Abwasserwerk der Stadt Coesfeld

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Transkript:

Abwasserwerk der Stadt Coesfeld PROTOKOLL: Verfasser: J.W. Wenning Coesfeld, 24.11.2015 Datum: 23.11.2015 Projekt: Ort: Beginn: Ende: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Ökologische Verbesserung der Berkel, Fegetasche und Umflut Erste Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Pädagogisches Zentrum Coesfeld, Schulzentrum Coesfeld 19.00 Uhr 21:20 Uhr Gesprächsunterlagen: - PowerPoint Präsentation Büros Koenzen und Hydrotec, vom 23.11.2015 (s. Anlage 1) - Informationsschrift Abwasserwerk Die Berkel in Coesfeld vom 23.11.2015 (s. Anlage 2) Teilnehmer: s. Teilnehmerliste Inhalt: Herr Backes begrüßt die Teilnehmer zum ersten Erörterungsgespräch des Abschnittes Berkel, Fegetasche und Umflut. Ziel der Veranstaltung ist es, den derzeitigen frühen Planungsstand zu erläutern und gleichzeitig Anregungen der Anwohner aufzunehmen um diese in weiteren Planung zu berücksichtigen. Das vorrangige Ziel der EU- Wasserrahmenrichtlinie für den Gewässerabschnitt Berkel Fegetasche Umflut Berkel ist die Schaffung der Durchgängigkeit für Fische und Kleinstlebewesen. Die Hochwasserschutzfunktion innerhalb der Stadt Coesfeld darf darüber hinaus nicht verschlechtert werden. Nach kurzer Einordnung des Projektes in die Gesamtthematik Hochwasserschutz / Wasserrahmenrichtlinie / UrbaneBERKEL / NaturBERKEL erläutert Herr Dr. Koenzen an Hand der beigefügten PowerPoint-Präsentation die derzeitigen Planungsideen und die Auswirkungen auf das angrenzende Gewässerumfeld. Die Ergebnisse des aktuellen Planungsstandes und der anschließenden Diskussionen im Einzelnen: 1. Wie weit wird der Wasserspiegel der Fegetasche zukünftig abgesenkt? Der Abfluss in der Fegetasche soll zukünftig soweit steigen, dass die Durchgängigkeit für Fische und Makrozoobenthos sichergestellt wird. Hierzu ist es erforderlich im Mittel 40 bis 50 cm im Sohlsediment zu entfernen. Lokal ist unter Umständen eine höhere Sedimententnahme erforderlich. Stellenweise -insbesondere im Bereich des heutigen Wehres innerhalb der Fegetasche- wird der Wasserspiegel um rund 70 cm im Mittel sinken.

