Do s and Dont s beim Social Media-Marketing 04.04.2017 Dr. Frank Eickmeier
Rechtsanwälte Unverzagt von Have Kanzlei mit Standorten in Hamburg, Berlin Köln Spezialisiert auf Medien, Werbung und Online/Mobile Wir vertreten Agenturen, Betreiber von Websites Technologieanbieter, Vermarkter, Publisher Urheber, wie Fotografen, Designer, Programmierer etc. 2 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Was sind eigentlich die wichtigsten Social Media-Kanäle Webblogs, Microblogging-Dienste, Soziale Netzwerke, Videoportale, Fotosharing-Plattformen, Wikis, Auskunftsportale, Bewertungsportale, Foren 3 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Wofür gibt es Urheberrechte ( 2 UrhG)? 1. Sprachwerke, Texte, Computerprogramme 2. Werke der Musik 3. Pantomimische Werke einschl. der Werke der Tanzkunst 4. Werke der bildenden Künste einschl. der Werke der Baukunst, der angewandten Kunst 5. Lichtbildwerke, Fotografien, Lichtbilder 6. Filmwerke, Laufbilder 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen 4 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Welche weiteren Rechte sollte man kennen? 1. Anspruch auf Namensnennung (Urheber-, Persönlichkeitsrecht). 2. Bearbeitungsrecht. 3. Nutzungsrecht.(räumlich, zeitlich und inhaltliche Beschränkung möglich; exklusiv, nicht-exklusiv) 4. Jede Nutzungsart ein eigenes Nutzungsrecht ( Zweckübertragungsgrundsatz ( 31 Abs. 5 UrhG)) Bspl: Rechte für TV Sendung sind keine Rechte für Web Video. 5 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Texte bei Social Media Texte sind geschützt, wenn sie ein gewisses Maß an Kreativität und Individualität besitzen. Ich bin dann mal weg In der Regel bei ein oder zwei Sätzen nicht der Fall. Rezepte sind hinsichtlich ihres Inhalts nicht geschützt. Nachrichten sind oftmals nicht geschützt. 6 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Like s Durch Like s zeigen Nutzer, was Ihnen gefällt oder was sie unterstützen. Like s verstoßen in der Regel nicht gegen das Urheberrecht (LG Hamburg: unverbindliche Gefallensäußerung). 7 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Teilen Durch die Funktion Teilen (Share) können die Benutzer von Sozialen Medien ihren Kontakten einen Beitrag empfehlen oder weiterleiten. Sharing kann rechtlich problematisch sein, wenn der Urheber auf seiner eigenen Webseite keine Share-Funktion eingebaut hat. Fehlt eine solche Möglichkeit zum Teilen, fehlt in der Regel auch das Einverständnis hierfür. Urheberrechtsverletzung möglich. 8 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Post s Werden Inhalte in Sozialen Netzwerken gepostet, veröffentlicht der Nutzer ein Bild, einen Text oder ein Video. Und damit wird ein Werk im urheberrechtlichen Sinne öffentlich zugänglich gemacht. Posten sollte man deshalb nur Inhalte, an denen man auch wirklich die Rechte besitzt oder die man selbst erstellt hat. Ist die Rechtesituation unklar, droht eine Urheberrechtsverletzung. Anbieter der Website (des Dienstes) haftet nur bei Kenntnis (1 Warnschuß). Prüfungspflicht bei drohenden Verstößen, unverzüglich handeln. 9 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Haftung für fremde Links Neue Rechtsprechung- (doch) Haftung (LG HH, EuGH): bei Kenntnis von Rechtswidrigkeit wenn Linksetzer sich die verlinkten Inhalte zu eigen macht, z.b. wenn Kontext der Linksetzung die Rechtsverletzung verstärkt. Wenn Linksetzer Rechtsverletzung hätte erkennen können. 10 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Haftung für fremde Links ggfs. sogar Distanzierung erforderlich bei besonders erheblichen Rechtsverletzungen (z.b. üble Nachrede, Gewaltverherrlichung, etc.) LG Frankfurt (Beschluss v. 20.4.2010): Twitter-Nutzer haftet für Link zu fremder Webseite, wenn sich dort falsche Behauptungen über ein Unternehmen finden 11 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Embedded Videos Inhalte können in Form eines Embedded-Links auf Webseiten, Blogs oder Social-Media-Kanälen integriert werden. Rechtlich stellt ein Embedding keine Urheberrechtsverletzung dar. Voraussetzung ist, dass das Originalwerk mit Einwilligung des Urhebers im Internet veröffentlicht wurde. Keine Erweiterung des Publikums Anders wäre es, wenn z.b. Zugangsschranken umgangen wären. Es wird keine andere Wiedergabetechnik eingesetzt Sprich, das Video wird so wie es ist von der Quelle abgespielt oder ein Bild wird angezeigt. 12 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Blogs Werden nicht anders behandelt, als andere Medien Gebot der Trennung von Werbung und Redaktionelle Inhalte beachten Keine unwahren oder beleidigenden Inhalte verbreiten. 13 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Bilder, Profilbilder Bilder und Fotografien sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, und zwar selbst bei banalsten Fotografien. Vorsicht bei der Nutzung von Bildern und Fotografien für das eigene Profilbild. Bilder von Prominenten - Prominente dürfen redaktionell abgebildet werden - die Fotos sind in der Regel aber geschützt. - gilt nicht bei Werbung! Vorsicht bei Bilder-Plattformen. Lizenzbedingungen genau studieren! (Bilddatenbanken) 14 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Musik bei Social Media Jede Form von Musik ist geschützt. Auch Hintergrundmusik zur Unterlegung des eigenen Beitrags auf YouTube. Gemeinfreie Werke nutzen. GEMA-freie Musik verwenden. Coverversionen: Lizenz bei GEMA einholen. 15 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing
Folgen einer (z.b. Urheber-) Rechtsverletzung 1. Abmahnung 2. Unterlassungserklärung 3. Auskunft 4. Schadensersatz 5. Einstweilige Verfügung, Klage 6. Haftung 7. Haftungsausschluss möglich? 16 Do s and Dont s beim Social Media-Marketing