Grün- und Forstflächen Stadt Zeitz Grün- u. Forstflächen in der Gemarkung Döbris und Nonnewitz M - 005-2018 Exposé
Inhalt Eckdaten der Verkaufsobjekte... 3 Objektbeschreibung... 5 Objektfotos... 6 Liegenschaftskarte... 9 Vergabeverfahren... 10 Ansprechpartner Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh Walter-Köhn-Straße 2 04356 Leipzig Flächenmangement Mitteldeutschland Frau Petra Morszeck E-Mail: petra.morszeck@lmbv.de Telefon: (0341) 2222 2121 Telefax: (0341) 2222 2303 Rechtshinweis Bei der Ausschreibung der Verkaufslose handelt es sich um eine öffentliche, für die LMBV unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten. Alle Angaben seitens der LMBV erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Das Angebot ist freibleibend. Die LMBV behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, wann, an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Verkaufslose veräußert werden. Seite 2 von 11
Eckdaten der Verkaufsobjekte Verkaufslos: Ausschreibungs-Nr.: M 005 2018 Flurstück 185 Flur 2 - Gemarkung Nonnewitz Größe: 336 m² mögliche Nutzungsart: forstwirtschaftliche Fläche Ausschreibungsende: 30.04.2018 Flurstück 86/16 und 86/17 Flur 4 - Gemarkung Döbris Flurstück 86/16 Größe: 1.142 m² Gegenwärtige Nutzungsart: Grünland Ausschreibungsende: 30.04.2018 Flurstück 86/17 Größe: 1.421 m² mögliche Nutzungsart: forstwirtschaftliche Fläche Ausschreibungsende: 11.12.2018 Mindestgebot für Flurstück 86/16; 86/17 und 185: 1.700,00 Seite 3 von 11
Lage der Flurstücke (orangene Schraffur): Gemarkungsgrenze (grüne Umrandung): Verkaufslos: Flurstück 86/16 und 86/17 Flur 4 Gemarkung Döbris Flurstück 185 Flur 2 Gemarkung Nonnewitz TEKTOview - LMBV Seite 4 von 11
Objektbeschreibung Bundesland Landkreis Gemeinde Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis Zeitz Zum Verkauf stehen 3 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 2.899 m². Die Grundstücke werden als 1 Verkaufslose angeboten. Die zu erwerbenden Flurstücke befinden sich in Sachsen-Anhalt im Burgenlandkreis in der Gemarkung Döbris und Nonnewitz. Die Verkaufsflächen grenzen unmittelbar an die neu gebaute Ortsumgehung Nonnewitz und sind ebenfalls über diese zu erreichen. Das Verkaufslos umfasst die Flurstücke 86/16 und 86/17 Flur 4 Gemarkung Döbris sowie Flurstück 185 Flur 2 der Gemarkung Nonnewitz. Die Flurstücke 86/17 und 185 befinden sich an bzw. auf der Halde Pirkau und dienen als Flächen der Forstwirtschaft. Es sind u.a. Sträucher und Bäume durch Sukzession entstanden. Flurstück 86/16 ist als Grünlandfläche ausgewiesen. Dieses Grundstück ist durch sein Grabensystem geprägt, welches das Oberflächenwasser der angrenzenden Halde abführt und als Entwässerungsgraben der umliegenden Grünlandflächen dient. Da die Grundstücke im bergbaulich beeinflussten Gebiet liegen, wird die Durchführung einer Baugrunduntersuchung für alle eventuell geplanten anzeige- bzw. genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemäß geltendem Landesbaurecht empfohlen. Die Flächen befinden sich im Übergangsbereich von gekippten zum gewachsenen Boden. Hierbei können Setzungs- und Sackungsunterschiede auf kurzer Distanz auftreten. Es sind keine registrierten Altlastenverdachtsflächen im Kataster der LMBV vorhanden. Ablagerungen von Unrat und/oder Baustoffresten können nicht ausgeschlossen werden. Seite 5 von 11
Objektfotos Flurstück 185 Flur 2 Gemarkung Nonnewitz Seite 6 von 11
Flurstück 86/16 Flur 4 Gemarkung Döbris Seite 7 von 11
Flurstück 86/17 Flur 4 Gemarkung Nonnewitz Seite 8 von 11
Liegenschaftskarte Seite 9 von 11
Vergabeverfahren Besichtigung des Verkaufsloses Die Verkaufsobjekte können nach vorheriger Vereinbarung besichtigt werden. Laufzeit der Ausschreibung Das Gebot bedarf der Schriftform. Es muss spätestens bis zum 30.04.2018 bei der LMBV unter der unten angegebenen Adresse eingegangen sein. Abgabe der Gebote Die Gebote sind in einem zweiten Briefumschlag, der mit der Aufschrift Ausschreibung M - 005-2018 zu versehen, gesondert zu verschließen und bis zu der oben genannten Frist an die LMBV Flächenmanagement Mitteldeutschland Frau Petra Morszeck Walter-Köhn-Straße 2 04356 Leipzig einzureichen. Für den Fall, dass das Gebot nicht im eigenen, sondern im Namen einer oder mehrerer anderer Personen abgegeben wird, sind Namen und Anschriften derjenigen Personen zu benennen und die rechtsgültige Bevollmächtigung beizufügen. Später oder bei einer anderen als der o. g. Adresse eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote geöffnet. Gemäß 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Verfahrensweise nach Gebotseröffnung Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der LMBV steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotseröffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die LMBV abgeleitet werden. Die LMBV behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere wenn von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht. Seite 10 von 11
Entscheidung Die Öffnung der eingegangenen Gebote erfolgt ohne Beteiligung der Bieter und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die LMBV ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Seite 11 von 11