Fachtagung VBSF 2016 Tissot Arena Biel-Bienne

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Transkript:

Fachtagung VBSF 2016 Tissot Arena Biel-Bienne Urs Käser, Leiter Support Prävention und Intervention Gebäudeversicherung Bern I 07.10.2016

Bisherige Erfahrung mit den BSV-VKF 2015 Gilt das Motto «So gut wie nötig» immer noch? Was passiert in der Qualitätssicherung? Wozu ein Brandschutzkonzept? Folie 2

Basis für das Schutzziel Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und instand zu halten, dass: (Art. 8 BSN) - die Sicherheit von Personen und Tieren gewährleistet ist; - Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen in Eigenverantwortung dafür sorgen, dass die Sicherheit von Personen und Sachwerten gewährleistet ist; - der Entstehung von Bränden und Explosionen vorgebeugt und die Ausbreitung von Flammen, Hitze, und Rauch begrenzt wird; - die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauten und Anlagen begrenzt wird; - die Tragfähigkeit während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt; - eine wirksame Brandbekämpfung vorgenommen werden kann und die Sicherheit der Rettungskräfte gewährleistet wird. Folie 3

Basis für das Schutzziel Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und instand zu halten, dass: (Art. 8 BSN) - die Sicherheit von Personen und Tieren gewährleistet ist; - Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen in Eigenverantwortung dafür sorgen, dass die Sicherheit von Personen und Sachwerten gewährleistet ist; - der Entstehung von Bränden und Explosionen vorgebeugt und die Ausbreitung von Flammen, Hitze, und Rauch begrenzt wird; - die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauten und Anlagen begrenzt wird; - die Tragfähigkeit während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt; - eine wirksame Brandbekämpfung vorgenommen werden kann und die Sicherheit der Rettungskräfte gewährleistet wird. Folie 4

Basis für das Schutzziel Anwendung GVB Prävention VKF; FFG, FFV, Brandschutzvorschriften Intervention FKS; FFG, FFV, FWW, Richtlinien/Leitfaden baulich technisch organisatorisch Betriebseigene Interventionskräfte Feuerwehr Schutzabstand Brandabschnitt Brandmauer Tragwerk Fluchtwege Brandmeldeanlage Sprinkleranlage Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Rauchschutzdruck anlage Blitzschutzsystem Sicherheitsbel. Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher Sicherheitsbeauftragte Evakuierungsgruppe Mitarbeitende Betriebsfeuerwehr BFW (freiwillig/pflichtig*) Interventionsgruppe IvG (freiwillig) *Anordnung durch Brandschutzbehörde auf Antrag Feuerwehrinspektorat (Störfallbetriebe, Ortsfeuerwehr, usw.) Ortsfeuerwehr Sonderstützpunkt vorbeugender Brandschutz abwehrender Brandschutz Schutzziel für das Bauobjekt (geforderte Brandsicherheit) Folie 5

Basis für das Schutzziel Anwendung GVB effiziente Einsatzkräfte INTERVENIEREN SICHERN VERSICHERN zielorientierte Prävention solider Versicherungsschutz Folie 6

Gilt das Motto «So gut wie nötig» immer noch? Nach über einem Jahr existieren 66 nicht verbindliche FAQ s und ein Entwurf zur Teilrevision Die «Branche» hat Mühe, das Motto zu leben! Nachfolgend 2 Beispiele Folie 7

Beispiel 1: «mehr als nötig via Stand der Technik Papier (SdTP)» VKF SLG > +100% VKF SES In VKF-anerkannten SdT-Papiere werden Verschärfungen eingebaut! Der Unterschied zwischen Vollzug und SdT-Papier ist nicht allen klar! Vorgaben für den Vollzug aus SdT-Papiere gelten im Kt. Bern nicht per se! Folie 8

Beispiel 2: «Überschaubarer Spielraum wird genommen» Möglichkeit, einen Fluchtweg über eine zusätzliche Ebene zu führen, wird mit Teilrevision genommen (vgl. BSR 16-15, 3.3.4)!! Gebäude mit geringer und mittlerer Höhe müssen somit immer ein Treppenhaus haben. Die Anzahl Treppenanlagen sind ausreichend geregelt (vgl. Ziff. 2.4.2). Fluchtwege über offene Verbindungen sind geregelt (vgl. 3.3.4). Bei Wohnbauten und Gebäuden mit geringer Abmessung dürfen Fluchtwege weiterhin über mehrere Geschosse führen (Risiko Schlafen!!?). Im Kanton Bern werden dadurch jährlich Mehrkosten von ca. CHF 1 Mio. verursacht. Folie 9

Was passiert in der Qualitätssicherung? Das Thema wurde von den Fachplanern aufgenommen Diverse Mitarbeitende werden in Kurse geschickt Fachplaner-Mandate werden beauftragt Pflichtenheft gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 Es herrscht Goldgräberstimmung!!!! Folie 10

Was passiert in der Qualitätssicherung? Das Goldwaschen ist jedoch nicht so einfach, denn. das Pflichtenheft ist nicht immer klar mit «farbigen Plänen» ist es nicht gemacht die Fachplaner sind sich der Verantwortung nicht bewusst Behörden beschränken sich zunehmend auf «Konformitäts-Check» Die GVB wird entsprechende Vorgaben (Merkblatt) erstellen. Folie 11

Wozu ein Brandschutzkonzept?.. für die Behörden (Baugesuch)?.. für das Planungsteam?.. für den Bauherrenvertreter?.. für den Betreiber? Rückbau Planung «Brandschutzbehörden» müssen lernen vom Standard abweichende Konzepte zu lesen, zu plausibilisieren, und im Fachbericht zu kommentieren. Betrieb (Um-) Nutzung Gebäude Baugesuch Ausführung Übergabe Bedingung: Nachvollziehbare Konzepte Inbetriebnahme Gleichwertige Optionen/Varianten müssen im Konzept Platz haben und können in der Planung oft (noch) nicht entschieden werden. Folie 12

Wozu ein Brandschutzkonzept? Brandschutzbehörde ist nur im Moment der Baubewilligung im Fokus Umfassende, nachvollziehbare Konzepte bilden die Basis für kurze Fachberichte (Auflagen). Unvollständige oder mangelhafte Konzepte werden zur Nachbesserung zurückgewiesen. Abweichungen vom Standardkonzept sind transparent hervorzuheben, um bei der Abnahme oder im Betrieb keine Überraschungen zu erfahren. «Copy-Paste-Ausschnitte» aus der BS-Norm im Konzeptbeschrieb helfen dem Planerteam und den Betreibern Nicht im Konzept spezifizierte Abweichungen vom Standardkonzept gilt es im Nachgang zu korrigieren (Kosten z. L. Bauherr) Die im Rahmen der Baubewilligung erstellte Projektprüfung (Fachbericht) muss überprüft und bei Unstimmigkeiten der Brandschutzbehörde gemeldet werden. Folie 13

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. www.heureka.ch Urs Käser, Leiter Support Prävention und Intervention Gebäudeversicherung Bern I 07.10.2016