Tätigkeitsbericht 2016

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Transkript:

Tätigkeitsbericht 2016 1

Tätigkeitsbericht des VbU e.v. für das Jahr 2015 A. Allgemeine Angaben 3 B. Bereich I: SGB VIII 1. Sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII 3 2. Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe nach 30 SGB VIII 3 3. Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII 4 4. Soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII 4 5. Jugendarbeit nach 11 SGB VIII 5 C. Bereich II: Schulprojekte 5 Schulprojekte an der Ikarus-Grundschule D. Bereich III: SGB XII 6 Eingliederungshilfe nach 53 und 54 SGB XII E. Bereich IV: Sonstige Projekte im Jahr 2015 6 1. Unterstützung von Eltern in einer Trennungssituation: a) Trennungs- und Scheidungsgruppe b) Mediation und Trennungsberatung 2. Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern: Besondere Kinder besonderes Leben - eine Gruppe für Eltern behinderter Kinder 3. Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien: Integrative Sommerreise für sozial schwache Familien sowie behinderte Kinder F. Gremienarbeit 6 G. Personalstruktur 6 H. Entwicklung der Auftragslage und Planungen für das Jahr 2017 7 2

A. Allgemeine Angaben Der Verein für betreuten Umgang e. V. (VbU e. V.) wurde 1999 gegründet mit dem Ziel der Förderung der Jugendhilfe. Er dient der Unterstützung von Familien und deren Kindern bei erzieherischen Problemlagen, nach Trennung und Scheidung und der Betreuung von geistig und/ oder körperbehinderten Kindern und Jugendlichen. Der VbU e. V. setzte im Jahr 2016 seine Tätigkeit gemäß der Vereinssatzung fort. Im Jahr 2016 betreuten 27 Fachkräfte des VbU e.v. 107 Familien mit insgesamt 179 Kindern bzw. Jugendlichen in den weiter unten aufgeführten Bereichen. Dies waren sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, Kinder und Jugendliche mit sozialem bzw. schulischem Förderbedarf, Familien, die erzieherischer Unterstützung bedurften, Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei ihrem Recht auf Umgang zum getrennten Elternteil benötigten, sowie körperlich- und / oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche, die der Unterstützung bei ihrer Integration in das gesellschaftliche Alltagsleben bedurften. Die vom Jugendamt Tempelhof-Schöneberg finanzierte Soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII an der Ikarus-Grundschule wurde im Jahr 2016 fortgesetzt. Trotz des voraussehbaren Defizits führte der VbU e.v. die Gruppen fort, da uns diese Arbeit wichtig und sinnvoll erscheint. Wie zu erwarten war, musste in diesem Bereich ein finanzieller Verlust verzeichnet werden, der auch für das Jahr 2016 zu erwarten ist (siehe auch B. Bereich I: SGB VIII Punkt 4.) Die Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Treptow-Köpenick beauftragte den Verein im Berichtsjahr mit folgenden Aufgaben: B. Bereich I: SGB VIII 1. Sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII Die sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich primär an Familien, die Unterstützung und Begleitung brauchen bei der Bewältigung des familiären Alltags im Allgemeinen sowie in akuten Konflikt- und Krisensituationen. Die Familie wird in ihrer Gesamtheit individuell unterstützt. Dabei werden insbesondere die lebensweltlichen Bezüge der Familie berücksichtigt. Dieses Angebot ist in besonderem Maße Ressourcen-orientiert, d.h. die erzieherischen Fähigkeiten der Erziehungsberechtigten werden von unseren erfahrenen Fachkräften gezielt gefördert und weiterentwickelt. Konfliktsituationen und die Anforderungen des Alltags sollen so im Laufe der Zeit wieder eigenständig bewältigt werden können. Die eingesetzten Fachkräfte arbeiten lösungsorientiert, geben Anregungen und stehen der jeweiligen Familie in ihrer Einzigartigkeit zur Seite. Sie fördern die Entwicklung der Kinder und die Erziehungskompetenz der Eltern. Die Familie erfährt in dieser Zeit vielfältige Unterstützung, Beratung und Begleitung, pädagogische und alltagspraktische Anleitung, sowie Hilfestellung bei Kontakten mit Ämtern und Institutionen. Wir verstehen dieses Angebot als "Hilfe zur Selbsthilfe". 2. Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe nach 30 SGB VIII Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe wendet sich an einzelne junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren mit individuellen oder familiären Problemen. Der Erziehungsbeistand oder die Betreuungshelfer/in helfen bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen. Jugendliche werden unter Erhaltung regelmäßiger Kontakte zur Familie in ihrer altersgerechten Verselbständigung unterstützt. Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein und sucht die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit seiner Familie als auch seinem sonstigen sozialen Umfeld, wie z. B. Freunden, Sportvereinen usw. zu erhalten bzw. zu etablieren. Diese Hilfeform richtet sich vorrangig an den jungen Menschen und wird im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" verstanden, d.h. die Kompetenzen und Möglichkeiten der Familie und des Kindes bzw. Jugendlichen werden berücksichtigt und gefördert. In der Regel wird diese Hilfe für maximal 2 Jahre 3

