1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014



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Transkript:

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 13. November 2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Mit dem 1.Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt nunmehr festgesetzt gegenüber bisher erhöht um vermindert um auf EUR EUR EUR EUR der Erträge 115.408.000 585.000 0 115.993.000 der Aufwendungen 127.308.000 724.000 939.000 127.093.000 der Jahresfehlbetrag 11.900.000 11.100.000 im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen 113.510.500 585.000 0 114.095.500 der ordentlichen Auszahlungen 120.147.000 724.000 939.000 119.932.000 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 6.636.500-5.836.500

noch 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt nunmehr festgesetzt gegenüber bisher erhöht um vermindert um auf EUR EUR EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen 1.500 0 0 1.500 die außerordentlichen Auszahlungen 8.000 0 0 8.000 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - 6.500-6.500 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.846.000 0 605.000 3.241.000 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9.846.000 320.000 925.000 9.241.000 der Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 6.000.000-6.000.000 im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 15.943.000 15.143.000 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.300.000 3.300.000 der Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 12.643.000 11.843.000

2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird weiterhin festgesetzt auf 6.000.000 EUR 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird weiterhin festgesetzt auf 1.560.000 EUR Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 625.000 EUR 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wie bisher 98.000.000 EUR 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden weiterhin festgesetzt auf a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Eigenbetrieb Volkshochschule Die Brücke 0 EUR Eigenbetrieb Musikschule der Stadt Neuwied 0 EUR b) Kredite zur Liquiditätssicherung Eigenbetrieb Volkshochschule Die Brücke 700.000 EUR Eigenbetrieb Musikschule der Stadt Neuwied 200.000 EUR c) Verpflichtungsermächtigungen Eigenbetrieb Volkshochschule Die Brücke 0 EUR Eigenbetrieb Musikschule der Stadt Neuwied 0 EUR

6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr weiterhin wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v.h. 2. Gewerbesteuer 405 v.h. Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund, der innerhalb des Stadtgebietes gehalten wird, 96 EUR. Es erfolgte keine Festsetzung. 7 Gebühren und Beiträge Es erfolgte keine Festsetzung. 8 Umlagen 9 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 betrug 143.671.434 EUR und zum 31.12.2011 = 134.329.656 EUR sowie zum 31.12.2012 = 130.080.513 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt (planmäßig) = 120.155.513 EUR und zum 31.12.2014 (einschließlich Nachtrag) = 109.055.513 EUR.

10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000 EUR überschritten sind. Erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 EUR überschritten sind. 11 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 100.000 EUR sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. Keine Änderung der Bewilligungen. 12 Altersteilzeit Neuwied, Stadtverwaltung Neuwied R o t h - Oberbürgermeister -