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Telefon: 0 233-47940 Telefax: 0 233-47804 Seite Referat 1 von 13 für Gesundheit und Umwelt RGU-GS Durchführung von Untersuchungen nach 62 Asylverfahrensgesetz in der Bayernkaserne Zunahme des Personalbedarfs Produkt 5340010 Ärztliche Gutachten, Heilpraktikererlaubnisse und Belehrungen nach 43 IfSG Finanzierungsbeschluss 1 Anlage Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 16.01.2014 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1. Vorbemerkung 2 2. Personalsituation in der Abteilung RGU-GS-AG 3 2.1 Personalressourcen 3 2.2 Aufgabenbereiche 3 3. Darstellung der ressourcenrelevanten Situation 4 4. Finanzierung / Mehrbedarf 7 4.1 Darstellung des Bedarfs 7 4.2 Ermittlung der Sachauszahlungen 8 4.3 Kosten 8 4.4 Zahlungsverlauf 9 4.5 Produktbezug 9 4.6 Ziele 10 4.7 Finanzierungsmoratorium 10 II. Antrag des Referenten 11 III. Beschluss 12

Seite 2 von 13 I. Vortrag des Referenten 1. Vorbemerkung Gemäß 62 Asylverfahrensgesetz sind Ausländer, die in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz vom 7. Juni 2002 zum Vollzug des 62 AsylVfG wird die ärztliche Untersuchung der Ausländer in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber von dem Gesundheitsamt durchgeführt, in dessen Bereich die jeweilige Einrichtung liegt. Die Untersuchung hat spätestens am dritten Tag nach der Aufnahme des Ausländers in die Einrichtung zu erfolgen. Die Untersuchung umfasst nach oben genannten Ausführungsbestimmungen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit, eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane, eine Stuhluntersuchung auf Erreger der TPE-Ruhr-Gruppe, ggf. auf Choleravibrionen und Darmparasiten, eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B, Lues und HIV I und II Bereits im Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 18.7.2013 (08-14/V 12546) wurde die Lage bezüglich der Untersuchungen bis Mai 2013 dargestellt. Seitdem hat sich die Situation weiter verschärft. Derzeit geht die Regierung von Oberbayern als Träger der zentralen Aufnahmeeinrichtung in München von bis zu 100 Neuzugängen pro Kalendertag aus, was für das RGU eine Zunahme auf fast 20.000 Untersuchungen im Kalenderjahr 2014 bedeutet. Auf Grund dieser Zahlen ist ab 1.3.2014 eine gemeinsame Unterbringung der Regierung von Oberbayern, der beteiligten Organisationseinheiten des Sozialreferats und eines Teils der Abteilung Ärztliche Gutachten des Referats für Gesundheit und Umwelt in Haus 39 der Bayernkaserne geplant. Da ein erheblicher Anteil der Asylbewerber im Rahmen der Erstaufnahme ebenfalls in der Bayernkaserne untergebracht ist, kann davon ausgegangen werden, dass ein solches Vorgehen zu einer erheblichen Verbesserung der Prozessabläufe zwischen Referat für Gesundheit und Umwelt, Sozialrefert und Regierung von Oberbayern führen wird. Die LH München stellt der Regierung von Oberbayern pro Untersuchung zwischen 74,50 (bei 80 % der Gutachten) und 102,00 (bei 20 % der Gutachten) in Rechnung, so dass bei der Anzahl der von der Regierung geforderten Untersuchungen mit Einnahmen in Höhe von 595.200 pro Jahr zu rechnen ist.

