Erfahrungen aus der Beratungspraxis und Vorgaben der neuen Düngeverordnung Folie 1
Erfahrungen aus der Beratungspraxis und Vorgaben der neuen Düngeverordnung Folie 2
Erfahrungen aus der Beratungspraxis und Vorgaben der neuen Düngeverordnung Folie 3
Verwendung von Kompost in Deutschland nach Absatzbereich im Jahr 2016 Folie 4
Hintergrund - Bodenpflege im Weinbau Wodurch entsteht im Weinbau die Notwendigkeit zur Humusreproduktion? Quelle: www.rheinhessen.de Folie 5
Hintergrund - Bodenpflege im Weinbau Bodenpflege Bodenbearbeitung Tiefenlockerung (Rigolen) Flache Bodenbearbeitung (Fräsen, Grubbern) Unterstockbodenpflege Begrünungsmanagement Dauerbegrünung Teilzeitbegrünung Begrünungspflege (Mulchen, Walzen) Humusabbau Humusaufbau Folie 6
Hintergrund - Bodenpflege im Weinbau Weinberg im Jahresgang: Frühjahr Einarbeitung der Teilzeitbegrünung Mineralisation Nährstoff-Freisetzung Quelle: www.weinevents.eu Initiale Bodenbearbeitung Folie 7
Hintergrund - Bodenpflege im Weinbau Weinberg im Jahresgang: Sommer Mehrfache Bodenbearbeitung Bodendurchlüftung Humusabbau Nährstofffreisetzung Quelle: Florian Hofmann GmbH Einsaat einer Winterbegrünung Folie 8
Hintergrund - Bodenpflege im Weinbau Weinberg im Jahresgang: Herbst Einstellung der Bodenbearbeitung Humusabbau Nährstoff-Freisetzung Blattfall Tresterrückführung Quelle: Badische Zeitung Folie 9
Hintergrund - Bodenpflege im Weinbau Weinberg im Jahresgang: Winter Rebschnitt Rückführung org. Materials Humusaufbau Quelle: Ecovin Baden Folie 10
Ziele Humusaufbau ( Dauerhumus ) Nährstoffversorgung ( Nährhumus ) Folie 11
Ziele 70 90 % C CO 2 Nährhumus Mineralisierung Nährstoffe 100 % C Humifizierung Dauerhumus (Humine, Fulvate + Humate) 10-30 % C Folie 12
Ziele Nach den Funktionen der Humusstoffe: NÄHRHUMUS sind organische Stoffe, die im Boden rasch abgebaut/umgebaut werden (Kohlenhydrate, Lignine, stickstoffhaltige Verbindungen) dient den meisten Bodenorganismen als Nahrungsquelle ist damit die Voraussetzung für die biologische Aktivität des Bodens liefert die Bausteine für den Aufbau der Huminstoffe des Dauerhumus Folie 13
Ziele Nach den Funktionen der Humusstoffe: DAUERHUMUS wird nur sehr langsam abgebaut = Bildung von schwer zersetzbaren Huminstoffen wesentliches Bau- und Stabilisierungselement des Bodengefüges durch Bildung von Ton-Humus-Komplexen und von stabilen Bodenaggregaten verursacht die dunkle Farbe und fördert so die Erwärmung der Bodenoberfläche Folie 14
Ziel: Dauerhumusaufbau Anzustrebende Humusgehalte von Weinbergsböden in Versorgungsstufen A bis E nach VDLUFA (Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten) Humusgehalte müssen standortangepasst sein! Folie 15
Ziel: Dauerhumusaufbau Bodenart Mineralisationskoeffizient (%) Humusabbau (t ha -1 a -1 ) stark kalkhaltige Böden (3-4 % o.s.) 0,5-0,8 1-1,5 stark tonhaltig (>30 % Ton) 0,8-1,3 1-2 schluffige Tone (15-30 % Ton) 1,5-2,0 1,5-3 Schluffböden (< 15 % Ton) 1,8-2,5 1,5-3 sandige Substrate 1,5-3,0 1,5-3 Quelle: K. Schaller (2004), DDW Nr. 14, S. 14-18 Folie 16
