Die rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext. Katrin Löffelhardt, Bielefeld

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Transkript:

Die rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext Katrin Löffelhardt, Bielefeld

Was habe ich vor: Erfahrungswelten junger Geflüchteter Gesetzliche Änderungen und Auswirkungen für UMF Involvierte Systeme zur Aufnahme und Versorgung Entwicklungsaufgaben 2 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Erfahrungswelten junger Flüchtlinge Heimatland meist unfreiwillig verlassen Sie sind Kinder und Jugendliche in der Entwicklung Gleiche Bedürfnisse wie in Deutschland aufgewachsene: Normalität, Schutz, Sicherheit, Unterstützung Verlusterfahrungen, oft von nahen Angehörigen Erfahrung von Ausgeliefertsein Das Unfassbare erlebt - Trauma - 3 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Erfahrungswelten junger Flüchtlinge Gefühl, hier wertlos zu sein Schuldgefühle Erwartungsdruck des Herkunftssystems durch innere Aufträge oder durch zu hohe Verantwortung für die Familie Unsicherheit über den Aufenthaltsstatus 4 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Who cares? Jugendhilfe UMF Ausländerrecht 5 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Gesetzliche Änderungen und Auswirkungen für UMF Rückschau: Der Bundesgesetzgeber hat (erst) 2005 mit einer Neuformulierung des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes erst eine Primärzuständigkeit der Jugendämter/- hilfe für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) klargestellt. unbegleitete Einreise ist eigenständiges Inobhutnahmekriterium unverzügliche Bestellung eines Vormundes 6 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Gesetzliche Änderungen und Auswirkungen für UMF Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten: 1.Nov. 2015 Umverteilung von unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge im Rahmen jugendhilferechtlichen Inobhutnahme 42a- f SGB VIII / Vorläufige Inobhutnahme Maßnahme der Jugendhilfe, die Vorrang hat vor den aufenthaltsrechtlichen Belangen 7 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Rechtliche Neuerungen Seit 01.08.2015 Seit 24.10.2015 (AsylverfahrensbeschleunigungsG) Seit 28.10.2015 (VO zum AsylverfahrensbeschleunigungsG) Seit 01.11.2015 (UMF VerteilungsG) Seit 01.01.2016 (Neubestimmung Aufenthaltsbeendigung) Seit 05.02.2016 (DatenaustauschverbesserungsG) Seit 06.02.2016 (BÜMA VO) Seit 17.03.2016 (Erleichterte AusweisungsG und Einführung beschleunigter AsylverfahrenG) Seit 06.08.2016 Gesetz zur Integration von Asylsuchenden in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 8 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Rechtliche Neuerungen : Asyl und Aufenthaltsrecht für UMF Übergangsregelung UMF zur EU Verfahrensrichtlinie Zwingende Anwesenheit des Vormunds bei der Anhörung (Art. 25 Abs. 1b VRL) Vormund hat Gelegenheit für Fragen / Anmerkungen (Art. 25 Abs. 1b VRL) bei sicheren Herkunftsländern Asylantragstellung durch das Jugendamt nach 12 AsylG 9 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Schutzquoten und Anträge von umf im ersten Halbjahr 2016 für die fünf Hauptherkunftsländer Herkunftsland Asylanträge Gesamtschutzquote Bereinigte Schutzquote 1 Afghanistan 7.509 71,0 % 86,0 % Syrien 6.144 98,9 % 100 % Irak 1.415 98,0 % 99,3 % Eritrea 545 94,1 % 100 % Somalia 395 63,9 % 76,7 % Alle Herkunftsländer 17.909 89,2 % 94,6 % Quelle: Antwort zu BT Drucksache 18/9136 1 Formelle Entscheidungen- z.b. Erledigung wg. Nichtzuständigkeit - herausgerechnet, nur Entscheidungen mit inhaltlicher Prüfung der Fluchtgründe berücksichtigt. 10 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Rechtliche Neuerungen : Asyl und Aufenthaltsrecht für UMF Asylpaket I und II Heraufsetzung der Handlungsfähigkeit auf 18 Jahre gegenüber Ausländerbehörde und BAMF ( 80 AufenthG u. 12 AsylG) Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer Beschäftigungsverbot 60a Abs. 6 AufenthG für abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Asylantragstellung nach 31.08.2015 11 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Rechtliche Neuerungen : Asyl und Aufenthaltsrecht für UMF Asylpaket I und II Familiennachnachzug für subsidiär Schutzberechtigte für 2 Jahre ausgesetzt ( 17. März 2016 16. März 2018) Integrationsgesetz Ausbildungsduldung ( 60a Abs.2 Satz 4), Wechsel von Beschäftigungsordnung ins Aufenthaltsgesetz 12 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

SGB VIII Änderungen in Bezug auf UMF Absenkung der Jugendhilfestandards für UMF Abschaffung Rechtsanspruch Hilfe für junge Volljährige 41 SGB VIII für UMF 13 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Involvierte Systeme bei der Aufnahme und Versorgung Jugendhilfe in NRW Fachstellen Jugendhilfe anderer BL Familiengerichte Ausländerbehörden Schulen, Gesundheitswesen Registrierstellen / BR Sozialamt Polizeibehörden BAMF 14 I Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016

Entwicklungsaufgaben Konzepte zur interkommunalen fachlichen Kooperation / Steuerung der Schnittstellen Migrationssensible Konzepte in der Jugendhilfe Fachliche Qualifizierung der Vormundschaft Pool von Ehrenamtlichen für Patenschaften und Mentoren 15 Katrin Löffelhardt / Bielefeld / November 2016