Seite 3 von 13 2. Personalsituation in der Abteilung RGU-GS-AG 2.1 Personalressourcen In der Abteilung ärztliche Gutachten sind derzeit im ärztlichen Dienst 17 Ärztinnen und Ärzte mit 13,48 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt. Im nichtärztlichen Bereich arbeiten derzeit 15 Mitarbeiterinnen im Verwaltungsdienst mit 13,37 VZÄ. Im Sachgebiet Röntgen sind drei Radiologieassistentinnen (2,6 VZÄ) beschäftigt sowie ein Facharzt für Radiologie (0,5 VZÄ). Im ärztlichen Bereich ist derzeit eine Vollzeitstelle nicht besetzt. Die im Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 18.7.2013 (08-14/V 12546) beantragten Stellen befinden sich derzeit im Besetzungsverfahen. 2.2 Aufgabenbereiche Die Aufgabenbereiche der Abteilung RGU-GS-AG sind dem Produkt 53 40 010 Ärztliche Gutachten, Heilpraktikererlaubnis und Belehrungen nach 43 Infektionsschutzgesetz zugeordnet und umfassen nachfolgende Produktleistungen: PL1: Beamtenrechtliche Gutachten: Einstellungsuntersuchungen für Verbeamtung, Untersuchungen nach dem Dienstunfallrecht, Ruhestandsversetzungen, Untersuchungen nach dem Beihilferecht PL2: Personalärztliche Gutachten für Tarifbeschäftigte: Einstellungsuntersuchungen, Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nach TVöD und TV-L PL3: Gutachten nach dem Ausländerrecht: Untersuchungen nach dem Asylverfahrensgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Gutachten zur Reisefähigkeit bei Ausreiseverpflichtung PL4: Gutachten nach Sozialgesetzbüchern: Beurteilung der Arbeitsfähigkeit für das Jobcenter, Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, der Notwendigkeit eines Mehrbedarfs,usw. PL5: Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und betriebsärztliche Betreuung der Berufsfeuerwehr München PL6: Gutachten nach anderen gesetzlichen Grundlagen, z. B. Beurteilung der Prüfungsfähigkeit von Studierenden, Kindergeldanspruch bei Erkrankung eines erwachsenen Kindes, Begutachtungen zur Einkommenssteuergesetzgebung usw. PL7: Heilpraktikererlaubnis und Belehrung nach 43 IfSG für den gewerbsmäßigen

Seite 4 von 13 Umgang mit Lebensmitteln 3. Darstellung der ressourcenrelevanten Situation Die Personalausstattung der Abteilung ist derzeit ausgelegt auf bis zu 70 Untersuchungen nach 62 Asylverfahrensgesetz pro Tag. Der Zustrom an Asylbewerbern hält jedoch unvermittelt an, die Anzahl an täglichen Untersuchungen reichen bereits nicht mehr aus, so dass im Rahmen einer vorübergehenden Lösung bereits derzeit 20 bis 25 Untersuchungen pro Tag unter der Verantwortung des Referats für Gesundheit und Umwelt auswärts durchgeführt werden. Die Regierung von Oberbayern rechnet derzeit mit 100 Untersuchungen pro Tag, so dass die Personalbemessung der Abteilung Ärztliche Gutachten erneut nicht mehr ausreichend ist, insbesondere, da Synergieeffekte, die durch eine Erledigung aller Aufgaben der Abteilung im Gesundheitshaus Dachauer Str. entstehen, bei einem Umzug eines Teils der Abteilung in die Bayernkaserne nicht mehr genutzt werden können. Die Abteilung kann ihren sonstigen Aufgaben, insbesondere den Einstellungsuntersuchungen im Beamtenbereich (z. B. Lehrpersonal), den Einstellungsuntersuchungen im Tarifbeschäftigtenbereich ( z. B. Erziehungspersonal ) sowie den Untersuchungen zur Arbeits- und Dienstfähigkeit nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen. Pro Untersuchung ist von folgenden durchschnittlichen Bearbeitungszeiten pro Untersuchung auszugehen: Personal Zeitbedarf (min) pro Asylbewerber Ärztin / Arzt 12,5 Verwaltungspersonal 33 Radiologisches Fachpersonal 10 Fachärztin / Facharzt für Radiologie 5 Die ärztliche Untersuchung beinhaltet eine orientierende körperliche Untersuchung auf ansteckende Erkrankungen, eine Blutabnahme und die anschließende Dokumentation der erhobenen Befunde. Der vergleichsweise hohe Zeitbedarf des Verwaltungspersonals ergibt sich durch die vorbereitenden und nachbereitenden Tätigkeiten für die Untersuchungen (Ausfüllen der Antragsformulare, Weiterleitung der Blut- und Stuhlproben, Zuordnungen der

