Radverkehrskonzeption Crailsheim Genehmigt vom Gemeinderat am 24.10.2013 Rechtliche und bauliche Anforderungen Radverkehrsanlagen - Vortrag BürgerRAD am 13.01.2015 -
Grundlagen: Ausnahmefälle bei Engstellen möglich
30-km Zonen Wenig bauliche Maßnahmen erforderlich
Schutzstreifen Fahrbahn mindestens 1.25m breit (in ERA festgelegt) Durch unterbrochenen Schmalstrich von der Fahrbahn abgetrennt Verbleibende Kernfahrbahn mind. 4.50m, bei hohen Schwerlastanteil und Verkehrsanteil 5.00m Gesamtbreite Fahrbahn somit mind. 7.00m bzw. 7.50m Verdeutlichung durch markierte Fahrradsymbole Schutzstreifen darf im Bedarfsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden Radfahrschutzstreifen auch bei Tempo 30-Stecken (nicht bei 30kmh Zonen) zulässig Beispiel Knotenpunkt Alter Postweg / Hardtstraße ( Markierung wird 2015 angebracht) Fahrradsymbol Schutzstreifen 1.25m Wichtig: gewisse Durchgängigkeit, gleiche Breite im gesamten Stadtgebiet
Übergänge Radweg auf Schutzstreifen (Fahrradschleuse) - Übergang Randstein möglichst bündig Beispiel Hardtstraße/Voithstraße: Voith bündiger Übergang Einfädelspur für Radfahrer Milchwerk
Anordnung Fahrradtasche vor Signalanlage - Radfahrer ist dadurch im Sichtfeld des Autofahrers - 1,0 bis 3,0 m vorgesetzt Beispiel: Alter Postweg (geplante Ausführung Markierung Frühjahr 2015)
Radfahrstreifen in Crailsheim nicht vorgesehen 1.85m bis 2.00m breit (in ERA festgelegt) Abgrenzung mit durchgezogenen Breitstrich im Bereich von Einfahrten und Einmündungen unterbrochene Linienmarkierung Zweckverdeutlichung durch markierte Fahrradsymbole dürfen von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden
Getrennter Geh- und Radweg Radweganteil mind. 1,50 m (StVO) Optische Abgrenzung Geh-/Radweg (z.b. durch verschiedene Pflasterfarben) Überwege Zufahrten und Fahrbahneinmündungen rot markiert beidseitig Beispiel Ludwig-Erhard-Straße Verkehrszeichen 241
Gemeinsamer Geh- und Radweg außerorts Verkehrszeichen 240 Mindestbreite 2,50m (ERA) bzw. 2,00 m (StVO) Beispiel Radweg Crailsheim-Goldbach In manchen Fällen auch mit Wirtschaftsweg kombiniert -> Geh- und Radweg mit Wirtschaftsweg
Gemeinsamer Geh- und Radweg innerorts einseitig Verkehrszeichen 240 Mindestbreite 2,50m (ERA) 50cm Schutzstreifen Überwege Zufahrten und Fahrbahneinmündungen rot markiert Beispiel Blaufelder Straße (Beschilderung noch nicht angebracht)
Sonderfall:Gemeinsamer Geh- und Radweg im Begegnungsverkehr Verkehrszeichen 240 mit Zusatzzeichen 1000-32 Linke Radwegführung Mindestbreite 3.50m (2,0 m Radweg und 1,50 m Gehweg) 50 cm Schutzstreifen Überwege, Zufahrten und Fahrbahneinmündungen rot markiert Beispiel Haller Straße Markierung 50cm Schutzstreifen erfolgt 2015
Gehweg Freigabe für Radverkehr Mindestens 2.50 m breit Radfahrer hat Wahlrecht zwischen Gehwegund Fahrbahnbenutzung Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 Beispiel Alter Postweg/Gaildorfer Straße
Radweg mit Ein-Richtungsverkehr Verkehrszeichen 237 mindestens 1.60m breit (in ERA festgelegt) Bauliche Abgrenzung von Fahrbahn (z.b. durch Grünstreifen oder Schutzstreifen Radweg mit Zwei-Richtungsverkehr 3,0 m Radweg mit Zwei-Richtungsverkehr 2,5 m breit, bei einseitiger Führung 50 cm Schutzstreifen Verkehrszeichen 237 mit Zusatzzeichen 1000-32 In Crailsheim nicht vorhanden, Radwege sind immer mit Fußgängern kombiniert
Bauliche Maßnahmen Absenkungen in Bereich von Ampelanlagen Beispiel Gaildorfer Straße/Kirchstraße
Bauliche Maßnahmen Bündige Absenkungen bei Querungen (auf Entwässerung achten, keine Wasserpfützen produzieren!) Beispiel Grabenstraße bündiger Randstein
Fahrbahnmarkierungen Fahrradsymbole mit Richtungspfeilen Beispiel Ludwigstraße Ehrenfriedhof
Markierung Furten Knotenpunkte Rotmarkierung nur bei Abstand bis max. 5,0 m bis Fahrbahnrand
Markierung Furten Knotenpunkte Beispiel Gewerbepark Roßfeld Rotmarkierung nur bei Abstand bis max. 5,0 m bis Fahrbahnrand Verkehrsrechtlich nicht möglich:
Rotmarkierung Querung Radwege Kreisverkehr (geplant) Regelzeichnung Querung Radwege im Bereich Kreisverkehre
Markierung Poller
Radabstellanlagen Grundsätzlich Fahrradständer als Bügel zum Anlehnen Bsp. 19 neue Fahrradständer im Bereich Rathaus
Beschilderung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit