ech Standards vom Expertenausschuss neu genehmigte Standards

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ech Standards vom Expertenausschuss neu genehmigte Standards Zugestellt an: Alle Aargauer Gemeinden Erstellt von: Publis Public Info Services AG Niederlenzerstrasse 25 5600 Lenzburg am: 9. Dezember 2013 Version: 5.0 Datei: ech-standards - PUBLIS Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 1 37

Inhaltsverzeichnis 1. Änderungskontrolle... 3 2. Management Summary... 4 3. ech-0010 Datenstandard Postadresse (Version 5.1)... 5 4. ech-0011 Datenstandard Personendaten (Version 8.0)... 6 5. ech-0021 Datenstandard Personendaten (Version 5.1)... 7 6. ech-0044 Datenstandard Austausch von Personenidentifikationen (Version 4.0)... 8 7. ech-0045 Datenstandard Stimm- und Wahlregister (Version 3.0)... 9 8. ech-0093 Prozess Wegzug / Zuzug (Version 1.1)... 10 9. ech-0097 Datenstandard Unternehmensidentifikation (Version 2.0)... 11 10. ech-0098 Datenstandard Unternehmensdaten (Version 2.0)... 12 11. ech-0099 Lieferung an die Statistik (Version 2.0)... 13 12. ech-0107 Gestaltungsprinzipien für die Identitäts- und Zugriffsverwaltung (IAM) Version 2.0... 14 13. ech-0108 Datenstandard Unternehmens-Identifikationsregister (UID-Register) (Version 2.0)... 15 14. ech-0110 Schnittstellenstandard Abstimmungs- und Wahlresultate (Version 1.0)... 16 15. ech-0115 Datenstandard NOGA (Allg. Systematik der Wirtschaftszweige)... 17 16. ech-0116 Meldegründe UID-Register (Version 1.0)... 18 17. ech-0119 E-Tax Filing (Version 2.0)... 19 18. ech-0126 Rahmenkonzept Vernetzte Verwaltung Schweiz (1.0)... 20 19. ech-0130 Objektwesen Domäne Bauwesen (Version 1.0)... 21 20. ech-0132 Objektwesen Domäne Versicherung (Version 1.0)... 22 21. ech-0133 Objektwesen Domäne Steuern (Version 1.0)... 23 22. ech-0135 Datenstandard Heimatort (Version 1.0)... 24 23. ech-0136 Datenstandard Zuständigkeit im Zivilstandswesen (Version 1.0)... 25 24. ech-0142 Handbuch zur Optimierung des Zugangs zu öffentlichen Leistungen auf Behördenportalen (Version 1.0)... 26 25. ech-0143 Organisationshandbuch Prozessmanagement optimiert für Gemeinden... 27 26. ech-0148 Meldegründe Unternehmen Domäne Steuern... 28 27. ech-0149 Suchen und melden von Fundgegenständen (Version 2.0)... 29 28. ech-0155 Datenstandard politische Rechte (Version 1.0)... 30 29. ech-0156 Datenstandard ISA-Datenimport aus den Einwohnerregistern (Version 1.0)... 31 30. ech-0157 Schnittstellenstandard Kandidatenliste (Version 1.0)... 32 31. ech-0158 BPMN-Modellierungskonvention für die öffentliche Verwaltung (Version 1.0)... 33 32. ech-0159 Schnittstellenstandard Abstimmungsvorlagen (Vers. 1.0)... 34 33. ech-0160 Archivische Ablieferungsschnittstellen (Version 1.0)... 35 34. ech-0165 SIARD-Formatspezifikation (Version 1.0)... 36 35. ech-0166 Geokategorien (Version 1.1)... 37 Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 2 37

1. Änderungskontrolle Version Datum Autor Änderungen 1.0 23.01.2013 Reto Deubelbeiss ech-0011, ech-0115, ech-0119, ech- 0135, ech-0136, ech-0142, ech-0160 2.0 21.05.2013 Reto Deubelbeiss ech-0021, ech-0098, ech-0108, ech- 0148, ech-0156, ech-0130, ech- 0132, ech-0133, ech-0149, ech- 0155, ech-0157, ech-0159, ech-0165 3.0 27.06.2013 Reto Deubelbeiss ech-0010, ech-0011, ech-0044, ech- 0045, ech-0099, ech-0110, ech- 0126, ech-0158, ech-0166 4.0 30.09.2013 Reto Deubelbeiss ech-0097, ech-0116, ech-0143, ech- 0166 5.0 09.12.2013 Reto Deubelbeiss ech-0093, ech-0107 Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 3 37

2. Management Summary In diesem Management Summary wird direkt auf die Standards verwiesen, bei welchen die Gemeinden aktiv werden sollten. Mit Klick auf die Ziffer Nummer gelangen Sie direkt zum jeweiligen Artikel. - Ziffer 4.2; ech-0011 Datenstandard Personendaten (Version 8.0) - Ziffer 5.2; ech-0021 Datenstandard Personendaten (Version 5.1) - Ziffer 22.2; ech-0135 Datenstandard Heimatort (Version 1.0) - Ziffer 23.2; ech-0136 Datenstandart Zuständigkeiten im Zivilstandswesen - Ziffer 25.2; ech-0143 Organisationshandbuch Prozessmanagement - Ziffer 31.2; ech-0158 BPMN-Modellierungskonvention Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 4 37

3. ech-0010 Datenstandard Postadresse (Version 5.1) 3.1 Änderungen gegenüber Version 5.0 Title Type von 20 auf 50 Zeichen verlängert Anrede wird neu auch bei einer Organisationsadresse geführt Anhänge gemäss aktueller Vorlage der ech-geschäftsstelle angepasst Ziele der ech-postadresse sind: Bemerkung, Handlungsbedarf - - Die Datenstruktur ist einfach - Die Adressangaben können für die Adressanschrift für Couverts mit Sichtfenster verwendet werden. D.h. eine Adresszeile sollte nicht breiter als 60 Zeichen werden. - Es können schweizerische und ausländische Adressen abgebildet werden Die Form der Darstellung und die Reihenfolge der Felder auf der ausgedruckten Postadresse variieren von Land zu Land. Darstellungsformationen sind nicht Teil dieses Standards. 3.2 Handlungsbedarf für Gemeinden Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die entsprechenden Software-Hersteller zu gewährleisten. - - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 5 37

