Arbeit statt Sozialhilfe: Jahr der beruflichen Integration

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Transkript:

Arbeit statt Sozialhilfe: 2017 Jahr der beruflichen Integration

Ausgangslage Hohe Zahl an Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen knapp 70 000 Personen mit Bleiberecht seit 2010. Steigende Zahl von mehrheitlich jungen und ungelernten Arbeitssuchenden. Ohne Massnahmen massiv steigende Kosten für Kantone und Gemeinden in der Sozialhilfe. 2

Ungenügende Bedingungen für die Integration Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sind kaum vorbereitet auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Lange Asylverfahren : Integrationsmassnahmen beginnen erst bei Asylentscheid zu spät. Integration vor allem via 2. Arbeitsmarkt (Sozialfirmen) und Hilfsjobs. Dies sichert die langfristige wirtschaftliche Eigenständigkeit nicht. 3

Steigende Kosten für die Gesellschaft als Folge 69 276 immigrierte Personen mit Bleiberecht seit 2010. Nur kleiner Teil der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen findet dauerhaft Zugang zum Arbeitsmarkt trotz Fachkräftemangel. Folge: Jährlich zusätzliches Kostenwachstum bei Sozialhilfe um etwa 4 % allein wegen dem Asylbereich Druck auf die Sozialhilfe, soziale Spannungen 4

Es besteht Handlungsbedarf SKOS hat im November 2015 auf den grossen Handlungsbedarf bei der Arbeitsintegration hingewiesen. 2016 wurden mit der Revision des Asylgesetzes und der Revision des AuG die Voraussetzungen für die Arbeitsintegration verbessert 2017 müssen nun breit abgestützte und rasch wirksame Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsintegration folgen. Nichts tun wird sehr teuer. 5

Rahmenbedingungen Schon heute beträgt die Erwerbslosenquote bei beruflich Unqualifizierten 11% - Tendenz steigend. 2016: 10 000 nicht besetzte Lehrstellen. Direkte Vermittlung von beruflich nicht qualifizierten Personen in den Arbeitsmarkt wird immer schwieriger. Qualifizierung und Heranführung an die Berufsbildung wird immer wichtiger. 6

Das SKOS-Modell: Arbeitsintegration in zwei Phasen Rascher Entscheid über Bleiberecht in der Schweiz durch den Bund. Zuweisung der bleibeberechtigten Personen in einen Kanton Erwerb erster Sprachkenntnisse Potenzialabklärung, erste Arbeitserfahrungen in Beschäftigungsprogrammen. Beginn Job-Coaching Vorbereitung der beruflichen Integration, z.b. durch Motivationssemester, Vorlehre, Integrationsvorlehre, Steuerung durch Job-Coach. Berufliche Qualifizierung: Berufsausbildung oder Branchen-Kurse (z.b. PH-SRK, Gastrokurse) oder direkte Vermittlung in den Arbeitsmarkt. 7

Phase 1: Vorbereitung der beruflichen Integration Bereitstellung von staatlichen Bildungsangeboten (Sprache und Grundkompetenzen) Frühe Potenzialabklärung Bereitstellung staatlicher oder staatlich unterstützter Beschäftigungsprogramme für erste Arbeitserfahrungen Bereitstellung von Angeboten, welche in eine Berufslehre münden oder die Vermittlung in den Arbeitsmarkt erleichtern (Praktika, Vorlehren, Integrationsvorlehre usw.) 8

Phase 2: Berufliche Qualifizierung oder direkte Integration in den Arbeitsmarkt Zentrale Rolle der Wirtschaft Berufslehre als Chance für berufliche Integration und wirtschaftliche Selbständigkeit Erfolgreiche Branchen-Kurse Wo möglich direkte Vermittlung in den Arbeitsmarkt Durchgehendes und zielgerichtetes Job-Coaching 9

Empfehlungen der SKOS 1. Die öffentliche Hand baut Angebote zur Sprachförderung und Arbeitsprogramme rasch aus. Es sind 5000 zusätzliche Plätze zu schaffen. 2. Bund und Kantone legen höchste Priorität auf die Arbeitsintegration und starten eine gesamtgesellschaftliche integrationsoffensive. 3. Die Wirtschaft beteiligt sich angemessen an der Arbeitsintegration von Personen aus dem Asylbereich. 4. Der Integrationsprozess ist auf der individuellen Ebene zu beschleunigen und zielgerichtet durch ein Job-Coaching zu steuern. 5. Die Integrationspauschale des Bundes wird rasch und bedarfsgerecht erhöht. 10

Empfehlungen der SKOS (2) 6. Der Bund prüft, für Personen mit Bleiberecht in der Schweiz auf Gesetzesstufe eine Verpflichtung zur beruflichen Qualifizierung einzuführen. 7. Bund und Kantone sorgen dafür, dass die Arbeitsintegration in Absprache mit den Sozialpartnern durch wirksame Anreize - wie Einarbeitungszuschüsse und Teillohnsysteme - gefördert wird. 8. Bund und Kantone bauen bürokratische Hürden rasch ab. 9. Der Bund sorgt mit einem Monitoring dafür, dass die Wirksamkeit der Massnahmen zeitnah überprüft werden kann. 10.Alle Integrationsangebote müssen auch für stellensuchende Inländerinnen und Inländer zur Verfügung stehen. 11

