Unternehmen. Reto Nett, Vice President Head of Corporate Tax & Transfer Pricing, Hilti AG, S

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Transkript:

BEPS UND TRANSFER PRIC CING Die Zukunft des Transfer Pricing und die Auswirkungen für hiesige Unternehmen und Praktiker IFA Fachsymposium, Schaan, 9. Februar 2017 Reto Nett, Vice President Head of Corporate Tax & Transfer Pricing, Hilti AG, S

Ausgangslage in Liechtenstein Vielerorts immer noch Ruf als «Steueroase» oder «Niedrigsteuerland» Grundlegende d Steuerreform mit neuem Steuergesetz (SteG) in Kraft seit 1. Jan. 2011 Fokus auf Einhalten von internationalen (insbesondere auch EU) Standards Mehr Transparenz Mehr Kooperation Standortattraktivität weitestgehend aufrechterhalten oder zu steigern Zwar mehr aber immer noch vergleichsw weise wenige Doppelbesteuerungs abkommen (DBA) BEPS Konformität

Transfer Pricing in Liechtenstein In der Vergangenheit keine Notwendigkeit für spezifische Transfer Pricing Gesetzgebung Grundlagen für angemessenes Transfer Pricing und zur grundsätzlichen Dokumentation allerdings bereits in 20111 SteG Fremdvergleichsgrundsatz (Art. 49 SteG) Mitwirkungspflichten (Art. 97 SteG) BEPS im Allgemeinen und im Speziellen Fokus auf Transfer Pricing die Massnahmen 8 10 sowie 13 richtet Country by Country Reporting (CbCR) unter BEPS Massnahme 13 ist zudem ein Mindeststandart

Auswirkung von BEPS auf Transfer Pricing ii in Liechtenstein Umsetzung der Mindeststandards um BEPS Konformität zu gewährleisten MAK im Aug. 2016 durch Liechtenstein ratifiziert Gesetzgebung mit direktem Bezug auf Transfer Pricing Einführung einer CbCR Gesetzgebung um Mi ndeststandard unter Massnahme 13 zu erfüllen Separates Gesetz; am 4. Nov. 2016 durch Landtag verabschiedet MCAA CbCR als Grundlage im Jan. 2016 unterzeichnet; am 4. Nov. durch Landtag verabschiedet CbCR Austausch über Steuerverwaltung für Berichtsjahr h 2017 (freiwillig bereits für Berichtsjahr h 2016) Anpassung des SteG (am 4. Nov 2016 durch Landtag verabschiedet) Anpassung des SteG zur Einführung expliziter Transfer Pricing Dokumentationspflicht (auf Anfrage durch Steuerverwaltung) gem. Massnahme 13 (Anpassung Art. 49 SteG) Abschaffung des heutigen IP Box Regimes* * Gegenwärtig geprüft ob neues Patent Box Regime nach dem «modified nexus approach» und/oder Input R&D Anreizsysteme (z.b. tax credits, super deductions) eingeführt werden sollen

Liechtenstein, minimade malis? Liechtensteins proaktive und pragmatische Rolle bei der Umsetzung der BEPS Mindeststandards wird begrüsst und setzt international das richtige Zeichen Aktive Rolle von Liechtenstein in den Bereichen Kooperation, Konformität mit internationalen Standards aber auch Transparenz ist äusserst wichtig Vermeiden, dass Liechtenstein als unkoopera ative und intransparente Steueroase angesehen wird Erweitern der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere auch mit mehr DBAs CbCR Gesetz ab 2017 und freiwilliger CbCR Austausch über Liechtenstein für Berichtsjahr h 2016 bringt Vorteile für Liechtensteinische Unternehmen (kein lokales CbCR Filing (evtl. mit länderspezifischen Ausgestaltungen, Berichtswährung, usw.) nötig wo Grundlage für Austausch gegeben ist, potentiell höhere Akz zeptanz wenn CbCR über Steuerbehörde eingereicht / ausgetauscht wird, etc.) Einführung von Transfer Pricing Dokumentationspflicht mit Einreichung auf Anfrage zeigt weiter Liechtensteins Wille internationale Sta andards zu erfüllen (über Minimum hinaus)

Transfer Pricing, quo vadis? Mehr Steuerprüfungen, streitigkeiten, Doppelbesteuerung und Aufrechnungen Allgemeines Ergebnis des gesamten BEPS Projekts Insbesondere auch der Punkte betr. Transfer Pricing, u.a. Datentransparenz in CbCR, Massnahmen 8 10, Analyse / Beurteilung der «DEMPE» Funktionen, usw. (Teilweise) Abkehr vom Fremdvergleichsgrun g ndsatz als fundamentales Prinzip Für OECD gegen aussen hin weiterhin der gültige Standard, aber offenbar mit Grenzen (Massnahmen 8 10 «aligning transfer pricing outcomes with value creation», «hard to value intangibles») Anwendung von Formeln für die Gewinnauft eilung («formulary apportionment») resp. von rudimentären profit splits wird zunehmen und zu fundamentalen Kontroversen führen (arm s length principle vs. formulary apportionment) Unterschiedliche fundamentale Prinzipien wird zu unlösbaren Streitigkeiten führen Niedrigere Schwelle zur Gründung von Betriebsstätten (BEPS Massnahme 7) Gewinnzuordnung an Betriebsstätte vs. Transfer Pricing

