? ETA Die EU-BauPVO und die Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel: Fenster Dipl.-Ing. Dirk Bastert TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen Folie 1
CE-Kennzeichnung bedingt eine Leistungserklärung (Beispiel 1) Quelle: ift Rosenheim Folie 2
CE-Kennzeichnung bedingt eine Leistungserklärung (Beispiel 2) Folie 3
Ziel dieses Vortrages Mein Ziel ist, dass Sie heute nach meinem Vortrag die Leistungserklärung kennen: dass Sie wissen, warum es sie gibt wie sie aussieht was sie aussagt / beinhaltet was sie nicht aussagt wie Sie damit letztendlich umgehen sollten wie wir Sie unterstützen können Folie 4
Von der EU-BauPVO zum deutschen Bauordnungsrecht EU-BauPVO seit 07/2013 Ziel: Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten Einheitliche Produkt- und Prüfstandards sowie überall gleiche Leistungsangaben bei Bauprodukten. EUGH- Urteil vom 16.10.2014 Die Tücken EU-BauPVO der CE-Kennzeichnung und die Tücken der am CE-Kennzeichnung: Fallbeispiel Fenster Fenster Folie 5
Zeitlicher Ablauf 16.10.2014: EuGH-Urteil: Vertragsverletzung der BRD gegen den freien Warenverkehr mit zweijähriger Übergangsfrist bis zum 15./16.10.2016 Folie 6
Zeitlicher Ablauf 16.10.2014: EuGH-Urteil: Vertragsverletzung der BRD gegen den freien Warenverkehr mit zweijähriger Übergangsfrist bis zum 15./16.10.2016 Ab 16.10.2016: Für harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind für Produktleistungen keine allg. bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonst. nationalen Verwendbarkeitsnachweise, Ü-Nachweise und zus. Ü-Kennzeichnungen mehr möglich. CE + Ü Folie 7
Zeitlicher Ablauf 16.10.2014: EuGH-Urteil: Vertragsverletzung der BRD gegen den freien Warenverkehr mit zweijähriger Übergangsfrist bis zum 15./16.10.2016 Ab 16.10.2016: Für harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung sind für Produktleistungen keine allg. bauaufsichtlichen Zulassungen oder sonst. nationalen Verwendbarkeitsnachweise, Ü-Nachweise und zus. Ü-Kennzeichnungen mehr möglich. Ab Juni 2017: Änderung der BauO NRW: 19: Ein Bauprodukt, das die CE- Kennzeichnung trägt, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen den in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. 87:.können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. seit Januar 2017: Muster Verwaltungs Vorschrift - Technische Baubestimmungen: Verweist auf die in den jeweiligen Ländern geltenden technischen Regeln oder zusätzlichen Anwendungsregeln Folie 8
Wie ist man in der EU bezüglich CE-Kennzeichnung vorgegangen? Folie 9
Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung es wurden in der EU gemeinsam die Grundanforderungen an Bauwerke definiert (Achtung: Bauwerke! nicht Baustoffe oder Bauprodukte) Folie 10
Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung hen z.b. EN 14351 (für Fenster) EN 13163 (für Dämmstoffe) EN 13859 (Abdichtungen) Folie 11
Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung für jedes Bauprodukt wurden in der EU gemeinsam die relevanten Leistungsmerkmale einheitlich definiert. Diese Definition erfolgte auf Basis der Grundanforderungen an Bauwerke um die Leistungsmerkmale einheitlich anzugeben, muss man sie auch einheitlich prüfen => In der EU hat man sich auf ein einheitliche Prüfverfahren geeinigt, die in einer sogenannten harmonisierten Norm (hen) beschrieben sind Beispiel: Leistungsmerkmale eines Fensters bezügl. BWR 1: Schlagregendichtigkeit, Widerstandsfähigkeit Windlast. oder bezügl. BWR 6: Wärmeschutz, Energiedurchlass von Rahmen und Verglasung Folie 12
