Nr. 45-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Fuchs und DI in Lindner (Nr. 45-ANF der Beilagen) betreffend die Höhlenforschung im Bundesland Salzburg Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Fuchs und DI in Lindner betreffend die Höhlenforschung im Bundesland Salzburg vom 8. November 2017 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie unterstützt das Land Salzburg die Höhlenforschung? Der Landesverein für Höhlenkunde hat in den letzten Jahren aus Naturschutzmitteln rund 6.200,-- pro Jahr erhalten (2017 8.200,--). Zweck: Kennzeichnung von Höhlen, Erforschung von Höhlen, allgemeine Vereinsförderung (Katasterführung, Aufrechterhaltung Organisation Höhlenverein). Siehe auch Beantwortung durch Andrea Gehmacher. Die Forschungsarbeiten selbst werden fast ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis durchgeführt, wobei neben dem Landesverein für Höhlenkunde, dem Höhlenforscherclub Salzburg noch weitere Höhlenvereine insbesondere aus Deutschland, Polen, Bulgarien und Ungarn Forschungsarbeiten durchführen. Für diese Forschungsarbeiten ist eine Bewilligung nach dem Salzburger Höhlengesetz, je nach Lage des Forschungsgebietes auch nach dem Naturschutzgesetz erforderlich. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre aufgrund des außergewöhnlichen Höhlenreichtums und der damit verbundenen großen Bedeutung für den Naturhaushalt eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Naturschutz und dem Höhlenverein durchaus wünschenswert (z. B. im Hinblick auf eine aktualisierte und erweiterte Darstellung/Abfragemöglichkeit der Höhlen im Sagis). Weitere Schnittstellen mit Amtsdienststellen ergeben sich mit dem geologischen Dienst sowie der Wasserwirtschaft. Zu Frage 2: Wie viele Höhlen wurden im Land Salzburg als Naturdenkmal erklärt? Der Schutz von Höhlen erfolgt i. d. R. nicht auf Basis des Salzburger Naturschutzgesetzes, sondern des Salzburger Höhlengesetzes. Allerdings wurden bereits auf Basis des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1928, BGBl. Nr. 169 (Naturhöhlengesetz) i. d. g. F. vom Bundesdenkmalamt einige Höhlen in Salzburg als Naturdenkmal ausgewiesen. Dieses Gesetz wurde durch das Salzburger Höhlengesetz vom 22. Mai 1985, LGBl. Nr. 63/1985, i. d. g. F. LGBl. Nr. 58/2005 abgelöst, wobei Höhlen, die nach 1 Abs. 1 1
und 2 des Naturhöhlengesetzes unter Schutz gestellt worden waren, dann als besonders geschützte Höhlen gemäß 5 Salzburger Höhlengesetz ausgewiesen wurden. Folgende Höhlen sind derzeit als Besonders geschützte Höhle nach 5 des Salzburger Höhlengesetzes ausgewiesen: 1. Berger-Platteneckhöhle und Berger-Plattenecksystem (Tennengebirge) 2. Bischofsloch am Preber (Niedere Tauern, Eingangsbereich in der Steiermark) 3. Bruneckerhöhle (Fuß des Tennengebirges, Pass Lueg) 4. Eiskogel-Tropfsteinhöhle (Tennengebirge-Eiskogel) 5. Eiskogelhöhle, verbunden mit westlicher und östlicher Eduard-Richter-Eishöhle, auch Schauhöhle (Tennengebirge-Süd-Tauernscharte) 6. Eisriesenwelt samt Schauhöhlenbereich (Tennengebirge-Hochkogel) 7. Frauenofen (Tennengebirge-West) 8. Gfatterhofhöhle (Rigausberg-Nord) 9. Großer und Kleiner Eiskeller (Untersberg), ausgenommen der Eingangsbereich des Großen Eiskellers 10. Gruberhornhöhle (Göll-Ostkamm) 11. Kühlloch (Trattberg) 12. Lamprechtsofenhöhle samt Schauhöhlenbereich (Fuß der Leoganger Steinberge) 13. Mönchsbergtropfsteinhöhle (Salzburg, Neutor-Südportal) 