www.psl.hessen.verdi.de Postdienste - Speditionen - Logistik Februar 2018 Deutsche Post AG Sonderausgabe zu den Tarifverhandlungen V.i.S.d.P.: ver.di -Hessen, Holger Simon, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt Februar 2018 Es geht um DEIN Geld ver.di fordert 6% mehr Entgelt und wahlweise mehr Freizeit Zum 31. Januar 2018 wurden die Entgelttabellen für die Tarifbeschäftigten der DP AG gekündigt. Januar hat ver.di die Tarifforderung ben werden. 6 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit Damit endete die so genannte Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen sind möglich. die Schaffung einer Wahlmöglichkeit, Die nächsten Verhandlungsrunden wurden für den 6. und 7. Februar in Berlin und 26. und 27. Februar in Bonn festgesetzt. ver.di-mitgliederbefragung von 12 Monaten, einen Teil der zu vereinbarenden Entgelterhöhung in freie Zeit umzuwandeln sowie Zur Findung einer Tarifforderung hatte ver.di eine Mitgliederbefragung im Betrieb durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von der Konzerntarifkommission bewertet und berücksichtigt. die Basisbeträge des variablen Entgelts Deutliche Lohnerhöhung gefordert! gegenüber der Deutschen Post AG begründet. Auch soll die Postzulage fortgeschrie- In der ersten Verhandlungsrunde vom 23. der Entgeltgruppen 1-4 in vollem Umfang auf die jeweiligen Monatsgrundentgelte und Stundenentgelte der EGr 1-4 umzulegen, Wir haben gute Argumente Für die Verhandlungen haben wir gute Argumente: Der Post geht es so gut wie nie, die Dividende stieg in nie gekannte Höhen und der Paketboom hält weiterhin an. Jetzt wollen auch wir ein Stück vom Kuchen! Und nicht nur Herr Appel und seine Vorstände sollen von den guten Geschäften profitieren. Um unseren Forderung Nachdruck zu verleihen, ist es unter Umständen schon während der Verhandlungen notwendig mit Warnstreiks zu beginnen. In dieser Ausgabe: Das haben wir beim letzten Mal erreicht Besoldungsrunde Bundesbeamte 2 Wir rechnen mal zusammen 3 Deine Rechte im Streik 4 Warum Tarifverträge so wichtig sind 5 Tarifverhandlungen-Wie geht es weiter? 6
Zwei Tarifrunden Ab dem 28. Februar beginnt die Tarifrunde Öffentlicher Dienst und damit auch die Besoldungsrunde für die BeamtInnen der Deutschen Post AG! Was haben wir für BeamtInnen seit ver.di-gründung erreicht? Tarifrunde Alle Bundesbeamte in der Zusätzlich für Postbeamte in der Tarifrunde Post Tarifrunde Öffentlicher Dienst 2002 Ab Januar 2,2% mehr 150 Einmalzahlung 2003 Ab April 2,4% mehr + Einmalzahlung 7,5% max. 185 2004 Ab April 1% + ab August 1% mehr + Einmalzahlung 50 2005 110 Einmalzahlung 2006 2007 900 Einmalzahlung 2008 Ab Januar 50 Sockel + 3,1% mehr 2009 Ab Januar 2,8% mehr + 225 Einmalzahlung 2010 Ab Juli 1,2% mehr + 240 Einmalzahlung 2011 Ab Januar 0,6% und ab August 0,3% 2012 Ab März 3,3% mehr 2013 Ab Januar 1,2% mehr + ab August 1,2% mehr 2014 Ab März 2,8% mehr, mindestens um 84,11 mehr 2015 Ab März 2,2% mehr sowie ab September Postzulage = monatliche Ausgleichszahlung für das 2004 gekürzte Weihnachts- und ganz gestrichene Urlaubsgeld. Seit 2012 bis 31.1.2018 in Höhe von 4% der Grundbesoldung zzgl. Familienzuschlag; 1% für die soziale Aufstockung der Altersteilzeit für Beamte 2016 Ab März 2,2% mehr 300 Einmalzahlung 2017 Ab Februar 2,35% mehr Durch unseren gemeinsamen Einsatz konnten wir seit 2002 eine Erhöhung der Grundbesoldung (und damit auch der Familienzuschläge) um ca. 36% erreichen. Beispielhaft für einen Beamten A 5 Endstufe von 1.835,72 auf 2.484,71. Hinzu kommen Einmalzahlungen von ca. 1.625 (und die Postzulage). Was wollen wir 2018 erreichen? In der Tarifrunde Post fordern wir für PostbeamtInnen die Fortsetzung der Postzulage! In der Tarifrunde Öffentlicher Dienst werden die Forderungen von der Bundestarifkommission am 8. Februar 2018 beschlossen. Bis dahin haben auch alle ver.di Mitglieder die Möglichkeit, in den Dienststellen, Betrieben und im Mitgliedernetzforum ihre Forderungen und deren Durchsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren. ver.di tut was Du tust was Sie tun was - wir tun was! Seite 2