Vorgehen in der EU bei einer CE-Kennzeichnung die Ergebnisse der Prüfung der Leistungsmerkmale werden in einer Leistungserklärung aufgeführt die Leistungserklärung muss die in der hen aufgeführten Leistungsmerkmale enthalten. Der Hersteller muss nicht alle Merkmale prüfen, er muss dann aber für ein nicht geprüftes Merkmal dies so auch angeben (npd no performance determined). Es reicht, wenn auch nur ein Leistungsmerkmal geprüft wird und alle anderen Merkmale nicht. das Leistungsmerkmal gibt nur das Prüfergebnis an, es sagt nicht, ob ggf. ein in einem Mitgliedstaat gesetzter Mindestwert erreicht wird Folie 13
Wie erfährt man, ob eine hen besteht und ob das Produkt eine CE-Kennzeichnung benötigt? Folie 14
Woher weiß ich, ob mein Bauprodukt ein CE-Zeichen benötigt? Alle Bauprodukte, für die es eine harmonisierte europäische Norm (hen) bzw. eine Europäische Technische Bewertung (ETA) gibt, benötigen ein CE-Zeichen TÜV SÜD Industrie Service GmbH 21.03.2018 März 2018 Folie 15
Die Leistungserklärung am Beispiel Fenster Folie 16
Leistungserklärung (Beispiel 1) Folie 17
Leistungserklärung (Beispiel 1) Folie 18
Sind wesentliche Eigenschaften zu qualifizieren / quantifizieren? Windzone?: Widerstandsfähigkeit gegen Windlast: B2 ausreichend?. Schlagregendichtheit für ein Gebäude bis 10 m Höhe bei Windlastzone 2: 4 A - ausreichend? npd: no performance determined Für diese wesentliche Eigenschaft werden keine Angaben gemacht. 32 db Wo bauen Sie gerade? An einer Hauptverkehrsstraße? Wärmedurchgangskoeffizient U W = 0,88 W/m 2 K. Und was steht im EnEV-Nachweis? Strahlungseigenschaften. Ist das wichtig? Luftdurchlässigkeit? Was bedeutet Klasse 3? Folie 19
Wesentliche Merkmale 1 3: Widerstand gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit Folie 20
Wesentliches Merkmal 5 Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Für Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Befestigungsvorrichtungen und Fangscheren, Feststeller und Befestigungsvorrichtungen für Reinigungszwecke) gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2010-08, 4.8 Befindet sich am Fenster / an der Außentür ein zu öffnender Flügel wie z. B. Oberlicht mit einer zusätzlichen Sicherungsvorrichtung wie z. B. Fangschere, Feststeller, Befestigungsvorrichtung für Reinigungszwecke usw., so ist der Flügel nach EN 14351-1, Abs. 4.8 eine Minute lang mit 350 N zu belasten. Folie 21
Wesentliches Merkmal 6 Schallschutz von Fenstern und Türen Die nationalen Mindestanforderungen ergeben sich aus der DIN 4109-1 Folie 22
Schallschutz von Fenstern und Türen Planungsaufgabe Die Schalldämmung der Fenster berechnet der Bauphysiker. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten (VDI 2719, Tabellenwerte nach DIN 4109) Beispiel: Schlafzimmer grenzt an eine Hauptverkehrsstraße an: Außenlärmpegel L = 70 75 db (A) Der Bauphysiker berechnet ein erforderliches Schalldämm-Maß für die Fenster zur Straße von R W,R 40 db im eingebauten Zustand! Das bedeutet, ich benötige ein Fenster nach SSK 4 mit einem Rechenwert von R W,R 40 db auf der Baustelle im eingebauten Zustand. Was sollte also auf meinem CE-Zeichen draufstehen? Folie 23
Schallschutz von Fenstern und Türen Planungsaufgabe Was sollte also auf meinem CE-Zeichen draufstehen? npd das ganz bestimmt nicht! Auf der CE-Kennzeichnung muss der im Prüflabor gemessene Prüfstandswert des bewerteten Schalldämm-Maßes R w (=R w, P Prüfstandswert nach DIN 4109) stehen. Von diesem sind folgende Vorhaltemaße abzuziehen, um den Rechenwert nach DIN 4109 des bewerteten Schalldämm-Maßes R w,r ( Rechenwert nach DIN 4109 ) für die Ausschreibung zu erhalten: Fenster: 2 db (Außentüren: 5 db) R W,R = R w 2 db = 40 db Das bedeutet, auf dem CE-zeichen soll der Prüfstandswert des bewerteten Schalldämm-Maßes stehen. Für ein Fenster der SSKL 4 muss folglich R w = 42 db auf dem CE-Zeichen stehen. Folie 24
