Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen einen (nicht vollständigen) ersten Überblick zu den wesentlichen Neuregelungen geben.

Ähnliche Dokumente
MERKBLATT. Neue Verbraucherrechte im Handel

Neues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ergeben.

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

EU-Verbraucherrechterichtlinie. Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014

Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014 Änderungen beim Widerrufsrecht und erweiterte Informationspflichten

Informationspflichten für Webshops. Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik

INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum Teil 1

FLYER- UND KATALOGGESTALTUNG AUS RECHTLICHER SICHT

Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni Widerrufsbelehrungen für Warenlieferungen

NEUES VERBRAUCHERRECHT - ÄNDERUNGEN UND AUSWIRKUNGEN

Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf

Kurz gefasst: Das ändert sich für den Internethandel durch die Verbraucherrechterichtlinie zum

Verbraucherrechtsnovelle 2014 Neuerungen für Onlinehändler

Kundeninformationen. Inhaltsübersicht. 1. Vertragspartner: 2. Bestellablauf und Vertragsschluss

Übersicht über die Neuregelung der Verbraucherrechte zum 13. Juni 2014

Das neue Internetrecht Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen

INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Neue Regeln für Websites und Webshops

NEUES VERBRAUCHERRECHT IN DEUTSCHLAND WAS IST NEU UND WICHTIG FÜR SCHWEIZER HÄNDLER?

Verbraucherrechte-Richtlinie 2014

CHECKLISTE Neues Verbraucherrecht ab

Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin

Änderungen im Widerrufsrecht bei Online-Shops ab Zu beachten, wichtig für alle eshopv5 Betreiber INFO

Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014

Recht im E-Commerce. Der rechtssichere Webshop Ein Überblick.! Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt

Das neue Widerrufsrecht ab

Neuerungen für Fernabsatzgeschäfte

Widerrufsbelehrung (Onlineshop)

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge. Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft

Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie

Hinweise für Veranstalter von Fernlehrgängen zur Gestaltung eines Fernunterrichtsvertrags sowie des der Werbung dienenden Informationsmaterials

Willst du mit mir wohnen?

SPEZIELLE INFORMATIONSPFLICHTEN IM FERNABSATZ B2C IM DETAIL

Widerrufsrecht für Verbraucher

Merkblatt. für Immobilienmakler. zu dem. ab gültigen Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes

Überblick über das neue Widerrufsrecht

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

RECHTSINFO RECHTLICHE ANPASSUNGEN WEBSHOPS - UMSETZUNG VERBRAUCHERRECHTE-RICHTLINIE

Online-Handel. Wegweiser durch die rechtlichen Rahmenbedingungen des E-Commerce unter Berücksichtigung des neuen Verbraucherrechts

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.v. (BAG-SB)

(vorgesehene Linien handschriftlich ergänzen, Zutreffendes ankreuzen, nicht Zutreffendes streichen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Neues Fernabsatzrecht ab dem 13. Juni 2014

Neues Verbraucherrecht zum 13. Juni 2014

IHK-Merkblatt Stand:

Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular

Der rechtssichere Online-Shop Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr. Was erwartet uns am ?

Mandanteninformation Umfassende Gesetzesänderung im Bereich des Verbraucherrechts

Änderungen im Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

Überblick Anwendung des Fernabsatzrechts Informationspflichten Widerrufs- und Rückgaberecht Urteile Ende. Fernabsatzrecht. Dario Sait. 27.

Workshop Neues IT-Recht für den Onlinehandel

Was ändert sich durch die Verbraucherrechterichtlinie?

Merkblatt zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Einzelhandel

1. ANWENDUNGSBEREICH DER REGELUNGEN ÜBER DEN FERNABSATZ

Neuerungen im Verbraucherschutzrecht Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ab

Mit den nachfolgenden Informationen gibt das Institut für Europäisches Medienrecht einen Überblick über die medienrechtlich relevanten Änderungen.

Verbraucherschutz Verbraucherrechterichtlinie in Kraft seit Informationspflichten

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Bestellformular DHfPG-Sweatshirt und DHfPG-BSA Funktions-T-Shirts

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die neue Verbraucherrechte Richtlinie (VRRL) (Stand: Mai 2014)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Rundschreiben zur Um-setzung der Verbraucher-rechtsrichtlinie

Filesharing für volljährige Familienangehörige wird nicht gehaftet

Merkblatt. Neue Widerrufsbelehrung

Wichtige Änderungen für Online-Shops durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Was sind die Besonderheiten, wenn ich im Internet bestelle?

Die Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.v. ist verpflichtet, die folgende Information bereit zu stellen

Änderungen für Online-Shops

NEUE REGELN FÜR VERBRAUCHERVERTRÄGE

WEBSHOPS: DIE WESENTLICHEN BESTIMMUNGEN DER VERBRAUCHERRECHTE- RICHTLINIE UND IHRE UMSETZUNG IN ÖSTERREICH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN fan & more Fanartikel Vertriebs GmbH 6 LIEFERUNG DER WAREN, ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

Das neue Fernabsatzrecht

Widerrufsbelehrung. Gestaltungshinweise [1] Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz einem Monat.