4. ech-0011 Datenstandard Personendaten (Version 8.0) 4.1 Änderungen gegenüber Version 6.0 und 7.0 Bemerkung, Handlungsbedarf householdidtype fehlte - Schreibfehler korrigiert - Schlüssel Heimatgemeinde gemäss ech- - 0135/eCH-0136 berücksichtigen. (Heimatorte werden in Textform eingegeben) Import-Schema angepasst - Liste Anhang D nachgeführt (Felderliste) - Vorname Pass - Neues Element für amtlicher Nachweis NEUES ELEMENT Zivilstand Neue Merkmale wurden aufgenommen: NEUES ELEMENT - Namen gemäss Deklaration - Vornamen gemäss Deklaration Beim Zivilstand wurde neu die Codierung 9 NEUES ELEMENT unbekannt aufgenommen Austauschformat in Zusammenhang mit den Standards 0044 Personenidentifikation und 0045 Stimm- und Wahlrecht. Die Austauschformate für konkrete Anwendungen werden in eigenen Standards (Bsp. ech-0020) definiert. Die Basis bildet die Registerharmonisierung. 4.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Bemerkung, Handlungsbedarf Was muss gemacht werden? Die EDV-Anbieter müssen bei der Gemeindefachlösung im Modul Einwohnerkontrolle das neue Element Amtlicher Nachweis Zivilstand gemäss ech-0011 ergänzen. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software- Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 6 37

5. ech-0021 Datenstandard Personendaten (Version 5.1) 5.1 Änderungen gegenüber Version 5.0 Für die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz KESG wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Angabe mehrerer Gesetzesartikel bei baseonlaw Neuer Beziehungstyp Vorsorgebeauftragter Neue Gesetzesartikel 398, 399 und 449 bei baseonlaw Neues optionales Element basedonlawaddon für die Angabe von Artikels als Freitext Anpassung am Kapitel 4.5.2 Anpassung am Kapitel 4.5.1 Anpassung am Kapitel 4.5.2 Neues Kapitel 4.5.3 Der vorliegende Standard enthält lediglich Spezifikationen zu Personenangaben, welche nicht bereits über Standard [ech-0011] standardisiert sind. Austauschformate für konkrete Schnittstellen wie z.bsp: - den Austausch von Informationen zwischen Einwohnerkontrollen bei Zuzug bzw. Wegzug von Personen - den Austausch von Informationen zwischen Einwohnerkontrollen und dem Bundesamt für Statistik - den Austausch von Informationen zwischen Einwohnerkontrollen und anderen Systemen wie z.b. ZAR, Infostar etc. 5.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die EDV-Anbieter müssen bei der Gemeindefachlösung im Modul Einwohnerkontrolle der neue Beziehungstyp Vorsorgebeauftragter gemäss ech-0021 ergänzen. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software- Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 7 37

6. ech-0044 Datenstandard Austausch von Personenidentifikationen (Version 4.0) 6.1 Änderungen gegenüber Version 3.0 Die Länge des Elements personid wurde von 20 auf 36 Zeichen geändert. Ledignamen als optionales, identifizierendes Merkmal aufgenommen Anwendungsgebiet - Möchte man Personendaten auf elektronischem Weg einfach, korrekt und medienbruchfrei weitergeben, benötigt man dafür ein minimales Set von identifizierenden Merkmalen, welches die einfache, sichere und eindeutige Identifikation einer Person erlaubt. Der vorliegende Standard beschreibt somit Identifikatoren nur aus Sicht des Datenaustauschs und macht keine Aussagen über deren Speicherung in registerführenden Anwendungen. Als registerübergreifende Personenidentifikationsnummer wird die neue Versichertennummer der AHV (AHV-Versichertennummer) in die von der Registerharmonisierung betroffenen amtlichen Personenregister (siehe Registerharmonisierungsgesetz) von Gemeinden, Kantonen und Bund eingeführt. Daneben und insbesondere bis die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer abgeschlossen ist, sind unterschiedliche Identifikatoren zur Personenidentifikation notwendig (z.b. der lokal von der Anwendung benutzte Identifikator, STAR-Nummer, ZAR-Nummer, der Identifikator des Kantons usw.). Zusammen mit dem Datenstandard ech-0011 deckt der Standard ech-0044 alle obligatorischen Merkmale des Merkmalskatalogs ab mit Ausnahme des Merkmals Stimmund Wahlrecht, welches im Standard ech-0045 Stimm- und Wahlrecht abgehandelt ist. 6.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 8 37

7. ech-0045 Datenstandard Stimm- und Wahlregister (Version 3.0) 7.1 Änderungen gegenüber Version 2.0 Die Definitionen zum Wahlkreis werden neu aus dem ech-0155 übernommen. Der Begriff Wahlkreis wurde in diesem Zusammenhang auf Einflussbereich angepasst. Anwendungsgebiet - Der vorliegende Standard definiert auf Basis des ech-0155 die Daten, das Format und die erlaubten Werte zur elektronischen Lieferung von Angaben zu den Stimm- und Wahlberechtigten an ein virtuelles Stimm- und Wahlregister der Schweiz. Basis für diesen Standard bilden das Registerharmonisierungsgesetz und der darin erwähnte Amtlicher Katalog der Merkmale [KAT]. Der Standard ech-0045 adressiert im Wesentlichen die folgenden Aspekte - Die nachfolgende Grafik gibt einen groben Überblick der Themenbereiche im Kontext Abstimmung und Wahlen sowie die Positionierung des Standards ech-0045. Für eine detaillierte Betrachtung siehe [ech-0155]. 7.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 9 37

8. ech-0093 Prozess Wegzug / Zuzug (Version 1.1) 8.1 Änderungen gegenüber Version 1.0 Erweiterung der Ereignisse um einen Erweiterungspunkt (extension, xs:anytype) Die um die Grafiken aus dem XML-Schema wurden ergänzt Anwendungsgebiet RfC 2013-88 Die Einwohnerkontrollen haben den gesetzlichen Auftrag, Einwohnerregister zu führen und die registrierten und geänderten Personendaten den berechtigten Verwaltungsstellen zu melden. Der ech-0093 spezifiziert - Den Prozess für den Austausch von Wegzugs, respektive Zuzugsmeldungen zwischen den betroffenen Einwohnerkontrollen, - Die vorgesehenen Meldegründe, - Und die Daten, welche bei Eintreten der entsprechenden Ereignisse weiterzugeben sind. Problem- und Spezialfälle werden im vorliegenden ech-standard nicht behandelt. Der Standard geht davon aus, dass derartige Spezialfälle wie bisher manuell behandelt werden. Sie werden daher nicht spezifiziert. Ebenfalls nicht behandelt werden Ereignismeldungen, welche bereits im Standard ech- 0020 (Datenstandard Meldegründe) beschrieben sind. Es werden nur Daten berücksichtigt, welche in den nachfolgenden ech-standards geführt werden: ech-standard ech-0011 ech-0044 ech-0021 Datenstandard Personendaten Datenstandard Austausch von Personenidentifikationen Datenstandard Personenzusatzdaten 8.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die EDV-Anbieter müssen bei der Gemeindefachlösung die Anpassungen der Ereignismeldungen implementieren. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software- Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 10 37

