8. Triesdorfer Biogastag Neue Entwicklungen in den Bereichen AwSV, Sicherheit und Emissionsminderung
Aktuelle Entwicklungen Neu: Biogasanlagen -verordnung? RED II: Bewertung THG Neu: Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS) Novelle: DGUV R113-001 Novelle: der TA- Luft Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 529 Novelle der BetrSichV Novelle der GefStoffV Überarbeitung der Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (TI 4) Novelle: Störfallverordnung Novelle: DüV Neu: AwSV Neu: MCPD - BImSchV Neu: TRWS 793 Teil 1/2 und 792 2015 2016 2017 2018!!!Trinkwasserverordnung 2
StörfallV und neue Internetplattform zur Information der Öffentlichkeit Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Neue Pflicht zur Information der Öffentlichkeit in 8a der 12. BImSchV Informationspflicht gilt ohne Übergangsfristen seit 10.01.2017 Informationen müssen der Öffentlichkeit ständig auch elektronisch zur Verfügung stehen: Anlagenregister + Ausdruck auf Anlage FVB hat Musterformular für die relevanten Daten mit Behörden abgestimmt Neue Webseite mit Anlagenregister (über 320 Anlagen gelistet) zur Veröffentlichung der Informationen: www.biogas-störfallverordnung.de Behörden schauen sich die Informationen der Anlagen in Ihrer Region an: Daten teilweise nicht aktuell und/oder vollständig! 3
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV 2017) 4
AwSV Die AwSV ist am 01.08.2017 in Kraft getreten. AwSV Alle bisherigen Regelungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes auf Landesebene sollen zukünftig abweichungsfest ersetzt werden durch die (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Die AwSV führt als allgemein anerkannte Regeln der Technik das DWA Regelwerk ein. 5
Anforderungen durch AwSV Biogasanlagen werden in 2 Typen eingeteilt: W 1 BGA: Einsatz von sog. Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft W 2 BGA: Einsatz (auch) von anderen Abfällen insbesondere tierischer Herkunft Gärsubstrate ldw. Herkunft gemäß 2 Abs. 8 AwSV 1. Pfl. Biomassen aus ldw. Grundproduktion, 2. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in ldw., forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen, sofern sie zwischenzeitlich nicht anders genutzt worden sind, 3. Pfl. Rückstände aus der Herstellung von Getränken, sowie Rückstände aus der Be- und Verarbeitung ldw. Produkte, wie Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen, soweit bei der Be- und Verarbeitung keine wassergefährdenden Stoffe zugesetzt werden und sich die Gefährlichkeit bei der Be- und Verarbeitung nicht erhöht, 4. Silagesickersaft sowie 5. tierische Ausscheidungen wie Jauche, Gülle, Festmist und Geflügelkot 6
UMS 7531-U Hinweise aus Bayern 1 (29.12.2017) Besteht kein enger räumlicher oder funktionaler Zusammenhang (Herstellungsanlage/BGA Gärsubstratlager) ist die Lageranlage kein Teil der Biogasanlage! => JGS Status der Lageranlage!!! (Substrate landw. Herkunft) Empfehlung: bestehende/neue JGS-Behälter von AwSV-Sachverständigen prüfen lassen! BGA muss gemäß allgemein anerkannten Stand der Technik gebaut werden = TRwS 792 (JGS) / TRwS 793 1 u. 2 (Biogas) / 2.2.4 BGA-Handbuch Bayern Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise für JGS und BGA (DIBt-Zulassung) Behörden werden angehalten die gesetzlichen Prüfungen (AwSV, etc.) zu prüfen und auf deren Einhaltung hinzuwirken! 7
