunalen Trägern der Jugendhilfe ein filigranes Netz zur Erfassung von Wahrnehmungen bei Kindeswohlgefährdungen gebildet hat. Besonders begrüßenswert ist es, dass die stationären, teilstationären und ambulanten Hilfeangebote durch die gezielte inhaltliche Arbeit ihrer Träger klare Handlungsorientierungen vorliegen haben, wie eine Risikoabschätzung zu erfolgen hat. Gleichzeitig wissen die Akteure wer herangezogen werden kann, als eine in soweit erfahrene Fachkraft bei der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung. 9

Von allen Teilnehmern des Netzwerkes wird begrüßt, dass im Salzlandkreis aktiv an der Fortbildung der Akteure der einzelnen Professionen gearbeitet wird und so noch mehr Möglichkeiten geschaffen werden, um die Aufgaben der anderen Dienste und Institutionen kennen zu lernen. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, Fortbildungen im eigenen beruflichen Umfeld wahrzunehmen, um noch sicherer im Umgang mit Merkmalen von Kindeswohlgefährdung zu werden. Die Steuerungsgruppe des "Lokalen Netzwerks" und die Koordinierungsgruppe der Verwaltungen tragen dazu bei, dass aus verschiedenen Blickwinkeln die Entwicklung im Salzlandkreis gesehen wird und damit auch immer wieder zusätzliche Ansatzpunkte gefunden werden, um die Sicherstellung des Kindeswohls zu qualifizieren. Da gerade die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Steuerungsgruppe aus den verschiedensten Berufsfeldern kommen, ist deutlich zu spüren, dass die Ansatzpunkte für den Kinderschutz immer wieder neu beleuchtet werden sowie Hintergründe und Ursachen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Dadurch gelingt es, dass Angebote unterschiedlicher Art auch von Eltern angenommen werden können, die etwas bildungsfern sind und Schwierigkeiten haben, sich bestimmten Problemlagen zu öffnen. Erfolgt die "Ansprache" jedoch im vertrauten Umfeld, wie z.b. in der Kindertageseinrichtung, ist eine Mitwirkung eher gegeben, deshalb sind die niedrigschwelligen Angebote sehr wichtig. Qualitätssicherung Im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz wurden im Jahr 2011 Weiterbildungen zu den Themen Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz und Schweigepflicht in der Kinder- und Jugendhilfe angeboten. Im Frühjahr 2013 fanden Weiterbildungen zu folgenden Themen statt: - Verhaltensauffälligkeiten mit Relevanz zu Jugendhilfe und Schule Aufgrund der großen Nachfrage fand die Veranstaltung bisher an 2 Terminen statt, ein dritter Termin ist in Vorbereitung - Anonymisierte Fallberatung für Beteiligte am Bereitschaftsdienst 6.2 Bereich Frühe Hilfen Im Salzlandkreis lebten mit Stand vom 01.01.2012 5.796 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahre. Im Jahr 2012 mussten aus dieser Altersgruppe 19 Kinder gemäß 42 SGB VIII in Obhut genommen werden. Für 185 Kinder dieser Altersgruppe gingen Meldungen auf Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung ein, die sich für 38 Kinder bestätigten. Frühe Hilfen sind interdisziplinäre, systemübergreifende Angelegenheiten, die nicht mit einer isolierten Maßnahme und nicht mit den Kompetenzen einer einzelnen fachlichen Disziplin lösbar sind. Aufgrund der besonderen Situation von Säuglingen und Kleinkindern sollten sie frühzeitig und multiprofessionell angelegt sein. Dies stellt besondere Anforderungen an die Vernetzung und Kooperation. Zielstellung im Bereich der Frühen Hilfen - Entwicklung von frühzeitigen, niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten für Eltern und ihre Kinder - flächendeckende Vorhaltung dieser Angebote im gesamten Salzlandkreis - Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Schwangeren, Müttern und Vätern - Verbesserung der Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Umsetzung ihres Rechts auf Schutz und Förderung 10

