Baureferat Tiefbau. Datum: Telefon Telefax

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1 Datum: Telefon Telefax Baureferat Tiefbau Bau eines Fahrradweges in der Schwanthalerstraße zw. Hermann-Lingg-Straße und Sonnenstraße Empfehlung Nr. 51 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am Anlagen Empfehlung Nr. 51 Stellungnahmen BA 2 und BA 8 Beschluss des Bauausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe hat am auf Anregung von Herrn Udo Gerlicher die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach in der Schwanthalerstraße zwischen Sonnenstraße und Hermann-Lingg-Straße ein Radweg in beide Richtungen eingebaut werden soll. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Da die Maßnahme den Stadtbezirk 8 - Schwanthalerhöhe sowie den Stadtbezirk 2 - Ludwigsvorstadt / Isarvorstadt betrifft und die Schwanthalerstraße eine übergeordnete verkehrliche Bedeutung besitzt, ist der Bauausschuss mit der Behandlung der Bürgerversammlungsempfehlung zu befassen. 1. Ausgangslage: Hinsichtlich der im Umfeld bereits bestehenden Radfahrwege ist festzustellen, dass erst vor kurzem in der parallel zur Schwanthalerstraße verlaufenden Bayerstraße unter hohem Kostenaufwand beidseitig ein Radweg eingebaut wurde. Demnach wurde die im Antrag angesprochene Verbindung der Schwanthalerhöhe mit dem Stadtzentrum für die Radfahrer bereits deutlich verbessert. Außerdem führt noch die beschilderte Radweghauptroute (Marienplatz - Pasing) über die Nußbaum- / Beethovenstraße aus dem Zentrum heraus zum Stadtbezirk 8, durch welche eine zusätzliche Radfahrverbindung zwischen diesem Stadtteil und der Innenstadt gegeben ist. Die laufenden Planungen des Inneren-Radweg-Ringes ergänzen zudem noch die bereits bestehenden Radwege in diesem Bereich. Hinzu kommt, dass im Vorentwurf des neuen Verkehrsentwicklungsplanes (Stand Januar 2000) die Schwanthalerstraße auch stadtauswärts (bisher nur stadteinwärts) als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist und im Gegenzug dazu die parallel verlaufende Bayerstraße zwischen Stachus und Martin-Greif-Straße in beiden Richtungen (zum