14. Scheukofen (Fuß des Hagengebirges-Sulzau), ausgenommen der vordere Bereich 15. Schlenkendurchgangshöhle (Kamm Schlenken-Schmittenstein) 16. Schwarzbachhöhle samt Schwarzbachfall (Gollinger Wasserfall) 17. Tantalhöhle (Hagengebirge-Südabdachung) 18. Tricklfallhöhle (Tennengebirge-Nord-Breitsteinnordwand) 19. Winnerfallhöhle und Winnerfall (Tennengebirge-Nord) 20. Bärenfalle (Tennengebirge-Windischkopf) Die ursprünglich vom Bundesdenkmalamt als Naturdenkmal ausgewiesene Entrische Kirche (Dorfgastein) war seit 1985 (siehe oben) als besonders geschützte Höhle ausgewiesen. 2006 wurde die Entrische Kirche als Europaschutzgebiet LGBl. Nr. 128/2006 (ESG00013) ausgewiesen, der Höhlenschutz als besonders geschützte Höhle entfiel damit. Momentan sind folgende Gebiete, die zum Teil auch höhlenartige Strukturen (z. B. begehbare Spalten, Klüfte) aufweisen, als Naturdenkmal nach 6 Salzburger Naturschutzgesetz i. d.g. F. ausgewiesen: ID Bezeichnung Gemeinden NDM00003 Wildes Frauenloch Radstadt NDM00028 Steinklüfte am Plombergstein St. Gilgen NDM00038 Quellengrotte des Ehrenbachers Ursprung Elixhausen 2
NDM00045 Trockene Klammen bei Elsbethen Elsbethen NDM00208 Heidnische Kirche im Amertal Mittersill NDM00222 Birnbachloch in Leogang, Leogang 1324/9 NDM00257 Frauengrube Nußdorf am Haunsberg Zahlreiche Höhlen liegen in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, z. B. Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsteilen, Naturschutzgebieten und Europaschutzgebieten. Zu Frage 3: Welche Bedeutung als Lebensraum für Tiere spielen Höhlen? Höhlen bieten einen wichtigen Lebensraum für einige Tierarten, wobei zwischen Tierarten unterschieden wird, die ganzjährig in Höhlen leben und solchen, die Höhlen zu gewissen Zeiten aufsuchen, beispielsweise zum Überwintern. Aus Salzburg gibt es aus einigen Höhlen Notizen zu Tieren, die im Rahmen von Höhlenbefahrungen nachgewiesen wurden. Diese sind in den Befahrungsberichten, z. T. in den Höhlenbüchern, in der Speldoc und/oder Spelix (den Höhlendatenbanken) notiert. Eine systematische Untersuchung der Tierwelt in Salzburger Höhlen gibt es jedoch nicht. Im Folgenden wird ein sehr kurzer Überblick über einige Artengruppen in Höhlen gegeben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterführende Informationen, u. a. auch über die bedeutenden fossilen Funde in Höhlen, finden sich bei Oertel (2011) sowie Spötl et al. (2016). Höhlen werden von Fledermäusen zu verschiedenen Zeiten des Jahres genutzt. So schwärmen z. B. viele Fledermausarten zwischen Juli und Oktober vor unterirdischen Quartieren wie Höhlen, d. h. sie zeigen dort eine erhöhte nächtliche Flugaktivität. Diese Schwärmquartiere scheinen wichtig für die Fortpflanzung zu sein (Vermeidung von Inzucht). Einzelne Individuen kommen aus bis zu 100 km Entfernung zu den Schwärmquartieren. Über die Nutzung der Salzburger Höhlen als Schwärm- oder Zwischenquartier für Fledermäuse im Sommer und Herbst ist bisher nur wenig bekannt. Im Winter dienen zahlreiche Salzburger Höhlen als wichtige Winterquartiere für Fledermäuse. Ein bedeutendes Winterquartier, die Entrische Kirche, wurde als Europaschutzgebiet ausgewiesen. Von einigen Amphibienarten ist bekannt, dass sie sich immer wieder im Eingangsbereich von Höhlen aufhalten bzw. zum Teil auch dort überwintern, wie beispielsweise Feuersalamander, Erdkröte, Grasfrosch. Zahlreiche wirbellose Tierarten können phasenweise, z. B. im Winter, oder ganzjährig in Höhlen angetroffen werden, wie beispielsweise Schnecken, Spinnen, Pseudoskorpione, Weberknechte, Milben, diverse Kleinkrebse, Schmetterlinge, Käfer, Heuschrecken, Zweiflügler etc. Wie oben erwähnt, liegen aus Salzburger Höhlen keine systematischen Untersuchungen dazu vor. 3