- Frühzeitige Wahrnahme von Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes und deren Reduzierung Zielgruppen Die Hilfsangebote im Rahmen der Frühen Hilfen richten sich an alle Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes, besonders in den ersten drei Lebensjahren. Entwicklungsstand Anfang 2013 wurde eine Erfassung der bereits vorhandenen Angebot im Bereich der Frühen Hilfen bei den Akteuren des Netzwerks durchgeführt. Dazu wurden 126 Netzwerkpartner aus den Bereichen Träger der Jugendhilfe Schwangerenberatungsstellen Hebammen, Familienhebammen Kinderkliniken, Kinderärzte Geburtskliniken, Frauenkliniken, Frauenärzte Beratungsstellen Fachdienst Gesundheit und Fachdienst Soziales angeschrieben. Von 25 Netzwerkpartnern gingen Angaben zu 56 Angeboten im Sinne der Frühen Hilfen ein, die zur Nutzung zur Verfügung stehen. Da diese Erfassung noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, wird diese Zusammenstellung laufend aktualisiert und vervollkommnet. Aus der Analyse der Angebote wurde ein Anforderungsprofil für Angebote der Frühen Hilfen erarbeitet und in der Steuerungsgruppe vorgestellt (Anlage 3). Seit Oktober 2012 ist die Netzwerkkoordinatorin mit einem Personalstellenanteil von 0,5 Vollzeitäquivalent tätig und hat ab Anfang des Jahres 2013 in vielfältiger Weise auf die Bekanntmachung des Bereichs der Frühen Hilfen hingearbeitet. In der Anfangsphase lag der Schwerpunkt bei der Information der Netzwerkpartner über die Inhalte und Möglichkeiten der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen, damit diese die Informationen in ihrer Tätigkeit einfließen lassen und an die Zielgruppe weitergeben können. Die Beratungen der verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien wurde genutzt, um über die Bundesinitiative zu informieren, wie die Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII, ein gemeinsamer Workshop von Jobcenter und Fachdienst Jugend und Familie, die Facharbeitskreise Kinderschutz und Sucht. In zwei Mitteilungsvorlagen wurde der Unterausschuss Jugendhilfeplanung und der Jugendhilfeausschuss über den Umsetzungsstand der Bundesinitiative informiert. Angebote des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen und des Zentrums Frühe Hilfen für Familien in Sachsen-Anhalt wurden an die jeweils betreffenden Berufsgruppen weitergeleitet. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Jahr 2013 verlief in sofern nicht wie vorgesehen, da bei der Beantragung zunächst davon ausgegangen worden war, dass der Großteil der finanziellen Mittel für den Einsatz der Familienhebammen verbraucht wird. Da hierzu aber keine Erfahrungen vorlagen, wurden in diesem Förderbereich finanzielle Mittel eingespart. Es wurde eine Umverteilung beantragt, die es ermöglicht hat, die Durchführung von Elternschulen zu erweitern. Mit den ersten Veranstaltungen konnte hier laut Einschätzung der involvierten Träger eine gute Erreichbarkeit der Zielgruppe und auch eine Nachhaltigkeit realisiert werden. An diese guten Erfahrungen der freien Träger wurde angeknüpft und es konnten weitere vorliegende Anträge von freien Trägern realisiert werden. 11