Neues Verbraucherrecht 2014 Was ändert sich für Onlinehändler?

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Endverbraucher

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand

Änderungen des Widerrufsrechts

den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts

Neues Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft

MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014

Das ab dem geltende neue Verbraucherrecht und dessen Auswirkungen auf den Bauvertrag

Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten?

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

E-Commerce und Verbraucher Informationspflichten, Widerruf und mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden

Transkript:

Stand: Juni 2014 Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Ab dem 13. Juni 2014 gilt ohne Übergangsfrist die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie. Das Gesetz verpflichtet insbesondere den Onlinehandel zur Einhaltung von neuen Reglungen bei dem Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern. Änderungen ergeben sich aber auch für den Händler vor Ort. Anpassungen an die neue Rechtslage sind für alle potentiell betroffenen Unternehmen Pflicht, ansonsten drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder auch Schadensersatzansprüche. Kernpunkte der europäischen Reform sind dabei die Einführung erheblicher Informationspflichten für alle Verbraucherverträge und eine vollständige Neuregelung vom Widerrufsrecht im Fernabsatz (Onlinehandel). Weitere Änderungen und Klarstellungen bringt das neue Recht bezüglich bestimmter Zusatzentgelte und Nebenkosten. So ist z. B. festgelegt, dass dem Verbraucher eine unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eingeräumt werden muss. Zuschläge für die Verwendung alternativer Zahlungsarten, bspw. Kreditkarten, dürfen nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer tatsächlich entstehen. Ferner ist es den Händlern zukünftig untersagt, Kunden- Hotlines zu einem bereits geschlossenen Vertrag vorzuhalten, für deren Nutzung der Verbraucher ein Entgelt zu entrichten hat, das den Grundtarif des Telekommunikationsdienstes übersteigt. Für den Handel mit digitalen Inhalten bringt die Reform spezielle Reglungen. Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen einen (nicht vollständigen) ersten Überblick zu den wesentlichen Neuregelungen geben. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach 90 01 55 I 99104 Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Tel. 0361 3484-0 Fax 0361 3485-950 E-Mail: info@erfurt.ihk.de Internet: www.erfurt.ihk.de FL000-005-08

A) Informationspflichten der stationären Händler gegenüber Verbrauchern 1) die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in dem für den Datenträger und die Waren oder Dienstleistungen angemessenen Umfang, hierzu gehören zum Beispiel: - Marke / Hersteller / Ausführung / Typ - Preis / Maße / Farbe / TÜV - Datum der Herstellung (Die Aufzählung ist nicht abschließend) 2) die Identität des Händlers, beispielsweise den Handelsnamen und die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, sowie seine Telefonnummer 3) den Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie ggf. alle zusätzlichen Fracht,- Liefer- oder Versandkosten 4) ggf. die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Liefertermin, Beschwerdemanagement 5) den Hinweis auf das Bestehen eine gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren 6) ggf. Informationen über die Bedingungen von Kundendienstleistungen und Garantien 7) ggf. Informationen über: - die Laufzeit der Vertrages - Kündigung von unbefristeten Verträgen - automatisch verlängernde Verträge 8) ggf. Informationen über Funktionsweise digitaler Inhalte und Schutzmaßnahmen 9) ggf. Informationen über das Zusammenspiel von digitalen Inhalten mit Hard- und Software, wenn - sie wesentlich sind - dem Unternehmer bekannt sind - oder bekannt sein müssen Die Informationen müssen dem Kunden vor seiner Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zu Verfügung gestellt werden. In welcher Form der Händler seine Kunden informieren muss, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Die Informationspflichten können durch einen Aushang im Ladenlokal, an den Produkten selbst oder auf andere geeignete Weise erfüllt werden. Die oben genannten Informationspflichten gelten nicht bei Geschäften des täglichen Lebens, die sofort erfüllt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Lebensmitteln, Zeitungen oder Kosmetik. 2/2