2. Werden durch die Wasserspiegelabsenkungen die historischen Festungsgräben sowie das ästhetische Stadtbild beeinträchtigt? Die Stadt Coesfeld hat als Planungsprämisse die Beibehaltung des Stadtgrabencharakters im Bereich der Umflut vorgegeben. Planerisch sind hierzu mehrere Stützschwellen, beginnend im Bereich des Walkenbrückentores bis zum Einmündungsbereich der Fegetasche in die Umflut, vorgesehen. Durch diese Stützschwellen wird der Stadtgrabencharakter für die Umflut beibehalten. Eine Absenkung des Gewässers wird vorrangig im Bereich der Fegetasche und teilweise in der Umflut im Bereich des Südwalls erfolgen. In den weiteren Bereichen werden augenscheinlich keine maßgeblichen Änderungen am Gewässer stattfinden. 3. Allgemeine Fragen zu derzeitigen Kostenberechnungen / Förderung / Planungshonorare Für den vorgestellten Bereich, beginnend ab dem Stadtpark bis zur Einmündung der Umflut in die Berkel (Beschläge Voss), betragen die zu erwartenden Baukosten nach jetzigen Kostenschätzungen rund 2,4 Millionen Euro. Eine exakte Kostenberechnung wird in den weiteren Planungen erarbeitet. Für die ökologische Aufwertung und Anpassung des Hochwasserrückhaltebeckens Fürstenwiesen belaufen sich die Baukosten nach jetzigen Kostenschätzungen auf rd. 4 Millionen Euro. Je nach umzusetzender Variante ist zusätzlich Grunderwerb erforderlich. Auch hier können die genauen Kosten erst mit weitergehender Planung ermittelt werden. In enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster beträgt die Förderung dieser Maßnahmen voraussichtlich 80 Prozent. Die Fördermittel werden nicht durch Steuergelder finanziert, sondern stammen aus den Einnahmen des Wasserentnahmeentgeltgesetz (WasEG). Das Wasserentnahmeentgelt wird für das Entnehmen von Wasser aus Gewässern (Grundwasser und oberirdische Gewässer) erhoben, sofern dieses Wasser einer Nutzung zugeführt wird. Vorrangig sind hiervon Großindustriebetriebe und Kraftwerke betroffen. Das Honorar des beauftragten Büro Koenzen richtet sich nicht nach anrechenbaren Baukosten, sondern nach der zu beplanenden Flächengröße. Es besteht somit kein Anreiz seitens des Büros eine kostentreibende Planung zu erarbeiten um somit das Honorar zu steigern. 4. Wie wirkt sich der Rückbau des Normannwehres und der Einbau der Riegel auf die Wasserspiegellagen unterhalb und oberhalb aus? Was passiert mit den Wasserspiegellagen, wenn die heute vorhandenen Betonschwellen im Bereich des Südwalls entfernt werden? Ein Rückbau der heute vorhandenen Betonschwellen im Bereich des Südwalls wird sich auf die Gewässerbreite auswirken. Es ist vorgesehen, anstelle der Betonschwellen ein Sohlsubstrat einzusetzen, um auch hier ein ansehnliches Stadtbild zu erhalten und die Umflut weitestgehend vollständig zu bespannen. Vorrangig ist hier die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, die Fische benötigen hier eine Rinne mit einer Mindestwassertiefe. Im Oberwasser des Normannwehres wird der Wasserspiegel insgesamt um rund 80 cm abgesenkt. Das Gewässer wird dennoch auf gesamter Breite bespannt. Hierdurch wird zum einen die Durchgängigkeit sichergestellt und zum anderen bleibt das neu geschaffene Abflussprofil mit einer Rampe in Riegelbauweise für den Hochwasserfall ausreichend leistungsfähig. Der Hochwasserschutzkomfort wird somit nicht verschlechtert, sondern sogar geringfügig verbessert.

5. Sind durch die Grundwasserabsenkungen im Bereich des Gewässerumfeldes Rissbildungen oder Setzungen an Gebäuden zu befürchten? Durch die heutige Bewirtschaftung der Vorfluter sind bereits wechselnde Wasserspiegellagen vorhanden. Beeinträchtigungen für die angrenzenden Gebäude entstehen heute nicht. Die Planung beinhaltet eine höchstvorsorgliche Betrachtung des Grundwasserspiegels. Hierzu wird u. a. derzeit ein Baugrundgutachten erarbeitet. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung beurteilen zu können. Erste Ergebnisse des beauftragten Büros Dr. Schleicher, Gronau, zeigen, dass keine Auswirkungen nach dem jetzigen Stand auf das Gewässerumfeld und die angrenzende Bebauung entstehen werden. Für einzelne Gebäude ist gegebenenfalls ein Beweissicherungsverfahren erforderlich. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden nochmals durch das Abwasserwerk/durch die planenden Büros kontaktiert, um ggfls. ergänzende Aussagen zum Baugrundgutachten erstellen zu können. 6. Wie wird mit den Wehranlagen unterhalb der Stadt Coesfeld umgegangen? Im Stadtgebiet Coesfeld sind unterhalb des Normannwehres noch drei weitere Wehranlagen vorhanden. Seit rund fünf Jahren liegen hierzu Machbarkeitsstudien vor, die aufzeigen, dass diese Wehranlagen durch Umgehungsgerinne durchgängig gestaltet werden können. Das Abwasserwerk hat diese Maßnahmen zur Kompensation von Einleitstellen innerhalb des Stadtgebietes in das BWK M3-Maßnahmenprogramm aufgenommen. Ziel ist es, in enger Abstimmung mit den Wehranlagenbetreibern Umgehungsgerinne bzw. Fischaufstiegsanlagen zu errichten. 7. Ist es nicht zielführender, die Stauwehrwehranlagen Normannwehr und Walkenbrückentor aufrecht zu erhalten und durch eine Aufstiegsanlage durchgängig zu gestalten? Die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen im Bereich des Normannwehres und des Walkenbrückentores sind in der Machbarkeitsstudie (Dr. Koenzen) berücksichtigt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass diese Fischaufstiegsanlagen (FAA) lediglich als zweite Wahl einzustufen sind. Es ist davon auszugehen, dass nur noch rund 75 % der Fische die FAA passieren könnten. Durch den geplanten ökologischen Korridor und Auflösung des Normannwehres werden zukünftig rund 95 % der vorkommenden Fische die Berkel durchwandern können. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde weiter herausgearbeitet, dass der Weg über die Fegetasche den geringsten Aufwand sowohl baulich als auch monetär darstellt. Die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage im Bereich des Walkenbrückentores würde rund 850 T bis 1 Mio. kosten. In den trockenen Sommermonaten wird sich ein schmales Gewässer im Bereich der Umflut einstellen, das dem gewünschten Stadtgrabencharakter nicht entsprechen würde. 8. Wo kommen die heutigen Fische in der Umflut und Berkel her? Die heutige Umflut und die heutige Berkel stellen für Fische eine Einbahnstraße dar. Werden die Wehre flussabwärts überwunden, so ist das Oberwasser für diese Fische als Lebensraum abgeschnitten. Einzelne Exemplare können aus dem Oberwasser aktiv oder passiv einwandern jedoch nicht wieder in Oberwasser der Wehranlege aufsteigen. Im Unterwasser der Wehre scheitern Fische an den zu überwindenden Höhen und sind daher in diesen Bereichen häufig anzutreffen. Dies spiegelt nicht die Qualität des Lebensraumes wider.