Bemessung der Ausbringmenge Humusbedarf verschiedener Bodenarten Quelle: B.Ziegler, Seminar Rebenversorgung Folie 17
Ziel: Dauerhumusaufbau Folie 18
Ziel: Dauerhumusaufbau Folie 19
Ziel: Varianten Dauerhumusaufbau Externe Zufuhr Vor-Ort -Produktion DüV! Ziel: Erhaltung/Erhöhung des Dauerhumus-Anteils Folie 20
Ziel: Dauerhumusaufbau Humusdünger für den Weinbau DüV 2017 3 (4): Das Aufbringen von Düngemitteln sowie Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln darf nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verf. Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat bekannt sind Quelle: Broschüre Rebendüngung S.24 Folie 21
Ziel: Dauerhumusaufbau Kriterium C/N-Verhältnis ergibt sich durch die unterschiedliche Zusammensetzung der Ausgangssubstanz = leicht oder schwer abbaubare Bestandteile 1. Stabilitätsreihe der wichtigsten org. Ausgangssubstanzen Vegetationsreste der: Leguminosen < Gräser u. Kräuter < Laubbäume < Nadelbäume 2. Stabilitätsreihe der wichtigsten organischen Verbindungen Zucker, Proteine < Pektine < Zellulose < Lignin, Harze, Gerbstoffe Maß für die Zersetzbarkeit org. Substanzen = Indikator für die Stickstoff-Verfügbarkeit für Pflanzen und Mikroorganismen Folie 22
Ziel: Dauerhumusaufbau Kriterium C/N-Verhältnis Abfallart C/N-Verhältnis Vinasse 7:1 Rasenschnitt 12:1 bis 25:1 Gemüseabfall 13:1 Hühnermist 13:1 bis 18:1 Rindermist 20:1 Strohreicher Mist 25:1 bis 30:1 gem. Gartenabfälle 20:1 bis 60:1 Laub 30:1 bis 60:1 Haferstroh 60:1 Weizenstroh 100:1 Holzschnitt 100:1 bis 150:1 Sägemehl: frisch 100:1 bis 200:1 Sägemehl: alt 500:1 Papier 1.000:1 Nährhumus mit engem C/N rascher Abbau Freisetzung von N N-Düngewirkung Nährhumus mit weitem C/N stärkere CO 2 Verluste Festlegung von N (N - Mangel) Dauerhumusaufbau = Bodenverbesserung Folie 23
Ziel: N-Düngewirkung Trester: 3,8 Folie 24
Exkurs: Trester als Humusdünger NEU: Höchstgabe für 3 Jahre = 16 t/ha 5,9 t 120 kg 43 kg 160 kg 11,2 kg 0,2 kg Folie 25
Ziel: Dauerhumusaufbau Humusreproduktionsleistung org. Düngemittel Quelle: Rogasik und Reinhold 2006 Folie 26
Ziel: Dauerhumusaufbau Komposttypen nach Zusammensetzung und Intensität der Rotte Frischkompost Hygienisiert Rottegrad II oder III Kompostierungsdauer 2 6 Wochen Düngewirkung Fertigkompost Hygienisiert Rottegrad IV oder V Kompostierungsdauer 5 12 Wochen Bodenverbesserung Folie 27
Bemessung der Ausbringmenge DüV! Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. Weinbau Eltville Folie 28
Bemessung der Ausbringmenge Bioland-Seminar 26.10.2016: ich mache meinen Humusdünger selbst, dann weiß ich auch was drin ist! DüV 2017 3 (4): Das Aufbringen von Düngemitteln sowie Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln darf nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verf. Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat bekannt sind Folie 29
Bemessung der Ausbringmenge möglichst Humusdünger mit RAL-Gütesicherung verwenden Folie 30
Bemessung der Ausbringmenge möglichst Humusdünger mit RAL-Gütesicherung verwenden Folie 31
Bemessung der Ausbringmenge Quelle: Broschüre Rebendüngung S.58 Folie 32