Seite 5 von 13 eingehenden Befunde, Ausfertigung des Gutachtens, Rechnungsstellung usw.) Die Abteilung verfügt über ein Röntgengerät. Dieses und die Personalressourcen des radiologischen Fachpersonals begrenzen die Kapazität der Röntgenuntersuchungen auf maximal 40 Asylbewerber pro Tag. Ein zweites Röntgengerät wird in der Bayernkaserne in Betrieb genommen werden, hier wird nochmals eine Kapazität von 40 Untersuchungen bereit gestellt. Ca. 20 % der Asyluntersuchungen betreffen Kinder und Schwangere, bei diesen Personengruppen zählt eine Röntgenuntersuchung der Lunge nicht zum Untersuchungsumfang. Der Personalbedarf für die zu erwartenden zusätzlichen 30 klinischen Untersuchungen pro Tag (= 7.440 jährlich) errechnet sich wie folgt: Jährliche Nettoarbeitszeit TVöD 39h / Woche Jährliche Nettoarbeitszeit (nach Abzug der Rüst- und Verteilzeiten (10 %) TVöD 39h / Woche Benötigte Zeit pro Einzel- Asyluntersuchung Benötigte Arbeitszeiten unter Zugrundelegung der prognostizierten zusätzlichen 7.440 Untersuchungen (30 Untersuchungen x 248 Tage) Ärztlicher Bereich Nichtärztlicher Bereich 94.770 min 94.770 min 85.293 min 85.293 min 12,5 min 33,0 min 93.000 min 245.520 min Entspricht Anteil einer Stelle 1,1 gerundet 1 2,9 gerundet 3

Seite 6 von 13 Durch die Inbetriebnahme des Röntgengerätes in der Bayernkaserne entsteht folgender Personalbedarf: Jährliche Nettoarbeitszeit TVöD 39h / Woche Jährliche Nettoarbeitszeit (nach Abzug der Rüst- und Verteilzeiten (10 %) TVöD 39h / Woche Benötigte Zeit pro Einzel- Asyluntersuchung Benötigte Arbeitszeiten unter Zugrundelegung der prognostizierten zusätzlichen 9.920 Untersuchungen (40 Untersuchungen x 248 Tage) Ärztlicher Bereich Nichtärztlicher Bereich 94.770 min 94.770 min 85.293 min 85.293 min 5 min 10 min 49.600 min 99.200 min Entspricht Anteil einer Stelle 0,6 gerundet 0,5 1,2 gerundet 1 Insgesamt besteht unter Berücksichtigung des Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 18.7.2013 (08-14/V 12546) ein weiterer Bedarf von 1,5 Stellen im ärztlichen Bereich und 4 Stellen im nichtärztlichen Bereich, um die Aufgabe im geforderten Umfang bewältigen zu können. Es ist geplant, eine der Arztstellen durch einen Kinderarzt zu besetzen, da es sich bei bis zu 25% der Untersuchungen um solche bei Kindern und Jugendlichen handelt. Um den künftigen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, sollen die Stellen auf 3 Jahre befristet werden. Aufgrund der Gewinnungsschwierigkeiten im ärztlichen Bereich ist aber das Angebot befristeter Arbeitsverträge für Fachärztinnen und Fachärzte nicht erfolgversprechend. Vor diesem Hintergrund sollen die 1,5 zusätzlich einzurichtenden Stellen mit unbefristet beschäftigten Fachärztinnen und Fachärzten besetzt werden. Soweit eine künftige Stellenbemessung aufgrund veränderter Bedarfe geringere Kapazitäten für die Durchführung der Untersuchungen nach 62 Asylverfahrensgesetz verlangt, wird das Personal auf im Rahmen der Fluktuation frei werdende originäre, unbefristete Stellen in der Hauptabteilung Gesundheitsschutz umgesetzt. Zu berücksichtigen ist auch, dass derzeit für dieses zusätzliche Personal in der Abteilung RGU-GS-AG nicht genügend Räume zur Verfügung stehen. Eine Anmietung der Räume in der Bayernkaserne für die befristeten Stellen ist daher notwendig.