Zahlen, Daten, Fakten Rekordgewinne, Rekord-Dividende - Der Post AG geht es gut wie nie, aber nur der Vorstand und die Aktionäre haben etwas davon Wir rechnen mal zusammen: Deutsche Post DHL = 3,491 Milliarden, Rekordgewinn 2016 Vorstands- = Enormer Zuwachs vergütungen bis zu 9,934 Millionen Dividende Aktionäre = Plus 75% in 8 Jahren Gewinnprognose = Neuer Rekord geplant 2017 3,75 Milliarden Und für die Beschäftigten bleibt unterm Strich: Weiter steigende Arbeitsbelastung Hohe körperliche und psychische Belastung Stetig ansteigende Krankenquote Zunehmende Unfallzahlen Rekordgewinne, Rekorddividende und die enorme Gehälter des Vorstandes dürfen nicht zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten gehen. Seite 3
Deine Rechte im Streik Streiken ist ein Grundrecht, keine Kündigung oder Abmahnung wegen Streik, es gibt Streikgeld für ver.di-mitglieder und was du noch wissen musst Ein Streik ist immer das letzte Mittel, das die Beschäftigten haben, um ihre Forderungen durchzusetzen. Daher ist es wichtig, dass sich alle zum Streik Aufgerufenen daran beteiligen. Doch wo steht eigentlich, dass ich streiken darf? Ist das nicht illegal? Mach ich mich strafbar? Der Streik ist ein Grundrecht und ist über das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) abgesichert. Jede Kollegin und jeder Kollege darf an einem (Warn- ) Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der Streikteilnahme sind unwirksam. Der Arbeitgeber darf Streikenden auch nicht kündigen oder sie abmahnen. Wichtig! Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streikes nicht. Nur Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung, das sogenannte Streikgeld! Zeiterfassung und Abmeldung Wer an einem Streik teilnimmt ist nicht verpflichtet den Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzten und sich an oder abzumelden. Man muss sich auch nicht bei der Zeiterfassung ein- oder ausbuchen. Maßregelverbot Maßregelungen (Abmahnungen, Kündigungen usw.) durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Streikbrucharbeit verweigern Beschäftigte sind nicht zum Streikbruch verpflichtet. Diese Arbeit kann verweigert werden und es darf deshalb nicht zum Verlust des Arbeitsentgeltanspruches führen. Auch Beamtinnen und Beamte dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Überstunden Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechtswidrig und unwirksam. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Falls Mehrarbeit erforderlich ist, bedarf es im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gemäß 87 Betriebsverfassungsgesetz. Protestkundgebungen Alle Beschäftigte haben auch während des (Warn-) Streiks das Recht, an Protestkundgebungen teilzunehmen (z.b. vor den bestreikten Betrieben). Falls dabei zu Problemen mit der Polizei kommen sollte: Keine Angaben zu der Sache an sich machen! Immer an die örtliche ver.di- Arbeitskampfleitung verweisen. Es müssen nur Angaben zur Person gemacht werden! Wenn es nötig sein sollte, erhält die Kollegin / der Kollege kompetenten Rechtsschutz durch ver.di. Streikunterstützung ( Streikgeld ) Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Auch die Bundesagentur für Arbeit zahlt in dieser Zeit nicht. Stattdessen zahlt ver.di den Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme (auch bei einer eventuellen Aussperrung) Streikunterstützung. Dazu musst Du Dich an jedem Streiktag in die Streikliste eintragen. Das ist einer der