2 Seite 2 größten Teil mit beidseits vorhanden Radwegen) nur noch eine Erschließungsfunktion mit Priorisierung der Verkehrsarten des Umweltverbundes (u.a. Radverkehr) erhalten soll. 2. Grundsätzliche Regelungen zur Dimensionierung von Radverkehrsanlagen Für einen baulichen Einrichtungsradweg entlang von Längsparkbuchten sind laut Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 95) mindestens 2,35 m, neben einer Fahrbahn 2,10 m anzusetzen. Aufgrund der vorhandenen hohen Nutzungsintensität werden dort sogar 2,75 m (entlang von Längsparkbuchten) sowie 2,50m (neben der Fahrbahn) empfohlen. Diese Breiten sind zwar nur Empfehlungen (als Rechtsgrundlage gilt die StVO mit mindestens 1,50 m, im Regelfall jedoch 2,0 m), in Bezug auf die Förderfähigkeit nach GVFG müssen nach Möglichkeit die Vorgaben der ERA, mindestens jedoch die mit der Regierung von Oberbayern abgestimmten Maße (2,10 m bzw. 2,35 m) für eine Bezuschussung eingehalten werden. Einschlägige Gespräche wurden diesbezüglich bei der Radwegmaßnahme Bayerstraße geführt. Ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, welcher etwas geringere Breiten aufweisen würde (laut ERA 95 mindestens 1,80 m), bietet sich aufgrund des vorherrschenden sehr hohen Parkdruckes nicht an, da davon ausgegangen werden muss, dass dieser ständig zugeparkt sein würde (Parken in 2. Reihe). Ein Angebotsstreifen auf der Fahrbahn hätte zwar einen noch geringeren Platzbedarf (laut ERA 95 insgesamt 1,55 m; auch hier wäre eine Verschmälerung der Längsparkbuchten von 2,0 m auf 1,80 m von Nöten), ist aber aufgrund der vorhandenen Straßencharakteristik der Schwanthalerstraße (großes Verkehrsaufkommen, hoher Anteil an Schwerverkehr), sowie aus dem gleichen Grund wie beim Radfahrstreifen nicht realisierbar. Ein vergleichsweise platzsparender Zweirichtungsradweg muss neben einer Längsparkbucht laut ERA 95 (auch abgestimmt mit der Reg. v. Obb.) eine Mindestbreite von 3,25 m und entlang einer Fahrspur mindestens 3,0 m aufweisen. Die Anlage eines einseitigen Zweirichtungsradweges ist allerdings in diesem konkreten Fall nicht zu empfehlen, da sich zu beiden Seiten der Schwanthalerstraße Geschäfte befinden und somit reger kreuzender Radverkehr zu erwarten wäre (Probleme an Kreuzungen, Einmündungen, Zufahrten -> hier können Radfahrer, welche aus der falschen Richtung kommen leicht übersehen werden). Anzumerken ist dabei noch, dass dieser Zweirichtungsradweg benutzungspflichtig und somit das Radfahren auf der gegenüberliegenden Seite verboten wäre. 3. Stellungnahme des Baureferates zur Empfehlung Nr. 51 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes vom Der Einbau eines Radweges in beide Richtungen hätte die Folge, dass entweder eine komplette Fahrspur und eine vollständige Längsparkreihe oder aber 2 Längsparkreihen entlang des gesamten angesprochenen Bereiches entfallen müssten. Da jedoch die Schwanthaler Straße als eine der Hauptein- bzw. Ausfallstraßen in/aus der Innenstadt gilt und eine dementsprechend hohe Verkehrsbelastung aufweist, ist der Rückbau einer Fahrspur derzeit aus verkehrlicher Sicht nicht zu vertreten. Aufgrund des relativ hohen Parkdrucks kann auch auf die vorhandenen Längsparkspuren nicht verzichtet werden. Für die Realisierung eines Radweges wäre zudem ein vollständiger Umbau der Schwanthalerstraße auf einer Länge von ca m erforderlich. Die Kosten dafür sind in etwa in der Größenordnung der Sonnenstraße (rund 7,0 Mio. DM) anzusetzen, wobei entsprechende finanzielle Mittel in dieser Höhe in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. Auch vom Fahrbahnzustand her sind in nächster Zeit keine größeren Maßnahmen zu erwarten, die Anlass für einen Umbau geben könnten. 4. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 2 und 8