UMS 7531-U Hinweise aus Bayern - 2 Hinweise für Biogasanlagen Typ W 1 (Gärsubstrate landw. Herkunft): Prüfpflicht für BGA alle 5 Jahre (Vorinbetriebnahme/wiederkehrende Prüfung bei mehr als 100 m³) Prüfungen durch SV gemäß AwSV auf Anordnung (Bayern) bei kritischen Biogasanlagen (Standort, vorherige Gewässerverunreinigungen, kritischer techn. Zustand) Bisherige Befreiungen von der Prüfpflicht (Länder-VawS) sind nicht mehr relevant! 8
UMS 7531-U Hinweise aus Bayern - 3 Anforderungen Umwallung: Neue Biogasanlagen (01.07.2017) brauchen gemäß AwSV standardmäßig Umwallung (bisher auch schon Forderung im Biogashandbuch Bayern) Übergangsfrist für die Nachrüstung der Umwallung gemäß AwSV 5 Jahre = 01.08.2022 Kritische Formulierung im Erlass, dass Betreiber ggf. eine wasserrechtliche Anordnung erhalten können, wenn eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern zu besorgen ist. Es wird daher um baldige Umwallung gebeten. Kreisverwaltungsbehörden überwachen Sachverständigenprüfungen und die Mängelbeseitigung. 9
Empfehlungen zur nachtr. Umwallung In der Umwallung soll potentiell auslaufendes Substrat zurückgehalten werden (div. Möglichkeiten der Umsetzung). Volumenermittlung bei Anlagen die oberhalb der Geländeoberkante auftreten können (ohne feste Gärreste und Silage) Einbindung der VAwS/AwSV-Sachverständigen bei der Planung u. Umsetzung Abklärung ob Baugenehmigung für die Umwallung notwendig ist Ausführung des Walls: Bei der Errichtung des Walls sind die maßgebenden Vorgaben des Erdbaus (lagig mit Verdichtung) Bis 1,5 m Höhe kein Statiknachweis, aber Vorgaben hinsichtlich H-B-Verhältnis u. Neigungswinkel Über 1,5 m Höhe: Gutachten oder anerkannte Nachweisverfahren (z.b. Lastplattenversuch) 10
TRwS (Technische Regel wassergefährdende Stoffe) 792 / 793 TRwS 792 (Weißdruck bis Mitte 2018 erwartet): Gilt für: JGS Anlagen inkl. Fahrsiloanlagen Konkretisiert: technische + betriebliche Anforderungen i.s. von 62 WHG + der AwSV Anlage 7 an JGS-Anlagen TRwS 793-1 (Gelbdruck liegt vor): Gilt für: den Neubau von Anlagen zur Gewinnung von Biogas aus Gärsubstraten landw. Herkunft Konkretisiert: technische + betriebliche Anforderungen i.s. von 62 WHG + der AwSV an Biogasanlagen im Geltungsbereich von 37 AwSV Insbesondere Fermenter/Nachgärer, Rohrleitungen, Umwallung Bezugnahme für Gärsubstratlager (Silos) und Gärrestlager auf TRwS 792 TRwS 793-2 (grundsätzlich vorgesehen): Soll gelten für: Bestehende Anlagen zur Gewinnung von Biogas aus Gärsubstraten landw. Herkunft 16
Technische Regel Anlagensicherheit Biogasanlagen (TRAS 120) 17
TRAS 120 - Biogasanlagen Aktueller Stand: KAS hat den Vorentwurf der TRAS (110 Seiten) im Juli 2017 angenommen nach einer redaktionellen Überarbeitung wurde der Vorentwurf am 04.08.17 (70 Seiten) zur Stellungnahmemöglichkeit veröffentlicht (Frist: 30.09.2017) Fachverband Biogas hat seine Gremien in die Erstellung der Stellungnahme eingebunden (Stellungnahme umfasst derzeit über 70 Seiten) AG Biogas der KAS berät die Einsprüche im Oktober Fachgespräch am 18.10.2017 in Berlin Diskussion der wesentlichen Einwände, u.a. der Fachkundeanforderungen! Diskussion der Anhörung/Stellungnahmen Anhörung der Länder mit einem abgestimmten Entwurf der TRAS 120 Veröffentlichung/Inkrafttreten???? => eher Mitte 2018 18