9. ech-0097 Datenstandard Unternehmensidentifikation (Version 2.0) 9.1 Änderungen gegenüber Version 1.0 Rechtsformen im Kapitel 3.7 angepasst RfC 2012-21 Anwendungsgebiet Der vorliegende Standard definiert die identifizierenden Merkmale für Unternehmen und bildet zusammen mit dem ech-0098 Datenstandard Unternehmensdaten das Austauschformat für die Übergabe von Informationen zu Unternehmen zwischen den Behörden der Schweiz. Austauschformate für konkrete Schnittstellen wie z.bsp: - den Austausch von Informationen mit dem UID-Register - den Austausch von Informationen zwischen Verwaltungsstellen und dem Betriebs- und Unternehmensregister BUR - den Austausch von Informationen zwischen Steuerverwaltungen der Gemeinden oder Kantone - den Austausch von Informationen im interkantonalen Steuermeldewesen Zusammen decken die Datenstandards ech-0097 und ech-0098 die generell für alle Fachdomänen relevanten Attribute von Unternehmen ab. 9.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die EDV-Anbieter müssen bei der Gemeindefachlösung die neuen Rechtsformen gemäss Kapitel 3.7 implementieren. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software- Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 11 37

10. ech-0098 Datenstandard Unternehmensdaten (Version 2.0) 10.1 Änderungen gegenüber Version 1.0 neues Element für Typ des Meldeverhältnis neues Element für das Eintrittsdatum der Liquidation RfC 2012-3, siehe Kapitel 4.4.1 RfC 2012-1, siehe Kapitel 4.3.8 Der vorliegende Standard definiert, zusammen mit dem Datenstandard ech-0097 Unternehmensidentifikation das Format und die erlaubten Werte zum elektronischen Austausch von Informationen zu Unternehmen zwischen den Behörden der Schweiz. Austauschformate für konkrete Schnittstellen wie z.bsp: - den Austausch von Informationen mit dem UID-Register - den Austausch von Informationen zwischen Verwaltungsstellen und dem Betriebsund Unternehmensregister BUR - den Austausch von Informationen zwischen Steuerverwaltungen der Gemeinden oder Kantone - den Austausch von Informationen im interkantonalen Steuermeldewesen 10.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die EDV-Anbieter müssen bei der Gemeindefachlösung im Modul Steuern die neuen Elemente Typ des Meldeverhältnisses und Eintrittsdatum der Liquidation gemäss ech-0098 ergänzen. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software- Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 12 37

11. ech-0099 Lieferung an die Statistik (Version 2.0) 11.1 Änderungen gegenüber Version 1.0 Die Imports der Schemen ech-0011 und ech-0044 wurden angepasst Neu wird der ech-0058 für die Implementation des Melderahmens genutzt - Der ech-0099 wird grundsätzlich für zwei unterschiedliche Zielsetzungen eingesetzt (Meldungstyp MT 99 und MT 94). - Die Zielsetzung des Geschäftsfalls «Lieferung an die Statistik [MT 99]» ist, dem BFS die EWR-Daten zu übermitteln, um statistische Auswertungen zu erstellen. Diese Lieferung erfolgt aufgrund einer vorgängigen Bestellung durch das BFS und enthält Daten per verlangtem Stichtag. - Die Zielsetzung des Geschäftsfalls Validierung [MT 94] ist, die Qualität der Daten zu garantieren, die auf dieselben Registern [MT 99] zurückzuführen sind, bevor diese produktiv der Statistik übermittelt werden. Kantonale Strukturen Die Strukturen der Kantone bezüglich Anbindung der Gemeinden sind unterschiedlich. Einige Kantone verfügen über kantonale Plattformen, andere nicht. Für die Meldung der Daten an das BFS sind ungeachtet dieser Strukturen nur die beiden nachfolgenden Varianten zulässig. - 11.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die entsprechenden Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 13 37

12. ech-0107 Gestaltungsprinzipien für die Identitäts- und Zugriffsverwaltung (IAM) Version 2.0 12.1 Änderungen gegenüber Version 1.0 Version V2.0 ist neu ein Standard Arbeiten aus dem Projekt Stabi 3 egov und deren Lösungsarchitektur wurden integriert Das Informationsmodell unterscheidet verschiedene Elemente 12.2 Zusammenfassung Bemerkung Bisherige Version V1.0 war eine Best Practice Neue Prozesse wurden eingefügt - Elemente der realen Welt - Das semantische Modell - Die Schnittstellenobjekte Das vorliegende Dokument definiert die Prinzipien, die Regeln und den Ordnungsrahmen für die IAM-Systemgestaltung, welche beim Bereitstellen von föderierten IAM-Lösungen im föderalen E-Government Schweiz berücksichtigt werden. Das Gestaltungsprinzip definiert eine modellhafte IAM-Landschaft in organisationsübergreifenden Applikationsszenarien für bestehende und neue Anwendungen. Der Standard spezifiziert die Anforderungen, die Stakeholder, die Prozesse, die Informationsarchitektur, die Geschäftsservices und mögliche Identity Federation-Modelle. Der Standard kann in allen E-Society-Bereichen angewendet werden. 12.3 Einführung IAM In der nachfolgenden Abbildung 1 werden die Kernelemente des IAM dargestellt. Im Zentrum aller IAM-Bemühungen steht, dass der Zugriff eines Subjekts auf eine Ressource kontrolliert erfolgt. 12.4 Anwendungsgebiet Der vorliegende Standard ech-0107 bildet die Basis der IAM-Standardisierung. Er definiert die Prinzipien, die Regeln und den Ordnungsrahmen für die IAM- Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 14 37