Bemessung der Ausbringmenge Entzugsorientiert: Nährstoffentzüge durch die Reben bei Traubenertrag von 14 t/ha: Quelle: Broschüre Rebendüngung S.6 Folie 33
Bemessung der Ausbringmenge DüV 2017 6 (4): 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebs - auch weinbaulich genutzte Flächen! Ausnahme Kompost: Einmalig 510 kg Gesamt-N/ha innerhalb von drei Jahren 510/7,5 = 68 t Grünschnittkompost/ha Folie 34
Bemessung der Ausbringmenge 3 (5): N-Ausnutzung im Jahr des Ausbringens: - mineralische Düngemittel = 100 % - organische Düngemittel = Tabellenwerte in Anlage 3 der Düngeverordnung: gleiche Werte wie in DüV alt??? DÜV NEU Folie 35
Bemessung der Ausbringmenge Beratung: Orientierung an Stickstoff-Düngebedarf der Rebe DüV 2017 3 (2): Schriftliche Düngebedarfsermittlung vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff (> 50 kg N/ha * a) und Phosphat (> 30 kg P 2 O 5 /ha * a) für jeden Schlag/jede Bewirtschaftungseinheit (bei P ab Schlaggröße von 1 ha) Folie 36
Bemessung der Ausbringmenge Weinbau: NEUES Schema zur N-Düngebedarfsermittlung für Ertragsanlagen Folie 37
Bemessung der Ausbringmenge Beispiel: Humusdüngung mit Grünschnittkompost N-Düngebedarf: N-Gabe durch Humusdüngung für 3 Jahre: Davon sind in 3 Jahren 50% verfügbar: 50 kg N/ha * a 150 kg N/ha 75 kg N verfügbar /ha * 3a 25 kg N verfügbar /ha * a 150/7,5 = 20 t Grünschnittkompost/ha Folie 38
Neue Düngeverordnung Sonderkulturen Viehhaltung Ackerbau Folie 39
Neue Düngeverordnung 3 (6): Auf Schlägen > 1ha, bei denen der durchschnittliche Phosphat-Gehalt (nach Bodenuntersuchung) folgende Werte überschreitet, dürfen phosphathaltige Düngemittel höchstens bis in Höhe der voraussichtlichen Phosphat-Abfuhr aufgebracht werden: - 20 mg P 2 O 5 /100 g Boden nach Calcium-Acetat-Lactat Extraktionsverfahren (CAL) - 25 mg P 2 O 5 /100 g Boden nach Doppel-Lactat-Verfahren (DL) - 3,6 mg P/100 g Boden nach Elektro-Ultrafiltrationsverfahren (EUF) Folie 40
Neue Düngeverordnung Beispiel: Grunduntersuchung (2015) Kooperation Maikammer 100% 90% 80% 70% Prozentualer Anteil Versorgungsstufen (n = 70; 0 bis 30 cm) 1,4% 5,7% 30,0% 31,4% 22,9% 10,0% 31,4% Parzellen (%) 60% 50% 40% 80,0% >20 mg P 2 O 5 51,4% 54,3% 58,6% 44,3% 30% 20% 10% 0% 18,6% 18,6% 12,9% 12,9% 14,3% 1,4% Phosphat Kalium Magnesium Bor Humus A B C D E Folie 41
Neue Düngeverordnung Quelle: Landwirtschaftskammer NRW 3 (6): im Rahmen einer Fruchtfolge kann die voraussichtliche Phosphatabfuhr für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren zu Grunde gelegt werden. 30 kg Folie 42
Neue Düngeverordnung Beispiel: Humusdüngung mit Grünschnittkompost 150/7,5 = 20 t Grünschnittkompost/ha 58 kg Phosphat 30 kg Auf diesen Flächen dürften nur 30/2,9 = 10,3 t dieses Grünschnittkomposts aufgebracht werden Folie 43
Neue Düngeverordnung 8 (1): Erstellung eines betrieblichen Nährstoffvergleichs für N & P 2 O 5, wenn auf einem Schlag (Weinbau: eine Fläche!) mehr als 50 kg N/ha * a oder 30 kg P 2 O 5 /ha * a aufgebracht werden! Erstellung für das abgelaufene Düngejahr bis spätestens 31.03. des Folgejahres System dieser gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung bleibt erhalten Regelungen wie in DüV alt 8 (6): ab 2017 ist NSV schon ab 2 ha (Abzug von Rebschulflächen und nicht im Ertrag stehenden Weinbauflächen nicht mehr erlaubt!) anzufertigen DÜV NEU Folie 44