Zu Frage 4: Welche Höhlen im Land Salzburg werden touristisch genutzt? Als "Schauhöhle" bezeichnet man eine Höhle oder einen Teil einer solchen, die von einem Schauhöhlenunternehmen dem allgemeinen Besuch gewidmet worden ist und erforderlichenfalls durch entsprechende Einrichtungen erschlossen ist. Die Ausgestaltung und Benützung von Schauhöhlen bedarf einer Bewilligung der Landesregierung. Der verantwortliche Betriebsführer des Schauhöhlenunternehmens muss geprüfter Höhlenführer sein. Bei den im Folgenden genannten Höhlen handelt es sich um solche Schauhöhlen gemäß 14 Salzburger Höhlengesetz i. d. g. F. Diese Höhlen werden touristisch genutzt. Pongau: Entrische Kirche, Dorfgastein, 2595/2 Eisriesenwelt, Werfen, 1511/24 Eiskogelhöhle, Werfenweng, 1511/101 Pinzgau: Lamprechtsofenhöhle, St. Martin bei Lofer, 1324/1 Tennengau: Feuchter Keller, Sankt Koloman Weitere Höhlen/Halbhöhlen befinden sich in oder am Rand von touristisch genutzten Gebieten, beispielsweise die Tropfsteinhöhle in der Kitzlochklamm, Taxenbach (touristisch erschlossene Klamm). In weiteren Höhlen z. B. der Scheukofenhöhle, der Tricklfallhöhle, in einer Höhle in Wagrain, etc. werden immer wieder Höhlentouren von wechselnden Anbietern angeboten. Im Bereich des Untersbergs werden offenbar zahlreiche Höhlen im Rahmen von zum Teil gewerblich angebotenen spirituellen Veranstaltungen genutzt. In zahlreichen Höhlen im Bundesland Salzburg wurden Geocaches gelegt und zum Teil intensiv durch Geocacher besucht. Dies erfolgt jedoch meist individuell, der Abteilung 5 ist keine touristische Nutzung von Geocaches in Höhlen bekannt. Zu Frage 5: Gibt es Ausbaupläne für die touristische Nutzung? Wenn ja, welche? Der Abteilung 5 sind keine derartigen Ausbaupläne bekannt. Zu Frage 6: Welche Rolle spielen die Wasserquellen im Untersberg und welchen Beitrag kann die Höhlenforschung hier leisten? Die Wasserquellen am Untersberg stellen einen Teil der Wasserversorgung des Salzburger Zentralraumes dar. Details zur Bedeutung und Nutzung der Quellen liegen der Abteilung 5 nicht vor, wären jedoch in der Abteilung 6 (landesgeologischer Dienst), Abteilung 7 (Wasser- 4
wirtschaft) sowie z. T. Abteilung 9 (Landessanitätsdirektion) vorhanden oder könnten bei der Salzburg AG als Betreiber der Trinkwasserversorgungsanlage eingeholt werden. Im Zuge eines derzeit laufenden Projektes des Salzburger Landesverein für Höhlenkunde wird unter anderem in der Fürstenbrunner Quellhöhle ein Wasserpegel installiert. Dies dient u. a. dazu, das hydraulisch-hydrologische Karstsystem des Untersbergs besser verstehen zu können. Dies ermöglicht in Zukunft u. a. auch Prognosen über ansteigende Wasserpegel und somit eine Optimierung der Schutzmaßnahmen für den Karstgrundwasserkörper (z. B. auch Vorhersagen über eine potentielle Hochwassergefahr für Fürstenbrunn). Literatur - 100 Jahre : Landesverein für Höhlenkunde in Salzburg. 303 Seiten. E. (Hrsg.) (2016): Höhlen und Karst in Österreich. Linz. Oberösterreichisches Landesmuseum. 752 Seiten. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 20. Dezember 2017 Dr. in Rössler eh. 5