3 Seite 3 Die beiden betroffenen Bezirksausschüsse (BA 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt und BA 8 Schwanthalerhöhe) wurden um Stellungnahme zu der Beschlussvorlage gebeten. Die angesprochenen Stellungnahme liegen dem Beschluss als Anlagen bei. 4.1 Stellungnahme des Bezirksausschusses 2 Ludwigvorstadt-Isarvorstadt Der Bezirksausschuss 2 Ludwigvorstadt-Isarvorstadt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Radweg aufgrund der hohen Verkehrsdichte auf der Schwanthalerstraße als nicht sinnvoll erscheint und schließt sich insoweit der Argumentation des Baureferates und des Kreisverwaltungsreferates an. Der Bezirksausschuss 2 Ludwigvorstadt - Isarvorstadt stimmt der Beschlussvorlage zu. 4.2 Stellungnahme des Bezirksausschusses 8 Schwanthalerhöhe Der Bezirksausschuss 8 Schwanthalerhöhe stimmte nicht zu und bat nochmals um eine Überarbeitung, wobei dezidierte Vorschläge für den Radwegeinbau gemacht und dabei in Teilabschnitten von den technischen Regelwerken bewusst abgewichen wird Stellungnahme des Baureferates zur Äußerung des Bezirksausschusses 8 Das Baureferat geht von folgenden Rahmenbedingungen aus: Aufgrund der vorhandenen Gebäudehöhen (bis zu 8 Geschosse) und der Charakteristik der Schwanthalerstraße (reger Geschäftsbetrieb, teilweise mit Auslagen vor den Schaufenstern, hohem Fußgängeraufkommen) ist aus der Sicht des Baureferates und des Stadtplanungsreferates eine Gehbahnbreite von im Mittel 3,0 m anzustreben. Laut Kreisverwaltungsreferat kann aus Gründen der Leistungsfähigkeit in der gesamten Schwanthalerstraße keine Fahrspur entfallen. Ein Wegfall von ganzen Längsparkreihen ist wegen des vorherrschenden sehr hohen Parkdruckes nicht zu vertreten Abschnitt Martin-Greif-Straße bis St.-Paul-Straße: Der Straßenraumquerschnitt liegt in diesem Bereich zwischen 27,5 m und 25,7 m. Die Breite der Fahrbahn beträgt durchgehend 19,3 m, die Gehbahnen variieren dementsprechend zwischen 3,1 m und maximal 4,8 m (je nach Gebäudeflucht). Der angesprochene Straßenquerschnitt ist wie folgt aufgeteilt (nachstehend ist der engste Abschnitt aufgezeichnet, da ja auch dieser für den Einbau eines Radweges maßgebend wäre): Südseite Nordseite Gehbahn Überbreite Fahrspur Fahrspur Fahrspur Fahrspur Fahrspur Fahrspur Gehbahn Fahrstr. Fahrstr. Breite (m) 3,1 4,8 2,85 3,1 2,85 2,85 2,85 3,3 25,7 Bei Verringerung aller Spurbreiten auf das Mindestmaß von 2,75 m (ausgenommen die überbreite Fahrspur mit 4,8 m) könnte demnach, bei Verwendung dieser Vorgaben (Fahrspuren 2,75m, Gehbahnen beidseits 3,0 m), für einen Radweg 1,15 m gewonnen werden, was nicht einmal für einen einzigen Angebotsstreifen (welcher allerdings wie erwähnt nicht geeignet ist) ausreichen würde. Bei einer Gehbahnbreite von je 2,0m, wie es vom Bezirksausschuss 8 vorgeschlagen wurde, würden für einen Radweg 3,15 m übrig bleiben. Es wäre auch hierbei

4 Seite 4 nicht einmal eine Richtlinien gemäße Ausbildung eines Zweirichtungsradweges (3,25 m neben Längsparkern) möglich Abschnitt St.-Paul-Straße bis Paul-Heyse-Straße: Die beiden überbreiten Fahrspuren haben im Verkehrsablauf folgende Funktionen: Stadteinwärts (Breite 4,40 m): Zwischen zwei Kreuzungen (auf der Strecke) ist diese sehr breite Fahrspur in einen Längsparkstreifen (1,80 m) und einen Fahrstreifen (2,60 m) aufgeteilt (welcher meist vom Lieferverkehr zum Parken in zweiter Reihe benutzt wird). Im Kreuzungsbereich sind hier zwei Fahrstreifen abmarkiert. Stadtauswärts (Breite 5,00 m): In Richtung Westen ist die vorhandene Situation ähnlich; im Kreuzungsbereich 2 Fahrspuren; zwischen zwei Kreuzungen ein Längsparkstreifen, welcher zur Hauptverkehrszeit als zweite Fahrspur ausgewiesen ist (absolutes Halteverbot zwischen 15:00 und 18:00 Uhr), sowie eine eigenständige Fahrspur. Südseite (stadteinwärts) Nordseite (stadtauswärts) Gehbahn Überbreite Fahrspur Fahrspur Fahrspur Überbreite Fahrspur Gehbahn Fahrstr. Fahrstr. Fahrstr. Fahrstr. Breite in m 3,3 4,4 2,8 2,8 5 3,5 21,8 Bei Verwendung der Mindestmaße (Fahrstreifenbreite 2,75 m, Gehbahnbreiten 3,0m sowie die vom Bezirksausschuss 8 angeregte Verringerung der überbreiten Fahrbahn auf der Nordseite von 5 m auf 4,80 m) würden für den Einbau von Radwegen 1,10 m übrig bleiben, was nicht ausreichend ist. Bei Gehbahnbreiten von nur je 2,0 m, würden 3,10 m verbleiben. Für die Anlage eines Zweirichtungsradweges gilt hier wiederum das bereits erwähnte (einseitiger Zweirichtungsradweg ist ungünstig; laut ERA hierfür 3,25 m erforderlich). Die vom Bezirksausschuss 8 angesprochenen Radwege mit einer Breite von je 1,50 m sind nach Meinung des Baureferates und des Kreisverwaltungsreferates aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu vertreten (laut ERA sind bereits 0,75 m Schutzstreifen neben Längsparkern nötig, wobei hier zudem noch mit häufigem Ein- und Aussteigen aus parkenden Fahrzeugen zu rechnen ist) Abschnitt Paul-Heyse-Straße bis Schillerstraße: Im Kreuzungsbereich mit der Goethestraße ist jeweils (stadteinwärts sowie stadtauswärts) eine Linksabbiegespur vorhanden. Der Bezirksausschuss 8 spricht hier nur von einer kleinen Abbiegespur in die Goethestraße. Für beide Linksabbiegebeziehungen ist aber jeweils ein entsprechender Stauraum erforderlich, weshalb im Kreuzungsbereich keine Radwegführung möglich ist Abschnitt Schillerstraße bis Sonnenstraße: In Bezug auf den Einbau von Radwegen gilt entsprechend das Gleiche wie im Abschnitt zuvor. Wobei im Kreuzungsbereich zur Sonnenstraße laut dem Kreisverwaltungsreferat in den Spitzenstunden bereits Leistungsdefizite vorhanden sind. Aus diesem Grund musste bereits vor ca. zwei Jahren die Priorisierung der Straßenbahnen in der Sonnenstraße zu Gunsten des starken Individualverkehrs in der Schwanthalerstraße eingeschränkt werden.