Geplante Neuerungen der TRAS 120 Anwendungsbereich; Bedeutung als Erkenntnisquelle in der Praxis? Sehr ausführliche Beschreibung von allgemeinen Themen (z.b. Gefährdungen) Brandschutz: automatische Brandmeldeanlagen für Maschinenräume/Elektroräume? Neue Schutzabstände/Sicherheitsabstände zw. BGA und Einrichtungen (z.b. 20 Meter Gasfackel-Gaspeicher) untereinander und im Zusammenhang mit anderen Einrichtungen (z.b. WKA) Detailübersicht zu Brandschutz- u. Schutzabständen TA- Abstand? Betriebsorganisation/Dokumentation: Betreiber müssen ein Überwachungskonzept zur Eigenüberwachung erstellen/umsetzen; Prüf- und Instandhaltungsplan erstellen; Notfallplan / Notstromkonzept erstellen; Mitteilung von Bränden/Explosionen/Havarien der Behörde Fachkunde für Betreiber und Firmen (Planer, Errichter, Instandhalter, Eigenüberwacher) 19
Geplante Neuerungen der TRAS 120 Neue Anforderungen: Substratvorbehandlung, Gärbehälter, Rohrleitungen Gasspeicher nur noch doppelschalig mit kontinuierlicher und redundanter Zwischenraumüberwachung (Auslassventil); Bestandsanlagen müssen innerhalb von 8 Jahren eine doppelschalige Gasspeicherung sicherstellen; Bestehende doppelschalige Gasspeicher müssen nach max. 6 Jahren oder durch gesonderte Nachweise erneuert werden; Gasspeicher nur noch in RAL 7035 oder heller Farbe... Über-Unterdrucksicherung / Gasfackel müssen überwacht u. der Betrieb registriert werden mit Alarm Füllstandsanzeiger Behälter aus-/nachrüsten/ automatischer Schaumwächter an allen Behältern Aktivkohlefilter nur noch mit Inertisierung.. 20
Aktuelle Aktivitäten Entwicklung Standards/Normen Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Biogasbranche entwickelt eigene technische Standards und Normen - Kooperation von FVB mit DVGW und DWA: Schulungsverbund Biogas: seit 2013 aktiv mit über 5.200 gepr. TN DWA-M 377 - Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit von Membranabdeckungen (Weißdruck) DWA-M 375 - "Technische Dichtheit von Membranspeichersystemen (Weißdruck in Vorbereitung) DWA-M 305 - "Gasfackelanlagen als zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen an Biogasanlagen (Weißdruck in Vorbereitung) Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) für Biogasanlagen - verfügbar Merkblatt für Rohrleitungen auf Biogasanlagen (Gelbdruck in Vorbereitung) Gründung einer AG Instandhaltung: Checklisten für Betreibern/Anforderungen an Unternehmer Qualifikation von zur Prüfung befähigter Personen und dem Sicherheitsfachberater in Vorbereitung Qualifizierung der Fachkunde für die Planer, Errichter, Instandhalter usw. in konzeptioneller Vorbereitung 21
TA-Luft Novelle / Emissionsminderung Biogas-BHKW 22
Aktueller Stand der TA-Luft-Novelle Letzter Entwurf der TA-Luft aus dem April 2017; TA-Luft-Novellierung aufgrund von Problemen bei der Ressortabstimmung zurückgestellt bis nach der Wahl Kapitel der Abgasgrenzwerte bis auf LAI-Vollzugsempfehlung zu Formaldehyd in einer gesonderten MCP-BImSchV, die bis Ende des Jahres fertiggestellt sein muss! Ansonsten droht Vertragsverletzungsverfahren für Deutschland: Bisher kein Entwurf den Verbänden vorgelegt, da noch BMUB-interne Diskussion! FVB weiter im Gespräch mit dem BMUB/UBA wg. den Details zur TA-Luft / BImSchV- MCP Diverse Anforderungen aus der ehemaligen Biogasanlagenverordnung in der TA-Luft und gleichzeitig im Vorentwurf der TRAS 120 zu finden! Kritische Punkte: Abstände; Anforderungen an Gasspeichersysteme; Einhausung/Biofilter bei Separierung/Pelletierung; Fahrsilomanagement; weitere Anforderungen an Abfallanlagen und die Lagerung von Gülle/Gärprodukten (max. 85-90% NH 3 ); 150 Tage Verweilzeit oder max. 1 % Restgaspotential 23