gewährt. Die Eigenverantwortung des jungen Menschen und seiner Familie bleibt während der Hilfe bestehen. 3. Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII Die Frage nach Umgang stellt sich immer dann, wenn die Eltern eines Kindes getrennt leben. Umgang setzt ein Mindestmaß an Absprachen zwischen den Elternteilen voraus, die nicht immer einfach zu treffen sind, da die Eltern sich häufig nach zum Teil heftigen Konflikten und Auseinandersetzungen voneinander getrennt haben. Fällt es den Eltern aufgrund solcher Probleme schwer, den Umgang mit dem Kind bzw. den Kindern selbständig zu regeln, kann der Umgang von erfahrenen Fachkräften des VbU e.v. professionell begleitet werden. Für Kinder ist die Trennung oder Scheidung der Eltern ein schwerwiegendes und einschneidendes Lebensereignis. Kinder können diese Veränderung ihrer Lebensumstände für sich selbst nur schwer erklären, da sie an der Trennungsentscheidung nicht mitgewirkt, die schmerzhaften Gefühle der Eltern nicht unmittelbar erlebt haben, die oft dramatischen Ereignisse nicht wirklich verstehen können. Bindungstheoretische Forschungen zeigen, dass es für die weitere Entwicklung von Kindern sehr wichtig ist, kontinuierliche und kindgerechte Kontakte zu den Personen aufrechtzuerhalten, zu denen sie in ihrer frühen Kindheit und beim Heranwachsen soziale und emotionale Bindungen aufgebaut haben. Die betroffenen Kinder stehen für den VbU e.v. und seine Fachkräfte immer im Mittelpunkt mit ihrem Recht auf kindgerechten Umgang mit beiden Elternteilen. Auch Großeltern, Geschwister, Stiefelternteile und Pflegeeltern haben ein solches Recht. 4. Soziale Gruppenarbeit nach 29 SGB VIII Die Soziale Gruppenarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot der Hilfe zur Erziehung nach 29 SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und soll Kinder und Jugendliche in Krisen ihrer Entwicklung helfen, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen zu überwinden. In diesem Sinne sollen Kinder mit Entwicklungsproblemen das pädagogische Angebot einer formellen und strukturgebenden Jugendgruppe erhalten. Zielgruppe Zielgruppe dieses Konzeptes sind acht Schülerinnen und Schüler aus der ersten Jahrgangsstufe der Ikarus - Grundschule, die bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen unterstützt werden sollen und eine Teilnahme an der Sozialen Gruppenarbeit als positiv empfinden. Diese Kinder sind möglicherweise im schulischen und/oder familiären Umfeld aufgefallen durch: - beginnende Orientierungs- und Perspektivlosigkeit - gewaltbereite oder delinquente Verhaltensweisen - Wertediffusion - soziale Verwahrlosungstendenzen - ein konfliktreiches Lebensumfeld - beginnende Schul- und Arbeitsverweigerung - geringe Verselbständigung bzw. schwierige Sozialisation - geringen Kontakt zu anderen Jugendlichen / Isolierung - fehlendes Selbstvertrauen - Konzentrationsschwierigkeiten - oder andere erhebliche Entwicklungsschwierigkeiten Ziele und Inhalt Als übergeordnetes Ziel steht die Entwicklung und Stärkung von sozialen Kompetenzen im Zentrum unserer Arbeit. Zusammenarbeit in der Gruppe bedeutet, gemeinsame Erfahrungen zu machen, alltägliche Herausforderungen zu bestehen und sich gemeinsam mit erschwerenden Bedingungen auseinanderzusetzen. Diese sollen nicht als lästige Begleiterscheinungen gesehen, sondern bewusst als Chance verstanden werden, die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln und zu trainieren. Die Gruppe bietet dabei die Möglichkeit, in einem geschützten, fachlich begleiteten Rahmen soziale 4