Wesentliches Merkmal 7 - Wärmedurchgangskoeffizient Bauherr und Planer legen das Wärmeschutzniveau fest. Der Bauphysiker führt gemäß EnEV eine Energiebilanzierung durch und legt die Anforderung an den spezifischen Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle H T (der bauliche Wärmeschutz) fest. Hierbei legt er für alle Bauteile der Gebäudehülle die jeweiligen U-Werte als sogenannte Bemessungswerte fest. Was steht auf dem CE-Zeichen? Die Deklaration erfolgt mit dem sogenannten Nennwert. Dieser ist in ganz Europa einheitlich. U W = U-Wert für das gesamte Fenster bestehend aus Glas, Rahmen, Randverbund Der Planer hat es einfach. Da für diese mandatierte Eigenschaft eine nationale Anforderung in Deutschland existiert (EnEV), darf diese Eigenschaft nicht mit npd ausgewiesen sein, sondern es muss der Prüfwert des Herstellers angegeben werden. Folie 25
Wesentliches Merkmal 8 - Strahlungseigenschaften Für die Ermittlung der Strahlungseigenschaften gelten die Festlegungen nach DIN EN 14351-1:2010-08, 4.13. Der Gesamtenergiedurchlassgrad, g-wert, und der Lichttransmissionsgrad sind in Abhängigkeit der Verglasung nach EnEV zu ermitteln. Der Bemessungswert des Gesamtenergiedurchlassgrades entspricht dem Nennwert g. Der Bemessungswert τv,bw des Lichttransmissionsgrades entspricht dem Nennwert τv. Der g-wert und der τv-wert sind den Produktdaten des Glasherstellers zu entnehmen. Folie 26
Leistungserklärung (Beispiel 2) Folie 27
Leistungserklärung (Beispiel 2) Folie 28
Leistungserklärung (Beispiel 2) Es wird angegeben, dass nichts festgestellt wurde Nur Glas geprüft: nicht Rahmen nicht Schlagregen usw. Folie 29
Ausblick/ Vorgehensweise In Zukunft wird es Bauprodukte mit nur noch dem CE-Zeichen, das Ü-Zeichen wird für diese entfallen (nicht nach hen geregelte Produkte werden weiterhin ein Ü-Zeichen haben, dann aber kein CE-Zeichen) Das CE-Zeichen basiert auf Prüfkriterien aus hen. Diese ergeben europäische Werte; Es ist nicht automatisch so, dass nationale Anforderungen an ein Bauteil damit eingehalten werden. Fragestellung muss also sein: Ist das Produkt national in Ordnung? Der Grundsätzlichkeit nach (wurden also die national relevanten Faktoren in der Leitungserklärung gemäß hen geprüft)? Sind die Prüfergebnisse nach hen verwendbar für die Prüfung im Hinblick auf die Erfüllung der nationalen Anforderung (DIN)? Bauherr, Planer und Bauunternehmen tragen die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften Folie 30
Der praktische Umgang mit der Leistungserklärung Pragmatisch Mit gesundem Menschenverstand und Wachsamkeit Im Detail Inhalt der angegebenen hen Studium der VVTB (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung) bzw. der seitherigen Zulassungen, auf die mit dem Ü-Zeichen verwiesen wurde siehe alte Bauregelliste Die Sachverständigen des TÜV SÜD unterstützen Sie dabei Folie 31
Abschluss Sie kennen nun den Zusammenhang von CE Kennzeichnung und Leistungserklärung Sie wissen wofür die CE-Kennzeichnung steht. Sie kennen nun Aussehen und Inhalt der Leistungserklärung sowie die damit bescheinigten Eigenschaften des zugehörigen Produktes bzw. eventuell nicht angegebene Eigenschaften des Produktes. Damit sind meine anfangs formulierte Ziele erreicht und daher danke ich für Ihre Aufmerksamkeit! Welche Frage stellen Sie sich gerade? Dann fragen Sie! Folie 32
Kontakt Dirk Bastert Telefon 0201 52329-328 E-Mail: dirk.bastert@tuev-sued.de Folie 33