Sage Personalwirtschaft Abrechnung von Praktikanten Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt, erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Die im Dokument angegebenen Hinweise stellen keine Form der Beratung dar, sondern sollen zur praktischen Illustration der Programmanwendung dienen. Für die ordnungsgemäße Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist jeder Nutzer des Systems selbst verantwortlich. Der Leistungsumfang kann je nach eingesetzter Produktvariante von den hier beschriebenen Funktionalitäten abweichen. Seite 1 von 8
Inhaltsverzeichnis 1.0 Einführung 3 Praktikum vorgeschrieben, vor oder nach dem Studium 3 Praktikum nicht vorgeschrieben, vor oder nach dem Studium 3 Praktikum vorgeschrieben, während des Studiums 4 Praktikum nicht vorgeschrieben, während des Studiums 4 2.0 Stammdateneinstellungen für Praktikanten 5 3.0 Lohnarteneinrichtung bei Praktikanten ohne Entgelt 6 4.0 Einrichtung der Stammdaten bei Praktikanten ohne Entgelt 7 5.0 Abrechnung prüfen 8 Sage Personalwirtschaft Seite 2 von 8
1.0 Einführung Die Pflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bei Praktikanten richtet sich sowohl nach dem Zeitpunkt des Praktikums (Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum), nach der Verankerung des Praktikums in der Studienordnung (in der Studienordnung vorgeschrieben oder nicht) sowie nach dem gezahlten Entgelt. In einigen Fällen muss der Praktikant selbst eine so genannte Praktikantenversicherung zur KV und PV abschließen, wobei jedoch eine bestehende Familienversicherung als Versicherungsschutz ausreichen würde. Bei nicht vorgeschriebenen Praktika gelten die Geringfügigkeitsrichtlinien, bei vorgeschriebenen dagegen nicht. Praktikum vorgeschrieben, vor oder nach dem Studium KV PV AV RV Mit Entgelt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ( zur Berufsausbildung ), Geringverdienerregelung, keine Geringfügigkeit Ohne Entgelt Studentische Versicherung/ Familienversicherung Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ( zur Berufsausbildung ), Arbeitgeber trägt den Mindestbeitrag allein, 1% der Bezugsgröße als fikt. Entgelt Praktikum nicht vorgeschrieben, vor oder nach dem Studium KV PV AV RV Mit Entgelt Ohne Entgelt Versicherungspflicht sofern keine geringf. Beschäftigung besteht Versicherungspflicht bei Vorliegen einer kurzfr. Beschäftigung Versicherungsfreiheit beim Vorliegen einer geringf. Entlohnten Beschäftigung, ggf. pauschale Beiträge zur KV/RV Gilt nicht als Beschäftigung zur Berufsausbildung Keine Versicherungspflicht Sage Personalwirtschaft Seite 3 von 8
Praktikum vorgeschrieben, während des Studiums KV PV AV RV Mit Entgelt Versicherungsfreiheit Ohne Entgelt Versicherungsfreiheit Praktikum nicht vorgeschrieben, während des Studiums KV PV AV RV Mit Entgelt Ohne Entgelt Wenn Studium im Vordergrund steht liegt Versicherungsfreiheit vor. Ansonsten: Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, sofern keine geringf. Beschäftigung Versicherungsfreiheit bei Vorliegen einer kurzfr. Beschäftigung Versicherungsfreiheit bei Vorliegen einer geringf. entlohnten Beschäftigung, ggf. pauschale Beiträge zur KV Keine Versicherungspflicht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, sofern keine geringf. Beschäftigung Versicherungsfreiheit bei Vorliegen einer kurzfr. Beschäftigung Versicherungsfreiheit bei Vorliegen einer geringf. entlohnten Beschäftigungm keine pauschalen Beiträge Sage Personalwirtschaft Seite 4 von 8
2.0 Stammdateneinstellungen für Praktikanten Für Praktikanten kommen die Personengruppen 121 (regelmäßiges Entgelt <325 EUR) und 105 (kein Entgelt oder regelmäßiges Entgelt >325 EUR) in Betracht. Die Entgelthöhe wird vom Prüflauf überwacht. Es ist keine Gleitzonenberechnung einzustellen. Die Beitragsgruppen richten sich wie oben beschrieben nach der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Praktikanten sind umlagepflichtig (U1/U2). Es ist Insolvenzgeldumlage auf das tatsächliche Entgelt zu entrichten. Zu 1) Einstellungen für Praktikanten auf der Seite Tätigkeit Sage Personalwirtschaft Seite 5 von 8
3.0 Lohnarteneinrichtung bei Praktikanten ohne Entgelt Handelt es sich um einen Praktikanten, der kein Entgelt erhält, für den aber Beiträge zur RV und AV abgeführt werden müssen, vergeben Sie den SV-Schlüssel 0110 und ordnen Sie die Kassen zu. Hinterlegen Sie für den Praktikanten einen Sachbezug in Höhe von 1% der Bezugsgröße in den festen Bezügen. Die Lohnart ist wie folgt einzurichten: Einordnung: Sachbezug Lohnsteuerpflicht: normal SV-Pflicht: normal Abruf Anzahl: 1 Abruf Betrag: Es ist eine Formel mit folgendem Ausdruck zu hinterlegen: «Stamm.RVBezugsGr.Periode(0)»*0.01 Anteilige Kürzung nach SV-Tagen Zu 2) Sachbezugslohnart zur Ermittlung des fiktiven Entgelts Sage Personalwirtschaft Seite 6 von 8
4.0 Einrichtung der Stammdaten bei Praktikanten ohne Entgelt Zur automatischen Übernahme der Arbeitgeberanteile auf den Sachbezug auf der Seite Tätigkeit nun bitte auf < Aktionen > klicken und den Eintrag Tätigkeitsschlüssel 2003 wählen. Wählen Sie nun bei Stellung im Beruf Auszubildender. Sollte der Eintrag aufgrund nicht vorhandener alter Stammdaten nicht möglich sein, lässt sich dies auch durch Ausführen folgender Abfrage erreichen, die Sie über die SQL- Server-Direktverbindung im Administrator einspielen können: Update ANMonatswerte_Stamm Set B1=0 where PersGr=105 and MDNr=Hier Mandantennummer einsetzen and ANNr= Hier Arbeitnehmernummer einsetzen. Zu 3.) alten B-Schlüssel für Azubis einstellen Sage Personalwirtschaft Seite 7 von 8
5.0 Abrechnung prüfen Sage Personalwirtschaft Seite 8 von 8