vielen Gründe, Mitglied bei ver.di zu werden. Die Unterstützung erhalten ver.di- Mitglieder, die ihren ver.di-beitrag bezahlt haben. Aber Achtung! Sind eure Beitragsanteile noch aktuell? Falls ihr den Beitrag über Bankeinzug zahlt, müsst ihr ver.di darüber unterrichten, wenn ihr mehr verdient (z.b. wegen Erhöhung der Arbeitszeit oder geänderter Entgeltgruppe). Wenn ihr das nicht macht, ist euer Beitrag geringer, es gibt dann aber auch nur die geringere Streikunterstützung. Tarifvertragliche Erhöhungen werden automatisch eingerechnet. Beim Gehaltsabzug wird der ver.di-beitrag automatisch vom Gehalt abgezogen. Es ist auch möglich, während des Arbeitskampfes in ver.di einzutreten. Die Streikunterstützung ist dann nicht ganz so hoch und der Mitgliedsbeitrag muss für drei Monate gezahlt werden. Wer innerhalb von 18 Monaten austritt, muss die Streikunterstützung zurückzahlen. Höhe der Unterstützung Die Streikunterstützung ist keine Lohnersatzleistung. Die Berechnung der Unterstützung erfolgt in der Regel nach dem Durchschnitt der in den letzten drei Monate vor dem Streik gezahlten Beiträge und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Die Streikunterstützung ist geringer als der reguläre Lohn, dafür ist sie frei von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Krankenversicherungsschutz Nach dem Sozialgesetzbuch V 192 besteht die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung während eines Streikes ohne Beitragszahlung fort. Aussperrung Während des Arbeitskampfes kann es dazu kommen, dass die Arbeitgeber aussperren. Dabei darf der Arbeitgeber nicht zwischen Streikenden und Streikbrechern unterscheiden. Auch dann haben ver.di-mitglieder Anspruch auf Streikunterstützung. Anweisungen der Streikleitung Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Streik zu gewährleisten, haben sich die Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten. Wirksamkeit und Erfolg des Streikes hängt von jedem einzelnen ab. Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streikes entscheidet der Bundesvorstand oder die von ihm beauftragte Streikleitung. Seite 4
Warum Tarifverträge so wichtig sind: Mit Tarifvertrag Arbeitszeit pro Woche 38,5-Stunden-Woche Nach dem Gesetz 48 Wochenstunden im Durchschnitt Stundenlohn Einstiegslohn Zustellung (12,22, EGr 3, Stufe 0) Mindestlohn von 8,84 Urlaub 26 bis 30 Tage (in der 5-Tage-Woche) 20 Tage (in der 5-Tage-Woche) Urlaubsgeld 332,34 für Vollbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig) Weihnachtsgeld Es gibt ein 13. Monatsentgelt Aufwandsentschädigung Für Zusteller bzw. Fahrzeugführer (mindestens 1,02 am Tag) Vermögenswirksame Leistungen 6,65 je Monat (Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig) Bezahlte Freistellungen geregelt
Tarifverhandlungen Wie geht es weiter? Auf unserer Homepage des Fachbereiches gibt es immer aktuelle Infos zum Tarifgeschehen Wie geht es mit den Tarifverhandlungen weiter? Gibt es einen Streik? Wie erfahre ich mehr dazu? Auf der Homepage des Fachbereiches Postdienste, Speditionen und Logistik in Hessen gibt es immer aktuelle Informationen zu den Tarifverhandlungen. Weitere Informationen zu anderen Themen rund um den Fachbereich und Kontaktdaten der ver.di-funktionäre vor Ort sind hier zur finden. Alle Ausgaben unseres Magazins PSL-Hessen Ticker können dort herunterladen werden. Es gibt aber noch viel mehr zu entdecken, deshalb einfach mal vorbei schauen: https://psl.hessen.verdi.de/ Impressum Herausgeber: ver.di Hessen, Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik (PSL) Verantwortlich: Holger Simon, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt Fotos: pixabay.com, ver.di Redaktionsschluss: 30. Januar 2018 Homepage: www.psl.hessen.verdi.de QR-Code zum Scannen mit dem Handy.