So werden derzeit von 5 Trägern im Salzlandkreis in den Regionen Aschersleben, Bernburg, Staßfurt und Calbe Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz der Eltern vorgehalten. In der Reflexion der Netzwerkarbeit wurden in der Beratung der Steuerungsgruppe vom 02.09.2013 die Schwerpunkte für die Netzwerkarbeit im Jahr 2014 wie folgt festgelegt: Förderbereich Netzwerk: Förderung von 0,5 VZÄ der Personalstelle der Netzwerkkoordinatorin (unverändert) Förderbereich Familienhebammen: Einsatz im Rahmen der Honorarverträge, Weiterbildung, Supervision, Netzwerkarbeit Erweiterung des Einsatzes auf 4 Familienhebammen ab Mai 2014 Förderbereich Sonstige Maßnahmen: Weiterführung der Elternschulen Ausweitung auf alle vier großen sozialen Räume (ASL, SFT, SBK, BBG) Erweiterung des Einsatzes der Familienpaten Herausgabe von Informationsmaterial zu den Frühen Hilfen Möglichkeiten des Einsatzes von Ehrenamtlichen Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde der Internetauftritt des Lokalen Netzwerks Kinderschutz und Frühe Hilfen neu gestaltet. Es wurden Flyer für den Einsatz von Familienhebammen herausgegeben. Weitere Flyer für die Zielgruppe zu den Angeboten der Frühen Hilfen und ein internes Informationsmaterial, das die Akteure im Netzwerk über die Angebote und die Erreichbarkeit untereinander informiert, sind in Arbeit. Der Salzlandkreis, vertreten durch Akteure des Netzwerks Kinderschutz und Frühe Hilfen beteiligte sich auch aktiv an der Überregionalen Netzwerkkonferenz Voneinander lernen des Landes Sachsen-Anhalt am 09. Oktober 2013 im Magdeburg. Qualitätssicherung Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt bietet das Landesverwaltungsamt eine Qualifikation der NetzwerkkoordinatorInnen der Landkreise und kreisfreien Städte im Sinne des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) an, die in diesem Jahr 9 Module umfasst und 2014 weitergeführt werden soll. Die Netzwerkkoordinatorin des Salzlandkreises nimmt an der Fortbildung teil. Das erarbeitete Anforderungsprofil zu den Angeboten im Bereich der Frühen Hilfen im Salzlandkreis wird laufend fortgeschrieben und den jeweiligen Bedingungen und Erfordernissen angepasst. Externe Weiterbildungsangebote und Einladungen zu Fachtagungen werden regelmäßig zur Nutzung an die Akteure des Netzwerks weitergeleitet. 6.3 Bereich Familienhebammen Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer sozialpädagogischen Zusatzqualifikation. Sie genießen ein besonderes Vertrauensverhältnis in den Familien. Ihre Inanspruchnahme durch die werdenden Eltern ist freiwillig. Die Eltern bestimmen den Umfang sowie Beginn und Ende der Betreuung (maximal bis zur Beendung des ersten Lebensjahres). 12

Familienhebammen unterliegen der Schweigepflicht. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten kann nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen. (mit Ausnahme Kindeswohlgefährdung) Die Familienhebammen sind freiberuflich tätig mit einer maximalen monatlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Bis zum Jahr 2012 erfolgte ihre Vergütung über das Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen erfolgt ab Januar 2013 der Abschluss von Honorarverträgen mit den jeweiligen Landkreisen. Ansprechpartner für die Familienhebammen sind die Koordinierungsstellen der Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen. Zielstellung für den Einsatz der Familienhebammen: Der Einsatz der Familienhebammen soll: - (werdende) Eltern und Familien in belasteten Lebenssituationen vom Beginn der Schwangerschaft bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes unterstützen, - den Eltern helfen, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen, - Anleitung zur Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes geben und dabei die Familienmitglieder mit einbinden, - bei Bedarf weitere Hilfen vermitteln. Zielgruppen Die Zielgruppen für den Einsatz von Familienhebammen sind: - jugendliche Schwangere, - Frauen mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen, - Frauen mit chronischen Erkrankungen, - Frauen mit Behinderungen, - Schwangere, Mütter und Kinder, die in häuslicher Gewalt leben, - Frauen/Familien mit eingeschränkter Fähigkeit zur Alltagsbewältigung, - Frauen mit Migrationshintergrund, - Familien, bei denen Kinder mit Erkrankungen, Behinderungen oder bei Status nach Frühgeburtlichkeit leben. Entwicklungsstand im Salzlandkreis Aus dem Salzlandkreis haben 5 Hebammen die Ausbildung zur Familienhebamme absolviert. Der Fachdienst Jugend und Familien hatte ihnen zu Beginn des Jahres den Abschluss von Honorarverträgen angeboten. Zwei Familienhebammen haben im März die Verträge abgeschlossen, eine dritte im August. Die vierte Familienhebamme wird voraussichtlich im Mai 2014 nach eigener Babypause ihre Tätigkeit aufnehmen. Statistische Daten (Stand vom 31.08.2013) - Übernahme von 19 Betreuungen, die bereits im Jahr 2012 begonnen haben. - laufende Betreuungen: 30 in 2013 beendete Betreuungen: 20 in 2013 begonnene Betreuungen: 29 - durchgeführte Hausbesuche: Januar Aug.: 385 (Monatsdurchschnitt: 48) - eingesetzte Stunden: Januar Juni 344 (Monatsdurchschnitt 43) Anfang 2013 hat der Fachdienst Jugend und Familie begonnen, die bestehenden Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Arbeitskreise und die Akteure des Netzwerks Kinderschutz und Frühe Hilfen über die Möglichkeiten des Einsatzes von Familienhebammen zu informieren. Die Zugangswege für die Inanspruchnahme einer Familienhebamme und die Verfahrensweise zum Einsatz sind in der Anlage 4 dargestellt. 13