Verhaltensweisen zu erlernen, umzusetzen und so soziale Kompetenzen zu manifestieren. Außerdem ist die Vermittlung eines Mindestmaßes von sportmotorischen Fertigkeiten unter dem Aspekt der Sicherheit erforderlich, um Aktionen in einer Gruppe sowie im alltäglichen Leben auszuführen und bestehen zu können. Bei Kindern führt gemeinsam Erlebtes in Gruppen zu einer Identitätsbildung bei jedem Einzelnen. Dies vor allem, wenn es sich hierbei nicht um ein einmaliges Erlebnis handelt, sondern eine Kontinuität bezüglich der Zeiten und der beteiligten Personen gegeben ist. Ziele der Sozialen Gruppenarbeit sind also - Die Vermittlung von sozialen und persönlichen Kompetenzen - Die Vermittlung von sportmotorischen Fähigkeiten - Die Vermittlung von Konfliktfähigkeit, Kommunikation und Selbstsicherheit - Veränderungen im Sozialverhalten - Die Entwicklung und der Erhalt sozialer Kontakte, Beziehungsarbeit - Die Ermöglichung von Selbsterfahrung - Die Kooperation aller Gruppenteilnehmer - Ein positives Erleben von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen - Die Erhöhung der Akzeptanz gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe 5. Jugendarbeit nach 11 SGB VIII Zielgruppe: Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, Erzieher/innen der Ikarus-GS Ziele: Sozialpädagogische Beratung, Förderung und Betreuung der Schüler/innen Elternberatung und Elternaktivierung Beratung und Unterstützung der Lehrer/innen und Erzieher/innen Vernetzung mit relevanten Kooperationspartnern der Region Im Rahmen der schulbezogenen Jugendarbeit an der Ikarus- Grundschule werden von unserer Fachkraft auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit der Schule und einer gemeinsam erarbeiteten Konzeption folgende Tätigkeiten durchgeführt: - Beratung von Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen und Erzieher/innen einmal in der Woche an einem festen Termin in einem von der Schule zur Verfügung gestellten Raum. - Die Fachkräfte werden je nach Bedarf und Möglichkeiten selbst sozialpädagogisch tätig. - Bei Bedarf Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote in der Region - Aufsuchende Elternarbeit - Aktivierung der Eltern - Regelmäßig stattfindende Steuerungs- und Auswertungsgespräche zwischen Schulleitung, beteiligten Lehrkräften, Erzieher/innen der ergänzenden Förderung und Betreuung und den sozpäd. Fachkräften bzw. der Geschäftsführung des VbU e.v. Die schulbezogene Jugendarbeit wurde anteilig aus Mitteln des Fördervereins der Ikarus- Grundschule und Eigenmitteln des VbU e.v. gemeinsam finanziert. Eine Förderung durch das Jugendamt war im Jahr 2016 leider nicht möglich. C. Bereich II: Schulprojekte Schulprojekte an der Ikarus-Grundschule: Aufgrund der Mittelkürzungen und Sparmaßnahmen des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg war es im Berichtszeitraum leider nicht möglich, neue Schulprojekte anzubieten. 5