Systemgestaltung, welche beim Bereitstellen von organisationsübergreifenden IAM- Lösungen im föderalen E-Government Schweiz zu berücksichtigen sind. 12.5 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die entsprechenden Software-Hersteller zu gewährleisten. 13. ech-0108 Datenstandard Unternehmens-Identifikationsregister (UID-Register) (Version 2.0) 13.1 Änderungen gegenüber Version 1.1 Für die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz KESG wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Aufnahme des Gemeindenamens für RfC 2012-30, siehe Kapitel 4.2 und 4.2.3 Unternehmung Anpassung Typ des Unternehmens RfC 2012-31, siehe Kapitel 4.2.8 uid des Hauptsitzes bei Niederlassungen RfC 2012-32, siehe neues Kapitel 4.2.12 uid der MwSt. RfC 2012-33, siehe Kapitel 4.2.14 und neues Kapitel 4.2.14.5 Der vorliegende Standard beschränkt sich darauf, die Daten, Schnittstellen und Meldegründe zum Austausch von Unternehmensdaten zwischen dem UID-Register und Verwaltungsstellen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden zu beschreiben. Austauschformate für konkrete Schnittstellen wie z.bsp: - den Austausch von Informationen zwischen Verwaltungsstellen und dem Betriebsund Unternehmensregister BUR - den Austausch von Informationen zwischen Steuerverwaltungen der Gemeinden oder Kantone - den Austausch von Informationen im interkantonalen Steuermeldewesen 13.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die entsprechenden Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 15 37

14. ech-0110 Schnittstellenstandard Abstimmungs- und Wahlresultate (Version 1.0) 14.1 Zusammenfassung Im Kontext von Abstimmungen und Wahlen tauschen Behörden diverse Informationen für die Vorbereitung, Abwicklung und Auswertung von Abstimmungs- und Wahlereignissen aus. Der vorliegende Standard definiert dazu die Schnittstelle für die Rückgabe von Abstimmungs- und Wahlergebnissen aus den Voting-Anwendungen. Er basiert hinsichtlich der entsprechenden Datendefinitionen auf dem ech-0155 Datenstandard politische Rechte. Er spezifiziert dabei - Ereignisse welche zu Ereignismeldungen führen - Die Ereignismeldungen welche ausgetauscht werden sollen - Die Daten, welche zu den einzelnen Ereignismeldungen weiterzugeben sind. Es werden nur Daten berücksichtigt welche - Im Kontext von Abstimmungen und Wahlen als Resultate zu melden sind - Nach Abstimmungen u. Wahlen als statistische Informationen zu liefern sind Für den Austausch von Daten welche nicht den vorgängig beschriebenen Aspekten entsprechen, müssen die Schnittstellenpartner selbst entsprechende Regelungen vorsehen. 14.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die entsprechenden Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 16 37

15. ech-0115 Datenstandard NOGA (Allg. Systematik der Wirtschaftszweige) 15.1 Version 1.0 (Neu) Der vorliegende Standard definiert die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige NOGA 2008. Die Nomenklatur NOGA 2008 wird vom BFS geführt. Das BFS stellt sicher, dass die aktuellen NOGA-Codes implementiert sind in seinen Informationssystemen, welche für Externe zugreifbar sind (z.b. via Schnittstellen / Services), wie beispielsweise BUR/BURWEB und UID-Register/-Service. Die NOGA 2008 setzt sich wie folgt zusammen Stufe Identifizierung Anzahl 2. Stufe 2 Ziffern Abteilung 88 3. Stufe 3 Ziffern Gruppe 272 4. Stufe 4 Ziffern Klasse 615 5. Stufe 6 Ziffern Art 794 Ein kleiner Auszug daraus Code Name_de A LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 011 Anbau einjähriger Pflanzen 0111 Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten 0112 Anbau von Reis. 012 Anbau mehrjähriger Pflanzen 0121 Anbau von Wein- und Tafeltrauben 012101 Anbau von Wein- und Tafeltrauben 012102 Weinbau Kellerei 15.2 Folgende Programme sind im Gemeinwesen davon betroffen - Gemeindesoftware - VERANA / STAG - DIGITAX 15.3 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 17 37

16. ech-0116 Meldegründe UID-Register (Version 1.0) 16.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard spezifiziert die möglichen Meldegründe, welche zu Mutationen der Daten von Unternehmen im Bereich des UID-Registers führen und die Codes, welche für den elektronischen Austausch von Meldegründen zu verwenden sind. Das Anwendungsgebiet umfasst den Datenaustausch zwischen dem UID-Register und den UID-Stellen. Hierbei handelt es sich um Verwaltungseinheiten von Bund, Kantonen und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Anstalten sowie mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben betraute private Einrichtungen, die Datensammlungen über UID-Einheiten aufgrund von deren wirtschaftlicher Tätigkeit führen. UID-Stellen mit umfassenden Pflichten gemäss UIDV: - kantonale Handelsregister, Zentralregister des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister - kantonale Landwirtschaftsregister, Datensammlungen von kantonalen Veterinärämtern, Datensammlungen von Kantonschemikern oder kantonalen Labors, Register des Bundesamtes für Landwirtschaft, Medizinalberuferegister, kantonale Anwaltsregister, kantonale Notariatsregister - Register der AHV-Ausgleichskassen, kantonale Steuerregister, Mehrwertsteuerregister - Betriebs- und Unternehmensregister des BFS, Datensammlungen der Eidgenössischen Zollverwaltung über im Import/Export registrierte Unternehmen, das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS), die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und Versicherer nach Artikel 68 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG). Alle in der Verordnung nicht explizit aufgeführten UID-Stellen - es handelt sich um die UID-Stellen mit reduzierten Pflichten - haben einzig die Pflicht, die UID als Identifikator anzuerkennen. Ihnen ist es jedoch erlaubt, die Aufgabe einer UID-Stelle mit umfassenden Pflichten auf freiwilliger Basis auszuüben. Neueintrag durch die UID-Stelle: 16.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 18 37

17. ech-0119 E-Tax Filing (Version 2.0) 17.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard beschreibt das Austauschformat für die Steuermeldung der natürlichen Personen. Für die Anpassung an die kantonalen Gegebenheiten sind klare Vorgaben enthalten. Standards für die automatische Weiterleitung der steuerrelevanten Daten an die Steuerbehörden. Sowie Generierung eines menschenlesbaren Formats aus diesen erstellten Daten. Änderungen gegenüber Version 1.0 Anpassung der Grafik - Anpassung Länge des Attributs - restrevenuelumpsumsettlementmonths von 2 auf 3 Stellen Längenbeschränkung IBAN-Nr. - auf 34 Stellen erweitert Längenbeschränkung beim Attribut - originalcurrency auf 3 Stellen erweitert 17.2 Folgende Programme sind im Gemeinwesen davon betroffen - Easy-Tax - Gemeindesoftware - VERANA / STAG - DIGITAX 17.3 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 19 37

