Einführung. SCC-Regelwerk

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Transkript:

Einführung In der deutschen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die auf Grund eines Dienstoder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen (z. B. in Raffinerien, chemischen Werken o. ä.). Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz- (SGU)-Standard ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandards ein. Aus diesem Grunde prüfen die Unternehmen der Industrie die SGU-Management-Systeme der Kontraktoren und Personaldienstleister. Bereits 1994 wurde in den Niederlanden das Zertifizierungssystem VCA (Veiligheids Checklijst Aannemers) von dem Raad voor Accreditatie (Niederländischer Akkreditierungsrat RvA) zugelassen. Nach dessen erfolgreicher Einführung wurde im September 1995 ein an deutsches Recht angepasstes SCC-Zertifizierungssystem entwickelt und von der TGA - Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH in das deutsche Akkreditierungssystem aufgenommen. Inzwischen hat sich eine europäische SCC-Plattform etabliert, in der zurzeit die Sektorkomitees aus Belgien, Deutschland, den Niederlanden und Österreich beteiligt sind. Hauptaufgabe dieser SCC- Plattform ist u. a. die Vergleichbarkeit der Systeme und die gegenseitige Anerkennung zu gewährleisten. Das SCC-/SCP-Zertifikat kann gemeinsam mit anderen Zertifikaten, z. B. DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 erworben werden. Des Weiteren ist das Verfahren auch von produzierenden Unternehmen ohne Einschränkung anwendbar. SCC-Regelwerk Das SCC-Regelwerk beschreibt die Vorgehensweise, die bei der Zertifizierung von Kontrakoren nach SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) anzuwenden ist. Es behandelt sowohl den eigentlichen Zertifizierungsprozess als auch die Anforderungen, die an alle daran Beteiligten gestellt werden. Es enthält u.a. die SCC-Checkliste (Dok. 003) und die SCP-Checkliste (Dok. 023). Quelle: SCC Sekretariat Einführung (04-2012) Seite 1 von 5

Zertifizierungssystem Das Zertifizierungssystem wird in zwei Industriebereiche (Scopes) unterteilt: Scope I - Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC), Scope II - Personaldienstleister (SCP). Die Grundlage des Zertifizierungssystems bilden zwei Fragenkataloge: die SCC-Checkliste und die SCP-Checkliste. SCOPE I (SCC) Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 2 Zertifikaten unterschieden: SCC* und SCC**. SCC* = eingeschränktes Zertifikat Dieses eingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Management-Aktivitäten direkt am Arbeitsplatz und ist in der Regel für kleine Unternehmen ( 35 Mitarbeiter einschließlich Zeitarbeitskräfte und Praktikanten im gesamten Unternehmen) bestimmt. Die mit einem */** in der SCC-Checkliste (Dok. 003) gekennzeichneten 27 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein. Alle weiteren, in der SCC-Checkliste aufgeführten Ergänzungsfragen müssen nicht beantwortet werden. b) Unfallstatistiken Mit der betrieblichen Unfallstatistik ist die Einhaltung der SCC-Schwellenwerte nachzuweisen. SCC** = uneingeschränktes Zertifikat Neben den unter SCC* genannten Beurteilungskriterien wird hierbei auch das SGU-Management- System des Unternehmens beurteilt. Dieses Zertifikat ist für Unternehmen bestimmt, die mehr als 35 Mitarbeiter einschließlich Zeitarbeitskräfte und Praktikanten im gesamten Unternehmen beschäftigen. Unternehmen, die weniger als 35 Mitarbeiter beschäftigen, jedoch Subunternehmer (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**-Zertifkat. Die mit */** und ** in der SCC-Checkliste (Dok. 003) gekennzeichneten 37 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein. Quelle: SCC Sekretariat Einführung (04-2012) Seite 2 von 5

b) Unfallstatistiken Mit der betrieblichen Unfallstatistik ist die Einhaltung der SCC-Schwellenwerte nachzuweisen. c) Punktebewertung Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen zu beantworten. Es müssen mindestens 5 der möglichen 10 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden. Aus diesem Grunde muss für das SCC**-Zertifikat eine vollständige Bewertung des Unternehmens gemäß der SCC-Checkliste erfolgen. SCOPE II (SCP) Das SCC-Zertifikat gemäß SCP-Checkliste können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managmentsystem implementiert haben. Die mit einem * in der SCP-Checkliste (Dok. 023) gekennzeichneten 29 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein. b) Punktebewertung Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen zu beantworten. Es müssen mindestens 3 der möglichen 5 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden. Ausbildung von Führungskräften und Mitarbeitern Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, wurden Ausbildungsinhalte, Ausbildungszeiten und Prüfkriterien verbindlich festgelegt. Bei Einsatz der Mitarbeiter im Inland ist diese Forderung bei Einhaltung des Dok. 016 erfüllt, d. h.schulung und Prüfung kann unternehmensintern durchgeführt werden, wenn mit der Durchführung eine Person beauftragt wird, die die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen kann. Sollten Mitarbeiter im Ausland eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Prüfungsabnahme durch eine neutrale, zugelassene Stelle unter Anwendung des Dok. 018, da in den Niederlanden ausschließlich Quelle: SCC Sekretariat Einführung (04-2012) Seite 3 von 5

