Neuplanung REWE-Markt in Kehl-Sundheim

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Transkript:

Neuplanung REWE-Markt in Kehl-Sundheim Entwässerungskonzept Anlage 1.1 Erläuterungsbericht Projektleitung: Dipl.-Ing. P. Kirsamer Projektbearbeitung: Hügelsheim, April 2017 Dipl.-Ing. A. Gold M. Eng. T. Brachert

Inhaltsverzeichnis 1. Veranlassung und Bestandsaufnahme...3 1.1 Lage des Erschließungsgebiets...3 1.2 Baugrundgutachten...4 1.3 Wasser- und Quellschutzzonen...4 1.4 Grundlagen und bestehende Entwässerung...5 2. Entwässerungskonzept Sondergebiet...5 2.1 Vorbehandlung der Park- und Fahrflächen...5 2.2 Versickerung im Sondergebiet...6 2.3 Qualitativer Nachweis...7 3. Entwässerung Wohngebiet...9 4. Schmutzwasserentsorgung...11 5. Zusammenfassung...11

1. Veranlassung und Bestandsaufnahme Für den Neubau eines REWE-Marktes und eines kleinen Wohngebiets in Kehl-Sundheim entlang der Vogesenallee/Hauptstraße soll ein Entwässerungskonzept erstellt werden. Das IB WALD + CORBE ist beauftragt dieses zu erstellen. 1.1 Lage des Erschließungsgebiets Das zur Verfügung stehende Gebiet liegt im südlichen Stadtteil Sundheim, nördlich der Vogesenallee. Das Gelände wird momentan landwirtschaftlich genutzt. Die Grundfläche des zu bebauenden Gebiets umfasst 10.827 m², wovon 7.688 m² dem REWE-Markt (Sondergebiet SO) und 3.125 m² dem neuen Wohngebiet (WA) zugeteilt werden. Die Maßnahme liegt auf den Flurstücken mit den Nummern 1706/12, 1707/5 und 3786 (siehe Abbildung 1-1 und Abbildung 1-2). Das Geländeniveau schwankt ungleichmäßig zwischen 136 bis 137,5 m+nn. Abbildung 1-1: Lage des Erschließungsgebiets

Abbildung 1-2: Ausschnitt aus zeichnerischem Teil des Bebauungsplans 1.2 Baugrundgutachten Im Bereich des allgemeinen Wohngebietes WA sind bindige Deckschichten über der Kiesschicht angetroffen worden. Diese müssen im Muldenbereich entfernt und durch durchlässiges Material ersetzt werden (vgl. Baugrunduntersuchung Gründungsbeurteilung vom Ingenieurbüro Geotechnik & Umweltschutz vom 01.02.2016). 1.3 Wasser- und Quellschutzzonen Das Planungsgebiet befindet sich weder in einem Wasser- noch in einem Quellschutzgebiet. Abbildung 1-3 Wasser- und Quellschutzgebiete im Erschließungsbereich (orange)