18. ech-0126 Rahmenkonzept Vernetzte Verwaltung Schweiz (1.0) 18.1 Zusammenfassung Das Rahmenkonzept Vernetzte Verwaltung Schweiz ist ein Grundlagendokument zur Verwaltungsmodernisierung in der föderalen Schweiz. Es beschreibt, wie die Modernisierungsziele der E-Government-Strategie Schweiz administrative Entlastung der Unternehmen und Privatpersonen, Produktivität und Gesamtwirtschaftlichkeit durch die organisations-übergreifende Vernetzung von Leistungen und Prozessen erreicht werden können. An wen richtet sich das Rahmenkonzept? Die Vorschläge des Rahmenkonzepts zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung richten sich somit gleichermassen - an die Steuerungsebene von E-Government Schweiz (Steuerungsausschuss, Expertenrat) - an die Umsetzer von E-Government-Vorhaben (Projektleiter, Prozessmanager, Unternehmensarchitekten, externe Dienstleister und Realisierungspartner) - an das Verwaltungsmanagement sowie an die Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung. 18.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 20 37

19. ech-0130 Objektwesen Domäne Bauwesen (Version 1.0) 19.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard definiert die Meldungen es Objektwesens in der Domäne der Bauverwaltung und die dabei genutzten Entitäten des Austauschdatenmodells. Für diesen Standard gilt dieselbe Grundlage wie für den ech-standard Objektwesen (ech-0129). Das vorliegende Dokument definiert auf der Basis des Austauschdatenmodells des Standards ech-0129 (ech-standard Objektwesen) die Meldungen der Domäne Bauwesen. 19.2 Folgende Abteilungen des Gemeinwesens sind davon betroffen - Bauverwaltung - Baubehörde - GWR-führende Stelle - Geometer Ein kleiner Auszug aus den Meldungen die ausgetauscht werden: ID Meldung Absender Empfänger 130.1.1 Bauprojekteingabe Bauverwaltung GWR-führende Stelle 130.1.2 Bauprojekteingabequittung GWR-führende Stelle Bauverwaltung 130.2.1 Bauprojekt ändern Bauverwaltung GWR-führende Stelle 130.2.2 Rückmeldung GWR-führende Stelle Bauverwaltung Bauprojektänderung 130.3.1 Baurechtsentscheid an Geometer und Bauverwaltung Geometer / GWRführende Stelle GWR 130.4.1 Bauprojektannullation Bauverwaltung GWR-führende Stelle / Geometer 19.3 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die EDV-Anbieter müssen bei der Gemeindefachlösung im Modul Baukontrolle gemäss ech-0130 anpassen. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 21 37

20. ech-0132 Objektwesen Domäne Versicherung (Version 1.0) 20.1 Zusammenfassung Das vorliegende Dokument definiert die Meldungen des Objektwesens in der Domäne der Versicherungen und die dabei genutzten Entitäten des Austauschdatenmodells. 20.2 Folgende Abteilungen des Gemeinwesens sind davon betroffen - Kantonale Gebäudeversicherung (kgv) - Steueramt - Bauverwaltung - Grundbuchamt - Geometer - GWR-führende Stelle Es werden folgende Meldungen ausgetauscht: ID Meldung Absender 132.1.1 Neuschätzung Versicherung Schatzungsamt 132.2.1 Revisionsschätzung an kvg Schatzungsamt 132.4.1 Automatische Indexierung an kgv Schatzungsamt 132.5.1 Löschung kgv Versicherungsnummer 132.5.2 Versicherungsnummer kgv hinzufügen 132.5.3 Versicherungsobjekt ändern kgv 20.3 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die EDV-Anbieter müssen bei der Gemeindefachlösung im Modul Objektwesen gemäss ech-0132 anpassen. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 22 37

21. ech-0133 Objektwesen Domäne Steuern (Version 1.0) 21.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard definiert die Meldungen des Objektwesens in der Domäne der Steuerbehörden und die dabei genutzten Entitäten des Austauschdatenmodells. 21.2 Folgende Abteilungen des Gemeinwesens sind davon betroffen - Steueramt - Bauverwaltung - Schätzungsamt Es werden folgende Meldungen ausgetauscht: ID Meldung Absender 133.1.1 Eigentümer oder Nutzniesser Steueramt an BV und kgv 133.2.1 Schätzung an Steueramt Schätzungsamt 21.3 Folgende Programme sind im Gemeinwesen davon betroffen - Easy-Tax - Gemeindesoftware - VERANA / STAG - DIGITAX 21.4 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 23 37

22. ech-0135 Datenstandard Heimatort (Version 1.0) 22.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard definiert das Format und die erlaubten Werte der Heimatorte der Schweiz, welche vom elektronischen Personenstandsregister Infostar zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeindelandschaft in der Schweiz verändert sich stetig und passt sich politischen, vor allem aber auch wirtschaftlichen Gegebenheiten an. Wenn ein Heimatort mit einem anderen fusioniert, sich auflöst oder den Namen ändert, so erhält der alte wie auch der neue Heimatort eine Datumsangabe bezüglich der Gültigkeit. Gelieferte Attribute pro Heimatort Attribut Historisierung: gültig bis, gültig ab Informativ Infostar Heimatortnummer - BFS-Nummer historisiert, optional (falls in - Infostar erfasst) Heimatortname - Kantonskürzel - NachfolgerID: Infostar Heimatortnummer Informativ des Nachfolgeheimatorts Anwendungsgebiet Beispiele von vielen Prozessen Nachweis des Bürgerrechts mittels Heimatschein/Heimatausweis Ausstellung Pass / Identitätskarte Ausstellung des Führerausweises Prozesse im Bereich des Grundbuchs Prozesse im Bereich des Handelsregisters 22.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die Programmierung der Gemeindefachlösung muss durch die SW-Entwickler gemacht werden. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 24 37

