Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Finsterwalde

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Transkript:

Amtsblatt für die Stadt Finsterwalde Jahrgang 27 Finsterwalde, den 22. September 2017 Nummer 10 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Finsterwalde Einladung zur 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, dem 27.09.2017, um 18:00 Uhr in Finsterwalde, Schloßstraße 7/8, Stadtverordnetensitzungssaal Unter Bekanntgabe der Tagesordnung werden Sie zu der vorgenannten Sitzung eingeladen. Sie werden ersucht, an dieser Sitzung teilzunehmen und im Verhinderungsfall Ihr Fernbleiben unter Angabe des Grundes rechtzeitig mitzuteilen. Tagesordnung: Öffentlicher Teil TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung TOP 2 Einwohnerfragestunde TOP 3 Einwendungen gegen die Niederschrift Nr. 23 vom 28.06.2017 TOP 4 Feststellung der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung Nr. 24 am 27.09.2017 Vorlage: BV-2017-098 TOP 5 Bericht der Jugendkoordinatorin TOP 6 Aufstellungsbeschluss für die Überprüfung und Aktualisierung der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (Stufe 3) Vorlage: BV-2017-086 TOP 7 Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung Hertastraße Vorlage: BV-2017-083 TOP 8 Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung Schacksdorfer Straße Vorlage: BV-2017-084 TOP 9 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Grenzweg Vorlage: BV-2017-088 TOP 10 Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Flur 1, Flurstück 7 der Gemarkung Finsterwalde Florian-Geyer- Straße Nord Vorlage: BV-2013-145-2 TOP 11 TOP 12 TOP 13 TOP 14 TOP 15 TOP 16 TOP 17 TOP 18 TOP 19 TOP 20 TOP 21 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Flur 1, Flurstück 7 der Gemarkung Finsterwalde Vorlage: BV-2017-111 Abwägung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Finsterwalde V Vorlage: BV-2017-090 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Solarpark Finsterwalde V Vorlage: BV-2017-110 Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Westlich Brandenburger Straße - Teil A Vorlage: BV-2017-081 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Westlich Brandenburger Straße - Teil A Vorlage: BV-2017-085 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die örtliche Bauvorschrift nach 87 (1) und (2) Bbg BauO - hier: Gestaltungssatzung und Satzung zur Reduzierung der Abstandsflächen Vorlage: BV-2017-112 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Vorlage: BV-2017-087 Einziehung Sachsenring Vorlage: BV-2017-120 Auflösung der Arbeitsgruppe unbefestigte Straßen/Wege Vorlage: BV-2016-058-3 Vergabe des Wochen- und Weihnachtsmarktes für den Zeitraum September 2017 bis August 2020 Vorlage: BV-2017-079 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und

Finsterwalde - 2 - Feiertagen wegen besonderer Ereignisse im Gebiet der Stadt Finsterwalde Vorlage: BV-2017-102 TOP 22 Grundbesitzverwaltungsgesellschaft Brandenburger Straße 2a in Finsterwalde mbh - Liquidation Vorlage: BV-2017-114 TOP 23 Grundsätze für die Vorkalkulation der Abwasserentgelte 2018/2019 Vorlage: BV-2017-096 TOP 24 Jahresabschluss 2016 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Finsterwalde - Abschlussfeststellung Vorlage: BV-2017-099 TOP 25 Jahresabschluss 2016 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Finsterwalde - Ergebnisverwendung Vorlage: BV-2017-100 TOP 26 Jahresabschluss 2016 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Finsterwalde - Entlastung der Werkleitung Vorlage: BV-2017-101 TOP 27 Jahresabschluss 2016 der Wohnungsgesellschaft Finsterwalde mbh - Abschlussfeststellung Vorlage: BV-2017-103 TOP 28 Jahresabschluss 2016 der Wohnungsgesellschaft Finsterwalde mbh - Ergebnisverwendung Vorlage: BV-2017-104 TOP 29 Jahresabschluss 2016 der Wohnungsgesellschaft Finsterwalde mbh - Entlastung des Aufsichtsrates Vorlage: BV-2017-105 TOP 30 Jahresabschluss 2016 der Wohnungsgesellschaft Finsterwalde mbh - Entlastung des Geschäftsführers Vorlage: BV-2017-106 TOP 31 Bestellung Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2017 der Wohnungsgesellschaft Finsterwalde mbh Vorlage: BV-2017-107 TOP 32 Vorplanung Befestigung Beethovenstraße Vorlage: BV-2017-116 TOP 33 Erweiterung Spielplatz Scharnhorststraße Vorlage: BV-2017-117 TOP 34 Beantwortung von Abgeordnetenanfragen TOP 35 Informationen des Bürgermeisters und des Gesellschaftervertreters Nichtöffentlicher Teil TOP 1 Einwendungen gegen die Niederschrift Nr. 23 vom 28.06.2017 TOP 2 Zukünftige Entwicklung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Finsterwalde mbh Vorlage: BV-2017-097 TOP 3 TOP 4 Grundstücksangelegenheiten Informationen des Bürgermeisters und des Gesellschaftervertreters Karin Horst Stellvertreterin des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Bekanntmachung der Stadt Finsterwalde über die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens Südlich Bergmühle Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Finsterwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 26.04.2017 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet Flur 15 Flurstücke 281, 282, 283, 284 und Flur 21, Flurstücke 47, 48/2, 48/3, 48/4, 49, 50, 51, 52 und 53 in der Gemarkung Finsterwalde, aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden allgemeinen Planungsziele angestrebt: Schaffung von Planungsrecht für ein allgemeines Wohngebiet. Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom 10.10.2017 bis einschließlich 24.10.2017 im Korridor des Erdgeschosses des Fachbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverwaltung Finsterwalde, Schloßstraße 7/8 in 03238 Finsterwalde (Eingang M) während nachfolgender Zeiten: montags von 8.00 12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr dienstags von 8.00 12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr mittwochs von 8.00 12.00 Uhr donnerstags von 8.00 12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 12.00 Uhr. Die beabsichtigten Nutzungs- und Bebauungsvorstellungen werden zu oben genannten Zeiten erläutert und es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich zur beabsichtigen Planung schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift zu äußern.