Die Familienhebammen arbeiten eigenverantwortlich im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Stundenkontingents. Die Auftragserteilung und die finanzielle Abrechnung ihrer Tätigkeit erfolgt über die Netzwerkkoordinatorin. Zur Hilfe und Unterstützung ihrer Tätigkeit, besonders in sozialpädagogischer Hinsicht, werden monatliche Teamberatungen gemeinsam mit der Fachdienstleiterin, dem Sachgebietsleiter ASD, den TeamleiterInnen ASD, einem Vertreter des Kinderschutzes und der Netzwerkkoordinatorin durchgeführt, um frühzeitig weitere Hilfebedarfe zu erkennen und einleiten zu können. Zur Einhaltung der Belange des Datenschutzes sollen die Familienhebammen auf die Erteilung von Schweigepflichtentbindungen hinwirken, vorrangig ist aber in jedem Fall der Zugang zu den Patienten. Für die Betreuungsfälle, wo keine Schweigepflichtentbindung vorliegt, erfolgt die Auftragserteilung anonym. Es wurde ein Flyer herausgegeben, der über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Familienhebammen informiert. Er ist erhältlich in den Praxen von Kinderärzten und Gynäkologen, Geburtskliniken, Frauenkliniken, Schwangerenberatungsstellen, Beratungsstellen der freien Träger, Kind-Eltern-Zentren, Mehrgenerationenhäusern, im Jobcenter, in den Bürgerbüros, im Fachdienst Gesundheit und im Fachdienst Jugend und Familie. Im Zusammenwirken aller Akteure sollen die vielfältigsten Zugangswege genutzt werden, um die freiwillige und unverbindliche Inanspruchnahme des Angebotes zu ermöglichen. Qualitätssicherung Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat die Stiftung Eine Chance für Kinder aus Niedersachsen beauftragt, den Einsatz der Familienhebammen in den Landkreisen in Sachsen-Anhalt fachlich zu begleiten, Fortbildungen anzubieten und die Dokumentation und statistische Auswertung vorzunehmen. In diesem Rahmen fanden bereits mehrere Tagesseminare statt, die von den Familienhebammen besucht wurden. Diese Veranstaltungen werden weiter geführt. Ein Thema der monatlichen Teamberatungen der Familienhebammen ist die Möglichkeit der Durchführung von kollegialen Fallberatungen. Die Familienhebammen haben ab 2014 regelmäßig in Möglichkeit zur Supervision. 4 5 Terminen jährlich die 7. Perspektiven im Netzwerk 7.1 Bereich Kinderschutz Die regionalen Arbeitskreise sollen weiterhin fachlich qualifiziert werden, sie sollen die Wahrnehmungen in den Sozialräumen weiterleiten und mit den zuständigen Professionen ins Gespräch kommen bzw. Hilfsangebote vermitteln. Wir möchten allen Akteuren vermitteln, dass Kinderschutz höchste Priorität hat, dass aber überstürztes Handeln schaden kann. Durch die aktive Umsetzung von gemeinsamen (auch anonymisierten) Fallbesprechungen oder Risikoabschätzungen, sollen immer mehr Akteure professionell mit der Problematik umgehen lernen. Durch die jetzige personelle Besetzung im Kinder- und Jugendschutz des Fachdienstes Jugend und Familie ist es möglich, verstärkt auch präventiv tätig zu werden, um in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen Inhalte des Kinder- und Jugendschutzes zu vermitteln. Weiterhin werden wir offensiv mit dieser Thematik in der Öffentlichkeit umgehen, um so die Menschen 14