23. ech-0136 Datenstandard Zuständigkeit im Zivilstandswesen (Version 1.0) 23.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard definiert das Format und die erlaubten Werte zur Ermittlung der Kontaktdaten der jeweils zuständigen Zivilstandsämter pro politische Gemeinde und pro Heimatort in der Schweiz. Gelieferte Attribute pro Heimatort (nebst Attributen aus ech-0135) Attribut Art des Amts (Zivilstandsamt, Aufsichtsbehörde, Sonderzivilstandsamt) Name des Zivilstandskreises Anschrift: Name des Amts Anschrift: Strasse Anschrift: Hausnummer Anschrift: Postfach, falls vorhanden Anschrift: PLZ Anschrift: Ort Telefon Fax E-Mail Anwendungsgebiet Informativ Informativ Informativ Informativ Informativ Informativ Informativ Informativ Informativ Informativ Informativ Beispiele von vielen Prozessen Berichtigung von Personenidentifikationsdaten Bestellung einer Zivilstandsurkunde (z.b. Heimatschein oder Familienausweis) Beurkundung eines Zivilstandsereignisses (z.b. Ehevorbereitung / Eheschliessung oder Kindesanerkennung) Fragen bezüglich Ahnenforschung und Statistik 23.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Fristen? Unterstützung durch Publis? Die Programmierung der Gemeindefachlösung muss durch die SW-Entwickler gemacht werden. Umsetzung mit nächstem Software-Update. Information der Gemeinden via Newsletter Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 25 37

24. ech-0142 Handbuch zur Optimierung des Zugangs zu öffentlichen Leistungen auf Behördenportalen (Version 1.0) 24.1 Zusammenfassung Das Handbuch zur Optimierung des Zugangs zu öffentlichen Leistungen auf Behörden- Portalen unterstützt Behörden auf kommunaler, kantonaler und auf Bundesebene bei der Planung, Entwicklung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit ihrer Portale. Das Hilfsmittel richtet sich an: Entscheidungsträger Informationsbeauftragte E-Government-Umsetzer Webverantwortliche Webanalysten Qualitäts- und Prozessverantwortliche Die im Handbuch verwendeten Konzepte, Begriffe und Bezeichnungen stimmen nicht immer mit den von ech definierten Sachverhalten überein. Eine Überarbeitung des Handbuches ist aus verschiedenen Gründen nicht vorgesehen. Die wichtigsten terminologischen Unterschiede Handbuch Die Benutzer von (Behörden)-Portalen werden primär funktional, d.h. als User eines Portals betrachtet. Den Begriffen Nachfrage und Angebot liegt ein funktional verkürztes Verständnis zugrunde. Mit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung rückt die Häufigkeit der einzelnen Transaktionen, die der Nutzer direkt mit dem Portal ausführt, in den Vordergrund. 24.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? ech Leistungsbezüger treten primär in der Eigenschaft von Privatpersonen oder Unternehmen auf, die eine staatliche (öffentliche) Leistung beziehen oder nutzen. ech führt den Kundenbegriff zurückhaltend ein, da bei öffentlichen Leistungen die Kunden oftmals Zwangsempfänger sind. Das Nachfrage- bzw. Bezugskonzept von öffentlichen Leistungen operiert mit den Lebenslagen und Geschäftssituationen der Leistungsbezüger. Die Reduktion der kundenseitigen Aktivitäten und Behördenkontakte als Modernisierungsziel ( no stop government ) werden gesamthaft in den Vordergrund gestellt. Beschaffung des Handbuchs und Auseinandersetzung mit den Vorschlägen. Nötigenfalls Anpassungen am Portal vornehmen! Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 26 37

25. ech-0143 Organisationshandbuch Prozessmanagement optimiert für Gemeinden 25.1 Zusammenfassung Das Hilfsmittel [ech-0143] enthält das Muster-Organisationshandbuch Prozessmanagement für Gemeinden. Das Handbuch ist für kleinere und mittlere Gemeinden optimiert. Das Handbuch kann unter folgender Adresse bezogen werden: http://www.ech.ch/alfresco/guestdownload/attach/workspace/spacesstore/3772ebb2- a2cc-4aa0-8c5e-004e014d957f/beil_d_def_2013-09-25_ech-0143_v1.0_muster- Handbuch.pdf Das ech-muster-organisationshandbuch behandelt im Einzelnen folgende Aspekte des Prozessmanagements: - den Zweck - die Grundlagen - das Dokumentationsmodell - die Aufbauorganisation (Rollen) - die Ablauforganisation Weitere ech-hilfsmittel Standard ech-0074 Geschäftsprozesse grafisch darstellen ech-0096 BPM Starter Kit 25.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Bemerkungen Der Einsatz von BPMN aus Geschäftssicht. Das Hilfsmittel [ech-0074] bietet eine praxisnahe Einführung zur grafischen Darstellung von Geschäftsprozessen gemäss dem Notationsstandard Business Process Model and Notation (BPMN). Das BPM Starter Kit liefert in Form eines BPM-Projektleitfadens (HERMES-konform) sowie eines open source BPMN- Dokumentations-werkzeugs eine praxisorientierte Unterstützung für BPM- Einführungsprojekte. [ech-0143] ist ein integrierter Bestandteil von [ech-0096]. Das BPM Starter Kit kann unter dem Link http://www.ech-bpm.ch/de gratis bezogen werden. Beim Aufbau eines Prozessmanagements ist das beschriebene Handbuch beizuziehen und die darin beschriebenen Prozesse zu berücksichtigen. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 27 37

26. ech-0148 Meldegründe Unternehmen Domäne Steuern 26.1 Zusammenfassung Der Standard spezifiziert die möglichen Meldegründe, welche zu Mutationen der Daten von Unternehmen im Bereich der Steuern führen und die Codes, welche für den elektronischen Austausch von Meldegründen zu verwenden sind. Der Standard beschreibt nicht die teilweise hoch komplexen Bedingungen, unter welchen ein Ereignis eintritt. Dies ist in diversen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt und gehört zum Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Registerführenden Stellen. Es werden nur Daten berücksichtigt, welche: - In den Registern geführt werden - Von den registerführenden Stellen aktuell gehalten werden, d.h. für die eine Meldepflicht besteht Der Standard ech-0148 spezifiziert: Spezifikation Die möglichen Meldegründe, welche Mutationen der Daten zu Unternehmen nötig machen und zu einer Meldung aus den Registern an Umsysteme führen Die Codes, welche für den elektronischen Austausch der Meldegründe zu verwenden sind Die Daten, welche bei Eintreten der entsprechenden Ereignisse an andere Stellen weiterzugeben sind 26.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Umsetzung ist durch die Software-Hersteller zu gewährleisten. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 28 37