Aktuelle Diskussionen zum Formaldeyhd Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Formaldehyd - Genehmigungsrechtlich relevant / TA-Luft: LAI Vollzugsempfehlung (Stand 09.12.2015) wird in den Ländern umgesetzt Neue BHKW seit 2016: 30 mg/m³ und ab 2020 20 mg/m³ Erste Bestandsanlagen müssen ab dem 05.02.2018 die 30 mg/m³ einhalten Anlagen die im Jahr 2015 Formaldehydwerte > 40 mg/m³ hatten; die restlichen Anlagen erst am 05.02.2019 Diskussionen in einigen Bundesländern über unangekündigte Messungen (Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte TA-Luft/Lufreinhaltebonus) Neue abgesenkte Grenzwerte (30 /20 mg/m³) sind nur durch Investitionen erreichbar: - Vergrößerung des vorhandenen Oxikats - Einbau eines neuen Oxikats/SCR-Kats ggf. Harnstoffeinspritzung - weitere motorische Maßnahmen 24
Aktuelle Diskussionen zum Formaldeyhd Formaldehyd Vergütungsrelevant: Luftreinhaltungsbonus EEG Neuer Beschluss des LAI: 20 mg/m³ ab 01.07.2018 für den Erhalt des Luftreinhaltebonus! Behörde stellt nur noch Bescheinigung für den Erhalt des Luftreinhaltebonus aus, wenn Emissionswert von 20 mg/m³ eingehalten wird! Emissionswert von 20 mg/m³ abzüglich der Messtoleranz (je nach Messung 1-5 %) => 20 4 = 16 mg/m³ bei jeder Einzelmessung (3 Halbstundenmessung im Volllastbetrieb) muss eingehalten werden! Messung muss bei gleichzeitiger Einhaltung der NOX und CO-Grenzwerte erfolgen! Gasreinigung und entwässerung nehmen an Bedeutung zu! Länder prüfen, wie die ordnungsgemäße Funktion der Abgasreinigung (KAT) kontinuierlich überwacht werden kann Herstellerliste für Gasreinigung, KAT s und Messeinrichtungen durch FvB verfügbar 25
Name Beispiele der Veranstaltung für am die xx.yy.2016 Behördenbescheinigung in Musterstadt Formaldehyd: 26
Neue BHKW-Abgasgrenzwerte - TA-Luft aktuell (1-3 MW FWL) Entwurf 2015 Entwurf 2016 Mess- Intervalle Entwurf 2016 ZS-Motor Gasmotor Keine Abstufung FWL Keine Abstufung FWL Gesamtstaub 20 mg/m³ - 4 mg/m³ 4 mg/m³ - Kontinuierlich für ZS- Motor ab 20 MW - Qualitativ kontinuierlich + jährlich für ZS-Motor < 20 MW - Alle 3 Jahre für Gasottomotoren CO 2,0 g/m³ 1,0 g/m³ 0,2 g/m³ 0,3 g/m³ + EMG Ab 2,5 MW FWL kontinuierliche Messung!!! NOx 1,0 g/m³ 0,5 g/m³ 0,5 g/m³ 0,5 g/m³ (Dynamisierungsklausel: Verschärfung mgl. wenn SCR-KAT verfügbar; Grenzwert beim NH 3 10 mg/m³) < 20 MW FW jährliche Messung + einfache kont. Überwachung z.b. NOX- Sensor SOx 0,31 g/m³ 0,31 g/m³ 0,089 g/m³ 0,089 g/m³ < 20 MW FW: jährliche Messung Formaldehyd 60 mg/m³ 60 mg/m³ 20 mg/m³ 20/30 mg/m³ Jährliche Messung Gesamt-C (Methan) - - 1,0 g 1,3 g + EMG (Dynamisierungsklausel) 27
NOx wird neues Schwerpunktthema Absenkung des NOx-Grenzwertes ist geplant: 500 mg/m³ minus X Vertrauen der Behörden hinsichtlich der kontinuierlichen Einhaltung der NOx- Grenzwerte ist eher gering => Wunsch nach kontinuierlicher Einhaltung/Überwachung: Diskussion über die Verwendung von NOx-Sensoren Motoren stoßen mit den Oxidations-Kat-Lösungen an die Grenzen (Formaldehyd ) Haltbarkeit/Einhaltung Grenzwerte/Einbaumöglichkeit NOx- Verminderung geht zu Lasten der Wirkungsgrade SCR-KAT bieten Chancen, da der Motor im optimalen Bereich (wirkungsgradoptimiert) fahren kann. Ggf. auch noch andere techn. Lösungen? SCR-KAT benötigt aber bauliche Investitionen (Kat, Verrohrung, Entwässerung, AdBlue-Heizung..) sowie Verbrauchsmaterial (Harnstoff: bei 250 kw = 1-3 Liter/h => 0,4 /L => 6.400 /a) Diskussion mit den Firmen! 28
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29