zu sensibilisieren ; hinzuschauen und hinzuhören und sich an Partner des Netzwerkes zu wenden, um Unterstützung zu erhalten. 7.2 Bereich Frühe Hilfen und Familienhebammen Die Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit liegen in den Bereichen: - die Stabilisierung und der Ausbau des Einsatzes der Familienhebammen - die Erörterung von Inhalten, Zugangswegen und Inanspruchnahme bereits bestehender Angebote der frühen Hilfen - die Erschließung von Möglichkeiten des flächendeckenden Ausbaus - Erörterung der Frage, ob neue Angebote entwickelt werden sollen und welche sinnvoll sind - die Einbeziehung von ehrenamtlichen, im Netzwerk eingebundenen Strukturen, die unter hauptamtlicher Fachanleitung die Familien im Alltag begleiten und entlasten Dazu wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Netzwerkpartnern weiter geführt. Im Jahr 2014 ist geplant, einen Fachtag durchzuführen unter dem Thema Frühe Hilfen die in den Familien ankommen. Nach dem Motto. Was haben wir was brauchen wir soll er erste Ergebnisse von durchgeführten Maßnahmen analysieren, neue Ideen erfassen und Aufschlüsse geben über dauerhaft zu installierende Angebote im Bereich der Frühen Hilfen auch im Hinblick auf die Zeit nach der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 2015. Diese Maßnahmen sind darauf gerichtet, bis zum Jahr 2015 in Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 2015 Erkenntnisse zu erlangen über die strukturellen Voraussetzungen, die Rahmenbedingungen und die Ausstattung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und des Einbezugs des Gesundheitswesens. Die Nachhaltigkeit der installierten Hilfen und Maßnahmen wird ab 2016 durch einen Bundesfonds gesichert. Fazit Die Umsetzung sowohl des Landes- als auch des Bundeskinderschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 2015 ist im Salzlandkreis in vollem Umfang auf den Weg gebracht worden. Seit der Auftaktveranstaltung im Jahr 2010 hat sich die Struktur des Netzwerks kontinuierlich entwickelt. Die Akteure aus den unterschiedlichsten Professionen haben sich in zahlreichen Veranstaltungen kennengelernt und sich gegenseitig über ihre Tätigkeit ausgetauscht. Damit wurden netzwerksintern positive Voraussetzungen geschaffen, um in den Beratungen mit den Betroffenen eine höhere Fachlichkeit und Komplexität einzubringen und schneller passgenaue Hilfen anbieten zu können. Durch die Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen ist es möglich, frühzeitig für alle Familien und durch den Einsatz von Familienhebammen gezielt für Familien in belasteten Lebenssituationen Angebote vorzuhalten, die allen frei zugänglich und kostenfrei sind. Anlagen: Anlage 1: Aufbau des Netzwerks Anlage 2: Übersicht der Akteure des Netzwerks Anlage 3: Anforderungsprofil Frühe Hilfen Anlage 4: Zugangswege zu Familienhebammen 15

Aufbau des Lokalen Netzwerks Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis Bereich Kinderschutz gesetzliche Umsetzung des Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Bereich Frühe Hilfen Frühzeitige Hilfsangebote für alle Eltern u. Kinder mit niedrigschwelligem Zugang Bereich Familienhebammen Hilfsangebot für (werdende) Eltern in belasteten Lebenssituationen

Akteure im Lokalen Netzwek FD Ordnungsangelegenheiten Schulsozialarbeiter Schulen Polizei sonstige Beratungsstellen Netzwerkstelle für Schulerfolg Kitas Jobcenter Gleichstellungsbeauftragte Träger der Jugendhilfe Schwangerenberatungsstelle Frauenärzte Kinderpsychiatrie Frühförderung Hebammen Koordinierungsstelle Familienhebammen Suchtberatungsstellen Integrationskoordinator FD Gesundheit Geburtskliniken Frauenkliniken Jugendeinrichtungen Beratungsstelle für Zuwanderer Kinderkliniken ASD, PKD, KJS Kommunen Kinderärzte Familiengerichte Frauenschutzhäuser Rechtsanwälte Ausschüsse des Kreistages