9. Wie wird das Sediment im Bereich der Fegetasche zukünftig entfernt? Durch die Wehranlage im Bereich des Kreishaueses hat sich das Sediment innerhalb der Fegetasche über Jahrzehnte angesammelt. Um dieses Sediment zu entfernen gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten. Zum einen kann das Sediment durch höheren Wasserzufluss remobilisiert und in das Unterwasser abtransportiert werden. Eine andere aufwendige Möglichkeit ist es, vor Kopf das Material mittels Kleingeräten auszubaggern. Im Rahmen der Entwurfs- und der Ausführungsplanung sind die beiden Möglichkeiten zu prüfen und ggfls. sinnvoll zu kombinieren. Die bauliche Enge im Bereich der Fegetasche wird dabei besonders berücksichtigt. 10. Sollte im Rahmen des Projekts NaturBERKEL die Idee des Berkelsees aus den 60er Jahren wieder aufgegriffen werden? Der Aufstau eines Fließgewässers zu einem Stillgewässer wurde vorrangig in den 70-er und 80-er Jahren durchgeführt. Die heutigen Untersuchungen zeigen, dass diese Gewässer heute eine erhebliche Nährstoffanreicherung (Eutrophierung) aufweisen. Dieses hohe Nährstoffangebot führt in den Sommermonaten zu einem erhöhten Algenwachstum, das langfristig zu einem Umkippen des Gewässers führt. Die Folgen sind hohe Unterhaltungsaufwendungen, wie z. B. das Einbringen von Fällmitteln bzw. das händische Entfernen der Algen. Ökologisch betrachtet ist dieser aufgestaute See im Hauptschluss insgesamt sehr negativ zu bewerten. Ein See weist andere Lebensraumbedingungen wie ein Fließgewässer auf und wirkt sich verehrend auf das Arteninventar eines Fließgewässers aus. Die Ziele der EG WRRL können in der Variante See im Hauptschluss nicht erreicht werden. Eine lebendige, fließende Berkel mit geplanten Sekundärauen ist die einzige Möglichkeit den Anforderungen der EG WRRL gerecht zu werden. Auch aus Hochwassersicht ist ein dauerhafter Aufstau der Berkel im Bereich der Fürstenwiesen nicht zielführend. Das durch die Wassermengen im Dauerstau verlorene Retentionsvolumen wäre in anderen Bereichen aufwändig zu kompensieren. Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem die Nass- und Feuchtgrünländer der Fürstenwiese, sind als FFH-Gebiet ausgewiesen. Die Umwandlung in einen aufgestauten See ist daher auch rechtlich nicht umsetzbar. 11. Sind im Rahmen der NaturBERKEL auch Umgestaltungen des Stadtparks geplant? Es gibt Überlegungen den Stadtpark im Rahmen des UrbaneBERKEL/NaturBERKEL- Projektes umzugestalten. Derzeit liegen vier Planungsvarianten vor. Im Osten des Honigbaches ist zukünftig die Anlage eines naturnahen Gehölzbestandes denkbar. Der westliche Bereich könnte als öffentliche Parkanlage neu geplant werden. Hierbei sind insbesondere die bestehenden Bäume in die Planung einzubeziehen. Inwieweit und in welchem Umfang der Stadtpark umgestaltet wird, kann erst aus dem städteplanerischen Konzept entnommen werden.