-3- Gemäß 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt wird. Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Finsterwalde, den 30.08.2017 Gampe Bürgermeister Finsterwalde Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am Sonntag, dem 24. September 2017 Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses findet am 26. September 2017, um 17.00 Uhr in der Remise der Stadtverwaltung Finsterwalde, Schloßstraße 7/8 in Finsterwalde statt. Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen ( 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung). Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind ( 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Finsterwalde, den 08.09.2017 Michael Miersch Wahlleiter der Stadt Finsterwalde

Finsterwalde - 4 - Stellenausschreibung Bei der Stadt Finsterwalde ist ab 01.01.2018 folgende Stelle zu besetzen Mitarbeiter/in im Wirtschaftshof Aufgabeninhalt: - die Reparatur der Technik des Wirtschaftshofes (Multicar, Aufsitzmäher, Rasenmäher, Kettensägen, Heckenscheren.. und Kleintechnik) - die Überwachung, die Organisation und die Durchführung der Wartungs- und Pflegeintervalle für die vorhandene Technik. - allgemeine Schlosserarbeiten (Metallbearbeitung, Schweißarbeiten ) - die Realisierung der Beschilderung für Großveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum auf der Grundlage von Beschilderungsplänen - Straßenreinigungsarbeiten - die Reparatur von Spielgeräten - Grünanlagenpflege - Einsatz im Winterdienst Wir freuen uns, wenn Sie sich durch die angegebenen Tätigkeitsfelder angesprochen fühlen und bitten um Ihre aussagekräftige Bewerbung, wenn Sie sich in dem nachfolgenden Anforderungsprofil wiedererkennen: Anforderungen: - eine abgeschlossene Ausbildung als Landmaschinenschlosser oder als KFZ-Mechaniker/Mechatroniker oder gleichwertige Erfahrungen in diesem Aufgabenbereich - Führerschein Klasse min. C1E - körperliche Belastbarkeit, Teamfähigkeit, flexible Arbeitszeiten - Bereitschaft zum Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen Die Entlohnung erfolgt nach dem TVöD, EG 5. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. Ihre schriftlichen Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 06.10.2017 an die Stadt Finsterwalde Personalmanagement Kennwort Bewerbung Schloßstr. 7/8 03238 Finsterwalde Bitte keine elektronische Bewerbung (E-Mail)! Später eingehende Bewerbungen finden keine Berücksichtigung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur bei Übersendung eines frankierten Rückumschlages erfolgt und bitten hierzu um ausdrückliche Kenntnisnahme! Reisekosten für ein mögliches Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Gampe Bürgermeister