1.4 Grundlagen und bestehende Entwässerung Die Betrachtung der bestehenden Regenentwässerung ergab, dass der bereits sehr ausgelastete Regenwasserkanal, welcher zur Entwässerung der Vogesenallee dient, nur eine auf 5 l/s*ha begrenzte Zuleitung aus dem Planungsgebiet aufnehmen kann. Zusätzlich ergab die Betrachtung der bereits angeschlossenen Flächen, dass lediglich das Oberflächenwasser von Flächen mit einer Belastungsklasse kleiner F4 nach LfU-Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser in Siedlungsgebieten eingeleitet werden darf. Der Bebauungsplan gibt vor, dass das Oberflächenwasser nach Möglichkeit auf den einzelnen Grundstücken rückzuhalten und zu versickern ist. Die Bodenverhältnisse erlauben grundsätzlich die Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden. Die Durchlässigkeit der in allen Bohrungen festgestellten Kiesschicht ist mit einem kf-wert von ca. 1*10-4 m/s ausreichend hoch; der erforderliche Grundwasserflurabstand von mindestens 1,0 m wird durch die geplante Auffüllung des Geländes auf Straßenniveau (138m+NN) erreicht. Die Geländeauffüllung muss im Bereich der Sickermulden mit durchlässigem Z0- Material erfolgen (Kies-Sand-Gemisch). Für eine weitere Rückhaltung sind Dachbegrünungen festgelegt worden, welche im Wohngebiet bis zu 70% und im Sondergebiet bis zu 20% betragen können. Als alternative sind zur Rückhaltung von unverschmutztem Oberflächenwasser Speicherzisternen vorgesehen. Eine Vorbemessung ergab, dass ein Speichervolumen von 1 m³ pro 25 m² angeschlossener versiegelter Fläche zur ausreichenden Überflutungssicherheit bereitgestellt werden muss. 2. Entwässerungskonzept Sondergebiet Eine vorläufige Bemessung der Vorbehandlung des Oberflächenwassers von Fahrflächen und der benötigten Versickerungsleistung bzw. des benötigten Rückhaltevolumen wurde auf Grundlage der ATV-A 117 Bemessung von Regenrückhalteräumen durchgeführt. Um eine ausreichende Kapazität gewährleisten zu können wurden in den nachfolgenden Berechnungen die begrünten Dachflächen und eine Retention durch Speichervolumen nicht berücksichtigt. 2.1 Vorbehandlung der Park- und Fahrflächen Entlang der Parkflächen soll eine Vorbehandlung der Verkehrsflächen über eine 15 cm mächtige Mutterbodenschicht mit einem kf-wert von 2*10-4 m/s oder einem Filtermaterial ähnlicher Reinigungsleistung aufgebaut werden. Damit die Parkflächen breitflächig in die Vorbehandlungsmulde entwässern können, sollte die Fahrfläche leicht nach außen geneigt ausgebildet werden. Die Lärmschutzwand sollte je nach Ausführung breitflächig unterströmt oder alternativ an einigen Stellen vom Rohrleitungen durchstoßen werden. Eine erste Abschätzung ergab, dass unter Verwendung des oben beschriebenen kf-werts die Flächen um den Parkplatz herum ausreichen um die stark verschmutzten Oberflächenabflüsse für ein einjährliches Ereignis rückhalten zu können. Ereignisse einer höheren Jährlichkeit werden über eine Überlaufschwelle direkt in die Versickerungsmulde eingeleitet, welche ca. 5 cm unter angesetztem Geländeniveau liegt. Hierbei wurde angenommen, dass das gesamte Planungsgebiet auf ein Niveau von 138 m+nn angehoben wird. Bevor eine weitergehende Entwurfsplanung durchgeführt werden kann müssen die Höhen der angrenzenden Grundstücke auf Grenzlage ermittelt werden.

Tabelle 1: Bemessung der Vorbehandlungsmulde 2.2 Versickerung im Sondergebiet Ausgehend davon, dass weder eine Rückhaltung durch Zisternen noch durch eine Grünbedachung existiert, wurden Abflüsse für 80 % der Fläche betrachtet. Die Vorbehandlung als mögliche Rückhaltung wurde ebenfalls nicht beachtet. Durch die Form der zur Verwendung stehenden Grünfläche, ist ein hohes Verhältnis von Böschung zu Sohle nicht zu vermeiden. Einer relativen großen Muldenoberfläche steht eine kleine Durchstichsfläche gegenüber. Wie bei der Bemessung der Vorbehandlung ergaben sich die bemessenen Volumen und Böschungen aus der Annahme heraus, dass das Gelände auf ein Niveau von 138 m+nn angehoben wird. Das Gelände soll auf Straßenniveau angehoben werden wodurch keine Abböschung auf das Gelände benötigt wird. Allerdings sind die angrenzenden Straßen nicht ausreichend vermessen. Die Form und Lage der Mulden ist somit nur eine schematisch Annahme um aufzeigen zu können, dass das vorhandene Volumen ausreicht.

Um das über die Vorbehandlung gereinigte Regenwasser hydraulisch in die Versickerungsmulde einleiten zu können wurde eine Muldentiefe von einem Meter und einer Böschungsneigung von 1:2 angesetzt. Tabelle 2: Bemessung der Versickerungsanlage 2.3 Qualitativer Nachweis Aufgrund den hohen Flächenbelastungsgruppen, welche den Straßen- und Parkflächen zugeordnet wurden muss der Versickerung eine Reinigung vorgeschaltet werden und diese anhand der LfU-Arbeitshilfen nachgewiesen werden. Bei der Vorbehandlung liegt das Verhältnis von A u / A s bei ca. 20 / 1, deshalb gelten die Werte der Spalte C für die Durchgangswerte für Bodenpassagen bei Versickerungsanlagen.