12. Ist die langfristige Pflege der neugestalteten Gewässerabschnitte gesichert? Ein Pflegekonzept der neugestalteten Gewässerabschnitte ist heute Bestandteil der Genehmigung. Das heutige Pflegeziel eines Gewässers ist es allerdings nicht wie in der Vergangenheit ein rasenartiges Trapezprofil zu unterhalten, sondern ein naturnahes Gewässer zu fördern. Durch die Büros werden für den jeweiligen Gewässerabschnitt die Entwicklungsziele unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes, der städteplanerische Vorgaben und der gewässerökologischen entwickelt. Die Entwicklungsziele können von repräsentativen Böschung mit parkartigen Charakter bis zu mit Gehölzen bewachsenen Böschungen reichen. Hauptproblem an der Umflut unterhalb des Walkenbrückentors bleibt heute der Befall durch Wühltiere, wie z.b. Bisamratten. Eine Bekämpfung dieser Bisamratte ist allerdings durch die verschärfte Tierschutzgesetzgebung stärker eingeschränkt. Im Rahmen der Planung ist darüber hinaus vorgesehen, dass ausgebaute Gewässerprofil unterhalb des Walkenbrückentores bis zur Querung Münsterstraße zu sanieren. Im Umflutabschnitt Münsterstraße bis Mündung Fegetasche ist beabsichtigt, dass das Profil von Unrat und Bauschutt geräumt wird. 13. Was passiert, wenn die Wasserrahmenrichtlinie nicht umgesetzt werden würde? Bei der Umsetzung der WRRL ist in regelmäßigen Zyklen über den Fortschritt der Maßnahmen und deren Wirksamkeit den Aufsichtsbehörden zu berichten. Sofern ein gemeldetes Wasserrahmenrichtlinienziel nicht erreicht wird, ist dies umgehend zu begründen. Sofern das Ziel 2027 immer noch nicht erreicht sein sollte, droht ein EU- Vertragsverletzungsverfahren. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ist mit entsprechenden monetären Forderungen verbunden. Eine Verzögerung der Projekte ist denkbar, würde aber mittelfristig zur Folge haben, dass keine Fördermittel mehr vorliegen und möglicherweise die Kosten des EU Vertragsverletzungsverfahrens anfallen. Die Pflichtaufgabe der Wasserrahmenrichtlinie ist dennoch umzusetzen. (vgl. auch die Umsetzung der FFH- Richtlinie) 14. Wurden die Klimaänderungen und die klimabedingten Sturzfluten in der Planung berücksichtigt? Eine Zunahme der zyklonalen Westwetterlage ist heute zu beobachten. Dies führt im Winter zu stetigen Hochwässern und im Sommer zu trockneren Perioden mit anschließenden sturzflutartigen Starkregen. Derzeit ist nicht seriös absehbar, wie kleine Gewässer wie bspw. die Berkel auf diese klimatischen Änderungen reagieren. Laut den Anforderungen der geltenden Normen, die bei der Planung erfüllt werden müssen, sind auch heute schon sehr selten auftretende große Hochwasserereignisse bei der Planung zu berücksichtigen. Insbesondere bei Wehren oder Hochwasserrückhaltebecken ist auch das Restrisiko eines Versagens bei statistisch sehr extremen Ereignissen zu ermitteln und zu bewerten.

Grundsätzlich tragen naturnahen Fließgewässer zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. So kommt es bei naturnahen Fließgewässer frühzeitiger zu Ausuferungen und zu einer Verzögerung des Abflusse aufgrund der naturnahen ausgebildeten Auenbewuchs. Allgemeines: Das Protokoll, die PowerPoint- Präsentation sowie die Informationsschrift werden auf den Internetseiten der Stadt Coesfeld und sowie des Abwasserwerkes eingestellt. Der Entwurf wird weitergehend bearbeitet und vor Einreichen der Genehmigung ggfls. in einem zweiten Erörterungstermin nochmals erläutert. Die Genehmigung wird voraussichtlich im Herbst des Jahres 2016 eingereicht, sodass an der Fegetasche (in 2017) als erstem Bauabschnitt begonnen werden kann. Insgesamt sind 4-5 Bauabschnitte bis 2020 vorgesehen.