27. ech-0149 Suchen und melden von Fundgegenständen (Version 2.0) 27.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard definiert die Daten, das Format und die erlaubten Werte zur elektronischen Übermittlung von Daten zum Suchen oder Melden von Fundgegenständen sowie zum Synchronisieren der Datenbestände. Die Schnittstelle dient zur Datenübermittlung vom und zum Webservice Fundservice Schweiz (www.easyfind.ch). Der Fundservice wird auf der Website www.ch.ch verlinkt. Verwendung der definierten Schnittstellen: Änderungen gegenüber der Version 1.00 Es wurden diverse unterschiedliche Parameter angepasst (Details siehe Hauptdokument ech-0149 Datenblatt). 27.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die Programmierung der Schnittstellen muss durch die SW-Entwickler gemacht werden. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 29 37

28. ech-0155 Datenstandard politische Rechte (Version 1.0) 28.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard definiert die Daten, das Format und die erlaubten Werte der Merkmale im Kontext der politischen Rechte auf allen föderalen Stufen der Schweiz. Die nachfolgende Grafik gibt eine Übersicht hinsichtlich der wichtigsten Schnittstellen im Zusammenhang mit Abstimmungen und Wahlen. Um diese Schnittstellen zu standardisieren sind zwei Aspekte zu adressieren. - Datenstandards ( Datenmodell und Datentypen) - Schnittstellenstandards ( Ereignisse, Meldegründe, Meldungen) Ein Voting System bezeichnet hier ein System, das die Durchführung von Wahlen oder Abstimmungen hinsichtlich der elektronischen oder auch der konventionellen Stimmabgabe vorbereitet, durchführt oder nachbereitet. 28.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die Programmierung der Schnittstellen der Gemeindefachlösung muss durch die SW-Entwickler gemacht werden. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 30 37

29. ech-0156 Datenstandard ISA-Datenimport aus den Einwohnerregistern (Version 1.0) 29.1 Zusammenfassung Die Kantonalen Passstellen benötigen eine Schnittstelle um Daten aus dem jeweiligen Einwohnerregister (EWR) in das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) zu übernehmen. Dieses Dokument beschreibt das zu verwendende Schnittstellenformat und den allgemeinen Ablauf. Da nicht alle Personen aus den Einwohnerregistern (EWR) der Kantone und Gemeinden in Infostar übernommen sind, benötigen die Kantone (Passbüros) eine Möglichkeit, die Daten eines Antragstellers für eine ID Karte oder einen Pass aus dem jeweiligen EWR System zu übernehmen. Das hier definierte Datenformat wird für diese Übernahme verwendet. der definierten Elemente Ergänzend zu den in ech-0010, ech-0011, ech-0021 und ech-0044 definierten Datentypen werden lediglich Allianzname, Weiterer Name und die Körpergrösse definiert. Attribut alliancepartnershipname othername height 29.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Bemerkung Vom Typ basenametype (aus ech- 0044) mit einer Maximallänge von 100 Zeichen. Beinhaltet den (optionalen) Allianznamen der Person. Vom Typ basenametype (aus ech- 0044) mit einer Maximallänge von 100 Zeichen. Beinhaltet (optional) einen weiteren Namen der Person. Vom Typ positiveinteger (XML Schema) mit einem Maximalwert von 250. Beinhaltet die Körpergrösse der Person in cm. Was muss gemacht werden? Die Programmierung der Schnittstellen der Gemeindefachlösung muss durch die SW-Entwickler gemacht werden. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 31 37

30. ech-0157 Schnittstellenstandard Kandidatenliste (Version 1.0) 30.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard spezifiziert die Schnittstelle zum Austausch von Informationen zu Kandidaten und Listen und basiert hinsichtlich der Definition der Objekte und Attribute auf dem Datenstandart [ech-0155]. Ablauf einer Wahl Ereignisbeschreibung Bei der Initiallieferung werden von der Wahlbehörde die Angaben zu allen Kandidaten und allen Listen an das evoting-system geliefert. Bei den Kandidaten und Listen werden alle gemäss [ech-0155] definierten Attribute geliefert. Sind Listenverbindungen oder Nebenwahlen vorhanden, so werden diese als Beziehungen zwischen den entsprechenden Listen geliefert. Ereignisdaten Folgende Informationen sind mit dieser Ereignismeldung zu übermitteln: - Urnengang (zwingend) - Wahlinformation (zwingend, mehrfach) - Wahl (zwingend) - Kandidat (optional, mehrfach) - Liste (optional, mehrfach) 30.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die Programmierung der Schnittstellen der Gemeindefachlösung muss durch die SW-Entwickler gemacht werden. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 32 37

31. ech-0158 BPMN-Modellierungskonvention für die öffentliche Verwaltung (Version 1.0) 31.1 Zusammenfassung Ziel des vorliegenden Standards [ech-0158] ist es, die Anwendung der zahlreichen Modellierungsoptionen (d.h. Freiheitsgrade) des BPMN-Standards schweizweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Insbesondere betrifft dies die Verwendung von bestimmten Diagrammtypen sowie von ausgewählten BPMN-Symbolen. BPNM-Elemente Einleitung Diagramm Pool Lane Ereignis Aktivität Gateways Sequenzfluss Nachrichtenfluss Nachricht Kommentar Gruppen Bemerkung zur Modellierungskonvention Kurze des BPMN-Elements Modellierung erfolgt von links nach rechts / Querformat, maximal DIN A3 Prozesse werden in aufgeklappten Pools modelliert. Zugeklappte Pools enthalten keine Elemente. Lanes stellen Rollen und Zuständigkeiten einnerhalb eines Prozesses dar. Das Startereignis stösst den Sequenzfluss des Prozesses an und das Endereignis beendet den Sequenzfluss. Ein Zwischenereignis unterbricht den Prozessfluss bis das Ereignis eingetreten ist. Unterprozesse werden zugeklappt dargestellt und in einem eigenen Diagramm beschrieben Bei einem Gateway wird der Sequenzfluss über ein oder mehrere Sequenzflüsse verzweigt, resp. zusammengeführt Ein Sequenzfluss verbindet die Aktivitäten, Ereignisse und Gateways eines Prozesses Nachrichtenflüsse werden auf der oberen oder unteren Seite der Elemente verbunden Nachrichtenelemente werden zwischen den Pools positioniert Kommentare werden über eine gepunktete Assoziation dem entsprechenden BPMN-Element zugeordnet Gruppen dienen nicht als Ersatz für Lanes 31.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein direkter Handlungsbedarf. Für künftige Erstellung von Prozessabläufen ist der Modellierungskonvention genügend Rechnung zu tragen, um eine Weiterbenutzung im Bereich E-Government zu begünstigen. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 33 37