Neue Düngeverordnung Bewertung = Einhaltung der Kontrollwerte für N und P 2 O 5 9 (2): N-Kontrollwert (= Durchschnitt Nährstoffsaldo der letzten drei Düngejahre) wird ab 2018 von 60 kg N/ha *a auf 50 kg N/ha * a abgesenkt (in 13 - Gebieten auf 40 kg N/ha * a?) 9 (3): P 2 O 5 -Kontrollwert (= Durchschnitt Nährstoffsaldo der letzten sechs Düngejahre) wird ab 2018 von 20 kg P 2 O 5 /ha *a auf 10 kg P 2 O 5 /ha * a abgesenkt DÜV NEU Folie 45
Neue Düngeverordnung ACHTUNG: Bei organischen Düngemitteln/Humusdüngern ist im NSV Gesamt-N-Gehalt (NICHT die zeitliche Verfügbarkeit von N!) im Vergleich zu Düngebedarfsermittlung anzugeben! Düngebedarfsermittlung Nährstoffvergleich Keine Unterscheidung in der N-Verfügbarkeit zwischen Mineral-, und Organischen Düngern/Humusdüngern 100% Wirkung Folie 46
Neue Düngeverordnung Beispiel: Weinbaubetrieb 10 ha Rebfläche 2018 Humusdüngung mit Grünschnittkompost auf 2 ha Max. erlaubte Aufbringmenge laut DüV: 510 kg N gesamt /ha * 3a Grünschnittkompost mit 7,5 kg N/t: 68t/ha Auf 2 ha: 68t/ha*2ha = 136t Grünschnittkompost mit 1020 kg N Folie 47
Neue Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung In der Düngebedarfsermittlung des nächsten Jahres muss der Betrieb lediglich 15,3 kg N/ha anrechnen! Folie 48
Neue Düngeverordnung ABER im Nährstoffvergleich: Folie 49
Neue Düngeverordnung ABER im Nährstoffvergleich: Folie 50
Neue Düngeverordnung ABER im Nährstoffvergleich: DüV 2017: max. 50 kg N/ha In Abstimmung: Anrechnung Komposte mit nur 50% N-Verfügbarkeit im Nährstoffvergleich Folie 51
Neue Düngeverordnung 5 (1): Aufbringen von N- und P 2 O 5 -haltigen Düngemitteln etc. ist auf überschwemmten, wassergesättigtem, gefrorenem oder schneebedecktem Boden verboten! (DüV 2006 im 3 verankert) DüV NEU: Aufbringen auf gefrorenem Boden zulässig wenn (siehe Tabelle) Folie 52
Neue Düngeverordnung 6 (8): Sperrfristen für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt (> 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse) - Ackerland: ab Ernte der letzten Hauptfrucht bis 31. Januar - Grünland/Ackerland mit mehrjährigem Futterbau: 1. November bis 31. Januar - Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte: 15. Dezember bis 15. Januar Folie 53
Neue Düngeverordnung Gebiete mit Nitrat-belasteten Grundwasserkörpern (> 50 mg Nitrat/l) = in der Karte rot Gebiete mit Phosphat-belasteten Oberflächengewässern ( 0,1 mg P 2 O 5 /l) = in der Karte gelb-orange Quelle: W. PLAUL, Landesamt für Umwelt Mainz 2014 Quelle: C. LINNENWEBER, Landesamt für Umwelt Mainz 2014 Folie 54
Erfahrungen aus der Beratungspraxis und Vorgaben der neuen Düngeverordnung Weinbau = Entzugsarme Kultur Humusdünger mit geringen N, P 2 O 5 -Gehalten: Grünschnittkomposte Neue Düngeverordnung führt zu deutlich reduzierten Ausbringmengen Folie 55
Erfahrungen aus der Beratungspraxis und Vorgaben der neuen Düngeverordnung Folie 56