Mitarbeiterprüfungen anerkannt werden, die bei einer neutralen Stelle erfolgreich abgelegt wurden und mit einer Urkunde nachgewiesen sind, die das SCC-Logo enthält. Beschäftigte ohne einen solchen Nachweis erhalten oft keinen Zutritt auf das jeweilige Werksgelände in den Niederlanden (Dok. 018). Wir bitten um Beachtung der Mitteilung (on)geldigheid in Duitsland verkregen persoonscertificaten des SSVV vom 31.05.2010, die unter http://www.vca.nl/nieuws.aspx abrufbar ist. Die Ausbildung der Führungskräfte kann unternehmensintern, durch externe Schulungsorganisationen oder im Selbststudium vorgenommen werden. Die Prüfung hingegen darf nur durch eine vom U-SK SCC zugelassene Prüfungsorganisation abgenommen werden (Dok. 017). Zertifizierungsverfahren Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, wendet sich an einen akkreditierten SCC- Zertifizierer und bittet um Bewertung nach dem Regelwerk Sicherheits Certifikats Contraktoren (SCC). Nachdem der Zertifizierer alle SCC- bzw. SCP-relevanten Betriebsangaben erhalten hat, unterbreitet er dem Antragsteller ein Angebot. Nach Annahme des Angebotes übersendet das zu zertifizierende Unternehmen alle zur Beantwortung der Pflichtfragen relevanten Unterlagen, die dem Auditor einen Einblick in das SGU- Management gewähren, d.h. es muss eine umfassende Dokumentation vorhanden sein. Nach Durchsicht der Unterlagen kann die Bewertung bzw. Auditierung erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen wird ein Auditplan erarbeitet, in dem aufgeführt ist, welche Bereiche und/oder Arbeitsstätten/Baustellen der Unternehmensorganisation auditiert werden. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien der SCC- bzw. SCP-Checkliste. Nach der erfolgreichen Auditierung erteilt der Zertifizierer ein Zertifikat. Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (drei Jahre) muss sich der Zertifizierer regelmäßig (mindestens einmal jährlich) von der Gültigkeit des Zertifkates überzeugen. Hierfür führt er Überwachungsaudits durch. Diese periodischen Audits basieren wiederum auf einem Auditplan, der vom Auditor erstellt wurde. Bei den Audits muss sichergestellt werden, dass alle für das SGU- Managementsystem relevanten Arbeiten mindestens einmal während der Dreijahresperiode ausgewertet werden. Vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann das Unternehmen eine Zertifikatsverlängerung beantragen. In diesem Fall hat der Zertifizierer in einem Wiederholungsaudit die komplette Bewertung durchzuführen. Quelle: SCC Sekretariat Einführung (04-2012) Seite 4 von 5

Vorteile des SCC Das SCC ist so aufgebaut, dass es von allen Industriezweigen ohne Probleme übernommen werden kann Es handelt sich um ein System, welches die Möglichkeit eröffnet, das SGU-Verhalten der in der Großindustrie beschäftigten Kontraktunternehmen positiv zu beeinflussen. Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Vertragspartnern werden durch vergleichbare Managementsysteme vermieden. Der bereits jetzt sehr hohe SGU-Standard der Mineralölindustrie sowie anderer Industriezweige kann weiter angehoben werden. Die Kosten beider Vertragspartner können gesenkt werden, da die Zeiten störungsfreien Betriebs steigen und aufwendige Auditierungen diverser Auftraggeber entfallen. Das SCC kann gemeinsam mit anderen Zertifikaten (z. B. DIN EN ISO 9001:2008 oder DIN EN ISO 14001:2006) erworben werden. Die Ausfallzeiten von Maschinen und Anlagen werden reduziert. Die Praxis zeigt, dass die Steigerung des Sicherheitsbewußtseins der Mitarbeiter die Unfallhäufigkeit reduziert und somit die finanzielle Belastung der Betriebe senkt. Die Rechtssicherheit wird deutlich gesteigert. Mit dem Erwerb des SCC werden Wettbewerbsvorteile erreicht. Quelle: SCC Sekretariat Einführung (04-2012) Seite 5 von 5