32. ech-0159 Schnittstellenstandard Abstimmungsvorlagen (Vers. 1.0) 32.1 Zusammenfassung Der vorliegende Standard spezifiziert die Schnittstelle zum Austausch von Informationen zu Abstimmungsvorlagen und basiert hinsichtlich der Definition der Objekte und Attribute auf dem Datenstandart [ech-0155]. Ablauf einer Abstimmung Ereignisbeschreibung Bei der Initiallieferung werden von der Wahlbehörde die Angaben zu allen Abstimmungsvorlagen an das evoting-system geliefert. Es werden alle gemäss [ech- 0155] definierten Attribute für die Abstimmung geliefert. Ereignisdaten Folgende Informationen sind mit dieser Ereignismeldung zu übermitteln: - Urnengang (zwingend) - Abstimmungsinformation (mehrfach, zwingend) - Abstimmung (zwingend) - Vorlage (mehrfach, zwingend) 32.2 Folgen aufgrund des neuen ech-standards Was muss gemacht werden? Die Programmierung der Schnittstellen der Gemeindefachlösung muss durch die SW-Entwickler gemacht werden. Fristen? Umsetzung mit nächstem Software-Update. Unterstützung durch Publis? - Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 34 37

33. ech-0160 Archivische Ablieferungsschnittstellen (Version 1.0) 33.1 Zusammenfassung Dieses Dokument spezifiziert eine Ablieferungsschnittstelle für Dossiers und Dokumente aus Geschäftsverwaltungssystemen, Fachanwendungen/Datenbanken und Dateisammlungen an ein Archiv. Ziel und Zweck Die Spezifikation Archivische Ablieferungsschnittstellen (SIP) hat folgende Ziele: Die Spezifikation enthält die Anforderungen für die Realisierung eines Submission Information Package (SIP), das digitale Informationspaket für die Ablieferung von digitalem Archivgut an ein Archiv. Die Spezifikation legt fest, wie eine digitale Ablieferung an das Archiv aussehen muss und dient damit den abliefernden Stellen einerseits als intern anzuwendende Spezifikation wie auch zur Kommunikation mit ihren Leistungserbringern und Softwareherstellern. Die Spezifikation gibt Auskunft über die Anforderungen, die bei der Implementierung von digitalen Schnittstellen in GEVER-Systemen für die Ablieferung und bei der Erstellung von digitalen Ablieferungen aus Datenbanken und aus Dateisystemen eingehalten werden müssen. Ablieferungsobjekt Paket - SIP Das Ablieferungsobjekt ist ein Informationspaket, das auf dem Modell des OAIS-Standard (Open Archival Information System) basiert. Dieser Standard wurde durch das Consultative Commitee for Space Data System (CCSDS) entwickelt. Eines der Hauptelemente des OAIS ist, dass alle zusammengehörenden Informationen in einem sogenannten Paket zusammengefasst werden. Es gibt drei Pakettypen: SIP, AIP und DIP Typ SIP AIP DIP 33.2 Zielgruppen Submission Information Package Archival Information Package Dissemination Information Package Paket zur Ablieferung digitaler Unterlagen Paket zur Archivierung digitaler Unterlagen Paket zur Vermittlung digitaler Unterlagen - Abliefernde Stellen - Leistungserbringer und Softwareherstellern von Applikationen, welche archivische Ablieferungsschnittstellen implementieren - Mitarbeitende des Archivs Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 35 37

34. ech-0165 SIARD-Formatspezifikation (Version 1.0) 34.1 Zusammenfassung Dieser Standard enthält die Spezifikation des SIARD-Dateiformats. SIARD steht für Software-Independent Archival of Relational Databases. Das Format wurde vom Schweizerischen Bundesarchiv entwickelt. Es handelt sich um eine normative eines Dateiformats für die langfristige Erhaltung von relationalen Datenbanken. Das SIARD-Format basiert auf Standards u.a. auf den ISO-Normen Unicode und XML und den Industriestandards SQL 1999 und ZIP. Adressaten/Zielgruppe Dies ist ein technisches Dokument für IT-Spezialisten, die im Bereich der dauerhaften Archivierung von relationalen Datenbanken tätig ist. Symbolbild eines Informationspakets mit einer enthaltenen SIARD-Datei: 34.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein direkter Handlungsbedarf. Die Gemeinden sollten von der Möglichkeit Kenntnis nehmen, dass es zukünftig möglich ist, Datenbanken in die Langzeitarchivierung zu übernehmen. Falls dies notwendig wird, hilft das Bundesarchiv weiter. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 36 37

35. ech-0166 Geokategorien (Version 1.1) 35.1 Zusammenfassung Die ech-geokategorien sind als Schweizer Standard zur Kategorisierung von Geobasisdaten wie auch für übrige Geodaten geschaffen worden. Auch wenn sich der Standard in erster Linie an Geofachleute der öffentlichen Verwaltung richtet, sind die Geokategorien auf eine breite Anwendbarkeit in der Öffentlichkeit ausgerichtet. Ziele der Geokategorien Die Schweiz benötigt im Sinne der Kundenfreundlichkeit eine standardisierte, allgemein akzeptierte Kategorisierung von Geodaten für: - Strukturierungs- und Ordnungssysteme in folgenden Anwendungsbereichen: - Nachhaltige Verfügbarkeit und Archivierung von Geodaten - Metadatenkataloge wie geocat.ch und dessen Partnersysteme - Geoportale zur Visualisierung und zum Bezug einzelner Geodatensätze - Strukturierung der Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundesrechts sowie der - Geobasisdatensätze des Kantons- und untergeordneten Rechts - Rasche und zuverlässige Suche von Geodatensätzen Vorteile der ech-geokategorien: - Einfache und auf die Bedürfnisse der Schweiz abgestimmte, einheitliche und benutzerfreundliche Lösung zur Kategorisierung von Geodaten in verschiedensten Anwendungsbereichen. - Behebung der im Anhang B aufgelisteten Mängel bestehender Lösungen. - Der Standard besteht aus einer Anpassung des international wichtigen Standards ISO 19115. Neuerungen der Version 1.1 gegenüber Version 1.0 Inhaltlich wurden lediglich einzelne Teile und Grafiken in die übrigen Landessprachen übersetzt oder damit ergänzt. Ebenfalls wurden in Kapitel 4 sowie im Anhang A aufgeführte Beispiele von Geokategorien auf die korrekte Schreibweise angepasst. 35.2 Handlungsbedarf für Gemeinden? Es besteht kein direkter Handlungsbedarf. Publis Public Info Service AG 9. Dezember 2013 Seite 37 37