Seite 7 von 13 Zudem ist davon auszugehen, dass aufgrund der infektiologischen Lage in den Krisengebieten in Zukunft vermehrt die Notwendigkeit von Impfungen der Asylbewerber auf das RGU zukommen wird. Dies war bereits im Herbst 2013 anlässlich eines Polio-Ausbruchs in Syrien der Fall. Die hierfür erforderlichen Kapazitätsausweitungen werden in einem gesonderten Beschluss behandelt. Seit dem Polio-Ausbruch in Syrien im Herbst 2013 mussten bereits in erheblichem Maße Kapazitäten für die erforderlichen Impfungen an syrische Flüchtlinge eingesetzt werden. Die Aufgabe wird derzeit auf Kosten anderer dringender aufgaben mit Hilfe der kommunalen Gesundheitsvorsorge (RGU-GVO) bewältigt. Die für den Impfschutz bei Flüchtlingen entstehenden Bedenken und erforderlichen Maßnahmen werden in gesonderter Beschlussvorlage behandelt. 4. Finanzierung / Mehrbedarf Für die Umsetzung des Beschlusses entstehen die im Folgenden dargestellten zahlungswirksamen Kosten. Diese können aus dem derzeitigen Budget des RGU nicht finanziert werden. Der Mittelbedarf entsteht ab 01.01.2014. 4.1 Darstellung des Bedarfes Zusammenfassende Darstellung des Personalbedarfes 1,5 Stellen E15/Q4/GD JMB 97070 3 Stellen in E5/Q2/VD JMB 46820 1 Stelle in E8/Q2/GD JMB 51530 Gesamtsummen Dauerhaft ab 2014 Einmalig in 2014 ab 1.2. 1,5 x E15 ab 1.2. 3 x E5 ab 1.2. 1x E8 Befristet von 01.01.2015 bis 31.12.2017 1,5 x E15 3 x E5 1 x E8 133.471 145.605 175.991 191.990,00 309.462 337.595

Seite 8 von 13 4.2 Ermittlung der Sachauszahlungen Ermittlung der gesamten Sachauszahlungen: Sonstige Sachauszahlungen (ohne Büromöbel und DV) + Ausstattung Büromaterial (SK 670100) + Ersteinrichtung Büromöbel (SK 673105) + Auszahlungen für DV- Arbeitsplatz an it@m Dauerhaft ab 2014 Sachauszahlungen 0 Einmalig in 2014 Befristet von 01.01.2015 bis 31.12.2017 12.000 0 4.033 4.400 13.035 0 20.620 22.495 49.688 26.895 4.3 Kosten Ein- und Auszahlungen Personalauszahlungen * Beamtinnen / Beamte ** Tarifbeschäftigte Sachauszahlungen Transferauszahlungen Dauerhaft ab 2014 Einmalig in 2014 Befristet von 01.01.2015 bis 31.12.2017 309.462 337.595 49.688 26.895 Summe Auszahlungen 0 Einzahlungen 359.150 364.490 595.200 595.200

Seite 9 von 13 Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente (VZÄ) Nachrichtlich: Investitionen * Jahresmittelbeträge 0-236.050-230.710 5,50 5,50 ** Bei Besetzung der Stelle mit einer Beamtin / einem Beamten entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beilhilferückstellungen in Höhe von 50 % der Jahresmittelbeträge (nicht zahlungswirksam). Kosten für interne Leistungsverrechnungen, Umlagen und kalkulatorische Kosten werden bei der Erhöhung des Produktkostenbudgets nicht berücksichtigt. 4.4 Zahlungsverlauf Die Kosten für die Stellenausschreibungen werden nur im Jahr 2014 (einmalig 12.000 ) wirksam. 2014 2015 bis 2017 pro Jahr dauerhaft 0 0 einmalig 359.150 0 befristet 0 364.490 Summen 359.150 364.490 4.5 Produktbezug Die Veränderung betreffen das Produkt 5340010 Ärztliche Gutachten, Heilpraktikererlaubnisse und Belehrungen nach 43 IfSG. Es entstehen im Produktdatenblatt Auswirkungen auf Kosten, Erlöse, Leistungen / Qualitäten / Wirkungen der folgenden Produktleistungen: Produktleistung 534001300 / Begutachtungen nach dem Ausländerrecht Kosten / Erlöse in Euro lfd. Jahr: 359.150 Folgejahr: 364.490 Leistungsmenge / Finanz- / Qualitäts- / Wirkungskennzahl Erhöhung der Produktleistungskosten und Erhöhung der Anzahl der Ärztlichen Gutachten um 7.440 auf ca. 12.000