- 5 - Finsterwalde Stellenausschreibung Die Stadt Finsterwalde stellt zum 01.09.2018 zwei Auszubildende als Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung ein. Gesucht werden zuverlässige, kontaktfreudige und belastbare Bewerberinnen und Bewerber mit Interesse an der Arbeit in einer Kommunalverwaltung. Das Ausbildungsverhältnis (Vergütung, Urlaub etc.) richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) und dessen ergänzende Vorschriften. Die Ausbildung gliedert sich in: - praktischen Zeiten in der Verwaltung in den Fachbereichen - den theoretischen Berufsschulunterricht am Oberstufenzentrum Elbe-Elster in Elsterwerda sowie - den dienstbegleitenden Unterricht (DBU) beim Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung Während der praktischen Ausbildung werden verschiedene Bereiche in der Stadtverwaltung Finsterwalde durchlaufen. Hierzu zählen die Fachbereiche Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung; Finanzwirtschaft sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr. Sie haben: - einen guten Realschulabschluss oder auch die Fachhochschulreife, - gute Noten in Deutsch, Mathematik und geisteswissenschaftlichen Fächern, - Interesse an Wirtschaft, Politik, Gesellschaft - gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit und - Freude im Umgang mit Menschen. Sie sind: - aufgeschlossen, freundlich, zuverlässig und verantwortungsbewusst Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (keine Bewerbung per Mail) bis spätestens 15.11.2017 an: Stadt Finsterwalde Personalmanagement Kennwort Ausbildung Schloßstr. 7/8 03238 Finsterwalde Bei Bewerbern der 10. Klasse ist die jugendärztliche Bescheinigung den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Später eingehende Bewerbungen finden keine Berücksichtigung. Wir senden keine Bewerbungsunterlagen zurück. Gerne können Sie einen frankierten Rückumschlag beilegen. Andernfalls vernichten wir die Unterlagen datenschutzkonform drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Reisekosten für ein mögliches Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Gampe Bürgermeister

Finsterwalde - 6 - Stellenausschreibung Die Sängerstadt Finsterwalde sucht zum 01.01.2018 eine/n Sachbearbeiter/in Kita- und Schulverwaltung Der Tätigkeitsbereich umfasst schwerpunktmäßig die Haushalts- und Rechnungsbearbeitung der Kitas sowie die Abrechnung der Personalkosten und des Essengeldes. Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören u. a.: - Bearbeitung der Finanzierung der Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft der Stadt Finsterwalde - Abrechnung und Bescheiderteilung des Zuschusses zum Essengeld für die kommunalen Kindertagesstätten Wir freuen uns, wenn Sie sich durch die angegebenen Tätigkeitsfelder angesprochen fühlen und bitten um Ihre aussagekräftige Bewerbung, wenn Sie sich in dem nachfolgenden Anforderungsprofil wiedererkennen: Die Anforderungen umfassen insbesondere: - eine abgeschlossenes Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen in sachbearbeitenden Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung - fundierte Kenntnisse in der doppischen Buchführung - Kenntnisse im Umgang mit den Microsoft-Anwendungsprogrammen, insbesondere Word, Excel und Outlook - einen selbstständigen sowie team- und serviceorientierten Arbeitsstil; Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden/Woche. Die Entlohnung erfolgt nach dem TVöD, Entgeltgruppe 5. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 06.10.2017 an Stadt Finsterwalde Personalmanagement Kennwort Bewerbung Schloßstr. 7/8 03238 Finsterwalde Bitte keine elektronische Bewerbung (E-Mail)! Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur bei Übersendung eines frankierten Rückumschlages erfolgt und bitten hierzu um ausdrückliche Kenntnisnahme! Reisekosten für ein mögliches Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Gampe Bürgermeister

- 7 - Finsterwalde Die amtlichen Informationen der Stadt Finsterwalde finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Finsterwalde unter dem Menüpunkt Rathaus/Amtsblatt. Ende der amtlichen Bekanntmachungen IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Finsterwalde Sängerstadt Nachrichten - Herausgeber: Stadtverwaltung Finsterwalde, Internet-Adresse: http://www.finsterwalde.de; E-Mail-Adresse: pressestelle@finsterwalde.de - Redaktion: Paula Vogel, Telefon: 03531 783310 - Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Der Bürgermeister der Stadt Finsterwalde, Herr Jörg Gampe Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen anderer Behörden sind diese selbst verantworlich. - LINUS WITTICH Medien KG Herzberg, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Tel.: (0 35 35) 4 89-0, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan Gesamtauflage: 10.161 Die Verteilung erfolgt kostenlos durch den Verlag an alle Haushalte. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 31,80 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,65 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Finsterwalde - 8 -