B) Informationspflichten der Online-Händler gegenüber Verbrauchern vor Vertragsschluss 1) die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in dem für das Kommunikationsmittel und die Waren oder Dienstleistungen angemessenen Umfang 2) die Identität, beispielsweise seinen Handelsnamen und die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, sowie seine Telefonnummer und ggf. seine Telefaxnummer und E-Mail-Adresse sowie ggf. die Anschrift und die Identität des Unternehmens, in dessen Auftrag er handelt 3) den Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben sowie ggf. alle zusätzlichen Fracht,- Liefer- oder Versandkosten 4) im Falle eines unbefristeten Vertrages oder eines Abonnement-Vertrages den Gesamtpreis des Angebots 5) die Kosten für den Vertragsschluss genutzten Fernkommunikationstechnik (wie zum Beispiel eine Kundenhotline), soweit dem Verbraucher Kosten entstehen, die über die Kosten für die bloße Nutzung des Kommunikationsmittels hinausgehen 6) die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, inkl. Liefertermin und ggf. das Verfahren des Unternehmens für den Umgang mit Beschwerden 7) das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht 8) ggf. das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien 9) ggf. die Laufzeit des Vertrages oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge 10) ggf. die Mindestdauer der Verpflichtung, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht 11) ggf. die Umstände der Stellung einer Kaution durch der Verbraucher 12) Punkt 8 und 9 - siehe stationärer Handel 13) ggf. die Möglichkeit des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren 14) - die Bedingungen, die Fristen, das Verfahren des Widerrufsrechts (Hierfür kann der Unternehmer die Muster-Widerrufsbelehrung verwenden.) - das Muster-Widerrufsformular - ggf. mit dem Hinweis, dass der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, sofern der Unternehmer die Kosten nicht freiwillig übernimmt Der Online-Händler muss dem Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung die Informationen klar und verständlich auf seiner Homepage zur Verfügung stellen. 3/2

C) Informationspflichten der Online-Händler gegenüber Verbrauchern im Zeitpunkt bzw. nach dem Vertragsschluss 1) Spätestens bei dem Beginn des Bestellvorganges muss der Unternehmer klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. 2) Der Unternehmer hat den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen (in der Regel per E-Mail). 3) Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens bei der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Papier oder E-Mail) zu überlassen. D) Widerruf bei Fernabsatzverträgen (Onlinehandel) Bei Fernabsatzverträgen (wie zum Beispiel dem Online-Handel) hat der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie weitreichende Änderungen für den Fall des Widerrufs vorgenommen. 1. Widerrufsfrist Die Widerrufsfrist wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware und seiner ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht festgelegt. Bei Lieferung in mehreren Teillieferungen oder Stücken ist der Tag der Besitzerlangung an der letzten Teillieferung oder des letzten Stücks maßgebend. 2. Widerrufsrecht bei falscher Belehrung Das sogenannte ewige Widerrufsrecht wird abgeschafft. Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages- Frist auf 12 Monate. Nach bisherigem Recht bleibt das Widerrufsrecht unbefristet ("ewig") bestehen, wenn der Verbraucher keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat. 3. Widerrufserklärung Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklären. Der Händler muss künftig ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Der Verbraucher muss dieses allerdings nicht benutzen. Er kann den Widerruf nun auch formlos, z.b. telefonisch, erklären. Ein Widerruf durch kommentarlose Rücksendung der Ware ist nicht mehr möglich. 4/2

4. Kosten der Hinsendung Bei einem vollständigen Vertragswiderruf sind die Hinsendekosten nur noch in Höhe der Kosten des Standardversands zurückzuerstatten. Expressversandkosten sind zukünftig von der Erstattungspflicht ausgenommen. 5. Kosten der Rücksendung Die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts sind vom Verbraucher zu tragen, wenn der Händler über diese Rechtsfolge belehrt hat. Der Unternehmer kann (freiwillig) die Kosten der Rücksendung tragen.) 6. Zurückbehaltungsrecht Der Unternehmer kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat. Das ist im Vergleich zum bisherigen Recht ein Vorteil, denn momentan haben sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher das Recht, die eigene Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Dies ist im Versandhandel eine unglückliche Ausgangslage. 7. Erweiterung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht Ausnahmen sind z.b. Lieferungen versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und nicht widerrufen werden können. Auch maßgefertigte Waren oder schnell verderbliche Waren können nicht widerrufen werden. Bei der Lieferung digitaler Inhalte beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsschluss und ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. In diesem Bereich kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Umständen auch vorzeitig erlöschen. 8. Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts Der Verbraucher ist an seine Willenserklärung (Abschluss des Vertrages) nicht mehr gebunden. Der Anspruch auf Übereignung der Kaufsache und die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises entfallen. Bereits empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie soll der Verbraucherschutz in der EU verbessert werden. Für die betroffenen Unternehmen bringt die Richtlinie in Bezug auf die Informationspflichten mehr Bürokratie. Einige der neuen Regelungen sind in ihrer Auslegung nicht eindeutig. Die EU-Kommission hat angekündigt noch in diesem Jahr einen Leitfaden zu den oben genannten Vorschriften herauszugeben. Sobald das Dokument vorliegt, werden wir dieses Merkblatt aktualisieren. 5/2

Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und Weitere Auskünfte erteilt das Geschäftsfeld Recht und Steuern der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner/in: Jens Wessely Recht und Steuern Tel. 0361 3484-192 Fax 0361 3485-972 E-Mail: wessely@erfurt.ihk.de Wolfram Kuschke Betriebsberatung Dienstleistungen Tel. 0361 3484-206 Fax 0361 3485-975 E-Mail: kuschke@erfurt.ihk.de 6/2