D. Bereich III: SGB XII Eingliederungshilfe nach 53 und 54 SGB XII Diese Hilfeform richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien. Gemäß dem Paragraphen 53 (zu Leistungsberechtigten und Aufgaben der Eingliederungshilfe) ist es das Ziel der Fachkräfte des VbU e.v. eine drohende Behinderung von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern. Dazu gehört auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, die ihnen ohne Unterstützung erschwert ist. Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen u. o. geistigen Behinderung möchten wir dabei unterstützen, soweit wie möglich von Pflege unabhängig zu werden und - je nach Behinderungsart und Entwicklungsstand - ein weitestgehend selbständiges und selbstverantwortliches Leben zu ermöglichen, auch in Anlehnung an die Zielsetzungen des skandinavischen Normalisierungsprinzips. Dabei geht es in den Hilfen darum, mit den Kindern und Jugendlichen Lebenspraxis einzuüben, Orientierungshilfen zu geben und Integrationsmöglichkeiten in den verschiedenen Lebensbereichen zu finden. Mit der Eingliederungshilfe ( 54) wird auch darauf hingezielt, dass Menschen mit Behinderung im Erwachsenenleben einer angemessenen Beschäftigung nachgehen können. Im Kinder- und Jugendalter wird in der Eingliederungshilfe als schulunterstützende Maßnahme an den Förderschwerpunkten der Sonderschulen mitgearbeitet, um so die Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu sichern und weiterzuentwickeln. E. Bereich IV: Sonstige Projekte im Jahr 2015 1. Unterstützung von Eltern in einer Trennungssituation: c) Trennungs- und Scheidungsgruppe (insgesamt 3 Frauen u. 2 Männer angemeldet) d) Mediation und Trennungsberatung 2. Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern: Besondere Kinder besonderes Leben - eine Gruppe für Eltern behinderter Kinder 3. Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien: Integrative Sommerreise für sozial schwache Familien sowie behinderte Kinder (Teilnahme von 14 Kindern) 4. startup mom: Gruppe für junge Mütter / Schwangere im Alter von 14 bis 21 Jahre F. Gremienarbeit Der VbU e.v. engagiert sich in der Gremienarbeit in unterschiedlichen Arbeitsgemeinschaften und Gremien in den entsprechenden Sozialräumen. Darunter zählen Arbeitsgruppen mit den fachlichen Leitungen des Jugendamtes auf verschiedenen Ebenen, die Regionalen- Arbeitsgemeinschaften, AG nach 78 zum Thema Kinderschutz, AGs im DPW sowie Arbeitsgemeinschaften mit anderen Trägern. G. Personalstruktur In der Zeit vom 1. 1. bis zum 31. 12. 2015 hatte der VbU e.v. insgesamt folgende Mitarbeiterzahlen: Es gab 23 Festangestellte, zum größten Teil Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Neben dem Geschäftsführer gab es im Verwaltungsbereich eine Lohn- und Finanzbuchhalterin. 6

Der VbU e.v. beauftragte 4 Honorarkräfte. H. Entwicklung der Auftragslage und Planungen für das Jahr 2017 Der VbU e.v. verzeichnete im Jahr 2016 ein auskömmliches Ergebnis. Dies kann hauptsächlich auf einen Anstieg der Aufträge des Jugendamtes zurückgeführt werden. Außerdem konnte die Umstrukturierung des Personals des VbU e.v. im Berichtsjahr erfolgreich umgesetzt werden. Aufgrund des erneuten Haushaltsdefizits im Jahr 2016 hat das Jugendamt für das Jahr 2017 weitere Kürzungen angekündigt. Wie erwartet, konnte eine Teilfinanzierung der Jugendarbeit an der Ikarus-Grundschule durch das Jugendamt auch im Jahr 2016 nicht realisiert werden. Diese wird im Jahr 2017 weiterhin vollständig aus Zuwendungen des Fördervereins der Schule und Eigenmitteln des VbU e.v. finanziert werden müssen. Dem Verein ist es jedoch wichtig, dieses gut angenommene und von der Schule dringend gewünschte Angebot, aufrecht zu erhalten. Der VbU befindet sich deshalb weiterhin in Verhandlungen mit der Ikarus-Grundschule bezüglich einer Beteiligung der Schule an den Kosten. Für das Jahr 2017 konnte der VbU e.v. im Bereich Frühe Hilfen Mittel aus dem Bundesprogramm akquirieren, um eine offene Gruppe für Teeangermütter anteilig finanzieren zu können. Ein großer Teil der Kosten der Gruppe wird jedoch aus Eigenmitteln des VbU e.v. bestritten werden. Der VbU wird sich auch im Jahr 2017 um die Akquise zusätzlicher Mittel für dieses wichtige Projekt bemühen. Die Durchführung weiterer Projekte gemäß der Satzung des VbU e.v. wird von der Gesamtentwicklung der Auftragslage im Jahr 2017 und etwaigen Zuwendungen abhängig sein. Berlin, den 30.03.2017 Ralf Bub (Geschäftsführer) 7