Seite 10 von 13 Das geänderte Produktdatenblatt liegt diesem Beschluss als Anlage bei. Eine Änderung der Produktbeschreibung / der Produktleistungen ist mit dieser Maßnahme nicht verbunden. 4.6 Ziele Eine Änderung der Ziele ist mit dieser Maßnahme nicht verbunden. 4.7 Finanzierungsmoratorium Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium. Die Beschlussfassung in der vorgesehenen Sitzung wird jedoch als zwingend angesehen da eine zeitnahen Besetzung der erforderlichen Stellen zur Erledigung der zusätzlichen Aufgaben notwendig ist. Der Beschlussvorlage haben das Direktorium, die Stadtkämmerei sowie das Personalund Organisationsreferat zugestimmt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Eine verspätete Abgabe der Beschlussvorlage war nicht zu vermeiden, da es in der Abstimmung mit den anderen beteiligten Referaten zu Verzögerungen gekommen ist. Die Behandlung der Beschlussvorlage im Gesundheitsausschuss vom 16.01.14 wird dennoch als zwingend erforderlich angesehen, da die Schaffung der beantragten Stellen dringend erforderlich ist zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs, da der Umzug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Dienststelle in der Bayernkaserne zum 01.03.2014 geplant ist. Der Korreferent des Referates für Gesundheit und Umwelt, Herr Stadtrat Ingo Mittermaier, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Dr. Manuela Olhausen, das Direktorium, das Personal- und Organisationsreferat und die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Seite 11 von 13 II. Antrag des Referenten 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu der Aufgabenmehrung auf Grund der weiteren Zunahme der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen von Asylbewerbern nach 62 Asylverfahrensgesetz zur Kenntnis. 2. Das Produktkostenbudget erhöht sich für 2014 einmalig um 359.150, befristet von 2015 bis 2017 um 364.490. Die Gesamtbeträge sind zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Das Referat wird beauftragt, die einmalig 2014 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 12.000 für Personalwerbung auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei HA II/1 zu beantragen. 4. Das Referat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die einmalig in 2014 anfallenden Sachkosten in Höhe von 49.688 auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei zu beantragen. 5. Das Referat wird beauftragt, die befristet von 2015 bis 2017 anfallenden Sachkosten von 26.895 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. zusätzlich anzumelden. 6. Das Referat wird beauftragt, die einmalig in 2014 anfallenden Einzahlungen in Höhe von 595.200 im Rahmen der Nachtragsplanaufstellung 2014 zusätzlich anzumelden. 7. Das Referat wird beauftragt, die befristet von 2015 bis 2017 anfallenden Einzahlungen in Höhe von 595.200 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. zusätzlich anzumelden. 8. Das Referat wird beauftragt, die einmalig in 2014 anfallenden Personalkosten in Höhe von 309.462 im Rahmen der Nachtragsplanaufstellung 2014 zusätzlich anzumelden. Die befristet von 2015 2017 anfallenden Personalkosten von 337.595 p. a. sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung 2015 ff. zusätzlich anzumelden. Die Personalmittel sind bei dem Kostenstellenknoten GU 13140 Kostenstelle Ärztlicher Bereich 13140210 bzw. nichtärztlicher Bereich 13140410, Unterabschnitt 5000 einzustellen. 9. Das Referat wird beauftragt, beim Personal- und Organisationsreferat vorbehaltlich der Überprüfung des Stellenbedarfs sowie der Stellenwerte die Einrichtung der erforderlichen 5,5 Stellen, davon 3,0 Stellen in Verg.Gr. VII BAT (entspricht Entgeltgruppe 5 TVöD), 1,5 Stellen in Verg.Gr. Ib/Ia BAT (entspricht Entgeltgruppe 15

Seite 12 von 13 TVöD) und 1,0 Stellen in Verg.Gr. VIb/Vc BAT (entspricht Entgeltgruppe 8 TVöD) befristet für 3 Jahre zu veranlassen und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Die Stellen sollen mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit besetzt werden. 10. Das Referat wird beauftragt, vor Ablauf von drei Jahren in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung, bzw. eine Evaluation gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Stellenmehrbedarf weiterhin besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist ggf. eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium. Die Beschlussfassung in der vorgesehenen Sitzung wird als zwingend angesehen zur zeitnahen Besetzung der erforderlichen Stellen. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat

Seite 13 von 13 IV. Abdruck von I. mit III. (Beglaubigungen) über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB zur weiteren Veranlassung (Archivierung, Hinweis-Mail).