Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick: Aktuelles FAQ s - Teil 1 Inhaltsverzeichnis der bisherigen Ausgaben Seit Januar 2012 stellen wir Ihnen im Monatsrhythmus unseren SEPA- zur Verfügung. Dies werden wir auch in den kommenden Monaten beibehalten. In der heutigen Ausgabe gehen wir auf aktuelle Tendenzen und Entwicklungen der SEPA- Zahlungsverkehrswelt ein. Zudem werden wir - beginnend mit dieser Ausgabe - auf die aus der Praxis gestellten Fragen eingehen, die uns zu den bisher in den n behandelten SEPA-Themen erreicht haben. Die Aufstellung umfaßt aber auch allgemeine, an die Deutsche Kreditwirtschaft herangetragene Fragen. Aktuelles Neues Lastschriftprodukt: Die Euro-Eillastschrift (Core 1) Das EPC (European Payments Council) hat zum November 2012 die Option zur Verwendung einer Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist von einem TARGET-Tag geschaffen, sofern die Bank des Zahlungsempfängers und die Bank des Zahlungspflichtigen eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung der Euro-Eillastschrift getroffen haben. Für Deutschland wird eine bundesweite Einführung der neuen Lastschrift zum Herbst 2013 über die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) angestrebt. Das Angebot des Standard-Einzugsverfahrens - der SEPA-Basis-Lastschrift mit Vorlagefristen von 5 TARGET-Tagen bei Erstlastschrift bzw. 2 TARGET-Tagen bei Folgelastschriften - soll als Basisangebot aller teilnehmenden Kreditinstitute in Deutschland bestehen bleiben. Europäisches Lastschriftverfahren SDD CORE SEPA-Basis-Lastschrift Europäisches Lastschriftverfahren SEPA-CORE1 SEPA-Eil-Lastschrift Interbankenregelwerk EPC-Regelwerk SDD CORE Start seit 02.11.2009 aktiv Voraussichtlich Herbst 2013 Ausführung D-2 (D-5) D-1 Rückgabefristen Interbankenbereich: aus bankfachlichen Gründen von Zahlstellen bis spätestens am 2. Bankarbeitstag nach D Kundenbereich für den Zahlungspflichtigen: - bis acht Wochen nach D für autorisierte und - bis 13 Monate nach D für unautorisierte LS Datenformat XML (Kennzeichnung als CORE ) XML (Kennzeichnung als COR1 ) Mandat Mandatsprüfung Gläubiger-ID (CI) SEPA-Lastschrift-Mandat Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nicht erforderlich notwendig (neu) z a h l u n g s v e r k e h r @ w g z b a n k. d e Seite 1
SEPA-Firmen-Lastschriften bei Verbrauchern Durch das EPC wurde nochmals klargestellt, dass bei B2B-Lastschriften die Bank des Zahlungspflichtigen zwingend prüfen muss, ob ihr Kunde (Zahlungspflichtiger) Verbraucher oder Nicht-Verbraucher ist. Wird eine B2B-Lastschrift auf einen Verbraucher gezogen, muss diese von der Bank retourniert werden - hierfür wurde ein eigener Rückgabegrund festgelegt: Der Inhaber des Zahlungskontos ist ein Verbraucher (AC13). FAQ s - Teil 1 Zum einfacheren Auffinden eines für Sie interessanten Themas haben wir folgende Einteilung der Fragen vorgenommen: A Allgemeine Fragen zum Thema SEPA in dieser Ausgabe B SCT SEPA Credit Transfers / SEPA Überweisungen in dieser Ausgabe C Mandate zur Basislastschrift und Firmenlastschrift D Umdeutung der Einzugsermächtigung in das Basis-Lastschriftmandat E F Gläubiger-Identifikationsnummer Vorabinformation / Pre-Notification --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- A Allgemeine Fragen zum Thema SEPA Allgemeine Fragen zu SEPA 1. Welche Zahlungsarten sind von der SEPA-Migrationsverordnung (EU-VO Nr. 260 / 2012) betroffen? Von dieser EU-Verordnung sind Zahlungen mittels Überweisungen und Lastschriften in EURO und innerhalb der EU/EWR-Staaten ab 1. Februar 2014 betroffen. 2. Gilt SEPA auch für Schecks? Nein, Scheckzahlungen sind von dieser EU-Verordnung nicht betroffen. 3. Wie komme ich an die IBAN und BIC meines Geschäftspartners? Sollten IBAN und BIC den Briefbögen/Rechnungen Ihres Geschäftspartners nicht zu entnehmen sein, stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne Textmuster (in 10 verschiedenen Sprachen) zur Verfügung, mit denen Sie die Informationen einholen können. Für nationale Bankverbindungen bieten wir einen separaten IBAN-Konverter als Download an - dieser wurde auch in unsere Zahlungsverkehrsprogramme z a h l u n g s v e r k e h r @ w g z b a n k. d e Seite 2