Abbildung 2-1: Bewertungsverfahren nach LfU-Arbeitshilfen für Park- und Fahrflächen Abbildung 2-2: Bewertungsverfahren nach LfU-Arbeitshilfen für Dachflächen (30% Grünbedachung)

Abbildung 2-3: Lage der Vorbehandlung und der Versickerung bei voller Flächennutzung Es ist zu beachten, dass es sich bei der Versickerungsmulde auf der Westseite des REWE-Markts um eine lediglich einen Meter tiefe Mulde mit einer flachen Böschung (1:2) handelt. Eine Anfahrt an das Gebäude bei einem eventuellen Feuerwehreinsatz oder ähnlichem ist gewährleistet. 3. Entwässerung Wohngebiet Das ca. 3.200 m² große Wohngebiet bietet eine ausreichende Grünfläche um das anfallende Regenwasser breitflächig zu versickern. Zusätzlich wurde ermittelt, dass für eine gedrosselte Einleitung auf 5 l/s*ha ein ausreichendes Stauraumvolumen in den im Bebauungsplan festgesetzten Retentionszisternen vorhanden ist, wenn pro 25 m² versiegelter Grundfläche ein m³ Speichervolumen bereitgestellt wird. Eine Kombination aus beiden Varianten ist ebenfalls möglich wobei hier die Versickerung im mit rolligem Material gefüllten Ringraum der Zisterne erfolgt.

Tabelle 3: Nachweis der Retentionsvolumen für ein 5-jährliches Ereignis

4. Schmutzwasserentsorgung Das im Planungsgebiet anfallende Schmutzwasser kann über den, im südlichen Bereich an das Gebiet anschließenden Fahrradweg liegenden, Schmutzwasserkanal DN500 abgeleitet werden. 5. Zusammenfassung Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist grundsätzlich möglich und realisierbar. Im Bereich des Allgemeinen Wohnens müssen hierzu bindige Deckschichten durchstoßen werden, was allerdings technisch möglich ist. Im Bereich von Wohnbebauung wird dies gerne in Kombination mit einer Regenwasserzisterne umgesetzt. Die Filterung des Regenwassers erfolgt vor der Regenwasserzisterne, die Versickerung erfolgt in dem mit rolligem Material gefüllten Ringraum der Zisterne. Die Versickerung erfolgt dezentral auf den einzelnen Grundstücken. Öffentliche Flächen liegen nicht im Planungsbereich. Dezentral angeordnete Versickerungsmulden benötigen auch bei einer unterirdisch verlegten Zuleitung geringe Sohltiefen. Die Grundwasserflurabstände ermöglichen im gesamten Bereich Muldentiefen von gut 1,6m. Das Betreiben von Versickerungsanlagen im Bereich gewerblich genutzter Flächen bedarf einer Wasserrechtlichen Erlaubnis, die von der Genehmigungsbehörde, im vorliegenden Fall Kehl-Sundheim vom LRA Ortenaukreis erteilt wird. In diesem Verfahren wird auch der Umfang einer Vorbehandlung festgelegt. Das Oberflächenwasser von den Fahr- und Stellflächen des Lebensmittelmarktes wird aufgrund der häufigen Fahrzeugwechsel als stark belastet angesehen. Hier wird eine Vorbehandlung notwendig. Diese Parkflächen mit wasserdurchlässigen Belegen zu versehen wird eher kritisch gesehen. Bei den Dachflächen ist eine Versickerung über die belebte Bodenzone ausreichend. Neben der Versickerung existiert die Möglichkeit eine kleine Menge des anfallenden Regenwassers in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten. Diese Menge beschränkt sich gemäß der durchgeführten hydraulischen Berechnungen auf 5 l/s. Bei einer Planungsfläche von rund einem Hektar, ergibt sich somit eine mögliche flächenspezifische Einleitmenge von 5 l/s*ha. Bei dieser flächenspezifischen Drosselwassermenge sind pro 50m² befestigter Fläche ein notwendiges Speichervolumen von 2m³ zur Verfügung zu stellen, um eine ausreichende Überstausicherheit beim Speichervolumen sicherzustellen. Die Einleitung in den öffentlichen Kanal ist an qualitative Kriterien gebunden. Nur Flächen mit einer Belastungsklasse kleiner F4 nach LfU-Arbeitshilfen können ohne Vorbehandlung in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Flächen mit einer Belastung F4 oder größer bedürfen einer Vorbehandlung, sodass sie qualitativ der Belastungsklasse F3 oder kleiner entsprechen.