5 Seite 5 Bei der vorhandenen Straßenbreite wurde hier bereits die maximal mögliche Anzahl an Fahrspuren markiert. Der zusätzliche Einbau von Radwegen ist deshalb nicht möglich. Die angesprochenen Gehwegverbreiterung beim Deutschen Theater ist aus Platzgründen nicht realisierbar. Fahrtrichtung stadtauswärts: Die Funktion der überbreiten Fahrspur stadtauswärts wurde bereits weiter oben dargelegt. 5. Fazit Bau- und Kreisverwaltungsreferat vertreten weiterhin die Auffassung, dass im Rahmen der eingangs genannten Planungsgrundsätze der Einbau eines Radweges in der Schwanthalerstraße nur zu Lasten einer Fahrspur oder Parkreihen realisiert werden kann. Unabhängig von den bereits eingangs erwähnten nicht unerheblichen Kosten für die Realisierung eines solchen Radweges, ist ein Rückbau der Schwanthalerstraße zugunsten einer Radfahrverbindung aufgrund ihrer hohen Verkehrsbelastung und des relativ hohen Parkdruckes nicht möglich. Grundsätzlich hält auch das Baureferat Radwege/Radfahrstreifen entlang von Hauptverkehrsstraßen für wünschenswert. Im Falle der Schwanthalerstraße sehen Bau- und Kreisverwaltungsreferat jedoch keine Möglichkeit, Radwege zu realisieren. Dies wurde bereits mit dem Beschluss des Bauausschusses vom dargelegt. Die Beschlussvorlage ist mit dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt. Der Korreferent, Herr Stadtrat Reissl hat von der Vorlage Kenntnis genommen. Der Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Wiedemann hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der Empfehlung auf Einbau eines Radweges in der Schwanthaler Straße zwischen Martin-Greif-Straße und Sonnenstraße kann nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 51 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Hep Monatzeder Bürgermeister Horst Haffner Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. -III.

6 Seite 6 über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium -Dokumentationsstelle an das Direktorium -HA II/V (3x) an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei zur Kenntnis. V. Wv. Baureferat/RG4 zur weiteren Veranlassung zu V.: 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 8 3. An den Bezirksausschuss 2 4. An das Kreisverwaltungsreferat 5. An das Kreisverwaltungsreferat - HA IV 6. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung 7. An das Baureferat - V, G, H, HZ4 8. An das Baureferat - RG 2, RG 4 9. An das Baureferat -T Z, T 1, T 13, T 14, T 2 zur Kenntnis. 10. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - T 11 zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat -RG4 i.a.

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