integriert. Für den kostenlosen Download ist ein Passwort erforderlich, welches Sie gerne von uns auf Anfrage per E-Mail erhalten. B SCT SEPA Credit Transfers / SEPA Überweisungen 1. Was ändert sich bei den Zahlscheinen (SEPA-Zahlscheinvordrucke) für den Zahlungsempfänger? SCT SEPA Credit Transfers / SEPA Überweisungen Es gibt hierfür neue Vordrucke - bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. 2. Können SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickelt werden? Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen können die SEPA-Verfahren nicht eingesetzt werden, hier werden weiterhin Auslandsüberweisungen verwendet. 3. Ändern sich durch SEPA die Meldepflichten nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV)? An den Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich nach derzeitigem Stand durch die Einführung von SEPA nichts. Nach wie vor ist lt. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Auslandszahlungen über mehr als 12.500 eine Meldung an die Bundesbank erforderlich. Meldepflichtige Zahlungen in Euro sind mit dem Vordruck Anlage Z4 zur AWV direkt bei der Bundesbank zu melden. 4. Wie gehe ich mit Rechnungen in Fremdwährung (PSD-Währungen) um? PSD-Währungen Zahlreiche ausländische Unternehmen in Nicht-Euro- Ländern: EU-Staaten ohne EURO-Bargeld: BGN, DKK, GBP, LVL, LTL, PLN, RON, SEK, HUF, CZK EFTA-Staaten: NOK, ISK, CHF (für Liechtenstein) unterhalten zusätzlich zur Landeswährung bereits Konten in der Kontowährung EURO. Sprechen Sie mit Ihrem Kontrahenten, ob zukünftig die Fakturierung auf EURO-Basis erfolgen kann, damit die Abwicklungskosten auf beiden Seiten optimiert werden. Impressum Herausgeber: WGZ BANK Redaktion: Werner O. Fronholt Michael Küsters Walter W. Lilienbecker Helmut Zimmermann Verantwortlich: Thomas Löcker Helmut Sandkaulen z a h l u n g s v e r k e h r @ w g z b a n k. d e Seite 3
In den nächsten n werden wir auf weitere FAQ s eingehen. Inhalte der bisherigen SEPA- Ausgabe 1 Januar 2012 Ausgabe 2 Februar 2012 Ausgabe 3 März 2012 Ausgabe 4 April 2012 Ausgabe 5 Mai 2012 Ausgabe 6 Juni 2012 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Zusammenhang SEPA / PSD Welche Länder fallen unter die PSD? Welche Währungen fallen unter die PSD? Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? (Schaubild) Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung (Schaubild Zahlungsdienste) Wertstellung ( 675 t BGB) Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen (Schaubild "Wer darf was mit wem?") Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Anhang: Musterbrief für die Ankündigung der Umdeutungslösung Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfrist / Laufzeiten ( 675 s BGB) Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen ( 675 n BGB) Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung Sonderregelung für ELV Übergangsregelung für Verbraucher für die Nutzung von Kto.-Nr. u. BLZ bis zum 1.2.2016 IBAN / BIC SEPA-Überweisung (SCT) Glossar SEPA-Lastschriftverfahren: Die Neuerungen Gläubiger-ID, SEPA-Lastschriftmandate, Due Date, Pre-Notification) Die SEPA-Basis-Lastschrift Umdeutungslösung Glossar Anhang: Musterbrief für die Umdeutung Einzugsermächtigung > SEPA- Basislastschrift-Mandat z a h l u n g s v e r k e h r @ w g z b a n k. d e Seite 4
Ausgabe 7 Juli 2012 Die SEPA-Firmen-Lastschrift z a h l u n g s v e r k e h r @ w g z b a n k. d e Seite 5