Künftige Herausforde erungen für Liechtensteinische Un nternehmen Signifikant höheres Risiko der Doppelbesteuerung in Absenz von DBAs mit diversen wichtigen Handelspartnern inw wieweit bietet Steuerverwaltung Hand Doppelbesteuerungen zu verhindern? Vermehrt Kontroversen mit ausländischen Steuerbehörden Strategien der Unternehmen (proaktiv vs. reaktiv)? Niedrigere Schwelle zur Gründung von Betriebsstätten wie«aggressiv» werden ausländische Steuerbehörden die Empfehlungen aus BEPS Massnahme 7 umsetzen?

Kontakt Reto Nett Vice President Head of Corporate Tax & Transfer Pricing Hilti Corporation Feldkircherstrasse 100 9494 Sh Schaan Liechtenstein P +423 234 2455 F +423 234 6455 E reto.nett@hilti.com www.hilti.com

BEPS UND TRANSFER PRIC CING Transfer Pricing Fallbeispiele aus liechtensteinischer Sicht IFA Fachsymposium, Schaan, 9. Februar 2017 Reto Nett, Vice President Head of Corporate Tax & Transfer Pricing, Hilti AG, S

Grenzüberschreitende Warentransaktionen zwischen verbundenen Parteien XYZ AG Liechtenstein Forschung & Entwicklung Produktion Management Administration Warenlieferung Transferpreis XYZ, Inc. Kunde USA Warenlieferung USA Verkaufspreis Lokales Marketing Verkauf Vertrieb / Logistik

Effekt des Transferpreises (1) Steuersatz 12.5% XYZ AG Liechtenstein Umsatz 7,000 Vollkosten (6,000) Betriebsgewinn 1,000 Einkommensteuern 125 Umsatzrendite 14.3% Warenlieferung Transfe erpreis = 7,000 Steuersatz 40% XYZ, Inc. USA Umsatz 10,000 Verkaufskosten (7,000) Bruttogewinn 3,000 Betriebsausgaben (1,000) Betriebsgewinn 2,000 Einkommensteuern 800 Umsatzrendite 20.0% Konsolidierter Betriebsgewinn vor Steuern = 3,000 Steuerbelastung = 925 Konsolidierter Gewinnn nach Steuern = 2,075 Group Tax Rate = 30.8%

Effekt des Transferpreises (2) Steuersatz 12.5% XYZ AG Liechtenstein Umsatz 8,500 Vollkosten (6,000) Betriebsgewinn 2,500 Einkommensteuern 313 Umsatzrendite 29.4% Warenlieferung Transfe erpreis = 8, 500 Steuersatz 40% XYZ, Inc. USA Umsatz 10,000 Verkaufskosten (8,500) Bruttogewinn 1,000 Betriebsausgaben (1,000) Betriebsgewinn 500 Einkommensteuern 200 Umsatzrendite 5.0% Konsolidierter Betriebsgewinn vor Steuern = 3,000 Steuerbelastung = 513 ( 45%) Konsolidierter Gewinn nach Steuern = 2,487 (+20%) Group Tax Rate = 17.1%

Herausforderungen Welches ist die angemessenste Methode um operativ festzulegen? Welches ist die beste Methode um Angemessenheit des Transfer Pricings gegenüber Steuerbehörden aufzuzeigen? Einseitige Methoden vs. Methoden welche beide Seiten der Transaktion berücksichtigen; Fremdvergleichsgrundsatz vs. Gewinnaufteilung (nach Formel); usw. Wie dokumentiere ich die Angemessenheit des Transfer Pricings? neue Dokumentationsvorschriften! Werden neben dem eigentlichen Produkt auch andere Elemente innerhalb des Transferpreises gebündelt? Aufschlüsselung des Transferpreises, Segmentierung der Finanzdaten, usw. Produkt zugehörige Immaterialgüter vs. «Marketing Intangibles» Widersprüchliche Interessen Zoll vs. Einkommenssteuern Transferpreise für Warentransaktionen

Kontakt Reto Nett Vice President Head of Corporate Tax & Transfer Pricing Hilti Corporation Feldkircherstrasse 100 9494 Sh Schaan Liechtenstein P +423 234 2455 F +423 234 6455 E reto.nett@hilti.com www.hilti.com