Kosten und Nutzen Mittelfristiger Bedarf an Plätzen: ca. 5000 pro Jahr Kosten Qualifizierungsprogramme: 20 000 Fr. pro Person/Jahr Kosten Qualifizierungsprogramme insgesamt: 100 Mio Fr./Jahr Bisher: Integrationspauschale des Bundes 6000 Fr. und KIP-Beiträge an die Kantone: Diese Mittel reichen nicht aus. Reduktion Sozialhilfekosten: Wenn der Sozialhilfebezug um ein Jahr verkürzt werden kann, sind alle Kosten für die berufliche Integration gedeckt. Investitionen lohnen sich also. Nutzen für den Arbeitsmarkt: mehr Arbeitskräfte, die nicht zusätzlich aus dem Ausland geholt werden Lehrstellen können besetzt werden 12

Zum Schluss Die Zeit drängt Die Flüchtlinge sind hier: Entweder im Arbeitsmarkt oder auf der Sozialhilfe Die Politik muss rasch und entschieden handeln 2017 muss zum Jahr der beruflichen Integration werden Dafür braucht es eine gesamtgesellschaftliche Initiative Die Politik muss diesen Prozess initiieren und steuern Nichts tun ist die teuerste und schlechteste Variante 13

Die SKOS Mitglieder: rund 1500 Gemeinden, alle Kantone und verschiedene Bundesämter. Zweck: die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe ist ein Fachverband. Mit den SKOS-Richtlinien sorgt sie für nationale Mindeststandards für die Sozialhilfe ein. Da es in der Schweiz kein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe gibt, übernimmt die SKOS hier eine wichtige Koordinationsfunktion. Mitgliederorganisation: vielfältige Dienstleistungen für die Mitglieder, u.a. Weiterbildung, Rechtsberatung. Im Vorstand der SKOS sind alle Kantone vertreten. 14

Qualifizierung statt Beschäftigung Kurt Zubler, Co-Präsident der Schweizerischen Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID)

Es ist nicht so, dass nichts getan wird. Aber mangels Geld zu wenig, zu spät und zu wenig intensiv. Das führt zu Zeitverlust, Motivationsabbau und erhöht das Sozialhilferisiko. Qualifizierung statt Beschäftigung oder dann qualifizierende Beschäftigung 16

Frühe Sprachförderung (Zu) späte Entscheide führen zu Zeitverlust, Motivationsabbau und erhöhen die Risiken für Sozialhilfe und Delinquenz Intensive Grundbildung direkt nach der Zuweisung in den Kanton 17

Intensive Bildungsprogramme mit Ziel Berufsabschluss Intensive Grundbildung (Landessprache, Mathematik, Lernkompetenzen etc.) Flexibilisierung der Berufsbildung Zugang zu Brückenangeboten erleichtern (Alters- und Zeitlimiten aufheben) Begleitmassnahmen (Coaching, Tandem, Sprachförderung etc.) Massgeschneiderte Angebote, z.b. Vollzeit Berufsvorbereitungsjahre, Berufsintegrationskurse, Arbeitsbegleitende Berufsvorbereitungsjahre, Vorlehren 18

Ziel: 95% aller spät eingewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 30 haben einen Sek II- Abschluss 19

Bildungsprogramme mit qualifizierender Beschäftigung mit Ziel Arbeitsintegration Intensive Grundbildung (Landessprache, Mathematik, Arbeitsverhalten etc.) Arbeitserfahrung im ersten Arbeitsmarkt: Praktika ermöglichen etc. Qualifizierende Beschäftigungsprogramme 20

Bildungs- und Beschäftigungsprogramme mit Ziel soziale Integration Beschäftigung im Sinn von Tagesstruktur, wenn Arbeitsintegration kaum aussichtsreich zur Vermeidung von sozialem Ausschluss, psychischen Problemen, Delinquenz etc. 21

Familienprogramme mit Ziel Schul- und Berufserfolgs der Kinder Begleiten und unterstützen von gefährdeten Familien Familienberatung, -begleitung, z.t. aufsuchend Massnahmen der Frühen Förderung Krippen- und Hortbesuch ermöglichen 22

Le canton et la ville de Fribourg Antoinette De Weck Vice-syndique de la Ville de Fribourg en charge des Ecoles et des Affaires sociales

Situation juridique Etat de la situation: Manque d enseignants, manque de médecins Manque de logements Manque de places dans les écoles 24

Intervention de la Confédération Il faudrait un réseau de structures médicales, d apprentissage des langues nationales de formation professionnelle 25

Conclusions Les moyens à développer par la Confédération Etat par des spécialistes de la santé psychique des migrants à leur arrivée et développement de traitements spécifiques (cf. étude faite en Allemagne, la moitié des migrants souffrent de troubles psychiques). Organisation au plan suisse de cours de langue et de cours d intégration dès que le requérant est admis provisoirement, mise à disposition d enseignants Augmentation des forfaits globaux et d intégration : tant du montant que de la durée car actuellement ils sont insuffisants pour atteindre les buts poursuivis 26

Pilotage et financement de la Confédération de la répartition entre les cantons des filières de formation et de la mise en place par les cantons des structures de formations spécifiques si possible en accord avec l économie Incitation à suivre les formations professionnelles et les cours de culture du pays. Ces incitations peuvent aussi faire place à des sanctions en cas de manque de motivation. 27