Anforderungsprofil für Angebote im Bereich der Frühe Hilfen Anhang 3 Zielgruppen: Frühe Hilfen sollen sich an alle Eltern, ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes richten, das heißt: - Schwangere und angehörige Familienmitglieder - junge Eltern, Alleinerziehende - junge Eltern, Alleinerziehende und ihre Kinder - die Kinder selbst Besonders zu betrachten sind Familien, die sich überfordert fühlen oder sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Bei Bedarf sind zielgerichtet spezifische Angebote vorzuhalten für: - minderjährige Mütter - Familien mit Familienmitgliedern mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen - chronisch Kranke - Familien mit Gewaltpotenzial - Familien mit Migrationshintergrund Ziele der Angebote: - Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig verbessern - Unterstützung im Alltag bieten - Beziehungs- und Erziehungskompetenz stärken - Beitragen zum gesundes Aufwachsen der KInder - Recht der Kinder auf Schutz und Förderung sichern - Risiken für das Wohl und die Entwicklung der Kinder frühzeitig wahrnehmen und reduzieren Niedrigschwelliger Zugang: - keine Zuweisungen auf gesetzlicher Grundlage notwendig; - offene, freiwillige Angebote - Angebote sollen nicht diskriminierend und stigmatisierend wirken - Zugang möglich über: Hebammen, Familienhebammen Geburtskliniken, Ärzte Beratungsstellen, Treffpunkte in Stadtteilen und Mehrgenerationenhäusern, Kind- Eltern-Zentren in Kitas - Nutzung kostenfrei Inhaltliche Anforderungen: Angebote mit Informations-, Beratungs- und Bildungscharakter, primär und sekundär präventiv - Vorliegen einer Konzeption für das jeweilige Angebot - Anleitung durch Fachkräfte und nach Möglichkeit Einbeziehung von Ehrenamtlichen - Aufbau strukturiert, Durchführung regelmäßig - bei Bedarf Weitervermittlung an externe Netzwerkpartner Sozialräumlichkeit: Die Angebote sollen für die Zielgruppen räumlich gut erreichbar sein und sozialräumlich ausgewogen vorgehalten werden, d.h. in den vier Bereichen Aschersleben, Bernburg, Schönebeck und Staßfurt. Die Ausweitung auf den ländlichen Raum ist zu prüfen. 1

Folgende Angebotsstruktur ist derzeit vorhanden: Zielgruppe Inhalte Träger Schwangere und angehörige Familienmitglieder Schwangere und angehörige Familienmitglieder Junge Mütter nach der Entbindung Junge Familien, Alleinerziehende und Säuglinge Junge Familien, Alleinerziehende in belasteten Lebenssituationen mit Kindern bis zu einem Jahr Kleinkinder mit ihren Eltern Eltern, Alleinerziehende Eltern, Alleinerziehende und ihre Kinder Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und Entbindung aus medizinischer Sicht Allgemeine Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung, Beratung in rechtlichen Fragen, finanziellen Fragen, Beratung zu sozialen Leistungen, weiterführende Angebote Medizinische Beratung Rückbildungsgymnastik Entspannungsübungen, allgemeine Gesundheitsfürsorge Beratung zu Alltagsproblemen, Pflege, Ernährung, Gesundheitsfürsorge, Babymassage Umstellung des Familienalltags auf das Leben mit dem Baby Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes bei Einbeziehung der Familienmitglieder Bei Bedarf Vermittlung von weiteren Hilfeangeboten Schwimmgruppen Krabbelgruppen Spielgruppen, Musikgruppen Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote zu den Themen: - Erziehung - Entwicklung von Elternkompetenzen - Gesundheit/Zahngesundheit - gesunde Ernährung - kindliche Entwicklung - Entwicklung von Selbsthilfekompetenzen - Erste Hilfe - Stressbewältigung - Zusammenkunft und Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern Freizeit- und Spielangebote - Bewegungsspiele - Musikspiele - Kreativspiele Förderung der geistigen und sozialen Entwicklung der Kinder Entwicklung von Kontakten der Eltern untereinander und Austausch von Erfahrungen Geburtskliniken, Ärzte Schwangerenberatungsstellen Kliniken, Ärzte, Hebammen Familienhebammen Hebammen Familienhebammen Freie Träger Freie Träger, Bildungsakademie Freie Träger 2

Verfahrensweise zum Einsatz von Familienhebammen Familienhebamme Netzwerkpartner ASD Bedarfsmeldung zur Betreuung durch eine Familienhebamme Netzwerkkoordinatorin Auftrag zur Betreuung Familienhebamme