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- Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP durch das Bielefelder Jugendamt
Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang an niedrigschwelliges professionelles Angebot zu einem Zeitpunkt, da Familien sehr offen für Unterstützung sind durch eine positiv besetzte Berufsgruppe Vorarbeit: Konzeptentwicklung gemeinsam von Jugendamt und Hebammenzentrale Bielefeld / Gütersloh e.v. 3
Umsetzung 15.01.2007 Projektstart Chancen von Anfang an, entstanden aus der Idee unsicheren, überforderten oder problembelasteten (werdenden) Eltern und ihren Kindern frühzeitig Hilfe anzubieten, um so Problemlagen entgegenzuwirken und weitergehende Intervention zu verhindern. Dabei setzt das Projekt auf 3 Module: Die Fachstelle Kinderschutz Einsatz von Familienhebammen im Einzelfall (anfangs 6) Ehrenamtliche Patinnen in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Ab 01.01.2008 Übernahme ins Regelangebot 4
Konzept Aufgaben der Fachstelle Kinderschutz: Einsatz und fachl. Begleitung der Familienhebammen zur Unterstützung, Begleitung und Anleitung von (werdenden) Eltern im Umgang mit ihrem Kind = Einsatzkoordination Beauftragung eines Kooperationspartner zum Einsatz von FGKiKP Beratung im Einzelfall, auch anonym Flächendeckendes Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot sowie Weiterleitung an andere Hilfesysteme Beratung von Anbietern als insoweit erfahrene Fachkraft gem. 8a und 8b SGB VIII Öffentlichkeitsarbeit Initiierung, Aufbau und Begleitung verbindlicher Kooperationen Initiierung und Federführung von lokalen Netzwerken Koordination und Federführung des Netzwerks Frühe Hilfen 5
Konzept Einsatz der Familienhebammen Beauftragung durch die Fachstelle Kinderschutz (nicht durch Mitarbeiter/-innen der Erziehungshilfe) nach 16 SGB VIII Erstgespräch mit der Familie durch die Familienhebamme Einschätzung des Unterstützungsbedarfs und- zeitlichen Umfangs Dokumentation = Anamnesebogen Kontinuierliche Begleitung durch Hausbesuche und auf Wunsch der Familie Begleitung zu Ärzten und Behörden Regelmäßige Dokumentation (alle 3 Monate Situationsbeschreibung und monatliche Stundenaufstellung) Beendigung des Einsatzes entweder in Absprache mit der Familie durch Weiterleitung an andere Unterstützungssysteme oder weil keine Unterstützung mehr erforderlich ist oder gewünscht wird Dokumentation = Abschlußbericht 6
Konzept Überleitung zur Hilfe zur Erziehung 1. Feststellung des Bedarfs anderer/zusätzlicher Unterstützung im Rahmen von HzE durch die Familienhebamme/FGKiKP 2. Reflexion mit der Fachstelle Kinderschutz 3. Fachgespräch mit der zuständigen Fachkraft im ASD zwecks inhaltlicher Aufgabenzuständigkeit in der Familie 4. Fallzuständigkeit wechselt in den ASD, reguläres Hilfeplanverfahren wird eingeleitet 5. Familienhebamme/FGKiKP berichtet an den ASD 7
Konzept Paralleler Einsatz von Familienhebammen und Hilfen im Rahmen von HzE nur im Einzelfall möglich unter besonderen Voraussetzungen: a) bei bereits laufenden Maßnahmen nur dann, wenn durch das Baby ein völlig neuer Unterstützungsbedarf entsteht. b) zuerst eine Familienhebamme tätig war und ein zusätzlicher Hilfebedarf festgestellt wird. wird nicht gleichzeitig neu installiert, sondern es muss a) ein Dienst im Rahmen von HzE eingesetzt werden, der sich auch mit den Bedürfnissen von Säuglingen auskennt oder b) im Fachgespräch festgelegt werden, dass eine Betreuung durch eine Familienhebamme im Rahmen der Frühen Hilfen ausreichend ist. 8
Konzept Konzept-Elemente der Bielefelder Fachstelle Kinderschutz Familienhebammen und ehrenamtliche Patinnen: Begleitung und Unterstützung der Familien Information, kollegiale Beratung kollegiale Beratung, Beauftragung Fachstelle Kinderschutz : Öffentlichkeitsarbeit Information, Schulung, Beratung der Kontaktpersonen von Eltern und Kindern 9
Gesamt-Struktur des Konzeptes 10
Konzept Grundsätzliches: Familienhebammen können nur über die Fachstelle Kinderschutz angefragt und von dort beauftragt werden kein Kontrollauftrag im Rahmen von Kindswohlgefährdung oder sicherstellung ein schriftlicher Antrag auf Erziehungshilfe muss nicht gestellt werden das Angebot setzt Freiwilligkeit voraus das Angebote ist für die Familien kostenfrei 11
Gegenseitige Verpflichtungen / Vertrag Die Familienhebammen haben mit der Stadt Bielefeld eine Entgelt- und Leistungsvereinbarung abgeschlossen, zusätzlich eine Vereinbarung nach 8a SGB VIII. Die Familienhebammen sind freiberuflich tätig und werden nach Fachleistungsstunden bezahlt. Es besteht eine gemeinsam erarbeitete, verpflichtende Dokumentation der Familienhebammen gegenüber der Fachstelle Kinderschutz. Die Familienhebamme hat durch die Fachstelle Kinderschutz Anspruch auf fachliche Beratung im Einzelfall sowie Reflektion ihres Handelns. Supervision für die Familienhebammen Es finden regelmäßige Austauschtreffen zwischen allen Familienhebammen und der Fachstelle ( 6x jährlich) statt. Gemeinsame Fortbildungen (mindestens 2 pro Jahr) Arbeitstreffen im Rahmen von Qualitätssicherung Teilnahme einer Familienhebamme am Netzwerk Frühe Hilfen 12
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Konzept FGKiKP Seit Mai 2014 setzt das Bielefelder Jugendamt auch FGKiKP ein. Entgelt- und Leistungsvereinbarungen mit 2 Trägern Aufträge an die Träger durch die Fachstelle Kinderschutz Einsatz und Reflexion der FGKiKP durch die jeweiligen Träger Dokumentation und inhaltliche Verfahren analog Familienhebammen Regelmäßiger Austausch mit den Trägern zur Qualitätssicherung (4x jährlich) Teilnahme der Träger am Netzwerk Frühe Hilfen 15
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